USt in D trozdem in A gekauft?

USt in D trozdem in A gekauft?

am 22.07.2006 12:25:42 von Franz Heilmeier

Hallo,

mal nur interessehalber, denn es geht nur um ein paar Euro:
Bei einer Finanzprüfung warf mir der Prüfer eine
"Riesenrechnung" über ca. 40 Euro raus.
Ich hatte beim Metro in Österreich eine Tasche gekauft,
die, wie er meinte, nicht für den Betriebsbedarf sei.
Wie auch immer, ich diskutierte wegen dem lächerlichen Betrag
nicht mit ihm lang herum.
Was ich dann aber interessant fand:
Ich hatte die Tasche ja in Österreich umsatzsteuerfrei bezahlt.
Nun verrechnete das deutsche Finanzamt mit für diese 40 Euro
16% Steuer zur Nachzahlung in Deutschland!
Dürfen die das denn? Hätten die nicht 20% verlangen müssen
und das ans österreichische Finanzamt weitergeben müssen?

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 22.07.2006 16:00:40 von Wolfgang Kieckbusch

> 16% Steuer zur Nachzahlung in Deutschland!
> Dürfen die das denn?
## die müssen das . .

> Hätten die nicht 20% verlangen müssen
nein, wir haben 16% und der Mehrwert entsteht ja in D.

Gruß, W.

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 22.07.2006 16:00:40 von Wolfgang Kieckbusch

> 16% Steuer zur Nachzahlung in Deutschland!
> Dürfen die das denn?
## die müssen das . .

> Hätten die nicht 20% verlangen müssen
nein, wir haben 16% und der Mehrwert entsteht ja in D.

Gruß, W.

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 22.07.2006 17:03:05 von axbnospamatall

Am Sat, 22 Jul 2006 16:00:40 +0200 schrieb "Wolfgang Kieckbusch"
<>:

>> 16% Steuer zur Nachzahlung in Deutschland!
>> Dürfen die das denn?
>## die müssen das . .

Der Betriebsprüfer hat eine Rechnung gefunden aus der keine Vorsteuer
gezogen wurde. Wieso muss jetzt die Umsatzsteuer nachgezahlt werden?

Grüße

Axel

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 22.07.2006 17:03:05 von axbnospamatall

Am Sat, 22 Jul 2006 16:00:40 +0200 schrieb "Wolfgang Kieckbusch"
<>:

>> 16% Steuer zur Nachzahlung in Deutschland!
>> Dürfen die das denn?
>## die müssen das . .

Der Betriebsprüfer hat eine Rechnung gefunden aus der keine Vorsteuer
gezogen wurde. Wieso muss jetzt die Umsatzsteuer nachgezahlt werden?

Grüße

Axel

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 22.07.2006 17:13:59 von Wolfgang Kieckbusch

> Der Betriebsprüfer hat eine Rechnung gefunden aus der keine Vorsteuer
> gezogen wurde. Wieso muss jetzt die Umsatzsteuer nachgezahlt werden?

Der OP schrieb:
Ich hatte die Tasche ja in Österreich umsatzsteuerfrei bezahlt.

Irgendwo muss USt. bezahlt werden, wenn Privatbedarf gedeckt wird.
Gruß, Wolfgang

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 22.07.2006 17:13:59 von Wolfgang Kieckbusch

> Der Betriebsprüfer hat eine Rechnung gefunden aus der keine Vorsteuer
> gezogen wurde. Wieso muss jetzt die Umsatzsteuer nachgezahlt werden?

Der OP schrieb:
Ich hatte die Tasche ja in Österreich umsatzsteuerfrei bezahlt.

Irgendwo muss USt. bezahlt werden, wenn Privatbedarf gedeckt wird.
Gruß, Wolfgang

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 22.07.2006 17:22:30 von Erich Wallner

Wolfgang Kieckbusch wrote:
>> Der Betriebsprüfer hat eine Rechnung gefunden aus der keine Vorsteuer
>> gezogen wurde. Wieso muss jetzt die Umsatzsteuer nachgezahlt werden?
>
> Der OP schrieb:
> Ich hatte die Tasche ja in Österreich umsatzsteuerfrei bezahlt.
>
> Irgendwo muss USt. bezahlt werden, wenn Privatbedarf gedeckt wird.
> Gruß, Wolfgang

Also der Deustche Staat verdient an den Umsätzen von im Ausland gekaufter
Waren? Umgekehrt bestimmt ja auch. Komische Logik, bei anderen Steuersätzen
erst recht. Mich stört das Wort "muss"

Erich

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 22.07.2006 17:22:30 von Erich Wallner

Wolfgang Kieckbusch wrote:
>> Der Betriebsprüfer hat eine Rechnung gefunden aus der keine Vorsteuer
>> gezogen wurde. Wieso muss jetzt die Umsatzsteuer nachgezahlt werden?
>
> Der OP schrieb:
> Ich hatte die Tasche ja in Österreich umsatzsteuerfrei bezahlt.
>
> Irgendwo muss USt. bezahlt werden, wenn Privatbedarf gedeckt wird.
> Gruß, Wolfgang

Also der Deustche Staat verdient an den Umsätzen von im Ausland gekaufter
Waren? Umgekehrt bestimmt ja auch. Komische Logik, bei anderen Steuersätzen
erst recht. Mich stört das Wort "muss"

Erich

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 22.07.2006 17:30:23 von Martin Hentrich

"Erich Wallner" <> schrieb am Sat, 22 Jul 2006
17:22:30 +0200 :

>Also der Deustche Staat verdient an den Umsätzen von im Ausland gekaufter
>Waren?

Es existiert die Umsatzsteuer. Dem deutschen Staat ist es egal, *wo*
gekauft wurde, entweder im Lande oder beim Import eben plus
Einfuhrumsatzsteuer. Warum ist die Einfuhrumsatzsteuer verwerflicher
als die Mehrwertsteuer im Lande?

>Umgekehrt bestimmt ja auch. Komische Logik, bei anderen Steuersätzen
>erst recht. Mich stört das Wort "muss"

Ja, viele Deutsche stört, dass sie vieles müssen, was ihnen nicht
gefällt. Dass sie Urlaub machen *müssen* stört aber wohl eher nicht.

SCNR

Martin


--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 22.07.2006 17:38:50 von Andreas Gumtow

Axel Böhm tippte am 22.07.2006 17:03:
> Am Sat, 22 Jul 2006 16:00:40 +0200 schrieb "Wolfgang Kieckbusch"
> <>:
>
>>> 16% Steuer zur Nachzahlung in Deutschland!
>>> Dürfen die das denn?
>> ## die müssen das . .
>
> Der Betriebsprüfer hat eine Rechnung gefunden aus der keine Vorsteuer
> gezogen wurde. Wieso muss jetzt die Umsatzsteuer nachgezahlt werden?

Der OP hat die Tasche in Österreich erworben. Er gab dort an die
Tasche als Unternehmer für sein Unternehmen zu erwerben und die Tasche
in ein anderes EG-Land zu bringen. Damit hat der österrewichische
Lieferant eine igLieferung bewirkt, die nach dem österreichischen
Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit ist. Der OP hat damit
einen igErwerb nach dem deutschen § 1a UStG verwirklicht. (Auf Dinge
wie §1a Abs. 3 und 4 UStG verzichte ich mal.) Er hätte damit in
Deutschland einen igErwerb mit der deutschen Umsatzsteuer in seiner
Umsatzsteuervoranmeldung anmelden müssen. Wenn er nun
vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer ist hat er aber im gleichen
Augenblick den Vorsteuerabzug und führt daher im Ergebnis nichts ab.

Nutzt er die Tasche nun nach Überzeugung des deutschen Finanzamts
nicht als Unternehmer für sein Unternehmen gibt es 2 Möglichkeiten:

1. Es war nie seine Absicht die Tasche für sein Unternehmen zu
nutzen... dann hätte er in Österreich die österreichische Umsatzsteuer
zahlen müssen.

Dies tritt aber nicht ein, da er mit seiner Erklärung des igErwerbs
seine Absicht kundgetan hat. Diese hat sich dann im Anschluß
irgendwann einfach nicht verwirklicht. Damit kommen wir zu Möglichkeit
2. Er hat die Tasche irgendwann aus seinem Unternehmen in seinen
Privatbereich überführt. Damit kommt aber § 1 Abs. Nr. 1 UStG i.V.m.
§3 Abs. 1b Nr. 2 UStG zum tragen. Er hat als Unternehmer an sich als
Privatmann geliefert (Lieferfiktion des §3 Abs. 1b) und diese
Lieferung, im Inland, ist nicht nach $4 UStG steuerfrei.

Also wird Umsatzsteuer 16% in Deutschland fällig.

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 22.07.2006 17:38:50 von Andreas Gumtow

Axel Böhm tippte am 22.07.2006 17:03:
> Am Sat, 22 Jul 2006 16:00:40 +0200 schrieb "Wolfgang Kieckbusch"
> <>:
>
>>> 16% Steuer zur Nachzahlung in Deutschland!
>>> Dürfen die das denn?
>> ## die müssen das . .
>
> Der Betriebsprüfer hat eine Rechnung gefunden aus der keine Vorsteuer
> gezogen wurde. Wieso muss jetzt die Umsatzsteuer nachgezahlt werden?

Der OP hat die Tasche in Österreich erworben. Er gab dort an die
Tasche als Unternehmer für sein Unternehmen zu erwerben und die Tasche
in ein anderes EG-Land zu bringen. Damit hat der österrewichische
Lieferant eine igLieferung bewirkt, die nach dem österreichischen
Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit ist. Der OP hat damit
einen igErwerb nach dem deutschen § 1a UStG verwirklicht. (Auf Dinge
wie §1a Abs. 3 und 4 UStG verzichte ich mal.) Er hätte damit in
Deutschland einen igErwerb mit der deutschen Umsatzsteuer in seiner
Umsatzsteuervoranmeldung anmelden müssen. Wenn er nun
vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer ist hat er aber im gleichen
Augenblick den Vorsteuerabzug und führt daher im Ergebnis nichts ab.

Nutzt er die Tasche nun nach Überzeugung des deutschen Finanzamts
nicht als Unternehmer für sein Unternehmen gibt es 2 Möglichkeiten:

1. Es war nie seine Absicht die Tasche für sein Unternehmen zu
nutzen... dann hätte er in Österreich die österreichische Umsatzsteuer
zahlen müssen.

Dies tritt aber nicht ein, da er mit seiner Erklärung des igErwerbs
seine Absicht kundgetan hat. Diese hat sich dann im Anschluß
irgendwann einfach nicht verwirklicht. Damit kommen wir zu Möglichkeit
2. Er hat die Tasche irgendwann aus seinem Unternehmen in seinen
Privatbereich überführt. Damit kommt aber § 1 Abs. Nr. 1 UStG i.V.m.
§3 Abs. 1b Nr. 2 UStG zum tragen. Er hat als Unternehmer an sich als
Privatmann geliefert (Lieferfiktion des §3 Abs. 1b) und diese
Lieferung, im Inland, ist nicht nach $4 UStG steuerfrei.

Also wird Umsatzsteuer 16% in Deutschland fällig.

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 22.07.2006 17:41:29 von Erich Wallner

Andreas Gumtow wrote:
> Axel Böhm tippte am 22.07.2006 17:03:
>> Am Sat, 22 Jul 2006 16:00:40 +0200 schrieb "Wolfgang Kieckbusch"
>> <>:
>>
>>>> 16% Steuer zur Nachzahlung in Deutschland!
>>>> Dürfen die das denn?
>>> ## die müssen das . .
>>
>> Der Betriebsprüfer hat eine Rechnung gefunden aus der keine Vorsteuer
>> gezogen wurde. Wieso muss jetzt die Umsatzsteuer nachgezahlt werden?
>
> Der OP hat die Tasche in Österreich erworben. Er gab dort an die
> Tasche als Unternehmer für sein Unternehmen zu erwerben und die Tasche
> in ein anderes EG-Land zu bringen. Damit hat der österrewichische
> Lieferant eine igLieferung bewirkt, die nach dem österreichischen
> Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit ist. Der OP hat damit
> einen igErwerb nach dem deutschen § 1a UStG verwirklicht. (Auf Dinge
> wie §1a Abs. 3 und 4 UStG verzichte ich mal.) Er hätte damit in
> Deutschland einen igErwerb mit der deutschen Umsatzsteuer in seiner
> Umsatzsteuervoranmeldung anmelden müssen. Wenn er nun
> vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer ist hat er aber im gleichen
> Augenblick den Vorsteuerabzug und führt daher im Ergebnis nichts ab.
>
> Nutzt er die Tasche nun nach Überzeugung des deutschen Finanzamts
> nicht als Unternehmer für sein Unternehmen gibt es 2 Möglichkeiten:
>
> 1. Es war nie seine Absicht die Tasche für sein Unternehmen zu
> nutzen... dann hätte er in Österreich die österreichische Umsatzsteuer
> zahlen müssen.
>
> Dies tritt aber nicht ein, da er mit seiner Erklärung des igErwerbs
> seine Absicht kundgetan hat. Diese hat sich dann im Anschluß
> irgendwann einfach nicht verwirklicht. Damit kommen wir zu Möglichkeit
> 2. Er hat die Tasche irgendwann aus seinem Unternehmen in seinen
> Privatbereich überführt. Damit kommt aber § 1 Abs. Nr. 1 UStG i.V.m.
> §3 Abs. 1b Nr. 2 UStG zum tragen. Er hat als Unternehmer an sich als
> Privatmann geliefert (Lieferfiktion des §3 Abs. 1b) und diese
> Lieferung, im Inland, ist nicht nach $4 UStG steuerfrei.
>
> Also wird Umsatzsteuer 16% in Deutschland fällig.

Danke, das habe auch ich verstanden.

Erich

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 22.07.2006 17:41:29 von Erich Wallner

Andreas Gumtow wrote:
> Axel Böhm tippte am 22.07.2006 17:03:
>> Am Sat, 22 Jul 2006 16:00:40 +0200 schrieb "Wolfgang Kieckbusch"
>> <>:
>>
>>>> 16% Steuer zur Nachzahlung in Deutschland!
>>>> Dürfen die das denn?
>>> ## die müssen das . .
>>
>> Der Betriebsprüfer hat eine Rechnung gefunden aus der keine Vorsteuer
>> gezogen wurde. Wieso muss jetzt die Umsatzsteuer nachgezahlt werden?
>
> Der OP hat die Tasche in Österreich erworben. Er gab dort an die
> Tasche als Unternehmer für sein Unternehmen zu erwerben und die Tasche
> in ein anderes EG-Land zu bringen. Damit hat der österrewichische
> Lieferant eine igLieferung bewirkt, die nach dem österreichischen
> Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit ist. Der OP hat damit
> einen igErwerb nach dem deutschen § 1a UStG verwirklicht. (Auf Dinge
> wie §1a Abs. 3 und 4 UStG verzichte ich mal.) Er hätte damit in
> Deutschland einen igErwerb mit der deutschen Umsatzsteuer in seiner
> Umsatzsteuervoranmeldung anmelden müssen. Wenn er nun
> vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer ist hat er aber im gleichen
> Augenblick den Vorsteuerabzug und führt daher im Ergebnis nichts ab.
>
> Nutzt er die Tasche nun nach Überzeugung des deutschen Finanzamts
> nicht als Unternehmer für sein Unternehmen gibt es 2 Möglichkeiten:
>
> 1. Es war nie seine Absicht die Tasche für sein Unternehmen zu
> nutzen... dann hätte er in Österreich die österreichische Umsatzsteuer
> zahlen müssen.
>
> Dies tritt aber nicht ein, da er mit seiner Erklärung des igErwerbs
> seine Absicht kundgetan hat. Diese hat sich dann im Anschluß
> irgendwann einfach nicht verwirklicht. Damit kommen wir zu Möglichkeit
> 2. Er hat die Tasche irgendwann aus seinem Unternehmen in seinen
> Privatbereich überführt. Damit kommt aber § 1 Abs. Nr. 1 UStG i.V.m.
> §3 Abs. 1b Nr. 2 UStG zum tragen. Er hat als Unternehmer an sich als
> Privatmann geliefert (Lieferfiktion des §3 Abs. 1b) und diese
> Lieferung, im Inland, ist nicht nach $4 UStG steuerfrei.
>
> Also wird Umsatzsteuer 16% in Deutschland fällig.

Danke, das habe auch ich verstanden.

Erich

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 22.07.2006 17:49:58 von Alexander Schroeder

[f'up2dsrs+b]

Erich Wallner wrote:
> Wolfgang Kieckbusch wrote:
>>> Der Betriebsprüfer hat eine Rechnung gefunden aus der keine Vorsteuer
>>> gezogen wurde. Wieso muss jetzt die Umsatzsteuer nachgezahlt werden?
>> Der OP schrieb:
>> Ich hatte die Tasche ja in Österreich umsatzsteuerfrei bezahlt.
>>
>> Irgendwo muss USt. bezahlt werden, wenn Privatbedarf gedeckt wird.
>> Gruß, Wolfgang
>
> Also der Deustche Staat verdient an den Umsätzen von im Ausland gekaufter
> Waren? Umgekehrt bestimmt ja auch. Komische Logik,

Das nennt sich Bestimmungslandprinzip.

> bei anderen Steuersätzen
> erst recht.

Gerade aufgrund der anderen Steuersätze macht das Bestimmungslandprinzip
Sinn. Damit wird die eingeführte Ware in der Höhe belastet, wie dies bei
vergleichbaren Waren aus dem Inland der Fall ist. Somit werden
Wettbewerbsverzerrungen zwischen inländischen und ausländischen
Unternehmen ausgeschlossen.

Alex

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 22.07.2006 17:49:58 von Alexander Schroeder

[f'up2dsrs+b]

Erich Wallner wrote:
> Wolfgang Kieckbusch wrote:
>>> Der Betriebsprüfer hat eine Rechnung gefunden aus der keine Vorsteuer
>>> gezogen wurde. Wieso muss jetzt die Umsatzsteuer nachgezahlt werden?
>> Der OP schrieb:
>> Ich hatte die Tasche ja in Österreich umsatzsteuerfrei bezahlt.
>>
>> Irgendwo muss USt. bezahlt werden, wenn Privatbedarf gedeckt wird.
>> Gruß, Wolfgang
>
> Also der Deustche Staat verdient an den Umsätzen von im Ausland gekaufter
> Waren? Umgekehrt bestimmt ja auch. Komische Logik,

Das nennt sich Bestimmungslandprinzip.

> bei anderen Steuersätzen
> erst recht.

Gerade aufgrund der anderen Steuersätze macht das Bestimmungslandprinzip
Sinn. Damit wird die eingeführte Ware in der Höhe belastet, wie dies bei
vergleichbaren Waren aus dem Inland der Fall ist. Somit werden
Wettbewerbsverzerrungen zwischen inländischen und ausländischen
Unternehmen ausgeschlossen.

Alex

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 22.07.2006 18:09:02 von use.reply-to

Erich Wallner in <news:e9tgv8$eg1$02$>:

[Egal was]

Er möge bitte umgehend den Mißbrauch fremder Mailadressen abstellen.
Das betrifft auch <e9tfrl$ljg$01$>.=20

Sorry an die Leser der Gruppe. Aber anders erreiche ich diesen
Adressfälscher ja nicht.

CU!
Ulrich - F'up2 poster. BITTE beachten.

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 22.07.2006 18:09:02 von use.reply-to

Erich Wallner in <news:e9tgv8$eg1$02$>:

[Egal was]

Er möge bitte umgehend den Mißbrauch fremder Mailadressen abstellen.
Das betrifft auch <e9tfrl$ljg$01$>.=20

Sorry an die Leser der Gruppe. Aber anders erreiche ich diesen
Adressfälscher ja nicht.

CU!
Ulrich - F'up2 poster. BITTE beachten.

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 22.07.2006 18:29:43 von Torben Anschau

Hi,

Erich Wallner schrieb:
> Wolfgang Kieckbusch wrote:
>>> Der Betriebsprüfer hat eine Rechnung gefunden aus der keine Vorsteu=
er
>>> gezogen wurde. Wieso muss jetzt die Umsatzsteuer nachgezahlt werden?
>> Der OP schrieb:
>> Ich hatte die Tasche ja in Österreich umsatzsteuerfrei bezahlt.
>>
>> Irgendwo muss USt. bezahlt werden, wenn Privatbedarf gedeckt wird.
>> Gruß, Wolfgang
>=20
> Also der Deustche Staat verdient an den Umsätzen von im Ausland gekau=
fter
> Waren? Umgekehrt bestimmt ja auch. Komische Logik, bei anderen Steuersä=
tzen
> erst recht. Mich stört das Wort "muss"

Lies mal das UStG, da ist das recht klar beschrieben
>=20
> Erich
>=20
>=20

--=20
Moege der Inhalt wichtiger sein als die Form
Um mir per PM antworten zu können muss statt muelleimer anschau vor dem=
=20
@ in der Mailadresse stehen!
www.wachstumsstudien.de
www.schauan.com

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 22.07.2006 18:29:43 von Torben Anschau

Hi,

Erich Wallner schrieb:
> Wolfgang Kieckbusch wrote:
>>> Der Betriebsprüfer hat eine Rechnung gefunden aus der keine Vorsteu=
er
>>> gezogen wurde. Wieso muss jetzt die Umsatzsteuer nachgezahlt werden?
>> Der OP schrieb:
>> Ich hatte die Tasche ja in Österreich umsatzsteuerfrei bezahlt.
>>
>> Irgendwo muss USt. bezahlt werden, wenn Privatbedarf gedeckt wird.
>> Gruß, Wolfgang
>=20
> Also der Deustche Staat verdient an den Umsätzen von im Ausland gekau=
fter
> Waren? Umgekehrt bestimmt ja auch. Komische Logik, bei anderen Steuersä=
tzen
> erst recht. Mich stört das Wort "muss"

Lies mal das UStG, da ist das recht klar beschrieben
>=20
> Erich
>=20
>=20

--=20
Moege der Inhalt wichtiger sein als die Form
Um mir per PM antworten zu können muss statt muelleimer anschau vor dem=
=20
@ in der Mailadresse stehen!
www.wachstumsstudien.de
www.schauan.com

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 22.07.2006 18:52:58 von axbnospamatall

Am Sat, 22 Jul 2006 17:13:59 +0200 schrieb "Wolfgang Kieckbusch"
<>:

>> Der Betriebsprüfer hat eine Rechnung gefunden aus der keine Vorsteuer
>> gezogen wurde. Wieso muss jetzt die Umsatzsteuer nachgezahlt werden?
>
>Der OP schrieb:
>Ich hatte die Tasche ja in Österreich umsatzsteuerfrei bezahlt.
>
>Irgendwo muss USt. bezahlt werden, wenn Privatbedarf gedeckt wird.
>Gruß, Wolfgang

Da hast Du sicherlich Recht. Aber es muss nicht der zahlen der
zufällig die Rechnung in der Hand hat. Hier kommt es auf den Ort der
Lieferung an. Aus dem knappen Sachverhalt schließe ich, der OP hat die
Tasche persönlich im MetroMarkt in Österreich abgeholt und selbst nach
Deutschland gebracht. Damit ist der Umsatz in A steuerbar und auch
dort steuerpflichtig.
Das deutsche FA hat damit überhaupt nichts zu tun. Schon gar nicht
können sie auf einen österreichischen Umsatz deutsche Umsatzsteuer
verlangen.

Das der österreichische MetroMarkt fälschlicherweise einen
steuerfreien Umsatz ausgewiesen hat ist ganz und gar sein Problem. Er
muss nun auf den bezahlten (Netto-)Preis österreichische Umsatzsteuer
an das österreichische Finanzamt abführen.

Grüße

Axel

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 22.07.2006 18:52:58 von axbnospamatall

Am Sat, 22 Jul 2006 17:13:59 +0200 schrieb "Wolfgang Kieckbusch"
<>:

>> Der Betriebsprüfer hat eine Rechnung gefunden aus der keine Vorsteuer
>> gezogen wurde. Wieso muss jetzt die Umsatzsteuer nachgezahlt werden?
>
>Der OP schrieb:
>Ich hatte die Tasche ja in Österreich umsatzsteuerfrei bezahlt.
>
>Irgendwo muss USt. bezahlt werden, wenn Privatbedarf gedeckt wird.
>Gruß, Wolfgang

Da hast Du sicherlich Recht. Aber es muss nicht der zahlen der
zufällig die Rechnung in der Hand hat. Hier kommt es auf den Ort der
Lieferung an. Aus dem knappen Sachverhalt schließe ich, der OP hat die
Tasche persönlich im MetroMarkt in Österreich abgeholt und selbst nach
Deutschland gebracht. Damit ist der Umsatz in A steuerbar und auch
dort steuerpflichtig.
Das deutsche FA hat damit überhaupt nichts zu tun. Schon gar nicht
können sie auf einen österreichischen Umsatz deutsche Umsatzsteuer
verlangen.

Das der österreichische MetroMarkt fälschlicherweise einen
steuerfreien Umsatz ausgewiesen hat ist ganz und gar sein Problem. Er
muss nun auf den bezahlten (Netto-)Preis österreichische Umsatzsteuer
an das österreichische Finanzamt abführen.

Grüße

Axel

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 22.07.2006 18:58:43 von axbnospamatall

Am Sat, 22 Jul 2006 17:30:23 +0200 schrieb Martin Hentrich
<>:

>"Erich Wallner" <> schrieb am Sat, 22 Jul 2006
>17:22:30 +0200 :
>
>>Also der Deustche Staat verdient an den Umsätzen von im Ausland gekaufter
>>Waren?
>
>Es existiert die Umsatzsteuer. Dem deutschen Staat ist es egal, *wo*
>gekauft wurde, entweder im Lande oder beim Import eben plus
>Einfuhrumsatzsteuer.

Wie der Betriebsprüfer festgestellt hat ist die Tasche privat
veranlasst. Also hat der OP die Tasche in Österreich privat erworben
und als "Reisesouvenir" in D eingeführt. Welcher Zollkodex soll für
privat angeschaffte Taschen denn anwendbar sein? Ich denke keiner.


Grüße

Axel

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 22.07.2006 19:04:01 von axbnospamatall

Am Sat, 22 Jul 2006 17:38:50 +0200 schrieb Andreas Gumtow
<>:


>> Der Betriebsprüfer hat eine Rechnung gefunden aus der keine Vorsteuer
>> gezogen wurde. Wieso muss jetzt die Umsatzsteuer nachgezahlt werden?
>
>Der OP hat die Tasche in Österreich erworben. Er gab dort an die
>Tasche als Unternehmer für sein Unternehmen zu erwerben und die Tasche
>in ein anderes EG-Land zu bringen.

Wenn dem so ist, was der OP ja nicht geschrieben hat, dann hast Du
Recht. 16 % USt sind fällig.


Grüße

Axel

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 22.07.2006 19:04:01 von axbnospamatall

Am Sat, 22 Jul 2006 17:38:50 +0200 schrieb Andreas Gumtow
<>:


>> Der Betriebsprüfer hat eine Rechnung gefunden aus der keine Vorsteuer
>> gezogen wurde. Wieso muss jetzt die Umsatzsteuer nachgezahlt werden?
>
>Der OP hat die Tasche in Österreich erworben. Er gab dort an die
>Tasche als Unternehmer für sein Unternehmen zu erwerben und die Tasche
>in ein anderes EG-Land zu bringen.

Wenn dem so ist, was der OP ja nicht geschrieben hat, dann hast Du
Recht. 16 % USt sind fällig.


Grüße

Axel

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 22.07.2006 19:45:20 von Erich Wallner

Ulrich F. Heidenreich wrote:
> Erich Wallner in <news:e9tgv8$eg1$02$>:
>
> [Egal was]
>
> Er möge bitte umgehend den Mißbrauch fremder Mailadressen abstellen.
> Das betrifft auch <e9tfrl$ljg$01$>.

wieso, "" (habe es korrigiert, Danke für den Hinweis) ist doch
erlaubt.

> Sorry an die Leser der Gruppe. Aber anders erreiche ich diesen
> Adressfälscher ja nicht.

willst Du damit sagen das ich einer der beiden aus
news:e9tfrl$ljg$01$ bin?

Erich

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 22.07.2006 19:45:20 von Erich Wallner

Ulrich F. Heidenreich wrote:
> Erich Wallner in <news:e9tgv8$eg1$02$>:
>
> [Egal was]
>
> Er möge bitte umgehend den Mißbrauch fremder Mailadressen abstellen.
> Das betrifft auch <e9tfrl$ljg$01$>.

wieso, "" (habe es korrigiert, Danke für den Hinweis) ist doch
erlaubt.

> Sorry an die Leser der Gruppe. Aber anders erreiche ich diesen
> Adressfälscher ja nicht.

willst Du damit sagen das ich einer der beiden aus
news:e9tfrl$ljg$01$ bin?

Erich

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 22.07.2006 20:20:15 von Wolfgang Kieckbusch

> Also hat der OP die Tasche in Österreich privat erworben
> und als "Reisesouvenir" in D eingeführt.

Hat er nicht.
Er hat die Tasche als *Gewerblicher* ohne USt. gekauft.
Dann war es eben kein Reisesouvenir, sondern Wareneinfuhr.
Gruß, Wolfgang

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 22.07.2006 20:23:05 von Wolfgang Kieckbusch

> Da hast Du sicherlich Recht. Aber es muss nicht der zahlen der
> zufällig die Rechnung in der Hand hat. Hier kommt es auf den Ort der
> Lieferung an. Aus dem knappen Sachverhalt schließe ich, der OP hat die
> Tasche persönlich im MetroMarkt in Österreich abgeholt und selbst nach
> Deutschland gebracht. Damit ist der Umsatz in A steuerbar und auch
> dort steuerpflichtig.

Der OP hat dort als ausländischer *Gewerblicher* eingekauft und deshalb
keine USt. bezahlt.
Erst später wurde die Tasche als Privateinkauf eingestuft und die Steuer
nachgefordert, halt jetzt in D.
In Ö wären es 20% gewesen.
Gruß, Wolfgang

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 22.07.2006 20:23:05 von Wolfgang Kieckbusch

> Da hast Du sicherlich Recht. Aber es muss nicht der zahlen der
> zufällig die Rechnung in der Hand hat. Hier kommt es auf den Ort der
> Lieferung an. Aus dem knappen Sachverhalt schließe ich, der OP hat die
> Tasche persönlich im MetroMarkt in Österreich abgeholt und selbst nach
> Deutschland gebracht. Damit ist der Umsatz in A steuerbar und auch
> dort steuerpflichtig.

Der OP hat dort als ausländischer *Gewerblicher* eingekauft und deshalb
keine USt. bezahlt.
Erst später wurde die Tasche als Privateinkauf eingestuft und die Steuer
nachgefordert, halt jetzt in D.
In Ö wären es 20% gewesen.
Gruß, Wolfgang

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 22.07.2006 20:51:07 von Martin Hentrich

Axel Böhm <> schrieb am Sat, 22 Jul 2006
18:58:43 +0200 :

>Welcher Zollkodex soll für
>privat angeschaffte Taschen denn anwendbar sein? Ich denke keiner.

Marke:
Zoll != Einfuhrumsatzsteuer

Martin


--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 22.07.2006 21:12:00 von Andreas Gumtow

Axel Böhm tippte am 22.07.2006 19:04:
> Am Sat, 22 Jul 2006 17:38:50 +0200 schrieb Andreas Gumtow
> <>:
>
>
>>> Der Betriebsprüfer hat eine Rechnung gefunden aus der keine Vorsteuer
>>> gezogen wurde. Wieso muss jetzt die Umsatzsteuer nachgezahlt werden?
>> Der OP hat die Tasche in Österreich erworben. Er gab dort an die
>> Tasche als Unternehmer für sein Unternehmen zu erwerben und die Tasche
>> in ein anderes EG-Land zu bringen.
>
> Wenn dem so ist, was der OP ja nicht geschrieben hat, dann hast Du
> Recht. 16 % USt sind fällig.

Wenn dem nicht so wäre hätte er die Tasche in Österreich nicht
umsatzsteuerfrei erwerben können. Dann hätte er beim Händler
österreichische Umsatzsteuer entrichtet, diese an der Zollstelle in
Grenznähe wegen igErwerb, mit Nachweis der Unternehmereigenschaft z.B:
mit UStID, wiederbekommen und in Deutschland den igErwerb in seiner
Umsatzsteuervoranmledung angemeldet oder eben die österreichische
Umsatzsteuer bezahlt.

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 22.07.2006 21:12:00 von Andreas Gumtow

Axel Böhm tippte am 22.07.2006 19:04:
> Am Sat, 22 Jul 2006 17:38:50 +0200 schrieb Andreas Gumtow
> <>:
>
>
>>> Der Betriebsprüfer hat eine Rechnung gefunden aus der keine Vorsteuer
>>> gezogen wurde. Wieso muss jetzt die Umsatzsteuer nachgezahlt werden?
>> Der OP hat die Tasche in Österreich erworben. Er gab dort an die
>> Tasche als Unternehmer für sein Unternehmen zu erwerben und die Tasche
>> in ein anderes EG-Land zu bringen.
>
> Wenn dem so ist, was der OP ja nicht geschrieben hat, dann hast Du
> Recht. 16 % USt sind fällig.

Wenn dem nicht so wäre hätte er die Tasche in Österreich nicht
umsatzsteuerfrei erwerben können. Dann hätte er beim Händler
österreichische Umsatzsteuer entrichtet, diese an der Zollstelle in
Grenznähe wegen igErwerb, mit Nachweis der Unternehmereigenschaft z.B:
mit UStID, wiederbekommen und in Deutschland den igErwerb in seiner
Umsatzsteuervoranmledung angemeldet oder eben die österreichische
Umsatzsteuer bezahlt.

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 22.07.2006 21:25:18 von Erich Mathild

Martin Hentrich <> wrote:

>Marke:
>Zoll != Einfuhrumsatzsteuer

Eurone :-)

Wie man über einer solcher verqueren Überschrift überhaupt antworten
mag, gäbe doch das Wort trotzdem oben nur einen Sinn, wenn davor ein
Komma stünde. Aber das meint er ja nicht. Er meint "obwohl".

Und warum hat Jesus die Zöllner immer wieder im Zusammenhang mit
Sündern genannt?

Gruß
Erich

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 22.07.2006 21:26:59 von Erich Mathild

"Erich Wallner" <> wrote:

>> Sorry an die Leser der Gruppe. Aber anders erreiche ich diesen
>> Adressfälscher ja nicht.
>
>willst Du damit sagen das ich einer der beiden aus
>news:e9tfrl$ljg$01$ bin?

Nur der Höflichkeit hat: Vielleicht will er sagen, _dass_ - anders
würde es weder sagen noch denken noch schreiben!

Erich

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 22.07.2006 21:26:59 von Erich Mathild

"Erich Wallner" <> wrote:

>> Sorry an die Leser der Gruppe. Aber anders erreiche ich diesen
>> Adressfälscher ja nicht.
>
>willst Du damit sagen das ich einer der beiden aus
>news:e9tfrl$ljg$01$ bin?

Nur der Höflichkeit hat: Vielleicht will er sagen, _dass_ - anders
würde es weder sagen noch denken noch schreiben!

Erich

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 22.07.2006 21:30:00 von Erich Mathild

"Erich Wallner" <> wrote:

>> Sorry an die Leser der Gruppe. Aber anders erreiche ich diesen
>> Adressfälscher ja nicht.
>
>willst Du damit sagen das ich einer der beiden aus
>news:e9tfrl$ljg$01$ bin?

Nur der Höflichkeit halber: Vielleicht will er sagen, _dass_ - anders
würde er es weder sagen noch denken noch schreiben!

Erich

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 22.07.2006 21:30:00 von Erich Mathild

"Erich Wallner" <> wrote:

>> Sorry an die Leser der Gruppe. Aber anders erreiche ich diesen
>> Adressfälscher ja nicht.
>
>willst Du damit sagen das ich einer der beiden aus
>news:e9tfrl$ljg$01$ bin?

Nur der Höflichkeit halber: Vielleicht will er sagen, _dass_ - anders
würde er es weder sagen noch denken noch schreiben!

Erich

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 22.07.2006 22:49:22 von Rupert Haselbeck

Erich Wallner schrieb:

> wieso, "" (habe es korrigiert, Danke für den Hinweis)=

> ist doch erlaubt.

Warum hast du denn Ulrichs Domain verwendet? Willst du dich etwa mit
asozialen Mitteln vor Spam schützen, indem du eine fremde Mailadresse=

verwendest?
Wenn du schon glaubst, mit gefälschter Mailadresse auftreten zu müs=
sen,
so verwende bitte "<irgendwas>@invalid", damit mein Filter dich
aussortieren kann. Danke

MfG
Rupert

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 22.07.2006 22:49:22 von Rupert Haselbeck

Erich Wallner schrieb:

> wieso, "" (habe es korrigiert, Danke für den Hinweis)=

> ist doch erlaubt.

Warum hast du denn Ulrichs Domain verwendet? Willst du dich etwa mit
asozialen Mitteln vor Spam schützen, indem du eine fremde Mailadresse=

verwendest?
Wenn du schon glaubst, mit gefälschter Mailadresse auftreten zu müs=
sen,
so verwende bitte "<irgendwas>@invalid", damit mein Filter dich
aussortieren kann. Danke

MfG
Rupert

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 22.07.2006 23:51:19 von Franz Heilmeier

"Axel Böhm" <> schrieb
> Das der österreichische MetroMarkt fälschlicherweise einen
> steuerfreien Umsatz ausgewiesen hat ist ganz und gar sein Problem. Er
> muss nun auf den bezahlten (Netto-)Preis österreichische Umsatzsteuer
> an das österreichische Finanzamt abführen.

Ich merke, dieser Fall stiftet sogar hier bei den Wissenden Verwirrung ;-)
Aber diese Erkärung scheint mir am logischsten.
Also hätte das FA Deutschland von mir nichts verlangen dürfen, sondern
nur das FA Österreich vom Metromarkt Österreich die 20%.
Der Metromarkt hätte mir dann die 20% nachverrechnen können.

Grüße,
Franz

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 22.07.2006 23:51:19 von Franz Heilmeier

"Axel Böhm" <> schrieb
> Das der österreichische MetroMarkt fälschlicherweise einen
> steuerfreien Umsatz ausgewiesen hat ist ganz und gar sein Problem. Er
> muss nun auf den bezahlten (Netto-)Preis österreichische Umsatzsteuer
> an das österreichische Finanzamt abführen.

Ich merke, dieser Fall stiftet sogar hier bei den Wissenden Verwirrung ;-)
Aber diese Erkärung scheint mir am logischsten.
Also hätte das FA Deutschland von mir nichts verlangen dürfen, sondern
nur das FA Österreich vom Metromarkt Österreich die 20%.
Der Metromarkt hätte mir dann die 20% nachverrechnen können.

Grüße,
Franz

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 23.07.2006 00:01:48 von Franz Heilmeier

"Andreas Gumtow" <> schrieb
> 1. Es war nie seine Absicht die Tasche für sein Unternehmen zu
> nutzen... dann hätte er in Österreich die österreichische Umsatzsteuer
> zahlen müssen.
>
> Dies tritt aber nicht ein, da er mit seiner Erklärung des igErwerbs
> seine Absicht kundgetan hat. Diese hat sich dann im Anschluß
> irgendwann einfach nicht verwirklicht. Damit kommen wir zu Möglichkeit
> 2. Er hat die Tasche irgendwann aus seinem Unternehmen in seinen
> Privatbereich überführt. Damit kommt aber § 1 Abs. Nr. 1 UStG i.V.m.
> §3 Abs. 1b Nr. 2 UStG zum tragen. Er hat als Unternehmer an sich als
> Privatmann geliefert (Lieferfiktion des §3 Abs. 1b) und diese
> Lieferung, im Inland, ist nicht nach $4 UStG steuerfrei.
>
> Also wird Umsatzsteuer 16% in Deutschland fällig.

Klingt auch irgendwie logisch.
Jetzt ist halt die Frage: Wer hat Recht?
Ich sage: Die Tasche war für das Unternehmen gedacht.
Der FA-Mensch behauptet, die Tasche sei privat gekauft worden
und ich würde nur behaupten, sie wäre für das Unternehmen gekauft worden.
Damit schließt er ja aus, dass sie vom Unternehmen in den Privatbereich
überführt werden kann!
Also bezichtigt er mich der Lüge bezüglich bei der Erklärung des igErwerbs.
Wobei wir wieder bei Punkt 1 wären:
Der Metromarkt muss dem österreichischen FA 20% zahlen und
kann von mir die 20% verlangen.

Grüße,
Franz

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 23.07.2006 00:01:48 von Franz Heilmeier

"Andreas Gumtow" <> schrieb
> 1. Es war nie seine Absicht die Tasche für sein Unternehmen zu
> nutzen... dann hätte er in Österreich die österreichische Umsatzsteuer
> zahlen müssen.
>
> Dies tritt aber nicht ein, da er mit seiner Erklärung des igErwerbs
> seine Absicht kundgetan hat. Diese hat sich dann im Anschluß
> irgendwann einfach nicht verwirklicht. Damit kommen wir zu Möglichkeit
> 2. Er hat die Tasche irgendwann aus seinem Unternehmen in seinen
> Privatbereich überführt. Damit kommt aber § 1 Abs. Nr. 1 UStG i.V.m.
> §3 Abs. 1b Nr. 2 UStG zum tragen. Er hat als Unternehmer an sich als
> Privatmann geliefert (Lieferfiktion des §3 Abs. 1b) und diese
> Lieferung, im Inland, ist nicht nach $4 UStG steuerfrei.
>
> Also wird Umsatzsteuer 16% in Deutschland fällig.

Klingt auch irgendwie logisch.
Jetzt ist halt die Frage: Wer hat Recht?
Ich sage: Die Tasche war für das Unternehmen gedacht.
Der FA-Mensch behauptet, die Tasche sei privat gekauft worden
und ich würde nur behaupten, sie wäre für das Unternehmen gekauft worden.
Damit schließt er ja aus, dass sie vom Unternehmen in den Privatbereich
überführt werden kann!
Also bezichtigt er mich der Lüge bezüglich bei der Erklärung des igErwerbs.
Wobei wir wieder bei Punkt 1 wären:
Der Metromarkt muss dem österreichischen FA 20% zahlen und
kann von mir die 20% verlangen.

Grüße,
Franz

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 23.07.2006 01:55:37 von axbnospamatall

Am Sat, 22 Jul 2006 23:51:19 +0200 schrieb "Franz Heilmeier"
<>:

>Ich merke, dieser Fall stiftet sogar hier bei den Wissenden Verwirrung ;-)
>Aber diese Erkärung scheint mir am logischsten.
>Also hätte das FA Deutschland von mir nichts verlangen dürfen, sondern
>nur das FA Österreich vom Metromarkt Österreich die 20%.
>Der Metromarkt hätte mir dann die 20% nachverrechnen können.

Hast Du Dich in Österreich beim Kauf der Tasche als deutscher
Unternehmer ausgegeben?
Wenn Ja -> Dann hat Wolfgang Recht und Du musst in D 16 % USt
bezahlen.
Wenn Nein --> Dann wäre die Frage zu klären, ob Du die Tasche als
innergemeinschaftlichen Erwerb in der Umsatzsteuervoranmeldung
angegeben hast. Wäre zwar unlogisch aber nicht ausgeschlossen.


Grüße

Axel

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 23.07.2006 01:55:37 von axbnospamatall

Am Sat, 22 Jul 2006 23:51:19 +0200 schrieb "Franz Heilmeier"
<>:

>Ich merke, dieser Fall stiftet sogar hier bei den Wissenden Verwirrung ;-)
>Aber diese Erkärung scheint mir am logischsten.
>Also hätte das FA Deutschland von mir nichts verlangen dürfen, sondern
>nur das FA Österreich vom Metromarkt Österreich die 20%.
>Der Metromarkt hätte mir dann die 20% nachverrechnen können.

Hast Du Dich in Österreich beim Kauf der Tasche als deutscher
Unternehmer ausgegeben?
Wenn Ja -> Dann hat Wolfgang Recht und Du musst in D 16 % USt
bezahlen.
Wenn Nein --> Dann wäre die Frage zu klären, ob Du die Tasche als
innergemeinschaftlichen Erwerb in der Umsatzsteuervoranmeldung
angegeben hast. Wäre zwar unlogisch aber nicht ausgeschlossen.


Grüße

Axel

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 23.07.2006 02:00:05 von axbnospamatall

Am Sun, 23 Jul 2006 00:01:48 +0200 schrieb "Franz Heilmeier"
<>:

>Also bezichtigt er mich der Lüge bezüglich bei der Erklärung des igErwerbs.

Also hast Du einen igErwerb angegeben. Dann hast Du vermutlich auch
dem österreichischen Verkäufer gesagt, dass du deutscher Unternehmer
bist?

Das Ergebnis wäre dann --> 16 % USt in D zahlen.

Grüße

Axel

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 23.07.2006 02:00:05 von axbnospamatall

Am Sun, 23 Jul 2006 00:01:48 +0200 schrieb "Franz Heilmeier"
<>:

>Also bezichtigt er mich der Lüge bezüglich bei der Erklärung des igErwerbs.

Also hast Du einen igErwerb angegeben. Dann hast Du vermutlich auch
dem österreichischen Verkäufer gesagt, dass du deutscher Unternehmer
bist?

Das Ergebnis wäre dann --> 16 % USt in D zahlen.

Grüße

Axel

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 23.07.2006 08:14:25 von Andreas Gumtow

Franz Heilmeier tippte am 22.07.2006 23:51:
> "Axel Böhm" <> schrieb
>> Das der österreichische MetroMarkt fälschlicherweise einen
>> steuerfreien Umsatz ausgewiesen hat ist ganz und gar sein Problem. Er
>> muss nun auf den bezahlten (Netto-)Preis österreichische Umsatzsteuer
>> an das österreichische Finanzamt abführen.
>
> Ich merke, dieser Fall stiftet sogar hier bei den Wissenden Verwirrung ;-)
> Aber diese Erkärung scheint mir am logischsten.

Ist sie aber nicht, denn der MetroMarkt in Österreich hat, wenn er
sich die Regelunternehmerschaft und die Verbringung hat nachweisen
lassen, alles richtig gemacht... das der beabsichtigte und gewollte
igErwerb für das Unternehmen des Kunden später scheitert ändert daran
nichts. Also keine österreichische Umsatzsteuer.

> Also hätte das FA Deutschland von mir nichts verlangen dürfen, sondern
> nur das FA Österreich vom Metromarkt Österreich die 20%.

Der Lieferung ist die private Verwendung von Unternehmensgegenständen
gleichgestellt. Damit USt in Deutschland. Der Fall ist so zu
behandeln, als ob der Unternehmer in Deutschland nicht für sein
Unternehmen die Tasche gekauft hätte.

> Der Metromarkt hätte mir dann die 20% nachverrechnen können.

Das sieht das Umsatzsteuerrecht EG-weit etwas anders, wenn die
Nachweise vorlagen.

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 23.07.2006 08:14:25 von Andreas Gumtow

Franz Heilmeier tippte am 22.07.2006 23:51:
> "Axel Böhm" <> schrieb
>> Das der österreichische MetroMarkt fälschlicherweise einen
>> steuerfreien Umsatz ausgewiesen hat ist ganz und gar sein Problem. Er
>> muss nun auf den bezahlten (Netto-)Preis österreichische Umsatzsteuer
>> an das österreichische Finanzamt abführen.
>
> Ich merke, dieser Fall stiftet sogar hier bei den Wissenden Verwirrung ;-)
> Aber diese Erkärung scheint mir am logischsten.

Ist sie aber nicht, denn der MetroMarkt in Österreich hat, wenn er
sich die Regelunternehmerschaft und die Verbringung hat nachweisen
lassen, alles richtig gemacht... das der beabsichtigte und gewollte
igErwerb für das Unternehmen des Kunden später scheitert ändert daran
nichts. Also keine österreichische Umsatzsteuer.

> Also hätte das FA Deutschland von mir nichts verlangen dürfen, sondern
> nur das FA Österreich vom Metromarkt Österreich die 20%.

Der Lieferung ist die private Verwendung von Unternehmensgegenständen
gleichgestellt. Damit USt in Deutschland. Der Fall ist so zu
behandeln, als ob der Unternehmer in Deutschland nicht für sein
Unternehmen die Tasche gekauft hätte.

> Der Metromarkt hätte mir dann die 20% nachverrechnen können.

Das sieht das Umsatzsteuerrecht EG-weit etwas anders, wenn die
Nachweise vorlagen.

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 23.07.2006 10:07:23 von Ralf Geist

Rupert Haselbeck wrote:
> Erich Wallner schrieb:
>
>> wieso, "" (habe es korrigiert, Danke für den Hinweis)
>> ist doch erlaubt.
>
> Warum hast du denn Ulrichs Domain verwendet? Willst du dich etwa mit
> asozialen Mitteln vor Spam schützen, indem du eine fremde Mailadresse
> verwendest?

wieso Azozial? Den fehler habe ich doch korrigiert. Mitt mir kann man ganz
normal sprechen/schreiben. Bin eben ein Neuling.

> Wenn du schon glaubst, mit gefälschter Mailadresse auftreten zu
> müssen, so verwende bitte "<irgendwas>@invalid", damit mein Filter
> dich aussortieren kann. Danke

mail-Adresse korrigert. Wenn Du filterst, ist das Deine Sache. Du scheinst
auf Pseudo-Mail-Adressen Z.B. <falscherName>@web oder gmx. xyz ansprechbar
zu sein.

Bitte

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 23.07.2006 10:27:38 von Martin Hentrich

Erich Mathild <> schrieb am Sat, 22 Jul 2006
21:25:18 +0200 :

>Wie man über einer solcher verqueren Überschrift überhaupt antworten
>mag, gäbe doch das Wort trotzdem oben nur einen Sinn, wenn davor ein
>Komma stünde. Aber das meint er ja nicht. Er meint "obwohl".

Wahr gesprochen, ...

(Ich hab's mir verkniffen den suboptimalen Ausdruck als Mangel
darzustellen, der er nun mal ist.)

....aber die deutsche Sprache ist ja selbst bei Deutschen häufig
unterrepräsentiert im Gehirn...

Martin


--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 23.07.2006 10:31:50 von Martin Hentrich

"Erich Wallner" <> schrieb am Sat, 22 Jul 2006
19:45:20 +0200 :

>wieso, "" (habe es korrigiert, Danke für den Hinweis) ist doch
>erlaubt.

Erlaubt ist nur eine existente und (!) eigene Email-Adresse, du mußt
sie ja nicht lesen, aber eine fiktive ausgedachte Adresse ist eben
nicht erlaubt. Wenngleich natürlich jeder Schxxxx gemacht wird, weil
*erlaubt* bei Pubertärdenkern ja lediglich bedeutet "nicht mit
Nachteil verbunden".

Martin


--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -

Re: USt in D trozdem in A gekauft?

am 23.07.2006 11:06:42 von Franz Heilmeier

"Martin Hentrich" <> schrieb
> ...aber die deutsche Sprache ist ja selbst bei Deutschen häufig
> unterrepräsentiert im Gehirn...

Dafür die Arroganz um so mehr.