Wandlung des kaufwertrages für eine Wohnung

Wandlung des kaufwertrages für eine Wohnung

am 17.07.2006 11:46:45 von borisffm

Hi,

ich habe eine Wohnung gekauft im März. Die Wohnung war noch nicht
gebaut und bis heute ist noch kein Beulbeginndatum bekannt.
Fertigstellung ist verträglich im Oktober festgelegt. Haus hat 5
Wohnungen. Es sieht so aus, dass Vertrag kann nicht in 3 Monate
erfühlt werden.
Ich habe noch keine Cent an bauträger bezahlt. Nur Notarkosten und
Bereitstellungsprovision an der Bank. Ich überlege mir aus dem Vertrag
rausgehen und andren Objekt suchen. Der Bank für bestimmte
Bearbeitungskosten (2000=80 -3000=80) wird auch anderen Objekt
finanzieren. Wenn ich Darlehen kündige oder nicht abnehme bis nächste
März, dann muss ich Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Das ist für
mich tödlich (20000=80 bis 30000=80).

Was meinen Sie drüber, was können Sie mir empfehlen außer guten
Anwalt suchen.

Danke

Borisffm

Re: Wandlung des kaufwertrages für eine Wohnung

am 17.07.2006 12:44:09 von Holger Pollmann

"borisffm" <> schrieb:

Würde es dir was ausmachen, da oben deinen Realnamen (Vor- und Zuname)
einzutragen? Seinen Realnamen nicht zu verwenden gilt vielen in dsr* als
unhöflich, und viele filtern auf Realnamen und werden darum dein Posting
gar nicht bekommen haben.

> Ich überlege mir aus dem Vertrag rausgehen und andren Objekt suchen.
> Der Bank für bestimmte Bearbeitungskosten (2000€ -3000€) wird auch
> anderen Objekt finanzieren. Wenn ich Darlehen kündige oder nicht
> abnehme bis nächste März, dann muss ich Vorfälligkeitsentschädigung
> zahlen. Das ist für mich tödlich (20000€ bis 30000€).
>
> Was meinen Sie drüber, was können Sie mir empfehlen außer guten
> Anwalt suchen.

Was soll man da empfehlen? Wenn du überhaupt aus dem Vertrag so ohne
weiteres rauskannst (das wäre dann ein Rücktritt, keine Wandlung;
Wandlung gibt es seit dem 1.1.2002 nicht mehr), dann mußt du selbst
wissen, ob die sich daraus ergebenden Folgen für dich akzeptabel sind
oder nicht.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Wandlung des kaufwertrages füreine Wohnung

am 18.07.2006 11:20:47 von Christian Baer

On 17 Jul 2006 10:44:09 GMT Holger Pollmann wrote:

> Was soll man da empfehlen? Wenn du überhaupt aus dem Vertrag so ohne
> weiteres rauskannst (das wäre dann ein Rücktritt, keine Wandlung;
> Wandlung gibt es seit dem 1.1.2002 nicht mehr), dann mußt du selbst
> wissen, ob die sich daraus ergebenden Folgen für dich akzeptabel sind
> oder nicht.

Ich glaube, seine Frage war, ob er die "Folgen" auf seinen
Vertragspartner abwälzen kann, weil der seinen Teils des Vertrages nicht
erfüllt.

Gruß
Christian