Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 17.07.2006 17:16:04 von Daniel Korell

Hallo zusammen,

Ich hoffe das passt hierhin, ich habe keine bessere Group gefunden.

Ich habe heute aus dem Bankomat fremdes Geld genommen (50.-), der
vorherige Kunde hatte wohl vergessen, es mitzunehmen. Im Nachhinein
hätte ich es wohl lieber stecken lassen und gewartet, bis der Automat
es wieder einzieht (Außer mir war übrigens niemand in der Bank). Naja,
jetzt ist es zu spät, die Bank war schon geschlossen.

Wo bringe ich die EUR 50.- denn jetzt hin? Zur Bank, Polizei,
Fundbüro, sonstiges?

Viele Grüße & danke für eure Hilfe,

Daniel

--
Wenn man in dem Wort "mama" 4 Buchstaben ersetzt,
hat man auf einmal "bier", faszinierend!

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 17.07.2006 17:23:14 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 17.07.2006 17:28:25 von Carlos Duerschmidt

Daniel Korell <> skrev:

>Wo bringe ich die EUR 50.- denn jetzt hin? Zur Bank, Polizei,
>Fundbüro, sonstiges?

§§965ff. BGB: Du zeigst den Fund dem Fundbüro an und verwahrst
das Geld.
Wenn Du vermutest, daß derjenige, der das Geld vergessen hat,
Kunde der Bank ist, an der Du es gefunden hast, kannst Du
zusätzlich dort bescheid sagen - für den Fall, daß er sich
dort meldet.

Gruß
Carlos

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 17.07.2006 17:28:30 von Andreas_Nett

Polizei, schadet nie.
Quittung geben lassen.

gruss :)

Daniel Korell schrieb:

> Hallo zusammen,
>
> Ich hoffe das passt hierhin, ich habe keine bessere Group gefunden.
>
> Ich habe heute aus dem Bankomat fremdes Geld genommen (50.-), der
> vorherige Kunde hatte wohl vergessen, es mitzunehmen. Im Nachhinein
> hätte ich es wohl lieber stecken lassen und gewartet, bis der Automat
> es wieder einzieht (Außer mir war übrigens niemand in der Bank). Naja,
> jetzt ist es zu spät, die Bank war schon geschlossen.
>
> Wo bringe ich die EUR 50.- denn jetzt hin? Zur Bank, Polizei,
> Fundbüro, sonstiges?
>
> Viele Grüße & danke für eure Hilfe,
>
> Daniel
>
> --
> Wenn man in dem Wort "mama" 4 Buchstaben ersetzt,
> hat man auf einmal "bier", faszinierend!

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 17.07.2006 17:30:52 von Holger Lembke

Daniel Korell <> wrote:

>Wo bringe ich die EUR 50.- denn jetzt hin? Zur Bank, Polizei,
>Fundbüro, sonstiges?

Polizei. Dort wird der Abheber zuerst nachfragen.


--
mit freundlichen Grüßen! Warum schließen Sie meine Gebote aus ?????
Holgi, +49-531-3497854 ! Weil ich es kann.

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 17.07.2006 18:12:52 von Egon Mang

Am Mon, 17 Jul 2006 17:16:04 +0200 schrieb Daniel Korell:

> Wo bringe ich die EUR 50.- denn jetzt hin? Zur Bank, Polizei,
> Fundbüro, sonstiges?
Am Besten ins Fundbüro.
Die Erfahrung zeigt, dass die Leute dort fast nie nach so etwas fragen und
schwups gehört es dir!
Sollte dir aber irgendjemand ans Bein pinkeln wollen (Kameraüberwachung,
....) bist du raus!

--
Die im Header angegebene eMail- Adresse ist nicht replyfähig!
Und ganz besonders gehen mir die Leute auf die Nerven, die mir irgendeine
Müll- eMail senden um zu überprüfen ob die eMail- Adresse wirklich ungültig
ist!

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 17.07.2006 18:13:21 von usenet-01-2006

Daniel Korell schrieb:
> Hallo zusammen,
>
> Ich hoffe das passt hierhin, ich habe keine bessere Group gefunden.
>
> Ich habe heute aus dem Bankomat fremdes Geld genommen (50.-), der
> vorherige Kunde hatte wohl vergessen, es mitzunehmen. Im Nachhinein
> hätte ich es wohl lieber stecken lassen und gewartet, bis der Automat
> es wieder einzieht

Dummstellen nicht vergessen - "Ach. das wäre automatisch wieder
eingezogen worden?"

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 17.07.2006 18:22:16 von Daniel Korell

On Mon, 17 Jul 2006 18:12:52 +0200, Egon Mang <>
wrote:

>Am Mon, 17 Jul 2006 17:16:04 +0200 schrieb Daniel Korell:
>
>> Wo bringe ich die EUR 50.- denn jetzt hin? Zur Bank, Polizei,
>> Fundbüro, sonstiges?
>Am Besten ins Fundbüro.
>Die Erfahrung zeigt, dass die Leute dort fast nie nach so etwas fragen und
>schwups gehört es dir!
>Sollte dir aber irgendjemand ans Bein pinkeln wollen (Kameraüberwachung,
>...) bist du raus!

Ist das so? Wenn ich den Fund beim Fundbüro anzeige (geht erst morgen,
hatte vorhin schon zu) bin ich doch eigentlich meiner Pflicht als
Finder nachgekommen, oder? Kann mir dann noch irgendwas passieren?

Daniel

--
Wenn man in dem Wort "mama" 4 Buchstaben ersetzt,
hat man auf einmal "bier", faszinierend!

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 17.07.2006 18:28:21 von Holger Pollmann

Daniel Korell <> schrieb:

>> Die Erfahrung zeigt, dass die Leute dort fast nie nach so etwas
>> fragen und schwups gehört es dir! Sollte dir aber irgendjemand ans
>> Bein pinkeln wollen (Kameraüberwachung, ...) bist du raus!
>
> Ist das so? Wenn ich den Fund beim Fundbüro anzeige (geht erst
> morgen, hatte vorhin schon zu) bin ich doch eigentlich meiner
> Pflicht als Finder nachgekommen, oder? Kann mir dann noch irgendwas
> passieren?

Das war Egon Mang. Egon ist ein de-Usenet-weit bekannter Troll.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 17.07.2006 18:31:21 von Daniel Korell

On 17 Jul 2006 16:28:21 GMT, Holger Pollmann <> wrote:


>Das war Egon Mang. Egon ist ein de-Usenet-weit bekannter Troll.

Ich kenne ihn, aber manchmal hat er durchaus auch nicht ganz unrecht,
deshalb meine Frage.

Daniel

--
Wenn man in dem Wort "mama" 4 Buchstaben ersetzt,
hat man auf einmal "bier", faszinierend!

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 17.07.2006 18:36:08 von gunther

"Daniel Korell" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
...
> >Am Besten ins Fundbüro.
> >Die Erfahrung zeigt, dass die Leute dort fast nie nach so etwas fragen
und
> >schwups gehört es dir!
> >Sollte dir aber irgendjemand ans Bein pinkeln wollen (Kameraüberwachung,
> >...) bist du raus!
>
> Ist das so? Wenn ich den Fund beim Fundbüro anzeige (geht erst morgen,
> hatte vorhin schon zu) bin ich doch eigentlich meiner Pflicht als
> Finder nachgekommen, oder? Kann mir dann noch irgendwas passieren?

hi,
noe. das ist tatsaechlich eine "luecke" im system. funzt auch bei
fahrraedern und son zeug. wenn du ein jahr warten kannst.
da hier aber auch das fundbuero wohl die bank anrufen wird, bestehen wenig
aussichten. ist ja immerhin bargeld.
warum aber hast du nur einen schein von dem geld mitgenommen? wer hat die
anderen 9? ne, da solltest du dich beeilen, sonst gibt das bloedes
stirnrunzeln. schadet auch nix, einfach einen zettel (namei, namei) zu
schreiben, mitsamt dem schein in einen umschlag tun und der bank in den
nachttresor stecken. voila, du bist aus dem schneider. vermutlich wird man
dir nen verchromten kuli verehren :-))

--
unter allervorzüglichster Höchstachtung,
gUnther

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 17.07.2006 20:41:46 von spammermuell

Daniel Korell schrieb:
> On Mon, 17 Jul 2006 18:12:52 +0200, Egon Mang <>
> wrote:
>
>
>>Am Mon, 17 Jul 2006 17:16:04 +0200 schrieb Daniel Korell:
>>
>>
>>>Wo bringe ich die EUR 50.- denn jetzt hin? Zur Bank, Polizei,
>>>Fundbüro, sonstiges?
>>
>>Am Besten ins Fundbüro.
>>Die Erfahrung zeigt, dass die Leute dort fast nie nach so etwas fragen und
>>schwups gehört es dir!
>>Sollte dir aber irgendjemand ans Bein pinkeln wollen (Kameraüberwachung,
>>...) bist du raus!
>
>
> Ist das so? Wenn ich den Fund beim Fundbüro anzeige (geht erst morgen,

Ja.

> hatte vorhin schon zu) bin ich doch eigentlich meiner Pflicht als
> Finder nachgekommen, oder?

Ja.

> Kann mir dann noch irgendwas passieren?
>
Nein - Du musst Dir aber auf jeden Fall einen Beleg ausstellen lassen.
Es gab schon verschiedenste Tests wo das Geld anschließend verschwunden
war :(

Bei uns ist die Wartezeit meines Wissens 6 Monate - zumindest habe ich
das letzte Fahrad nach der Zeit bekommen ;)

Die Bank wird übrigens ins Protokoll schauen wer vor Dir dran war. Der
wird angerufen und bekommt dann das Geld...

Hans-Jürgen

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 17.07.2006 21:10:25 von Daniel Korell

On Mon, 17 Jul 2006 20:41:46 +0200, Hans-Jürgen Meyer
<> wrote:


>> Kann mir dann noch irgendwas passieren?
>>
>Nein - Du musst Dir aber auf jeden Fall einen Beleg ausstellen lassen.
>Es gab schon verschiedenste Tests wo das Geld anschließend verschwunden
>war :(

Die Website des Fundbüros sagt:

//
Der Finder ist zur sachgemäßen Verwahrung des Fundgegenstandes und
somit auch zur Erhaltung verpflichtet. Dies gilt insbesondere auch für
die Pflege und Fütterung bei einem Tier.

* Der Finder kann sich von dieser Pflicht befreien, wenn er den
Fundgegenstand bei der Fundbehörde abliefert.
//

Von daher werde ich einfach anrufen (geht wohl auch) und den Fund
melden, das Geld bleibt dann eben solange bei mir, bis s.u..


>Bei uns ist die Wartezeit meines Wissens 6 Monate - zumindest habe ich
>das letzte Fahrad nach der Zeit bekommen ;)
>
>Die Bank wird übrigens ins Protokoll schauen wer vor Dir dran war. Der
>wird angerufen und bekommt dann das Geld...
>
>Hans-Jürgen


Daniel

--
Wenn man in dem Wort "mama" 4 Buchstaben ersetzt,
hat man auf einmal "bier", faszinierend!

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 17.07.2006 21:31:41 von Enrico.Doerre

Daniel Korell schrieb:
> On Mon, 17 Jul 2006 20:41:46 +0200, Hans-Jürgen Meyer
> <> wrote:
>
>
>>> Kann mir dann noch irgendwas passieren?
>>>
>> Nein - Du musst Dir aber auf jeden Fall einen Beleg ausstellen lassen.
>> Es gab schon verschiedenste Tests wo das Geld anschließend verschwunden
>> war :(
>
> Die Website des Fundbüros sagt:
>
> //
> Der Finder ist zur sachgemäßen Verwahrung des Fundgegenstandes und
> somit auch zur Erhaltung verpflichtet. Dies gilt insbesondere auch für
> die Pflege und Fütterung bei einem Tier.

Na hoffentlich finde ich nicht mal nen Elefanten, in 6 Monaten hat der
mir die letzten Haare vom Kopf gefressen.

> * Der Finder kann sich von dieser Pflicht befreien, wenn er den
> Fundgegenstand bei der Fundbehörde abliefert.

Das will ich sehen was die machen wenn ich da mit nem Elefant aufkreuze :-)


> Von daher werde ich einfach anrufen (geht wohl auch) und den Fund
> melden, das Geld bleibt dann eben solange bei mir, bis s.u..

Da hier der Verlierer eh durch die Bank festgestellt wird kannst du dem
Fundbüro die Arbeit auch ersparen und gleich zur Bank gehen.

Grüße

Enrico

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 17.07.2006 21:33:54 von Enrico.Doerre

Hans-Jürgen Meyer schrieb:
> Nein - Du musst Dir aber auf jeden Fall einen Beleg ausstellen lassen.
> Es gab schon verschiedenste Tests wo das Geld anschließend verschwunden
> war :(

Und wie soll Daniel wissen wer die 50EUR haben will, da könnte ja auch
der Kollege vom Fundbüro sagen das es seine sind.

> Bei uns ist die Wartezeit meines Wissens 6 Monate - zumindest habe ich
> das letzte Fahrad nach der Zeit bekommen ;)

Woran erkennt man denn ein verlorenes Fahrrad? Ich glaube hier am
Bahnhof stehen hunderte....

Grüße

Enrico

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 17.07.2006 21:48:03 von Holger Pollmann

Enrico Dörre <> schrieb:

>> Von daher werde ich einfach anrufen (geht wohl auch) und den Fund
>> melden, das Geld bleibt dann eben solange bei mir, bis s.u..
>
> Da hier der Verlierer eh durch die Bank festgestellt wird kannst du
> dem Fundbüro die Arbeit auch ersparen und gleich zur Bank gehen.

Nein, der Finder ist nach § 965 II 1 BGB zur Meldung bei der zuständigen
Behörde verpflichtet. Und die kann ihn dann nach § 967 BGB verpflichten,
die Sache dazulassen.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 17.07.2006 22:23:49 von Hans Beiger

Holger Pollmann schrieb:

> Nein, der Finder ist nach § 965 II 1 BGB zur Meldung bei der zuständigen
> Behörde verpflichtet. Und die kann ihn dann nach § 967 BGB verpflichten,
> die Sache dazulassen.


Weltfremder Juristenlehrling.

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 17.07.2006 23:28:34 von Falk Willberg

Holger Pollmann schrieb:
> Enrico Dörre <> schrieb:
>
>>> Von daher werde ich einfach anrufen (geht wohl auch) und den Fund
>>> melden, das Geld bleibt dann eben solange bei mir, bis s.u..
>> Da hier der Verlierer eh durch die Bank festgestellt wird kannst du
>> dem Fundbüro die Arbeit auch ersparen und gleich zur Bank gehen.
>
> Nein, der Finder ist nach § 965 II 1 BGB zur Meldung bei der zuständigen
> Behörde verpflichtet. Und die kann ihn dann nach § 967 BGB verpflichten,
> die Sache dazulassen.

Wenn er aber annimmt, daß das Geld der Bank gehört - da hat er es
schließlich gefunden - spricht doch nichts dagegen, es der Bank zu geben.

Falk

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 17.07.2006 23:36:12 von Holger Pollmann

Falk Willberg <> schrieb:

>> Nein, der Finder ist nach § 965 II 1 BGB zur Meldung bei der
>> zuständigen Behörde verpflichtet. Und die kann ihn dann nach § 967
>> BGB verpflichten, die Sache dazulassen.
>
> Wenn er aber annimmt, daß das Geld der Bank gehört - da hat er es
> schließlich gefunden - spricht doch nichts dagegen, es der Bank zu
> geben.

Die Annahme ist recht abwegig. Die Bank benutzt nicht ihre eigenen
Automaten, um Geld zu bekommen.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 17.07.2006 23:49:35 von Ulrich Hoffmann

"Holger Pollmann" schrieb:

>> Wenn er aber annimmt, daß das Geld der Bank gehört - da hat er es
>> schließlich gefunden - spricht doch nichts dagegen, es der Bank zu
>> geben.
>
> Die Annahme ist recht abwegig. Die Bank benutzt nicht ihre eigenen
> Automaten, um Geld zu bekommen.

Ob die Bankautomaten outgesourct sind oder nicht, der
Kunde, der sich das Geld hat auszahlen lassen, wird natür-
lich zuerst bei der Bank nachfragen. Schließlich konnte er
nicht damit rechnen, dass sich ein anderer das Geld unter
den Nagel gerissen hat. Er wird davon ausgehen, dass
der Automat das Geld entweder zu wenig ausgespuckt
oder aber wieder eingezogen hat. Diese Frage kann ihm
nur die Bank beantworten - auch die Überprüfung, ob der-
jenige, der den Verlust behauptet, tatsächlich derjenige
ist, der unmittelbar vor dem Finder abgehoben hat (not-
falls durch Begutachtung der Filmaufnahmen).

UH

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 18.07.2006 08:08:00 von Falk Willberg

Holger Pollmann schrieb:
> Falk Willberg <> schrieb:
>
>>> Nein, der Finder ist nach § 965 II 1 BGB zur Meldung bei der
>>> zuständigen Behörde verpflichtet. Und die kann ihn dann nach § 967
>>> BGB verpflichten, die Sache dazulassen.
>> Wenn er aber annimmt, daß das Geld der Bank gehört - da hat er es
>> schließlich gefunden - spricht doch nichts dagegen, es der Bank zu
>> geben.
>
> Die Annahme ist recht abwegig. Die Bank benutzt nicht ihre eigenen
> Automaten, um Geld zu bekommen.

Du versteht mich miss ;-)

Der Kunde hebt Geld ab.
Ein Teil hat er entnommen, 50€ bleiben liegen, der Grund ist unbekannt
(Schusseligkeit des Kunden, Fehler/Ungenauigkeit des Automaten...).

Wem gehören die 50€?

Darf der Automat Liegengebliebenes wieder einziehen?

Falk

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 18.07.2006 08:19:07 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 18.07.2006 08:25:34 von spammermuell

Enrico Dörre schrieb:
> Hans-Jürgen Meyer schrieb:
>
>> Nein - Du musst Dir aber auf jeden Fall einen Beleg ausstellen lassen.
>> Es gab schon verschiedenste Tests wo das Geld anschließend
>> verschwunden war :(
>
>
> Und wie soll Daniel wissen wer die 50EUR haben will, da könnte ja auch
> der Kollege vom Fundbüro sagen das es seine sind.

Der Finder wird es belegen müssen. In diesem Fall z.B. mit seiner
Kontonummer die mit der Protokoll der Bank/Spasskasse abgeglichen wird.
>
>> Bei uns ist die Wartezeit meines Wissens 6 Monate - zumindest habe ich
>> das letzte Fahrad nach der Zeit bekommen ;)
>
> Woran erkennt man denn ein verlorenes Fahrrad? Ich glaube hier am
> Bahnhof stehen hunderte....
>
Bei den Fahrräder würde ich mal nicht davon ausgehen, das die verloren
wurden. :)

Wenn Du allerdings 2 Wochen lang an einem Graben vorbeikommst in dem ein
Fahrrad liegt, dann könnte man das seltsam finden. Ich persönlich halte
den Ort für das Abstellen/Parken eines Fahrrades vorsichtig ausgedrückt
für "ungewöhnlich". Darum wurde es auf dem Fundbüro eingelagert. Und
nach 1/2 Jahr habe ich es auf Nachfrage ausgehändigt bekommen. Ohne
Nachfrage werden die Dinger üblicherweise versteigert.

Hans-Jürgen

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 18.07.2006 08:41:29 von Frank Schletz

Falk Willberg wrote:
> Der Kunde hebt Geld ab.
> Ein Teil hat er entnommen, 50€ bleiben liegen, der Grund ist unbekannt
> (Schusseligkeit des Kunden, Fehler/Ungenauigkeit des Automaten...).
>
> Wem gehören die 50€?
>
> Darf der Automat Liegengebliebenes wieder einziehen?
>

Es währe besser, er würde es tun. Dann kann das Geld
einer Transaktio/einen Kunden zugeordnet werden.

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 18.07.2006 08:43:15 von Frank Hucklenbroich

Am Mon, 17 Jul 2006 17:16:04 +0200 schrieb Daniel Korell:

> Ich habe heute aus dem Bankomat fremdes Geld genommen (50.-), der
> vorherige Kunde hatte wohl vergessen, es mitzunehmen.

Hatte ich auch schon mal, bei mir waren es aber nur 20 EUR.

> Wo bringe ich die EUR 50.- denn jetzt hin? Zur Bank, Polizei,
> Fundbüro, sonstiges?

Ich habe das Geld damals in die Bank gebracht, die sagten mir, daß sie
problemlos feststellen können, wem es gehört - eben der Person, die *vor*
mir Geld abgehoben hat. Ich habe denen also meine Kontonummer gesagt, dann
konnten die nachschauen zu welcher Zeit ich Geld gezogen habe, und wer ein
paar Minuten vorher am Automaten war. Kein Problem.

Polizei oder Fundbüro kommen an diese Daten ja nicht so einfach ran, von
daher halte ich die Sache mit der Bank für das einfachste.

Grüße,

Frank

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 18.07.2006 09:51:30 von svenwantsnospam

Frank Hucklenbroich schrieb:
> Am Mon, 17 Jul 2006 17:16:04 +0200 schrieb Daniel Korell:
>
>> Ich habe heute aus dem Bankomat fremdes Geld genommen (50.-), der
>> vorherige Kunde hatte wohl vergessen, es mitzunehmen.
>
> Hatte ich auch schon mal, bei mir waren es aber nur 20 EUR.
>
>> Wo bringe ich die EUR 50.- denn jetzt hin? Zur Bank, Polizei,
>> Fundbüro, sonstiges?
>
> Ich habe das Geld damals in die Bank gebracht, die sagten mir, daß sie
> problemlos feststellen können, wem es gehört - eben der Person, die *vor*
> mir Geld abgehoben hat. Ich habe denen also meine Kontonummer gesagt, dann
> konnten die nachschauen zu welcher Zeit ich Geld gezogen habe, und wer ein
> paar Minuten vorher am Automaten war. Kein Problem.
>
> Polizei oder Fundbüro kommen an diese Daten ja nicht so einfach ran, von
> daher halte ich die Sache mit der Bank für das einfachste.

Seht doch endlich ein, dass nicht euer Bauchgefühl vorgibt, wie mit
Fundsachen zu verfahren ist sondern das Gesetz, egal wie unpraktisch das
sein mag.

Bye
Sven

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 18.07.2006 09:57:49 von brueni.nospam

Falk Willberg schrieb:

[...]

> Der Kunde hebt Geld ab.
> Ein Teil hat er entnommen, 50€ bleiben liegen, der Grund ist unbekannt
> (Schusseligkeit des Kunden, Fehler/Ungenauigkeit des Automaten...).
>
> Wem gehören die 50€?

Dem Bankkunden, der es vergessen/verloren hat.


Christoph

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 18.07.2006 10:15:37 von Marion Scheffels

"Ulrich Hoffmann" <> schrieb:

> Schließlich konnte er
>nicht damit rechnen, dass sich ein anderer das Geld unter
>den Nagel gerissen hat. Er wird davon ausgehen, dass

Nicht viele Leute wissen, daß der Automat die Scheine wieder
verschluckt und die endgültige Abbuchung auch erst erfolgt, wenn er
die Scheine entnimmt.
(Wobei mir gerade der Gedanke kommt: was passiert, wenn man 9 nimmt
und 1 steckenlässt - wird der verschluckt und der Vorgang komplett
nicht gebucht?)

MarionS
--


"Didn't they say the pen was mightier than the sword?" - James Bond
"Thanks to me they were right!" - Q
(GoldenEye)

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 18.07.2006 10:20:27 von Marion Scheffels

Falk Willberg <> schrieb:

>Wem gehören die 50€?

Entweder der Bank oder dem Kunden, je nach Art des Fehlers.

>Darf der Automat Liegengebliebenes wieder einziehen?

Selbstverständlich. Geht der Kunde, ohne sein Geld mitzunehmen, ist es
mehr als nur Service der Bank, die liegengebliebenen Scheine
einzuziehen und für ihren Kunden zu verwahren.
Die Abbuchung vom Konto erfolgt überhaupt erst, nachdem die Scheine
entnommen wurden. Schluckt der Automat sie - aus welchem Grund auch
immer - wird nicht gebucht.

MarionS
--


"Didn't they say the pen was mightier than the sword?" - James Bond
"Thanks to me they were right!" - Q
(GoldenEye)

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 18.07.2006 10:28:48 von Bodo Moeller

Marion Scheffels <>:

> Nicht viele Leute wissen, daß der Automat die Scheine wieder
> verschluckt und die endgültige Abbuchung auch erst erfolgt, wenn er
> die Scheine entnimmt.
> (Wobei mir gerade der Gedanke kommt: was passiert, wenn man 9 nimmt
> und 1 steckenlässt - wird der verschluckt und der Vorgang komplett
> nicht gebucht?)

Die gewöhnlich Buchung dürfte in jedem Fall erfolgen, ob das Geld
entnommen wurde oder nicht. Nicht entnommenes Geld wird in einem
separaten Fach gesammelt, der Vorgang wird protokolliert. So kann
später zurückgebucht werden - aber das geschieht sicherlich erst, wenn
geprüft wurde, daß die Scheine tatsächlich im Rückgabefach angekommen
sind.

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 18.07.2006 10:30:54 von Heinz Boehringer

Hi,

>>Wem gehören die 50??
>
das ist doch alles irrelevant, als ehrlicher Buerger gibt man das beim Fundbuero ab
und wenn es nach einem halben Jahr niemand abholt gehoert es dem Finder.
Das ist der einzig legale Weg das Geld behalten zu duerfen. Wenn einer schon so
bloed ist und 50 Euro im Geldautomaten laesst und dann auch nicht mal beim
Fundamt nachfragt, gehoerts ihm nicht anders.

Gruss
Heinz

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 18.07.2006 10:39:34 von Ulrich Hoffmann

"Sven Bötcher" schrieb:

> Seht doch endlich ein, dass nicht euer Bauchgefühl
> vorgibt, wie mit Fundsachen zu verfahren ist sondern
> das Gesetz, egal wie unpraktisch das sein mag.

Ohne jetzt nach einer gesetzlichen Bestimmung hierfür
gesucht zu haben, nehme ich an, dass es ausreicht,
wenn ich etwa eine in einem Hotel gefundene Sache
beim Portier abgebe. Allgemein: Auf privatem Grund
gefundene Sachen kann man sicher auch beim Eigen-
tümer abgeben, wenigstens, wenn er einfach erreich-
bar ist. Ggf. muss der sich dann um die Suche nach
dem Eigentümer bemühen.

Beim Bankautomaten dürfte es ähnlich sein, insbe-
sondere, wenn er sich in einem geschlossenen Vor-
raum befindet.

Wie gesagt: Bauchgefühl!

UH

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 18.07.2006 10:45:42 von Ulrich Hoffmann

"Sven Bötcher" schrieb:

> Seht doch endlich ein, dass nicht euer Bauchgefühl vorgibt, wie mit
> Fundsachen zu verfahren ist sondern das Gesetz, egal wie unpraktisch
> das sein mag.

Und meine Erfahrung sagt mir, dass das Gesetz - anders als viele
hier meinen - die praktischen Dinge des Lebens lebensnah und
pragmatisch löst. Dazu gehört, dass ich eine auf Privatgrund
gefundene Sache beim Eigentümer abgeben kann, beim Bank-
automaten also bei der Bank - zumindest, solange der Eigen-
tümer die Sache (hier: Geldscheine) annimmt.

Es würde mich SEHR wundern, wenn es anders wäre.

UH

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 18.07.2006 12:00:30 von Gerlinde Seidel

"Ulrich Hoffmann" <> schrieb >
[...]
>
> Und meine Erfahrung sagt mir, dass das Gesetz - anders als viele
> hier meinen - die praktischen Dinge des Lebens lebensnah und
> pragmatisch löst. Dazu gehört, dass ich eine auf Privatgrund
> gefundene Sache beim Eigentümer abgeben kann, beim Bank-
> automaten also bei der Bank - zumindest, solange der Eigen-
> tümer die Sache (hier: Geldscheine) annimmt.
>
> Es würde mich SEHR wundern, wenn es anders wäre.
>
um aus dem wahren Leben zu plaudern:
Ich habe vorletzte Woche 200 Euronen im Automaten liegen
lassen - weiß nicht, wo ich meinen Kopf hatte - und
bin davonmarschiert. Die nächste Kundin, die den Vorraum
mit den Automaten betrat, hatte ich noch registriert.
Beim Einkaufen merkte ich dann, daß da was fehlte in meiner
Börse und habe trotz Tropenhitze einen Sprint hingelegt -
natürlihc zur Bank!
Glücklicherweise war die Finderin ehrlich und praktisch
veranlagt und hatte das Geld am Schalter abgegeben unter
Beschreibung meiner Äußerlichkeiten. Hinter mir herlaufen
war nicht, sie war schwanger.
So habe ich auf einfachste Weise mein Geld zurückerhalten.
Der Automat hatte jedenfalls offensichtlich die Scheine
nicht zurückgezogen.
Gruß,
Gerlinde

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 18.07.2006 12:02:28 von Frank Kozuschnik

Holger Pollmann schrieb:

> Enrico Dörre schrieb:
>
> > Da hier der Verlierer eh durch die Bank festgestellt wird kannst du
> > dem Fundbüro die Arbeit auch ersparen und gleich zur Bank gehen.
>
> Nein, der Finder ist nach § 965 II 1 BGB zur Meldung bei der zuständigen
> Behörde verpflichtet.

Wenn die Bank einigermaßen unmittelbar feststellen kann, wem das Geld
gehört, bin ich aber der Ansicht, dass der Finder davon ausgehen darf,
dass die Bank berechtigt ist, das Geld für den Verlierer entgegen zu
nehmen.

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 18.07.2006 12:15:48 von Frank Kozuschnik

Holger Pollmann schrieb:

> Falk Willberg schrieb:
>
> > Wenn er aber annimmt, daß das Geld der Bank gehört - da hat er es
> > schließlich gefunden - spricht doch nichts dagegen, es der Bank zu
> > geben.
>
> Die Annahme ist recht abwegig. Die Bank benutzt nicht ihre eigenen
> Automaten, um Geld zu bekommen.

Solange sich das Geld in der Geldkassette des Automaten befand, war
die Bank Eigentümerin des Geldes. Wurde der "Verlierer" überhaupt
Eigentümer nach § 929 I BGB? Wenn ja, muss der Finder das wissen?

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 18.07.2006 12:21:26 von Jan Schejbal

Hallo,
>(Wobei mir gerade der Gedanke kommt:
>was passiert, wenn man 9 nimmt und 1
>steckenlässt - wird der verschluckt und
>der Vorgang komplett nicht gebucht?)

Das gab es mal in Tschechien: Man hole Geld am Automaten, nehme bis auf
den obersten und untersten Schein alles und spaziere gemütlich weg. Hat
funktioniert. Als es bekannt wurde, hat die Bank es ganz einfach
gelöst: Der Automat zieht das Geld nicht mehr ein - wenn jemand sein
Geld liegen lässt, ist es eben futsch.

Jan

--
Bitte möglichst in die Newsgroup antworten.

Bei e-Mail-Antworten bitte im Betreff "FROM NG" verwenden,
sonst wird die Mail ungelesen gelöscht! (Danke, Spammer!)

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 18.07.2006 12:36:28 von Marion Scheffels

Frank Kozuschnik <> schrieb:

>Solange sich das Geld in der Geldkassette des Automaten befand, war
>die Bank Eigentümerin des Geldes. Wurde der "Verlierer" überhaupt
>Eigentümer nach § 929 I BGB? Wenn ja, muss der Finder das wissen?

Definitiv wissen sollte der Finder aber, daß es nicht seins ist. Den
Eigentümer seiner Fundsache nicht zu kennen, ist kein Grund, es zu
behalten. Also sollte man es wieder los werden - um sich selbst
abzusichern, vorzugsweise auf einem der schon vorgeschlagenen Wege:
Bank, Polizei, Fundamt.

MarionS
--


"Didn't they say the pen was mightier than the sword?" - James Bond
"Thanks to me they were right!" - Q
(GoldenEye)

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 18.07.2006 12:57:42 von Ulrich Hoffmann

"Holger Pollmann" schrieb:

>>> Nein, der Finder ist nach § 965 II 1 BGB zur Meldung bei der
>>> zuständigen Behörde verpflichtet. Und die kann ihn dann nach § 967
>>> BGB verpflichten, die Sache dazulassen.
>>
>> Wenn er aber annimmt, daß das Geld der Bank gehört - da hat er es
>> schließlich gefunden - spricht doch nichts dagegen, es der Bank zu
>> geben.
>
> Die Annahme ist recht abwegig.

Sorry, auf die Idee, dieses naheliegende Vorgehen als "abwegig"
zu bezeichnen, kann nur ein Jurist kommen!

Konstruktiver wäre es, sich zu überlegen, wie man dieses nahe-
liegende Vorgehen rechtfertigen kann.

Wenn der "Finder" überhaupt Finder im Sinne des § 965 ist,
dann kann man die Übergabe sicher so interpretieren, dass
die Bank den Auftrag, das Geld an den Eigentümer weiter-
zuleiten, entgegengenommen hat (als Erfüllungsgehilfe oder
wie das dann heißt). Und die Bank ist sicher hinreichend zu-
verlässig, so dass man dem "Finder" keine Fahrlässigkeit
vorwerfen kann.

UH

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 18.07.2006 13:36:05 von Frank Kozuschnik

Marion Scheffels schrieb:

> Frank Kozuschnik schrieb:
>
> >Solange sich das Geld in der Geldkassette des Automaten befand, war
> >die Bank Eigentümerin des Geldes. Wurde der "Verlierer" überhaupt
> >Eigentümer nach § 929 I BGB? Wenn ja, muss der Finder das wissen?
>
> Definitiv wissen sollte der Finder aber, daß es nicht seins ist.

Das wollte ich keineswegs in Zweifel ziehen.

> Den Eigentümer seiner Fundsache nicht zu kennen, ist kein Grund,
> es zu behalten.

Wenn man den Fund nach § 965 II BGB (bei der Gemeinde) gemeldet hat,
kann man die Fundsache *vorläufig* zu behalten.

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 18.07.2006 13:39:57 von Frank Kozuschnik

Ulrich Hoffmann schrieb:

> Wenn der "Finder" überhaupt Finder im Sinne des § 965 ist,
> dann kann man die Übergabe sicher so interpretieren, dass
> die Bank den Auftrag, das Geld an den Eigentümer weiter-
> zuleiten, entgegengenommen hat (als Erfüllungsgehilfe oder
> wie das dann heißt). Und die Bank ist sicher hinreichend zu-
> verlässig, so dass man dem "Finder" keine Fahrlässigkeit
> vorwerfen kann.

Da der "Verlierer" ein Konto hat, kann man wahrscheinlich sogar davon
ausgehen, dass er die Bank ermächtigt hat, jede Art von Zahlungen für
ihn entgegen zu nehmen.

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 18.07.2006 14:27:30 von Holger Pollmann

Frank Kozuschnik <> schrieb:

> Wenn man den Fund nach § 965 II BGB (bei der Gemeinde) gemeldet hat,
> kann man die Fundsache *vorläufig* zu behalten.

1. Ob die Gemeinde die zuständige Stelle ist, richtet sich nach
Landesrecht. M.W. ist das nicht überall die Gemeinde.

2. Die zuständige Behörde kann den Finder verpflichtet, die Sache bei ihr
abzuliefern.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl. Der
Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 18.07.2006 14:30:38 von Holger Pollmann

"Ulrich Hoffmann" <> schrieb:

>>> Wenn er aber annimmt, daß das Geld der Bank gehört - da hat er es
>>> schließlich gefunden - spricht doch nichts dagegen, es der Bank zu
>>> geben.
>>
>> Die Annahme ist recht abwegig.
>
> Sorry, auf die Idee, dieses naheliegende Vorgehen als "abwegig"
> zu bezeichnen, kann nur ein Jurist kommen!

Sorry, aber auf die blödsinnige Idee, die Wörter "Annahme" und
"Vorgehen" als identisch zu behandeln, kann auch nur ein Nichtjurist
kommen.

> Konstruktiver wäre es, sich zu überlegen, wie man dieses nahe-
> liegende Vorgehen rechtfertigen kann.

Genau. Richtig clever wäre es, wenn alle Menschen immer das tun, was
vernünftig ist; dann bräuchten wir keine Gesetze und könnten wunderbar in
einer Anarchie leben (und das meine ich positiv).

Dummerweise tun das die Menschen aber nicht, darum gibt es Gesetze, und
die überlassen es gerade NICHT den Menschen zu entscheiden, ob sie sich
daran halten müssen oder nicht. Im Gesetz steht, daß der Fund der
zuständigen Behörde zu melden ist, und wenn diese das verlangt, dann ist
der Fund bei ihr abzuliefern. Dann kann man eben nicht hingehen und
einfach den Fund nicht melden, sondern ihn jemand anderem aushändigen.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 18.07.2006 14:36:43 von Holger Pollmann

Frank Kozuschnik <> schrieb:

>> Nein, der Finder ist nach § 965 II 1 BGB zur Meldung bei der
>> zuständigen Behörde verpflichtet.
>
> Wenn die Bank einigermaßen unmittelbar feststellen kann, wem das
> Geld gehört, bin ich aber der Ansicht, dass der Finder davon
> ausgehen darf, dass die Bank berechtigt ist, das Geld für den
> Verlierer entgegen zu nehmen.

Sehe ich nicht so. Du weißt ja nicht einmal, ob der Verlierer Kunde bei der
Bank ist.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl. Der
Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 18.07.2006 14:38:18 von Holger Pollmann

"Ulrich Hoffmann" <> schrieb:

> Und meine Erfahrung sagt mir, dass das Gesetz - anders als viele
> hier meinen - die praktischen Dinge des Lebens lebensnah und
> pragmatisch löst. Dazu gehört, dass ich eine auf Privatgrund
> gefundene Sache beim Eigentümer abgeben kann, beim Bank-
> automaten also bei der Bank - zumindest, solange der Eigen-
> tümer die Sache (hier: Geldscheine) annimmt.
>
> Es würde mich SEHR wundern, wenn es anders wäre.

Dann such in den §§ 965 ff. BGB und sag uns, wo das steht.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl. Der
Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

0180er Nummern

am 18.07.2006 14:38:49 von Michaela Stein

Daniel Korell schrieb:

> Weil die nach 17.00 nur noch über eine 0180-Nummer erreichbar ist und
> ich hier am Studienort über keinen Festnetzanschluß verfüge => vom
> Handy Schweineteuer

Diese "neumodischen" Abzocknummern finde ich auch nicht gut, denn auch
aus dem Festnetz sind sie noch zu teuer (12 Cent!).

Selbst die ach so sparsame 01802-Nummer wäre per Flat oder 0,8
Cent/Min.-Tarif noch günstiger.

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 18.07.2006 14:59:12 von Carlos Duerschmidt

Marion Scheffels <> skrev:

>(Wobei mir gerade der Gedanke kommt: was passiert, wenn man 9 nimmt
>und 1 steckenlässt - wird der verschluckt und der Vorgang komplett
>nicht gebucht?)

Mittlerweile nicht mehr. Vor wenigen Jahren (ca. 1992) war es bei
einigen holländischen Automaten allerdings so, daß nur die
verbliebene Banknote wieder eingezogen wurde und alle zehn
gutgeschrieben wurden.

Gruß
Carlos

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 18.07.2006 15:16:29 von Ulrich Hoffmann

"Holger Pollmann" schrieb:

>> Und meine Erfahrung sagt mir, dass das Gesetz - anders als viele
>> hier meinen - die praktischen Dinge des Lebens lebensnah und
>> pragmatisch löst. Dazu gehört, dass ich eine auf Privatgrund
>> gefundene Sache beim Eigentümer abgeben kann, beim Bank-
>> automaten also bei der Bank - zumindest, solange der Eigen-
>> tümer die Sache (hier: Geldscheine) annimmt.
>>
>> Es würde mich SEHR wundern, wenn es anders wäre.
>
> Dann such in den §§ 965 ff. BGB und sag uns, wo das steht.

Eine Möglichkeit hatte ich angeboten: Die Bank übernimmt den
Auftrag der Anzeige und Weiterleitung des Betrags an den Eigen-
tümer, indem sie den Betrag entgegennimmt. Der Finder muss das
Geld ja nicht persönlich zurückgeben, die Bank kennt den Eigen-
tümer oder kann ihn leicht ermitteln.

UH

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 18.07.2006 15:28:23 von Frank Kozuschnik

Holger Pollmann schrieb:

> Im Gesetz steht, daß der Fund der zuständigen Behörde zu melden ist,

Im Gesetz steht, dass man den Fund dem Verlierer oder dem Eigentümer
oder einem sonstigen Empfangsberechtigten melden muss. Nur wenn man
keinen Empfangsberechtigten kennt, muss man ihn der zuständigen
Behörde melden, sofern die Fundsache mehr als zehn Euro wert ist.

> Dann kann man eben nicht hingehen und einfach
> den Fund nicht melden, sondern ihn jemand anderem aushändigen.

Doch, das kann man durchaus, wenn dieser jemand ein
"Empfangsberechtigter" im Sinn von § 965 I BGB ist.

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 18.07.2006 15:32:26 von Frank Kozuschnik

Holger Pollmann schrieb:

> Frank Kozuschnik schrieb:
>
> >> Nein, der Finder ist nach § 965 II 1 BGB zur Meldung bei der
> >> zuständigen Behörde verpflichtet.
> >
> > Wenn die Bank einigermaßen unmittelbar feststellen kann, wem das
> > Geld gehört, bin ich aber der Ansicht, dass der Finder davon
> > ausgehen darf, dass die Bank berechtigt ist, das Geld für den
> > Verlierer entgegen zu nehmen.
>
> Sehe ich nicht so. Du weißt ja nicht einmal, ob der Verlierer Kunde
> bei der Bank ist.

Im Allgemeinen hat der "Verlierer" mit seiner Bank einen Vertrag, in
der er diese bevollmächtigt, jede Art von Zahlung auch über jede
andere Bank entgegen zu nehmen.

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 18.07.2006 15:55:06 von Frank Kozuschnik

Holger Pollmann schrieb:

> Ulrich Hoffmann schrieb:
>
> > [...] eine auf Privatgrund gefundene Sache beim
> > [Grundstücks-] Eigentümer abgeben [...]
> >
> > Es würde mich SEHR wundern, wenn es anders wäre.
>
> Dann such in den §§ 965 ff. BGB und sag uns, wo das steht.

Das muss gar nicht dort stehen, wenn es sich in solchen Fällen gar
nicht um Fundsachen im Sinn von §§ 965 ff. BGB handelt.

In vielen Fällen kommt auch ein allgemeiner Besitzanspruch des
Geschäftsinhabers (Bank, Warenhaus usw.) zum Tragen (BGHZ 101, 186)
und verhindert, dass es überhaupt echte "Fundsachen" gibt.

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 18.07.2006 15:56:00 von Holger Pollmann

Frank Kozuschnik <> schrieb:

>> Im Gesetz steht, daß der Fund der zuständigen Behörde zu melden ist,
>
> Im Gesetz steht, dass man den Fund dem Verlierer oder dem Eigentümer
> oder einem sonstigen Empfangsberechtigten melden muss. Nur wenn man
> keinen Empfangsberechtigten kennt, muss man ihn der zuständigen
> Behörde melden, sofern die Fundsache mehr als zehn Euro wert ist.

Richtig. Und so liegt der Fall hier; also steht im gesetz, daß der Fund
zu melden ist.

>> Dann kann man eben nicht hingehen und einfach den Fund nicht melden,
>> sondern ihn jemand anderem aushändigen.
>
> Doch, das kann man durchaus, wenn dieser jemand ein
> "Empfangsberechtigter" im Sinn von § 965 I BGB ist.

Das wäre dann nicht jemand anderes.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 18.07.2006 15:56:17 von Holger Pollmann

Frank Kozuschnik <> schrieb:

>> Sehe ich nicht so. Du weißt ja nicht einmal, ob der Verlierer Kunde
>> bei der Bank ist.
>
> Im Allgemeinen hat der "Verlierer" mit seiner Bank einen Vertrag, in
> der er diese bevollmächtigt, jede Art von Zahlung auch über jede
> andere Bank entgegen zu nehmen.

Es geht hier aber nicht um Zahlung, sondern um Eigentum.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl. Der
Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 18.07.2006 16:10:30 von Martin Bienwald

Frank Kozuschnik schrieb:

> Da der "Verlierer" ein Konto hat, kann man wahrscheinlich sogar davon
> ausgehen, dass er die Bank ermächtigt hat, jede Art von Zahlungen für
> ihn entgegen zu nehmen.

Er muß aber nicht notwendigerweise ein Konto bei der Bank haben, zu der
der Geldautomat gehört.

Indem ich den Geldautomaten einer Bank benutze, mit der ich ansonsten
kein Vertragsverhältnis habe, soll ich sie also ermächtigen, Zahlungen
für mich entgegenzunehmen?

.... Martin

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 18.07.2006 16:26:08 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 18.07.2006 16:34:01 von Ulrich Hoffmann

"Holger Pollmann" schrieb:

> Es geht hier aber nicht um Zahlung, sondern um Eigentum.

Jetzt versuche bitte mal, für ein praktisches Problem eine
vernünftige Lösung zu finden:


Ich gebe Bank der das Geld zurück, die ermittelt den Kunden
und der hat es am nächsten Tag auf dem Konto und ist happy.

(Was hast Du gegen meine Interpretation, dass die Bank mein
Erfüllungsgehilfe (oder was auch immer) wird, indem sie den
Eigentümer ermittelt und das Geld an ihn überweist.)

Ich bekomme eine Strafanzeige, weil ich gegen die entsprechende
Strafbestimmung verstoßen habe (es wird ja wohl zum § 965
BGB auch eine entsprechende Vorschirft im StgB stehen).

Wie würdest Du mich verteidigen (oder als Richter urteilen)?
Denn dass ich hier auch nur einen Cent Strafe zahlen müsste,
währe ja wohl wahrhaftig lachhaft.


UH

Re: 0180er Nummern

am 18.07.2006 16:40:36 von Mario Jung

Hallo Michaela Stein,



> Diese "neumodischen" Abzocknummern finde ich auch nicht gut, denn
> auch
> aus dem Festnetz sind sie noch zu teuer (12 Cent!).
>
> Selbst die ach so sparsame 01802-Nummer wäre per Flat oder 0,8
> Cent/Min.-Tarif noch günstiger.

hilft da ganz gerne aus, damit man als
Voice-Flat-Besitzer etwas sparen kann!

mario

--
Unser Rudel ist online:

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 18.07.2006 17:06:26 von Holger Pollmann

"Ulrich Hoffmann" <> schrieb:

>> Es geht hier aber nicht um Zahlung, sondern um Eigentum.
>
> Jetzt versuche bitte mal, für ein praktisches Problem eine
> vernünftige Lösung zu finden:

Es geht mir um die Rechtslage. Wenn man unbedingt am Gesetz vorbei was
machen will, kann man sich viel ausdenken. Tatsache ist aber, daß dem BGB
ein sinnvoller Gedanke zugrundeliegt: es soll EINE zuständige Stelle
geben, bei der man in Erfahrung bringen kann, ob jemand anders die
verlorene Sache gefunden hat. Und nicht bei der Bank, beim Hausmeister
der Bank, beim Taxiunternehmen, dem die Taxen am nahegelegenen Taxenstand
gehören - und dann VIELLEICHT noch beim Fundbüro.

Wenn man nicht weiß, wer der Eigentümer ist, muß man AUF JEDEN FALL den
Fund dem Fundbüro melden, damit es diese einheitliche Anlaufstelle gibt.
Das IST vernünftig. Vielleicht war der Abhebende ja auch fremd in der
Stadt und mußte "nur mal eben schnell" Geld holen und weiß gar nicht
mehr, welche Bank/Bankfiliale/welcher Geldautomat das war? Dann hat er
ein Problem! Sinnvoller ist es, das ganze der zuständigen Stelle zu
melden.

Und wenn die dann verlangt, daß das Geld ausgehändigt werden soll, dann
muß es ausgehändigt werden. Wenn man es vorher der Bank gibt, riskiert
man, der Aushändigungspflicht nicht nachkommen zu können.

> (Was hast Du gegen meine Interpretation, dass die Bank mein
> Erfüllungsgehilfe (oder was auch immer) wird, indem sie den
> Eigentümer ermittelt und das Geld an ihn überweist.)

Weil der damit sein Eigentum nicht wiederkriegt.

> Ich bekomme eine Strafanzeige, weil ich gegen die entsprechende
> Strafbestimmung verstoßen habe (es wird ja wohl zum § 965
> BGB auch eine entsprechende Vorschirft im StgB stehen).

Wüßte ich nicht.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 18.07.2006 17:20:07 von r.kussack1

Marion Scheffels <> wrote:

> (Wobei mir gerade der Gedanke kommt: was passiert, wenn man 9 nimmt
> und 1 steckenlässt - wird der verschluckt und der Vorgang komplett
> nicht gebucht?)

Nein. Ich habe das vor vielen Jahren einmal einmal gebracht (iiRC habe
ich von 50 DM 20 DM vergessen) in dem Fall wurde mir der verbliebene
Betrag wieder gutgeschrieben. Auf diese Weise habe ich überhaupt erst
davon erfahren, es war mir zuvor nicht aufgefallen.

Gruß
Renata
--
Wozu schwierig sein, wenn man mit ein wenig Mühe
komplett unmöglich sein kann?

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 18.07.2006 17:20:08 von r.kussack1

Heinz Boehringer <> wrote:

> Das ist der einzig legale Weg das Geld behalten zu duerfen. Wenn einer
> schon so bloed ist und 50 Euro im Geldautomaten laesst und dann auch nicht
> mal beim Fundamt nachfragt, gehoerts ihm nicht anders.

Die Frage des OP war aber nicht nach dem "einzig legalen Weg, das Geld
behalten zu dürfen", sondern, wie er sich am zweckmäßigsten hätte
verhalten sollen.

Auf die Idee, beim *Fundamt* nachzufragen, wäre ich auch nicht gekommen.

Gruß
Renata
--
Wozu schwierig sein, wenn man mit ein wenig Mühe
komplett unmöglich sein kann?

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 18.07.2006 18:04:14 von Daniel Korell

On Tue, 18 Jul 2006 16:26:08 +0200, Ralf Kusmierz <>
wrote:

>X-No-Archive: Yes
>
>begin quoting, Bodo Moeller schrieb:
>
>>> Nicht viele Leute wissen, daß der Automat die Scheine wieder
>>> verschluckt und die endgültige Abbuchung auch erst erfolgt, wenn er
>>> die Scheine entnimmt.
>>> (Wobei mir gerade der Gedanke kommt: was passiert, wenn man 9 nimmt
>>> und 1 steckenlässt - wird der verschluckt und der Vorgang komplett
>>> nicht gebucht?)
>> Die gewöhnlich Buchung dürfte in jedem Fall erfolgen, ob das Geld
>> entnommen wurde oder nicht. Nicht entnommenes Geld wird in einem
>> separaten Fach gesammelt, der Vorgang wird protokolliert. So kann
>> später zurückgebucht werden - aber das geschieht sicherlich erst, wenn
>> geprüft wurde, daß die Scheine tatsächlich im Rückgabefach angekommen
>> sind.
>
>Der Vorgang könnte noch "lustig" werden: es ist durchaus möglich, daß
>der Kunde vorher nicht bemerkt hat, daß er einen 50-Euro-Schein
>vergessen hatte, und sich deswegen gar nicht bei der Bank meldet,

Es waren 2x20 und 1x10 EUR, von daher glaube ich das nicht.

>Gruß aus Bremen
>Ralf

Daniel

--
Wenn man in dem Wort "mama" 4 Buchstaben ersetzt,
hat man auf einmal "bier", faszinierend!

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 18.07.2006 18:06:38 von Daniel Korell

On Tue, 18 Jul 2006 10:30:54 +0200, "Heinz Boehringer"
<> wrote:

>Hi,
>
>>>Wem gehören die 50??
>>
>das ist doch alles irrelevant, als ehrlicher Buerger gibt man das beim Fundbuero ab
>und wenn es nach einem halben Jahr niemand abholt gehoert es dem Finder.

Ich habe den Fund heute gemeldet, das Geld darf ich erstmal behalten.
Mal schauen, ob sich jemand meldet...


>Gruss
>Heinz

Daniel

--
Wenn man in dem Wort "mama" 4 Buchstaben ersetzt,
hat man auf einmal "bier", faszinierend!

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 18.07.2006 21:13:57 von Ralf Geist

Enrico Dörre <> schrieb:

>Woran erkennt man denn ein verlorenes Fahrrad? Ich glaube hier am
>Bahnhof stehen hunderte....

das soll auch schonmal mit einem Auto funktioniert haben :-)

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 18.07.2006 22:16:57 von Marion Scheffels

Bodo Moeller <> schrieb:

>Die gewöhnlich Buchung dürfte in jedem Fall erfolgen, ob das Geld
>entnommen wurde oder nicht.

Mein Kenntnisstand ist, daß die Buchung erst bei der Entnahme erfolgt
und nicht vorher...
Kann natürlich auch sein, daß es verschiedene Automaten gibt.

MarionS
--


"Didn't they say the pen was mightier than the sword?" - James Bond
"Thanks to me they were right!" - Q
(GoldenEye)

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 18.07.2006 23:15:13 von Gunar Klemm

Holger Pollmann schrieb:

> Falk Willberg <> schrieb:
>
> >> Nein, der Finder ist nach =A7 965 II 1 BGB zur Meldung bei der
> >> zuständigen Behörde verpflichtet. Und die kann ihn dann nach =A7 9=
67
> >> BGB verpflichten, die Sache dazulassen.
> >
> > Wenn er aber annimmt, daß das Geld der Bank gehört - da hat er es
> > schließlich gefunden - spricht doch nichts dagegen, es der Bank zu
> > geben.
>
> Die Annahme ist recht abwegig. Die Bank benutzt nicht ihre eigenen
> Automaten, um Geld zu bekommen.

Na, wo kommt denn das ganze Geld sonst her, wenn nicht aus den vielen
Geldautomaten? Häh?

Der Vetter 3. Grades eines Bekannten der Freundin meiner Cousine kennt
einen, dessen Schwippschwager bei einer Bank arbeitet und der musste
als Lehrling jeden Morgen am Geldautomaten 100.000 DM ziehen, damit die
Bank Bargeld für den Tag gehabt hat.

scnr ;o)

GK

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 18.07.2006 23:44:45 von Holger Pollmann

"Gunar Klemm" <> schrieb:

>> Die Annahme ist recht abwegig. Die Bank benutzt nicht ihre eigenen
>> Automaten, um Geld zu bekommen.
>
> Na, wo kommt denn das ganze Geld sonst her, wenn nicht aus den
> vielen Geldautomaten? Häh?

Aus der Steckdose. Oder aussem Supermarkt. Keine Ahnung, frag ein
Stadtkind ;-)

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 19.07.2006 12:53:09 von Mark Obrembalski

Michael Schmidt <> schrieb:
>>Warum nicht zu der Bank?
>
> Banken sind zur Entgegenenahme von Fundsachen schlicht nicht
> zuständig.

Für die Entgegennahme ihres Eigentums sind sie aber schon zuständig.
Der Kunde hat das Angebot der Bank, ihm das Eigentum an den
Banknoten zu übertragen, ja offenbar nicht angenommen, so dass sie
Eigentum der Bank geblieben sind.

Gruß,
Mark

Re: 0180er Nummern

am 19.07.2006 13:36:04 von Michaela Stein

Mario Jung schrieb:

> hilft da ganz gerne aus, damit man als
> Voice-Flat-Besitzer etwas sparen kann!

Ja kenne ich, aber nicht alle sind verfügbar. Manche verweigern auch das
Durchstellen, wenn man die Zentrale erreich hat per normaler Nummer,
z.B. ISH in Bochum.

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 21.07.2006 21:53:22 von e.naundorf

Holger Pollmann schrieb:
> Falk Willberg <> schrieb:
>
>>> Nein, der Finder ist nach § 965 II 1 BGB zur Meldung bei der
>>> zuständigen Behörde verpflichtet. Und die kann ihn dann nach § 967
>>> BGB verpflichten, die Sache dazulassen.
>> Wenn er aber annimmt, daß das Geld der Bank gehört - da hat er es
>> schließlich gefunden - spricht doch nichts dagegen, es der Bank zu
>> geben.
>
> Die Annahme ist recht abwegig. Die Bank benutzt nicht ihre eigenen
> Automaten, um Geld zu bekommen.

Die Annahme ist recht naheliegend. Die Bank wird sich mit
ziemlicher Sicherheit auf den Standpunkt stellen,
Gewahrsamsinhaberin von sämtlichem in ihren Räumlichkeiten
zurückgebliebenen Kruscht zu sein, seien es Schirme oder
seien es Scheine ...

CEN

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 21.07.2006 21:55:26 von e.naundorf

Marion Scheffels schrieb:

> Definitiv wissen sollte der Finder aber, daß es nicht seins ist.

Je nach Art des Automaten ist das nicht gesagt. Es gibt auch
solche, die einfach "aufeinander stapeln". Wer nicht nachzählt,
merkt ggf. gar nicht, dass er 100 EUR mehr in der Hand hat
als er eingetippt hat (oder er denkt vielleicht, er hat
sich bei der Eingabe des gewünschten Betrages vertippt).

CEN

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 21.07.2006 21:57:27 von e.naundorf

Holger Pollmann schrieb:
> Frank Kozuschnik <> schrieb:
>
>>> Nein, der Finder ist nach § 965 II 1 BGB zur Meldung bei der
>>> zuständigen Behörde verpflichtet.
>> Wenn die Bank einigermaßen unmittelbar feststellen kann, wem das
>> Geld gehört, bin ich aber der Ansicht, dass der Finder davon
>> ausgehen darf, dass die Bank berechtigt ist, das Geld für den
>> Verlierer entgegen zu nehmen.
>
> Sehe ich nicht so. Du weißt ja nicht einmal, ob der Verlierer Kunde bei der
> Bank ist.

Und? Aber nur _diese_ Bank - die den ATM betreibt - kann über
dessen Protokolle nachhalten, was denn nun Sache ist. Die
kontoführende Stelle des "Verlierers" kann das nicht.

CEN

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 21.07.2006 22:07:38 von Holger Pollmann

"Christian E. Naundorf" <> schrieb:

>>> Wenn die Bank einigermaßen unmittelbar feststellen kann, wem das
>>> Geld gehört, bin ich aber der Ansicht, dass der Finder davon
>>> ausgehen darf, dass die Bank berechtigt ist, das Geld für den
>>> Verlierer entgegen zu nehmen.
>>
>> Sehe ich nicht so. Du weißt ja nicht einmal, ob der Verlierer
>> Kunde bei der Bank ist.
>
> Und? Aber nur _diese_ Bank - die den ATM betreibt - kann über
> dessen Protokolle nachhalten, was denn nun Sache ist. Die
> kontoführende Stelle des "Verlierers" kann das nicht.

Ja.. Aber inwiefern macht das diese Bank zum Empfangsberechtigten?

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 22.07.2006 00:11:41 von Rupert Haselbeck

Holger Pollmann schrieb:

> Ja.. Aber inwiefern macht das diese Bank zum Empfangsberechtigten?

Sie ist Eigentümerin des Geldes.
Der Benutzer des Automaten hat das Angebot zur Übereignung des Geldes=

doch offensichtlich nicht angenommen, nachdem sich das Geld noch im
Ausgabefach/-schlitz des Automaten befand, zudem hat keine Übergabe
stattgefunden.=20
Ein Fund iSd. =A7=A7 965ff BGB wird nicht vorliegen, weil das Geld nich=
t
"verloren" wurde. Der Gewahrsam der Bank mag zwar gelockert sein, aber
er ist wohl nicht aufgehoben, solange sich das Geld in ihren
Geschäftsräumen befindet.

MfG
Rupert

Re: Fremdes Geld aus Bankomat - Wohin damit?

am 22.07.2006 13:26:07 von Frank Kozuschnik

Christian E. Naundorf schrieb:

> Die Bank wird sich mit
> ziemlicher Sicherheit auf den Standpunkt stellen,
> Gewahrsamsinhaberin von sämtlichem in ihren Räumlichkeiten
> zurückgebliebenen Kruscht zu sein, seien es Schirme oder
> seien es Scheine ...

Je mehr ich über die Sache nachdenke, desto mehr Gründe fallen mir
ein, warum man das Geld bei der Bank abliefern sollte:

Variante 1:
Der "Verlierer" ist gar nicht Eigentümer des zurückgelassenen Geldes
geworden, also ist weiterhin die Bank Eigentümerin.

Variante 2:
Durch das Zurücklassen des Geldes kommt ein allgemeiner Besitzanspruch
der Bank zum Tragen. Das Geld wird nicht zur Fundsache im Sinn von §§
965 ff. BGB, sondern bleibt im Gewahrsam der Bank (siehe oben).

Variante 3:
Das Geld ist zwar eine Fundsache, aber der Finder darf die Bank
beauftragen, den Verlierer zu ermitteln, zu informieren und ihm das
Geld zurückzugeben. Wenn sie dazu offensichtlich bereit und in der
Lage ist, erfüllt er damit inbesondere seine Pflicht nach § 965 I BGB.

Selbst wenn man die Meinung verträte, es hätte sich tatsächlich um
eine Fundsache gehandelt und die Beauftragung der Bank wäre nicht
ausreichend gewesen, so wäre das Verhalten des Finders dennoch weder
als vorsätzlich noch als grob fahrlässig zu werten; es wäre also
immerhin noch durch § 968 BGB gedeckt.