Werkvertrag - nicht eingehaltener Termin

Werkvertrag - nicht eingehaltener Termin

am 18.07.2006 11:20:24 von David Bauer

Hallo zusammen,

Ich ärgere mich derzeit über einen Dienstleister, der offensichtlich
nicht willens ist, den vereinbarten Werkvertrag mit angemessener
Priorität zu bearbeiten.

Im Vertrag wurde vereinbart, dass die Bearbeitungszeit "ca. 7 Wochen"
beträgt. Diese 7 Wochen sind mittlerweile um 2 Wochen überschritten
und es ist absehbar, dass weitere 4 Wochen hinzukommen werden.
Damit entsteht mir ein Schaden, der allerdings schwer zu beziffern
ist.

Meine Frage ist jetzt, ob ich hier einen Mangel im Werkvertrag geltend
machen könnte. Es ist klar, dass die ungefähre Bearbeitungszeit schwer
zu fassen ist, aber nach meinem Verständnis sind 50% Überschreitung
nicht mehr vertragsgemäß.

Wäre es angemessen, die vereinbarte Vergütung nach §638 BGB um 5-10%
zu kürzen?

Vielen Dank schonal für Eure Hilfe,

David

Re: Werkvertrag - nicht eingehaltener Termin

am 18.07.2006 12:17:20 von Hubble

David Bauer schrieb:

> Hallo zusammen,
>
> Ich ärgere mich derzeit über einen Dienstleister, der offensichtlich
> nicht willens ist, den vereinbarten Werkvertrag mit angemessener
> Priorität zu bearbeiten.
>
> Im Vertrag wurde vereinbart, dass die Bearbeitungszeit "ca. 7 Wochen"
> beträgt. Diese 7 Wochen sind mittlerweile um 2 Wochen überschritten
> und es ist absehbar, dass weitere 4 Wochen hinzukommen werden.
> Damit entsteht mir ein Schaden, der allerdings schwer zu beziffern
> ist.
>
> Meine Frage ist jetzt, ob ich hier einen Mangel im Werkvertrag geltend
> machen könnte. Es ist klar, dass die ungefähre Bearbeitungszeit schwer
> zu fassen ist, aber nach meinem Verständnis sind 50% Überschreitung
> nicht mehr vertragsgemäß.
>
> Wäre es angemessen, die vereinbarte Vergütung nach =A7638 BGB um 5-10%
> zu kürzen?

Kaum, da Bearbeitungszeit alles Mögliche meinen kann, etwa reine
Arbeitszeit des Erstellers. Da hätte man besser ein konkretes
Lieferdatum vereinbaren müssen. Und was ist angemessener Priorität?
Aus seiner Sicht oder aus Deiner?

Jedenfalls erscheint der Werkvertrag selbst mangelhaft, über das Werk
weisst du jedoch noch gar nichts.

Reiner Huober

Re: Werkvertrag - nicht eingehaltener Termin

am 18.07.2006 12:48:07 von David Bauer

On 18 Jul 2006 03:17:20 -0700, "Reiner Huober" <>
wrote:

>> Wäre es angemessen, die vereinbarte Vergütung nach §638 BGB um 5-10%
>> zu kürzen?
>
>Kaum, da Bearbeitungszeit alles Mögliche meinen kann, etwa reine
>Arbeitszeit des Erstellers. Da hätte man besser ein konkretes
>Lieferdatum vereinbaren müssen.

Die Stunden sind extra ausgewiesen und entsprechen einer reinen
Arbeitszeit von ca 5.5 Wochen. Ausserdem wurde vereinbart, dass mit
der Arbeit unverzüglich begonnen wird.

> Und was ist angemessener Priorität? Aus seiner Sicht oder aus Deiner?

Ich habe kürzlich erfahren, dass das Projekt mindestens 4 Wochen
geruht hat. Damit ist es kein Wunder, wenn vereinbarte Zeiträume nicht
eingehalten werden.

>Jedenfalls erscheint der Werkvertrag selbst mangelhaft, über das Werk
>weisst du jedoch noch gar nichts.


Im Vertrag steht, dass das Werk innerhalb einer bestimmten Zeit
erstellt wird. Somit liegt nach meinem Verständnis ein Mangel vor,
wenn der vereinbarte Zeitraum nicht eingehalten wird.

Gruß,

David