Patientenverfügung / Leistungspflicht der Versicherung im Todesfall

Patientenverfügung / Leistungspflicht der Versicherung im Todesfall

am 18.07.2006 15:19:30 von Roland.Riess

Hallo allerseits,

eine hypothetische Frage beschäftigt mich:

Ein Mensch errichtet eine Verfügung, dass im Falle eines Unfalles mit
nachfolgend drohender Querschnittslähmung, behandelnde Ärzte keinerlei
sein Leben verlängernde Maßnahmen durchführen dürfen.

Er hat nun einen solchen Unfall, die Ärzte respektieren die Verfügung
und er stirbt.

Kann seine private Versicherung gegen Unfalltod die Leistung verweigern,
weil er durch diese Verfügung seinen Tod selbst "herbei geführt" hat?

Gruß
Roland
--
www.lachmal.info3001.de

Re: Patientenverfügung / Leistungspflicht der Versicheru

am 18.07.2006 16:35:31 von Ronald Becker

"Roland Rieß" <> schrieb

> Ein Mensch errichtet eine Verfügung, dass im Falle eines Unfalles mit
> nachfolgend drohender Querschnittslähmung, behandelnde Ärzte keinerlei
> sein Leben verlängernde Maßnahmen durchführen dürfen.
>
> Er hat nun einen solchen Unfall, die Ärzte respektieren die Verfügung
> und er stirbt.

Es geht nicht um Respekt. Die Ärzte haben die Rechtspflicht, im Sinne dieser
Vorabverfügung bestimmte Maßnahmen zu unterlassen!

> Kann seine private Versicherung gegen Unfalltod die Leistung verweigern,
> weil er durch diese Verfügung seinen Tod selbst "herbei geführt" hat?

Nein, denn die Patientenverfügung ist kein Einwilligungsschein zur aktiven
Sterbehilfe und zur Beihilfe für den eigenen Suizid.

Werden lebensverlängernde Maßnahmen unterlassen, dann wird per definitionem
die Verzögerung des Todeszeitpunkts unterlassen. Das Unterlassen setzt keine
Ursache für den Tod.

R.B.

Re: Patientenverfügung/ Leistungspflicht der

am 18.07.2006 16:45:39 von unknown

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Re: Patientenverfügung / Leistungspflicht der Versicherung im Todesfall

am 18.07.2006 16:55:04 von Frank Hucklenbroich

Am Tue, 18 Jul 2006 16:45:39 +0200 schrieb Ralf Kusmierz:

> X-No-Archive: Yes
>
> begin quoting, Roland Rieß schrieb:

>> Kann seine private Versicherung gegen Unfalltod die Leistung verweigern,
>> weil er durch diese Verfügung seinen Tod selbst "herbei geführt" hat?
>
> Ich denke, nicht, weil er den Tod eben nicht selbst "herbeigeführt"
> hat. Aber diese Ansicht wird Dir nicht unbedingt etwas nützen.

Und selbst da wird die Versicherung sich evtl. zieren, nach dem Motto "Er
hat den Unfall vorsätzlich herbeigeführt" -> Suizid -> nichts zahlen. Kommt
halt sehr auf die Umstände an. Wenn er dann noch die Behandlung verweigeret
und dadurch stirbt, geht das zumindest in diese Richtung. Ob die
Angehörigen dann wirklich die Luft haben, deswegen jahrelang zu
prozessieren?!

> (Wie grenzt man das ab? Gilt es als Selbsttötung, wenn jemand sich
> weigert, Nahrung einzunehmen und deswegen verhungert?)

Würde ich ganz klar so sehen, und die Versicherung wohl auch. Also
zumindest, wenn er ohne die Weigerung nicht verhungert wäre.

Grüße,

Frank

Re: Patientenverfügung/ Leistungspflicht der Versicherung im Todesfall

am 18.07.2006 17:14:38 von unknown

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Re: Patientenverfügung/ Leistungspflicht der

am 18.07.2006 19:00:01 von unknown

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Re: Patientenverfügung / Leistungspflicht der Versicheru

am 18.07.2006 19:14:00 von Ronald Becker

"Ralf Kusmierz" <> schrieb

> Ich kenne einen Fall einer älteren Frau mit Magenkrebs im finalen
> Stadium - die hat die Nahrungsaufnahme eingestellt und ist nach
> einiger Zeit verstorben. Wenn sie sich noch länger gewehrt hätte, also
> noch gegessen, Infusionen zugelassen usw., dann hätte sie noch einige
> Zeit länger gelebt, ohne jede Aussicht auf Heilung. Hat die nun einen
> Suizid begangen?
>
> Technisch gesehen: Ja, gewiß. Sie hat ihrem Leben selbstbestimmt und
> vorzeitig ein Ende gesetzt.

So gewiß ist das gar nicht. Denn Du verlierst kein einziges Wort zur Frage,
wie sie die Nahrungsaufnahme verweigert hat. Ist die natürliche
Nahrungsaufnahme einer Krebspatientin nicht mehr möglich und wird aus
die künstliche Nahrungsaufnahme verweigert, liegt kein
versicherungsrechtlicher Suizid vor.

R.B.

Re: Patientenverfügung / Leistungspflicht der Versicherung im Todesfall

am 19.07.2006 09:14:02 von Roland.Riess

Roland Rieß schrieb:

> eine hypothetische Frage beschäftigt mich:

vielen Dank für eure Antworten!

Gruß
Roland
--
www.lachmal.info3001.de

Re: Patientenverfügung / Leistungspflicht der Versicherung im Todesfall

am 19.07.2006 09:24:53 von Frank Hucklenbroich

Am Tue, 18 Jul 2006 19:00:01 +0200 schrieb Ralf Kusmierz:

> X-No-Archive: Yes
>
> begin quoting, Frank Hucklenbroich schrieb:

>> Würde ich ganz klar so sehen, und die Versicherung wohl auch. Also
>> zumindest, wenn er ohne die Weigerung nicht verhungert wäre.
>
> Ich kenne einen Fall einer älteren Frau mit Magenkrebs im finalen
> Stadium - die hat die Nahrungsaufnahme eingestellt und ist nach
> einiger Zeit verstorben. Wenn sie sich noch länger gewehrt hätte, also
> noch gegessen, Infusionen zugelassen usw., dann hätte sie noch einige
> Zeit länger gelebt, ohne jede Aussicht auf Heilung.

Deshalb meine Anmerkung "wenn er ohne Weigerung nicht verhungert wäre". Ich
ging da von einem ansonsten gesunden Menschen aus, der meinetwegen aus
politischen Gründen in den Hungerstreik tritt und deshalb verstirbt. Bei
der todkranken Krebspatientin, die die Wahl hat zwischen verhungern und
Krebstod, sieht das imho deutlich anders aus. Das ist eher vergleichbar mit
dem Menschen, der von einem brennenden Hochhaus in den Tod springt, um
nicht bei lebendigem Leibe zu verbrennen - was ja nun wohl auch nicht als
Suizid gewertet würde. Da wäre es für die Versicherung ja auch ziemlich
egal, auf welche Art und Weise er nun genau zu Tode gekommen ist. Das würde
ich bei einem ohnehin todkranken Patienten ähnlich sehen.

Grüße,

Frank