Wie Miteigentümerzur Herausgabe einer Sache veranlassen
am 18.07.2006 21:03:18 von Michael Clifford
Hallo NG,
man teilt sich das Eigentum an einer Sache zu gleichen Teilen. Einer der
Eigentümer hat die Sache in seinem Besitz. Er gibt diese aber nicht zur
sinnfälligen Nutzung heraus, sondern verweigert die Herausgabe nach seinem
Gutdünken.
Was kann man tun? Was ist einschlägig?
--
Gruss
Michael Clifford
Re: Wie Miteigentümer zur Herausgabe einer Sache veranlassen
am 18.07.2006 23:00:01 von Thomas Becker
Hallo Michael Clifford ,
> man teilt sich das Eigentum an einer Sache zu gleichen Teilen. Einer der
> Eigentümer hat die Sache in seinem Besitz. Er gibt diese aber nicht zur
> sinnfälligen Nutzung heraus, sondern verweigert die Herausgabe nach seinem
> Gutdünken.
>
> Was kann man tun?
Klagen.
Was ist einschlägig?
Wenn man ihm eine reinhaut?
--
Jürgen