GEZ

GEZ

am 21.07.2006 10:43:54 von Sven Maier

Hallo NG

ich habe einen Firmennotebook, den ich immer am Mann habe. Also auch
zuhause.
Daheim habe ich auch einen DSL Anschluss.
Muss ich nun für diesen Notebook ab nächstes Jahr GEZ zahlen oder nicht?
Mein Arbeitgeber wird ja dafür sicher schon zur Kasse gebeten.
Natürlich habe ich noch andere Rechner daheim, die würde ich aber
rechtzeitig "verschenken",
so das wirklich nur mein DSL Anschluss und der Firmennotebook übrig bleibt.

Re: GEZ

am 21.07.2006 10:54:06 von Frank Hucklenbroich

Am Fri, 21 Jul 2006 10:43:54 +0200 schrieb Sven Maier:

> ich habe einen Firmennotebook, den ich immer am Mann habe. Also auch
> zuhause.
> Daheim habe ich auch einen DSL Anschluss.
> Muss ich nun für diesen Notebook ab nächstes Jahr GEZ zahlen oder nicht?

Der Arbeitgeber muß zahlen, ist ja ein Firmennotebook. Daß man ein Notebook
mit sich rumschleppt gehört zur Natur der Sache. Ein Kunde, bei dem Du das
Notebook auf den Tisch stellst, muß deswegen ja auch nicht GEZ zahlen, nur
weil er theoretisch auf Deinem Notebook fernsehen könnte.

> Mein Arbeitgeber wird ja dafür sicher schon zur Kasse gebeten.

Na also. Für das Ding wird GEZ gezahlt und gut ist. Ob das Notebook nach
Feierabend in Deinem Auto oder in Deiner Wohnung "übernachtet" dürfte die
GEZ nichts angehen.

Grüße,

Frank

Re: GEZ

am 21.07.2006 10:58:41 von Tom Berger

Am Fri, 21 Jul 2006 10:43:54 +0200 schrieb Sven Maier:

> Hallo NG
>
> ich habe einen Firmennotebook, den ich immer am Mann habe. Also auch
> zuhause.
> Daheim habe ich auch einen DSL Anschluss.
> Muss ich nun für diesen Notebook ab nächstes Jahr GEZ zahlen oder nicht?
> Mein Arbeitgeber wird ja dafür sicher schon zur Kasse gebeten.
> Natürlich habe ich noch andere Rechner daheim, die würde ich aber
> rechtzeitig "verschenken",
> so das wirklich nur mein DSL Anschluss und der Firmennotebook übrig bleibt.

Die entscheidende Frage ist, ob das Notebook eher Dir oder eher Deiner
Firma zugeordnet werden muss. Dabei geht es nicht um Eigentum daran. Da Du
das Notebook abends mit nach Hause nimmst, fällt es dort IMO nicht unter
die Zweitgerätebefreiung Deines Arbeitgebers (der wird nämlich für alle
seinem Grundstück zugeordneten Internet-PCs insgesamt nur mit maximal einer
einzigen Gebühr belastet).

Auch Du musst privat für Deine PCs nicht extra GEZ bezahlen, wenn Du schon
für Radio und/oder Fernseher (das ist letztlich noch nicht genau raus)
Gebühren bezahlst.

Das Ganze ist weit weniger problematisch, als es in manchen Medien und von
den üblichen GEZ-Gegnern hier dargestellt wird. Eine als Ungerechtigkeit zu
bezeichnende Gebührenmehrbelastung betrifft eigentlich nur Selbständige,
die zuhause arbeiten.

Tom Berger

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Re: GEZ

am 21.07.2006 11:14:31 von stefan

"Tom Berger" <> schrieb

>
> Die entscheidende Frage ist, ob das Notebook eher Dir oder eher Deiner
> Firma zugeordnet werden muss. Dabei geht es nicht um Eigentum daran. Da Du
> das Notebook abends mit nach Hause nimmst, fällt es dort IMO nicht unter
> die Zweitgerätebefreiung Deines Arbeitgebers (der wird nämlich für alle
> seinem Grundstück zugeordneten Internet-PCs insgesamt nur mit maximal
> einer
> einzigen Gebühr belastet).

Das ist aber etwas unlogisch, oder? Ich muss doch auf für das Radio in
meinem
Firmenwagen keine GEZ Gebühren bezahlen, obwohl ich den Wagen am Abend
mit nach Hause nehme.

Gruss
Stefan

Re: GEZ

am 21.07.2006 11:19:38 von Sven Maier

> Die entscheidende Frage ist, ob das Notebook eher Dir oder eher Deiner
> Firma zugeordnet werden muss. Dabei geht es nicht um Eigentum daran. Da Du
> das Notebook abends mit nach Hause nimmst, fällt es dort IMO nicht unter
> die Zweitgerätebefreiung Deines Arbeitgebers (der wird nämlich für alle
> seinem Grundstück zugeordneten Internet-PCs insgesamt nur mit maximal
> einer
> einzigen Gebühr belastet).
>

Natürlich ist das Notebook meiner Firma zuzuordnen.
Ich zahle KEINE GEZ weder TV noch Radio.
Mir ging es nur darum, weil ich ja einen DSL Anschluss habe.
Die GEZ bekommt sicher von der Telekom die Daten übermittelt, das ich einen
DSL Anschluss habe.
Dann werden die sicherlich wieder bei mir auf der Matte stehen und fragen...

Re: GEZ

am 21.07.2006 11:52:41 von Thomas Hertel

Tom Berger schrieb:


> Das Ganze ist weit weniger problematisch, als es in manchen Medien und von
> den üblichen GEZ-Gegnern hier dargestellt wird. Eine als Ungerechtigkei=
t zu
> bezeichnende Gebührenmehrbelastung betrifft eigentlich nur Selbständi=
ge,
> die zuhause arbeiten.

Und was ist mit denen, die mangels Interesse daheim weder Radio noch
Fernseher haben?

Und mit den Unternehmen, in denen es zwangsläufig internetfähige PCs,
aber nicht unbedingt Fernseher gibt?

Die Finanzierung des ÖRR durch Gebühren ist ein dermaßen absurdes
Konstrukt, dass sich doch jedem die Haare sträuben müssen. Wenn man
so etwas nicht über die tatsächliche Nutzung finanzieren will (und
dafür gibt es ja durchaus gute Argumente), sondern als öffentliche
Aufgabe sieht, dann soll man es halt auch aus öffentlichen Geldern
finanzieren, sprich aus Steuern. Das gern gebrachte Argument, dann sei
der ÖRR zu stark von der Politik abhängig, geht ja ohnehin ins Leere,
wie man bei jeder Neubesetzung von Intendantenposten und Rundfunkräten
sieht.

Aber das wäre natürlich wiederum ein Thema für die Politik und nicht
für die Juristen, also hier OT.

Gruß
Thomas

Re: GEZ

am 21.07.2006 11:53:00 von claus-usenet-20060721

Tom Berger <> schrieb/wrote:
> Das Ganze ist weit weniger problematisch, als es in manchen Medien und
> von den üblichen GEZ-Gegnern hier dargestellt wird. Eine als
> Ungerechtigkeit zu bezeichnende Gebührenmehrbelastung betrifft
> eigentlich nur Selbständige, die zuhause arbeiten.

Du vergisst die "religiösen Spinner", die keine (anderen) Rundfunkgeräte
haben.

Claus

Re: GEZ

am 21.07.2006 13:44:20 von antonischki

Hi Sven,

ich nehm mal an, dass Dein Firmennotebook von den meisten
Landesrundfunkanstalten als dann dem Rechnerpark des Unternehmens
zugeordnet wird, wenn sie Inventarisiert sind. Dort wird der Standort
mit abgelegt und dann wird der mobile Rechner entsprechend bewertet.

Das die GEZ-ler bei Dir auf der Matte stehen werden ist anzunehmen,
eventuell wird sogar versucht werden die Beweislast umzudrehen. Falls
Deine Firma eine Richtlinie hat, das private IT-Gerätenutzung nicht
erlaubt, sollte aber niemand etwas sagen können.

Rein aus politischen Gesichtspunkten wäre es eventuell interessant,
"Vertreter"-maschinen als einzelnes Fernsehgerät zu betrachten. Dann
würde nämlich die Industrie mit gegen diesen Schwachsinn lobbyieren.

Gruß
Georg

Re: GEZ

am 21.07.2006 14:23:24 von Michel Firholz

"Sven Maier" <> wrote in message
news:44c0874b$0$3254$
> Muss ich nun für diesen Notebook ab nächstes Jahr GEZ zahlen oder nicht?
>
Müsste überhaupt eine Firma zahlen, wenn sie lediglich Intranet und ein
Proxy einsetzt, dass die Rundfunksendungen ausfiltriert?

Re: GEZ

am 21.07.2006 14:31:21 von Tom Berger

Am Fri, 21 Jul 2006 11:14:31 +0200 schrieb Stefan Müller:

> Das ist aber etwas unlogisch, oder? Ich muss doch auf für das Radio in
> meinem
> Firmenwagen keine GEZ Gebühren bezahlen, obwohl ich den Wagen am Abend
> mit nach Hause nehme.

Bzgl des PKW steht es aber ausdrücklich im RGebStV, dass derjenige
gebührenpflichtig ist, auf den das Fahrzeug zugelassen ist. Bei den
gewerblich genutzten Internet-PCs aber geht es um das Grundstück, dem sie
zugeordnet sind.

Tom Berger

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Re: GEZ

am 21.07.2006 14:34:30 von Tom Berger

Am Fri, 21 Jul 2006 11:19:38 +0200 schrieb Sven Maier:

> Natürlich ist das Notebook meiner Firma zuzuordnen.

Mit welchem Argument?

> Ich zahle KEINE GEZ weder TV noch Radio.

Hier geht es nicht darum, ob Du Schwarzseher bist. Interessant ist hier
nur, ob Du GEZ bezahlen müsstest.

> Mir ging es nur darum, weil ich ja einen DSL Anschluss habe.
> Die GEZ bekommt sicher von der Telekom die Daten übermittelt, das ich einen
> DSL Anschluss habe.
> Dann werden die sicherlich wieder bei mir auf der Matte stehen und fragen...

Sicher, und dann werden sie sehen, dass Du einen Rundfunkempfänger in
Deiner Wohnung bereit hältst und werden Dir für die gesamte DSL-Anmeldezeit
rückwirkend Gebühren aufbrummen. Und vor gericht werden sie auch noch Recht
bekommen ...

Tom Berger

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Re: GEZ

am 21.07.2006 14:39:50 von Tom Berger

Am 21 Jul 2006 02:52:41 -0700 schrieb Thomas Hertel:

> Tom Berger schrieb:
>
>
>> Das Ganze ist weit weniger problematisch, als es in manchen Medien und von
>> den üblichen GEZ-Gegnern hier dargestellt wird. Eine als Ungerechtigkeit zu
>> bezeichnende Gebührenmehrbelastung betrifft eigentlich nur Selbständige,
>> die zuhause arbeiten.
>
> Und was ist mit denen, die mangels Interesse daheim weder Radio noch
> Fernseher haben?

Das ist eine verschwindend kleine Minderheit.

> Und mit den Unternehmen, in denen es zwangsläufig internetfähige PCs,
> aber nicht unbedingt Fernseher gibt?

Ob Unternehmen für einen PC Radio- oder Fernsehgebühren bezahlen müssen,
ist noch nicht raus. Dem Wortlaut des RGebStVs zufolge fallen im
gewerblichen Bereich dafür eigentlich nur Radiogebühren an. Da hat der
Gesetzgeber geschlampt.

> Die Finanzierung des ÖRR durch Gebühren ist ein dermaßen absurdes
> Konstrukt, dass sich doch jedem die Haare sträuben müssen.

Nein, das ist ein absolut sinnvolles Konstrukt, das in den allermeisten
zivilisierten Staaten üblich ist.

> Wenn man
> so etwas nicht über die tatsächliche Nutzung finanzieren will (und
> dafür gibt es ja durchaus gute Argumente)

Nein, gute Argumente gibt es nur für das Gegenteil.

> sondern als öffentliche
> Aufgabe sieht, dann soll man es halt auch aus öffentlichen Geldern
> finanzieren, sprich aus Steuern.

Und das wiederum ist bei uns aus sehr gutem Grunde verboten.

Einzig die Bemessungsgrundlage der Rundfunkgebühren halte ich v.a. durch
den Internet-PC für überholt. Allerdings wagt es bei uns kein Politiker,
hier Änderungen anzugehen.

Tom Berger

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Re: GEZ

am 21.07.2006 14:41:30 von Tom Berger

Am 21 Jul 2006 11:53:00 +0200 schrieb Claus Färber:

> Tom Berger <> schrieb/wrote:
>> Das Ganze ist weit weniger problematisch, als es in manchen Medien und
>> von den üblichen GEZ-Gegnern hier dargestellt wird. Eine als
>> Ungerechtigkeit zu bezeichnende Gebührenmehrbelastung betrifft
>> eigentlich nur Selbständige, die zuhause arbeiten.
>
> Du vergisst die "religiösen Spinner", die keine (anderen) Rundfunkgeräte
> haben.

Und die haben PCs?

Die Zahl der echten Rundfunkabstinenzler wird übrigens meistens so auf 1
bis 2% der Haushalte geschätzt, die der Schwarzsseher auf etwa 10%. Wenn
wir mehr Gebührengerechtigkeit schaffen wollen, dann sollten wir am
richtigen Ende zupacken ...

Tom Berger

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Re: GEZ

am 21.07.2006 14:42:27 von stefan

"Tom Berger" <> schrieb

>
> Sicher, und dann werden sie sehen, dass Du einen Rundfunkempfänger in
> Deiner Wohnung bereit hältst und werden Dir für die gesamte
> DSL-Anmeldezeit
> rückwirkend Gebühren aufbrummen. Und vor gericht werden sie auch noch
> Recht
> bekommen ...

Wieso? Im Augenblick ist doch ein DSL Anschluss noch nicht
gebührenpflichtig.

Gruss
Stefan

Re: GEZ

am 21.07.2006 14:43:00 von stefan

"Tom Berger" <> schrieb

>
> Bzgl des PKW steht es aber ausdrücklich im RGebStV, dass derjenige
> gebührenpflichtig ist, auf den das Fahrzeug zugelassen ist. Bei den
> gewerblich genutzten Internet-PCs aber geht es um das Grundstück, dem sie
> zugeordnet sind.

Und ein Laptop kann mehreren Grundstücken zugeordnet sein?

Gruss
Stefan

Re: GEZ

am 21.07.2006 15:33:43 von Thomas Hertel

Tom Berger schrieb:

> Am 21 Jul 2006 02:52:41 -0700 schrieb Thomas Hertel:
>
> > Tom Berger schrieb:
>
> > Wenn man
> > so etwas nicht über die tatsächliche Nutzung finanzieren will (und
> > dafür gibt es ja durchaus gute Argumente)
>
> Nein, gute Argumente gibt es nur für das Gegenteil.

Wenn du nutzungsabhängig abrechnen willst, kannst du aber wohl kaum
für das derzeitige Gebührenmodell eintreten. Oder haben wir uns da
missverstanden?

> > sondern als öffentliche
> > Aufgabe sieht, dann soll man es halt auch aus öffentlichen Geldern
> > finanzieren, sprich aus Steuern.
>
> Und das wiederum ist bei uns aus sehr gutem Grunde verboten.

Welcher Grund wäre das?
>=20
Gruß
Thomas

Re: GEZ

am 21.07.2006 17:12:27 von Tom Berger

Am Fri, 21 Jul 2006 14:43:00 +0200 schrieb Stefan Müller:

> "Tom Berger" <> schrieb
>
>>
>> Bzgl des PKW steht es aber ausdrücklich im RGebStV, dass derjenige
>> gebührenpflichtig ist, auf den das Fahrzeug zugelassen ist. Bei den
>> gewerblich genutzten Internet-PCs aber geht es um das Grundstück, dem sie
>> zugeordnet sind.
>
> Und ein Laptop kann mehreren Grundstücken zugeordnet sein?

Abwechselnd sicherlich.

Der Punkt ist der, dass für ein einziges Gerät niemals zweimal
Rundfunkgebühren fällig werden. Bezahlt der Arbeitgeber tatsächlich für den
PC, dann ist der Op fein raus. Will der Arbeitgeber das gerät aber als
gebührenfreies Zweitgerät anrechnen lassen, dann darf der OP es nicht
zuhause zum Rundfunkempfang benutzen können - das kann er aber, wenn er
einen DSL-Anschluss hat und das Gerät mit nach Hause nimmt.

Tom Berger

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Re: GEZ

am 21.07.2006 17:13:10 von Tom Berger

Am Fri, 21 Jul 2006 14:42:27 +0200 schrieb Stefan Müller:

> Wieso? Im Augenblick ist doch ein DSL Anschluss noch nicht
> gebührenpflichtig.

Im Augenblick ist ein Internet-PC auch nicht gebührenpflichtig.

Tom Berger

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Re: GEZ

am 21.07.2006 17:15:45 von Tom Berger

Am 21 Jul 2006 06:33:43 -0700 schrieb Thomas Hertel:

>>> Wenn man
>>> so etwas nicht über die tatsächliche Nutzung finanzieren will (und
>>> dafür gibt es ja durchaus gute Argumente)
>>
>> Nein, gute Argumente gibt es nur für das Gegenteil.
>
> Wenn du nutzungsabhängig abrechnen willst, kannst du aber wohl kaum
> für das derzeitige Gebührenmodell eintreten. Oder haben wir uns da
> missverstanden?

Ja, da hast Du wohl was missverstanden.

>>> sondern als öffentliche
>>> Aufgabe sieht, dann soll man es halt auch aus öffentlichen Geldern
>>> finanzieren, sprich aus Steuern.
>>
>> Und das wiederum ist bei uns aus sehr gutem Grunde verboten.
>
> Welcher Grund wäre das?

Der ÖRR kontrolliert als freies Medium freier Bürger den Staat. Da wäre es
doch ziemlich absurd, wenn der Staat dem ÖRR einfach die Steuerzuteilung
abwürgen könnte, wenn ihm was nicht passt.

Du solltest Dich mal darüber informieren, welch komplexe Konstrukte nötig
sind (KEF usw), um die durch die Verfassung vorgegebene staatsferne
Finanzierung des ÖRR sicher zu stellen.

Tom Berger

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Re: GEZ

am 21.07.2006 17:18:37 von Tom Berger

Am Fri, 21 Jul 2006 14:23:24 +0200 schrieb Michel Firholz:

> "Sven Maier" <> wrote in message
> news:44c0874b$0$3254$
>> Muss ich nun für diesen Notebook ab nächstes Jahr GEZ zahlen oder nicht?
>>
> Müsste überhaupt eine Firma zahlen, wenn sie lediglich Intranet und ein
> Proxy einsetzt, dass die Rundfunksendungen ausfiltriert?

Rundfunkgebühren muss man auch zukünftig nur für Rundfunkempfangsgeräte
bezahlen. Die Frage ist in Deinem Konstrukt also, ob die Firma die
Kontrolle über die Einrichtungen hat, die den Rundfunkempfang auf den
Firmen-PCs verhindern.

Da die Firma aber sowieso nur maximal eine einzige Gebühr für alle
"neuartigen" Rundfunkempfangsgeräte zu bezahlen hat, dürfte sich Deine
Konstruktion sowieso nicht rechnen.

Tom Berger

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Re: GEZ

am 21.07.2006 17:56:16 von Ralf Bader

Tom Berger wrote:

> Am Fri, 21 Jul 2006 14:43:00 +0200 schrieb Stefan Müller:
>
>> "Tom Berger" <> schrieb
>>
>>>
>>> Bzgl des PKW steht es aber ausdrücklich im RGebStV, dass derjenige
>>> gebührenpflichtig ist, auf den das Fahrzeug zugelassen ist. Bei den
>>> gewerblich genutzten Internet-PCs aber geht es um das Grundstück,
>>> dem sie zugeordnet sind.
>>
>> Und ein Laptop kann mehreren Grundstücken zugeordnet sein?
>
> Abwechselnd sicherlich.
>
> Der Punkt ist der, dass für ein einziges Gerät niemals zweimal
> Rundfunkgebühren fällig werden.

Das ist lt. GEZ schlicht falsch.

Re: GEZ

am 21.07.2006 17:56:45 von Thomas Hertel

Tom Berger schrieb:

> Am 21 Jul 2006 06:33:43 -0700 schrieb Thomas Hertel:
>
> >>> Wenn man
> >>> so etwas nicht über die tatsächliche Nutzung finanzieren will (und
> >>> dafür gibt es ja durchaus gute Argumente)
> >>
> >> Nein, gute Argumente gibt es nur für das Gegenteil.
> >
> > Wenn du nutzungsabhängig abrechnen willst, kannst du aber wohl kaum
> > für das derzeitige Gebührenmodell eintreten. Oder haben wir uns da
> > missverstanden?
>
> Ja, da hast Du wohl was missverstanden.

Oder du. Egal.

>
> >>> sondern als öffentliche
> >>> Aufgabe sieht, dann soll man es halt auch aus öffentlichen Geldern
> >>> finanzieren, sprich aus Steuern.
> >>
> >> Und das wiederum ist bei uns aus sehr gutem Grunde verboten.
> >
> > Welcher Grund wäre das?
>
> Der ÖRR kontrolliert als freies Medium freier Bürger den Staat.

Faktisch kontrolliert doch die Politik letztlich den ÖRR.

> Da wäre es
> doch ziemlich absurd, wenn der Staat dem ÖRR einfach die Steuerzuteilung
> abwürgen könnte, wenn ihm was nicht passt.

Die Finanzierung kann er ihm doch so auch abdrehen. Eine Änderung des
Rundfunkstaatsvertrages, und gut ist.

> Du solltest Dich mal darüber informieren, welch komplexe Konstrukte n=
ötig
> sind (KEF usw), um die durch die Verfassung vorgegebene staatsferne
> Finanzierung des ÖRR sicher zu stellen.

In der Verfassung find ich nichts zur Finanzierung des ÖRR - nicht
einmal etwas dazu, dass es einen ÖRR geben muss. Hilfst du mir da mal
auf die Sprünge?

Gruß
Thomas

Re: GEZ

am 21.07.2006 18:28:31 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: GEZ

am 21.07.2006 18:41:57 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: GEZ

am 21.07.2006 18:54:10 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: GEZ

am 21.07.2006 19:01:19 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: GEZ

am 21.07.2006 19:05:30 von Christopher Creutzig

Tom Berger wrote:

>> Du vergisst die "religiösen Spinner", die keine (anderen) Rundfunkgeräte
>> haben.
>
> Und die haben PCs?

Warum nicht? Wir zahlen Radiogebühren, weil CD-Spieler ohne Radio
schwieriger zu kriegen sind als Kompaktanlagen mit Radio und weil ein
Radio im Auto nun einmal sinnvoll ist. Fernsehen bereitet uns einfach
keinen Genuss, also haben wir keinen Fernseher. Wenn wir damit
„religiöse Spinner“ sind, ist mir das ziemlich egal, aber Rechner haben
wir im Hause. Na gut, keine PCs, aber ob Macs tatsächlich von der
Regelung nicht erfasst werden, wie die Berichterstattung, wörtlich
genommen, suggeriert, wage ich dann doch zu bezweifeln ...


Gruß,
Christopher

Re: GEZ

am 21.07.2006 19:29:11 von antonischki

Tom Berger schrieb:

> > Müsste überhaupt eine Firma zahlen, wenn sie lediglich Intranet und=
ein
> > Proxy einsetzt, dass die Rundfunksendungen ausfiltriert?
>
> Rundfunkgebühren muss man auch zukünftig nur für Rundfunkempfangsge=
räte
> bezahlen. Die Frage ist in Deinem Konstrukt also, ob die Firma die
> Kontrolle über die Einrichtungen hat, die den Rundfunkempfang auf den
> Firmen-PCs verhindern.

Oha, bist Du da sicher? Nein, so ein einfaches Schlupfloch für die
Selbständigen und die bösen Fernsehverweigerer hat der Gesetzgeber
nicht offengelassen. Es könnte ja notwendig werden eines der 20
Vollprogramme zu schliessen.

Das Gesetz bezieht sich auf das Bereithalten eines Gerätes dass
empfangsfähig gemacht werden kann.. Auch wenn keine Antenne und kein
Kabel da ist, gilt ein TV dennoch als Empfangsgerät.

> Da die Firma aber sowieso nur maximal eine einzige Gebühr für alle
> "neuartigen" Rundfunkempfangsgeräte zu bezahlen hat, dürfte sich Deine
> Konstruktion sowieso nicht rechnen.

Aber T-Onschleim, Akkor, 2&2 oder Tischkarli könnten so einen Zugang
für ein paar Euro mehr anbieten. Würd ich sofort nehmen.

Gruß
Georg

Re: GEZ

am 21.07.2006 19:41:09 von Martin Bienwald

Karl-Heinz Zeller schrieb:

> Für dich zitiere ich aus einem Schreiben der GEZ an mich:
>
> | Sie sind gesetzlich verpflichtet, *jedes* *einzelne*
> | Rundfunkgerät bei der GEZ anzumelden. Wer ein bereitgehaltenes
> | Rundfunkgerät (Fernsehgeräte, DVD-/Videorekorder,
> | Monitore für Schulungszwecke, PCs mit Radio- oder
> | TV-Karte, Radios, Autoradios, Stereoanlagen usw.) nicht
> | anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem
> | Bußgeld bis 1.000 EUR geahndet werden kann.

Du bist sicher, daß du da alles Wichtige zitierst?

Gebührenfreie Zweitgeräte müssen nicht angemeldet werden, was übrigens
die GEZ auch in aller Ausführlichkeit auf ihren Webseiten erläutert.
Es würde mich wundern, wenn sie das in ihren Briefen anders hält.

Oder geht es um gewerblich genutzte Geräte, die einzeln gebühren- und
anmeldepflichtig sind? Dann ist das in der Tat so wie zitiert.

.... Martin

Re: GEZ

am 21.07.2006 19:42:10 von Tom Berger

Am Fri, 21 Jul 2006 17:56:16 +0200 schrieb Ralf Bader:

>> Der Punkt ist der, dass für ein einziges Gerät niemals zweimal
>> Rundfunkgebühren fällig werden.
>
> Das ist lt. GEZ schlicht falsch.

Nun, mich würde zwar interessieren, woher Du das hast, aber selbst wenn:
das wäre nicht das erste Mal, dass die GEZ unrecht hat. Aber für die
Gebührenpflicht ist nicht die GEZ maßgeblich, sondern der RGebStV.

Tom Berger

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Re: GEZ

am 21.07.2006 19:52:29 von Tom Berger

Am 21 Jul 2006 08:56:45 -0700 schrieb Thomas Hertel:

>>> Wenn du nutzungsabhängig abrechnen willst, kannst du aber wohl kaum
>>> für das derzeitige Gebührenmodell eintreten. Oder haben wir uns da
>>> missverstanden?
>>
>> Ja, da hast Du wohl was missverstanden.
>
> Oder du. Egal.

Nöö - eindeutig Du. Aber egal.

>> Der ÖRR kontrolliert als freies Medium freier Bürger den Staat.
>
> Faktisch kontrolliert doch die Politik letztlich den ÖRR.

Du hast nicht ganz unrecht. Der Haken ist aber natürlich der, dass der
Einfluss der Politik hauptsächlich informeller Natur ist und sich durch
noch mehr Formalismus nicht einfach aus der Welt schaffen lässt. Ich
persönlich würde mir wünschen, dass der ÖRR mehr über seine inneren
Strukturen berichtet und beispielsweise auch die Auseinandersetzungen in
den Rundfunkräten an die Öffentlichkeit getragen werden. Unser ÖRR aber
spielt hinsichtlich seiner eigenen gesellschaftlichen Rolle eher eine
Vogel-Strauß-Politik ...

>> Da wäre es
>> doch ziemlich absurd, wenn der Staat dem ÖRR einfach die Steuerzuteilung
>> abwürgen könnte, wenn ihm was nicht passt.
>
> Die Finanzierung kann er ihm doch so auch abdrehen. Eine Änderung des
> Rundfunkstaatsvertrages, und gut ist.

Nöö - da würde sofort das BVerfG einschreiten. Auch eine Änderung des
Grundgesetzes wäre an diesem Punkt nicht einfach machbar, weil man
unmittelbar die Rundfunkfreiheit aufheben müsste.

>> Du solltest Dich mal darüber informieren, welch komplexe Konstrukte nötig
>> sind (KEF usw), um die durch die Verfassung vorgegebene staatsferne
>> Finanzierung des ÖRR sicher zu stellen.
>
> In der Verfassung find ich nichts zur Finanzierung des ÖRR - nicht
> einmal etwas dazu, dass es einen ÖRR geben muss. Hilfst du mir da mal
> auf die Sprünge?

Das BVerfG hat in zahlreichen Urteilen die Auslegung des Begriffs
"Rundfunkfreiheit" verbindlich vorgegeben. U.a. hat das BVerfG aus diesem
Begriff im Grundgesetz abgeleitet, dass eine Steuerfinanzierung des ÖRR
verfassungswidrig wäre. Einen Überblick findest Du hier:


Tom Berger

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Re: GEZ

am 21.07.2006 19:55:54 von Tom Berger

Am Fri, 21 Jul 2006 18:41:57 +0200 schrieb Karl-Heinz Zeller:

>> Nein, das ist ein absolut sinnvolles Konstrukt, das in den
>> allermeisten zivilisierten Staaten üblich ist.
>
> Für dich zitiere ich aus einem Schreiben der GEZ an mich:
>
>| Sie sind gesetzlich verpflichtet, *jedes* *einzelne*
>| Rundfunkgerät bei der GEZ anzumelden. Wer ein bereitgehaltenes
>| Rundfunkgerät (Fernsehgeräte, DVD-/Videorekorder,
>| Monitore für Schulungszwecke, PCs mit Radio- oder
>| TV-Karte, Radios, Autoradios, Stereoanlagen usw.) nicht
>| anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem
>| Bußgeld bis 1.000 EUR geahndet werden kann.
>
> Danach müsste man also jeden Taschenempfänger, den man für 5 Euro
> in jedem Supermarkt erhält, vor dem Auspacken erst mal anmelden
> und nach der Verschrottung abmelden, unabhängig davon ob man
> bereits Rundfunk/Fernsehgebühren zahlt.

Nun, Du bist hier in einer *recht* Gruppe, und hier dienen nicht
Anschreiben der GEZ ans gemeine Volk als Grundlage, sondern die
Gesetzestexte sowie die dazu ergangenen Urteile.

Welche Geräte Du anmelden musst, und welche unter irgend welche
Befreiungsregeln fallen, steht im RGebStV. Nur der ist hier maßgeblich.

Tom Berger

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Re: GEZ

am 21.07.2006 19:59:04 von Frank Schletz

Tom Berger wrote:

>
> Da die Firma aber sowieso nur maximal eine einzige Gebühr für alle
> "neuartigen" Rundfunkempfangsgeräte zu bezahlen hat, dürfte sich Deine
> Konstruktion sowieso nicht rechnen.
>

Ich dachte, pro zusamengehörigen Firmengelände eine Gebühr?
*grübel* Hab ich wieder was vergessen oder ist der 8te
Änderungsvertrag schon in den 9ten übergegangen? *grübel*

Re: GEZ

am 21.07.2006 19:59:10 von Tom Berger

Am Fri, 21 Jul 2006 18:28:31 +0200 schrieb Karl-Heinz Zeller:

>> Das Ganze ist weit weniger problematisch, als es in manchen
>> Medien und von den üblichen GEZ-Gegnern hier dargestellt wird.
>
> Echt? Jetzt zahle ich bereits 2x GEZ-Gebühren für unseren
> Privathaushalt und für die Praxis meiner freiberuflich tätigen
> Frau. Das läuft doch darauf hinaus, daß die GEZ dann 3x
> GEZ-Gebühren von mir haben will, falls meine Frau ihren
> Schlepptop manchmal mit nach Hause nimmt.

Aus welchem Grund diskutierst Du hier mit, wenn Du Dich nicht mal vorher
über das Thema schlau machst, bei dem Du mitreden willst?

Laut RGebStV greift bei Internet-PCs auch im gewerblichen Bereich die
Zweitgerätebefreiung - wofür also sollte bei Dir eine dritte Gebühr fällig
werden?

Bevor Du antwortest, lies bitte erst mal


Tom Berger

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Re: GEZ

am 21.07.2006 20:01:54 von Frank Schletz

Ralf Bader wrote:

> Tom Berger wrote:
>
>> Der Punkt ist der, dass für ein einziges Gerät niemals zweimal
>> Rundfunkgebühren fällig werden.
>
> Das ist lt. GEZ schlicht falsch.

Hehe, Du kennst die Argumentationskette nicht.
Je nachdem ist es richtig.
Pro Gerät maximal 1mal Gebühr.
Bei 1 Fernseher, 1 Radio, 1 Autoradio und 1 Laptop
wären das 4 mal Gebühr.
Das Radio ist als "Zweitgerät" befreit. Macht -1.
Das Autoradio ist befreit, wenn das Auto nur
privat genutzt wird, macht noch mal -1.
Und der Laptop kann evtl auch als "Zweitgerät"
befreit werden. So wird dann nur einmal gezahlt.
Aber maximal 4mal, also pro Gerät *maximal* einmal!

So besser?

SCNR

Re: GEZ

am 21.07.2006 20:20:24 von Falk Willberg

Tom Berger schrieb:
> Am Fri, 21 Jul 2006 18:28:31 +0200 schrieb Karl-Heinz Zeller:
>
....

> Laut RGebStV greift bei Internet-PCs auch im gewerblichen Bereich die
> Zweitgerätebefreiung - wofür also sollte bei Dir eine dritte Gebühr fällig
> werden?


Dann erkläre mir doch bitte mir, warum ich als Freiberufler ohne
Rundfunkgerät im Büro für meine Rechner (einmal) Rundfunkgebühren
bezahlen soll.

Ob ich ein Rundfunkgerät benutze, kann ich mir aussuchen, ob ich einen
PC nutze, eben nicht.

Ich halte den ÖrR grundsätzlich für eine unbedingt erhaltenswerte Sache
und das Gebührenmodell mangels Alternative für richtig.

Daß ich aber für Geräte bezahlen soll, die ich nutzen _muß_, die ich
aber nicht für den Rundfunkempfang nutzen will (ich _arbeite_ im Büro),
kann ich nicht richtig finden.

Im übrigen überlege ich gerade, den Fernseher wegen chronischer
Nichtbenutzung abzuschaffen. Wird mein privater PC mal als Fernsehgerät
erfasst, zahle ich trotzdem weiter.

Sollen die ÖR doch, was ohne weiteres möglich wäre, ihr Internetangebot
gegen Mißbrauch schützen.

Falk

Re: GEZ

am 21.07.2006 20:36:51 von Tom Berger

Am Fri, 21 Jul 2006 20:20:24 +0200 schrieb Falk Willberg:

>> Laut RGebStV greift bei Internet-PCs auch im gewerblichen Bereich die
>> Zweitgerätebefreiung - wofür also sollte bei Dir eine dritte Gebühr fällig
>> werden?
>
> Dann erkläre mir doch bitte mir, warum ich als Freiberufler ohne
> Rundfunkgerät im Büro für meine Rechner (einmal) Rundfunkgebühren
> bezahlen soll.

Hast Du überhaupt mitgelesen? Kannst Du Dir unter dem oben stehenden
Begriff "Zweitgerätebefreiung" was vorstellen? Hast Du nicht gelesen, dass
der Vorposter bereits zwei Gebühren bezahlt - einmal zuhause und einmal im
Büro?

> Ob ich ein Rundfunkgerät benutze, kann ich mir aussuchen, ob ich einen
> PC nutze, eben nicht.

Ja, die Welt ist schlecht ... Mir gefällt die aktuelle Regelung auch nicht,
und ich habe hier schon das schweizer Modell als Alternative angepriesen.

> Daß ich aber für Geräte bezahlen soll, die ich nutzen _muß_, die ich
> aber nicht für den Rundfunkempfang nutzen will (ich _arbeite_ im Büro),
> kann ich nicht richtig finden.

Naja, die allermeisten Selbständigen haben ein Autoradio, und einer
vermutlich fehlerhaften Formulierung im aktuellen RGebStV zufolge macht
dieses Autoradio alle Internet-PCs zu gebührenfreien Zweitgeräten.

> Sollen die ÖR doch, was ohne weiteres möglich wäre, ihr Internetangebot
> gegen Mißbrauch schützen.

Es ist nicht der Sinn des ÖRR, nur ein Pay-TV-Anbieter neben anderen zu
sein, und da steht gottlob auch unser Grundgesetz entgegen. Das Internet
entwickelt sich zu einem maßgeblichen Übertragungsmedium für Rundfunk, und
demnach muss entweder die Bemessungsgrundlage der Gebührenerhebung geändert
werden, oder der Internet-PC muss gebührenpflichtig werden.

Tom Berger

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Re: GEZ

am 21.07.2006 20:39:44 von Tom Berger

Am Fri, 21 Jul 2006 19:59:04 +0200 schrieb Frank Schletz:

>> Da die Firma aber sowieso nur maximal eine einzige Gebühr für alle
>> "neuartigen" Rundfunkempfangsgeräte zu bezahlen hat, dürfte sich Deine
>> Konstruktion sowieso nicht rechnen.
>
> Ich dachte, pro zusamengehörigen Firmengelände eine Gebühr?
> *grübel* Hab ich wieder was vergessen oder ist der 8te
> Änderungsvertrag schon in den 9ten übergegangen? *grübel*

Vielleicht sollte ich, um solch oberschlauen Einwänden zukünftig besser
vorbeugen zu können, zukünftig an alle meine Beiträge zu GEZ-Threads immer
den kompletten RGebStV mit anhängen.

Tom Berger

Rundfunkgebührenstaatsvertrag 1)
vom 31. August 1991
zuletzt geändert durch
den Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
vom 8./15. Oktober 2004
§ 1
Rundfunkempfangsgeräte, Rundfunkteilnehmer
(1) Rundfunkempfangsgeräte im Sinne dieses Staatsvertrages sind technische
Einrichtungen, die
zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder
Sichtbarmachung oder Aufzeichnung
von Rundfunkdarbietungen (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind.
Rundfunkempfangsgeräte
sind auch Lautsprecher, Bildwiedergabegeräte und ähnliche technische
Einrichtungen als
gesonderte Hör- oder Sehstellen. Mehrere Geräte gelten dann als ein
einziges Rundfunkempfangsgerät,
wenn sie zur Verbesserung oder Verstärkung des Empfangs einander zugeordnet
sind und
damit eine einheitliche Hör- oder Sehstelle bilden.
(2) Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang
bereithält. Ein
Rundfunkempfangsgerät wird zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne
besonderen
zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen, unabhängig von Art,
Umfang und Anzahl
der empfangbaren Programme, unverschlüsselt oder verschlüsselt, empfangen
werden können.
(3) Für das in ein Kraftfahrzeug eingebaute Rundfunkempfangsgerät gilt
derjenige als Rundfunkteilnehmer,
für den das Kraftfahrzeug zugelassen ist. Ist das Kraftfahrzeug nicht
zugelassen, gilt
der Halter des Kraftfahrzeugs als Rundfunkteilnehmer.
§ 2
Rundfunkgebühr
(1) Die Rundfunkgebühr besteht aus der Grundgebühr und der Fernsehgebühr.
Ihre Höhe wird
durch den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag festgesetzt.
(2) Jeder Rundfunkteilnehmer hat vorbehaltlich der Regelungen der §§ 5 und
6 für jedes von ihm
zum Empfang bereitgehaltene Rundfunkempfangsgerät eine Grundgebühr und für
das Bereithalten
jedes Fernsehgerätes jeweils zusätzlich eine Fernsehgebühr zu entrichten.
Wenn hiernach
Grundgebühren für Hörfunkgeräte zu entrichten sind, sind weitere
Grundgebühren für Fernsehgeräte
nur zu entrichten, soweit die Zahl der von einem Rundfunkteilnehmer
bereitgehaltenen Fernsehgeräte
die Zahl der Hörfunkgeräte übersteigt.
(3) Im Falle der gewerblichen Vermietung eines Rundfunkempfangsgerätes sind
die
Rundfunkgebühren bei einer Vermietung für einen Zeitraum bis zu drei
Monaten nicht vom Mieter,
sondern vom Vermieter zu zahlen; wird das Gerät mehrmals vermietet, so sind
für den Zeitraum von
drei Monaten die Rundfunkgebühren nur einmal zu zahlen.
§ 3
Anzeigepflicht
(1) Beginn und Ende des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes zum
Empfang sind
unverzüglich der Landesrundfunkanstalt anzuzeigen, in deren Anstaltsbereich
der Rundfunkteilnehmer
wohnt, sich ständig aufhält oder ständig ein Rundfunkempfangsgerät zum
Empfang bereithält;
Entsprechendes gilt für einen Wohnungswechsel. In den Fällen des § 5 Abs. 1
und 3 bis 6 besteht
keine Anzeigepflicht.
1) Artikel 5 des Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinten Deutschland
Rundfunkgebührenstaatsvertrag
Seite 2
(2) Bei der Anzeige hat der Rundfunkteilnehmer der Landesrundfunkanstalt
folgende Daten
mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:
1. Vor- und Familienname sowie früherer Name, unter dem ein
Rundfunkempfangsgerät
angemeldet wurde,
2. Geburtsdatum,
3. Name und Anschrift des gesetzlichen Vertreters,
4. gegenwärtige Anschrift sowie letzte Anschrift, unter der ein
Rundfunkempfangsgerät
angemeldet wurde,
5. Zugehörigkeit zu einer der in § 5 genannten Branchen,
6. Beginn und Ende des Bereithaltens von Rundfunkempfangsgeräten,
7. Art, Zahl, Nutzungsart und Standort der Rundfunkempfangsgeräte,
8. Rundfunkteilnehmernummer und
9. Grund der Abmeldung.
(3) Die Landesrundfunkanstalt darf die in Absatz 2 genannten Daten nur für
die ihr im Rahmen des
Rundfunkgebühreneinzugs obliegenden Aufgaben verarbeiten und nutzen. Werden
erstmals die Daten
in einer automatisierten Datei gespeichert, ist der Rundfunkteilnehmer nach
Maßgabe des jeweiligen
Landesrechts darauf hinzuweisen.
(4) Jede Landesrundfunkanstalt kann für ihren Anstaltsbereich eine andere
Stelle mit der
Entgegennahme der Anzeige beauftragen; diese Stelle ist in den amtlichen
Verkündungsblättern der
Länder öffentlich bekannt zu machen.
§ 4
Beginn und Ende der Gebührenpflicht, Zahlungsweise, Auskunftsrecht
(1) Die Rundfunkgebührenpflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in
dem ein Rundfunkempfangsgerät
zum Empfang bereit gehalten wird.
(2) Die Rundfunkgebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das
Bereithalten eines
Rundfunkempfangsgerätes endet, jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem
dies der Landesrundfunkanstalt
angezeigt worden ist.
(3) Die Rundfunkgebühren sind in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für
jeweils drei Monate zu
leisten.
(4) Die Verjährung richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen
Gesetzbuches über die
regelmäßige Verjährung.
(5) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann vom Rundfunkteilnehmer oder
von Personen, bei
denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein
Rundfunkempfangsgerät zum Empfang
bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend nach § 3 Abs. 1 und 2
angezeigt haben, Auskunft
über diejenigen Tatsachen verlangen, die Grund, Höhe und Zeitraum ihrer
Gebührenpflicht betreffen.
Die Auskunft kann auch von Personen verlangt werden, die mit den in Satz 1
genannten Personen in
häuslicher Gemeinschaft leben. Die Landesrundfunkanstalt kann dabei neben
den in § 3 Abs. 2
genannten Daten im Einzelfall weitere Daten erheben, soweit dies nach Satz
1 erforderlich ist; § 3
Abs. 3 Satz 1 gilt entsprechend. Der Anspruch auf Auskunft kann im
Verwaltungszwangsverfahren
durchgesetzt werden.
(6) Über Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie
ein Rundfunkempfangsgerät
zum Empfang bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend nach § 3
angezeigt
haben, dürfen die Landesrundfunkanstalten auch Auskünfte bei den
Meldebehörden einholen, soweit
dies zur Überwachung der Rundfunkgebührenpflicht erforderlich ist und die
Erhebung der Daten beim
Betroffenen nicht möglich ist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand
erfordern würde. Besondere
melderechtliche Regelungen des Landesrechts, die eine Übermittlung von
Daten an Landesrundfunkanstalten
oder die aufgrund des § 8 Abs. 2 Satz 1 von ihnen beauftragte Stelle
zulassen, bleiben
unberührt.
(7) Die Landesrundfunkanstalten werden ermächtigt, Einzelheiten des
Anzeigeverfahrens und des
Verfahrens zur Leistung der Rundfunkgebühren einschließlich von Nachlässen
bei längerfristiger
Vorauszahlung und von Säumniszuschlägen durch Satzung zu regeln. Die
Satzungen sollen
übereinstimmen; sie bedürfen der Genehmigung der Landesregierung und sind
in den amtlichen
Rundfunkgebührenstaatsvertrag
Seite 3
Verkündungsblättern der Länder zu veröffentlichen.
§ 5
Zweitgeräte, gebührenbefreite Geräte
(1) Eine Rundfunkgebühr ist nicht zu leisten für weitere
Rundfunkempfangsgeräte (Zweitgeräte), die
von einer natürlichen Person oder ihrem Ehegatten
1. in ihrer Wohnung oder ihrem Kraftfahrzeug zum Empfang bereitgehalten
werden, wobei für
Rundfunkempfangsgeräte in mehreren Wohnungen für jede Wohnung eine
Rundfunkgebühr zu
entrichten ist;
2. als der allgemeinen Zweckbestimmung nach tragbare Rundfunkempfangsgeräte
vorübergehend
außerhalb ihrer Wohnung oder vorübergehend außerhalb ihres Kraftfahrzeuges
zum Empfang
bereitgehalten werden.
Eine Rundfunkgebührenpflicht im Rahmen des Satzes 1 besteht auch nicht für
weitere
Rundfunkempfangsgeräte, die von Personen zum Empfang bereitgehalten werden,
welche mit dem
Rundfunkteilnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und deren Einkommen den
einfachen
Sozialhilferegelsatz nicht übersteigt.
(2) Die Gebührenfreiheit nach Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für Zweitgeräte in
solchen Räumen oder
Kraftfahrzeugen, die zu anderen als privaten Zwecken genutzt werden. Auf
den Umfang der Nutzung
der Rundfunkempfangsgeräte, der Räume oder der Kraftfahrzeuge zu den in
Satz 1 genannten
Zwecken kommt es nicht an. Die Rundfunkgebühr ist zu zahlen für
1. Zweitgeräte in Gästezimmern des Beherbergungsgewerbes bei Betrieben mit
bis zu 50
Gästezimmern in Höhe von jeweils 50 vom Hundert, bei Betrieben mit mehr als
50 Gästezimmern
in Höhe von jeweils 75 vom Hundert,
2. Rundfunkgeräte in gewerblich vermieteten Ferienwohnungen bei Betrieben
mit bis zu 50
Ferienwohnungen ab der zweiten Ferienwohnung in Höhe von jeweils 50 vom
Hundert, bei
Betrieben mit mehr als 50 Ferienwohnungen ab der zweiten Ferienwohnung in
Höhe von jeweils 75
vom Hundert,
3. Rundfunkgeräte in nicht gewerblich vermieteten Ferienwohnungen auf ein
und demselben
Grundstück mit der privaten Wohnung des Rundfunkteilnehmers oder auf damit
zusammenhängenden Grundstücken ab der zweiten Ferienwohnung in Höhe von
jeweils 50 vom
Hundert.
(3) Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die
Rundfunkprogramme
ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können) im nicht
ausschließlich privaten
Bereich ist keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn
1. die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden
Grundstücken
zuzuordnen sind und
2. andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden.
Werden ausschließlich neuartige Rundfunkempfangsgeräte, die ein und
demselben Grundstück oder
zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind, zum Empfang bereitgehalten,
ist für die
Gesamtheit dieser Geräte eine Rundfunkgebühr zu entrichten.
(4) Unternehmen, die sich gewerbsmäßig mit der Herstellung, dem Verkauf,
dem Einbau oder der
Reparatur von Rundfunkempfangsgeräten befassen, sind berechtigt, bei
Zahlung der
Rundfunkgebühren für ein Rundfunkempfangsgerät weitere entsprechende Geräte
für Prüf- und
Vorführzwecke auf ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden
Grundstücken
gebührenfrei zum Empfang bereit zu halten. Außerhalb der Geschäftsräume
können
Rundfunkempfangsgeräte von diesem Unternehmen gebührenfrei nur bis zur
Dauer einer Woche zu
Vorführzwecken bei Dritten zum Empfang bereitgehalten werden.
Rundfunkgebührenstaatsvertrag
Seite 4
(5) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die Landesmedienanstalten
sowie die nach
Landesrecht zugelassenen privaten Rundfunkveranstalter oder -anbieter sind
von der
Rundfunkgebührenpflicht befreit. Die Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post ist von
der Rundfunkgebührenpflicht für ihre Dienstgeräte befreit, soweit sie diese
im Zusammenhang mit
ihren hoheitlichen Aufgaben bei der Verbreitung von Rundfunk zum Empfang
bereithält.
(6) Rundfunkteilnehmer, die aufgrund Artikel 2 des Gesetzes vom 6. August
1964 zu dem Wiener
Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen (BGBl. 1964
II S. 957) oder
entsprechender Rechtsvorschriften Vorrechte genießen, sind von der
Rundfunkgebührenpflicht befreit.
(7) Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wird auf Antrag für
Rundfunkempfangsgeräte
gewährt, die in folgenden Betrieben oder Einrichtungen für den jeweils
betreuten Personenkreis ohne
besonderes Entgelt bereitgehalten werden:
1. In Krankenhäusern, Krankenanstalten, Heilstätten sowie in
Erholungsheimen für
Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene, in Gutachterstationen, die stationäre
Beobachtungen
durchführen, in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sowie in
Müttergenesungsheimen;
2. in Einrichtungen für behinderte Menschen, insbesondere in Heimen, in
Ausbildungsstätten und
in Werkstätten für behinderte Menschen;
3. in Einrichtungen der Jugendhilfe im Sinne des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes (Achtes Buch
des Sozialgesetzbuches);
4. in Einrichtungen für Suchtkranke, der Altenhilfe, für Nichtsesshafte und
in
Durchwandererheimen.
§ 6 Abs. 3 bis 6 gilt entsprechend.
(8) Voraussetzung für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht nach
Absatz 7 ist, dass die
Rundfunkempfangsgeräte von dem jeweiligen Rechtsträger des Betriebes oder
der Einrichtung
bereitgehalten werden. Die Gebührenbefreiung tritt nur ein, wenn der
Rechtsträger gemeinnützigen
oder mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung
dient. Das gleiche gilt, wenn
bei dem Betrieb oder der Einrichtung eines Rechtsträgers diese
Voraussetzungen vorliegen. Bei
Krankenhäusern, Altenwohnheimen, Altenheimen und Altenpflegeheimen genügt
es, wenn diese
Einrichtungen gemäß § 3 Nr. 20 des Gewerbesteuergesetzes von der
Gewerbesteuer befreit sind.
(9) Die Rundfunkanstalt kann verlangen, dass in den Fällen des Absatzes 8
Satz 2 die Befreiung
von der Körperschaftssteuer gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 des
Körperschaftssteuergesetzes oder bei
Krankenhäusern, Altenwohnheimen, Altenheimen und Altenpflegeheimen in den
Fällen des Absatzes 8
Satz 4 die Befreiung von der Gewerbesteuer gemäß § 3 Nr. 20 des
Gewerbesteuergesetzes
nachgewiesen wird.
(10) Weitere Rundfunkempfangsgeräte (Zweitgeräte), die in öffentlichen
allgemein bildenden oder
berufsbildenden Schulen, staatlich genehmigten oder anerkannten
Ersatzschulen oder
Ergänzungsschulen, soweit sie auf gemeinnütziger Grundlage arbeiten, von
dem jeweiligen
Rechtsträger der Schule zu Unterrichtszwecken zum Empfang bereitgehalten
werden, sind von der
Rundfunkgebühr befreit. Abweichende landesrechtliche Regelungen bleiben
unberührt.
§ 6
Gebührenbefreiung natürlicher Personen
(1) Von der Rundfunkgebührenpflicht werden auf Antrag folgende natürliche
Personen und deren
Ehegatten im ausschließlich privaten Bereich befreit:
1. Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des
Zwölften Buches
des Sozialgesetzbuches (Sozialhilfe) oder nach den §§ 27a oder 27d des
Bundesversorgungsgesetzes,
2. Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes
Kapitel des
Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches),
Rundfunkgebührenstaatsvertrag
Seite 5
3. für Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich von
Leistungen nach
§ 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches,
4. Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
5. nicht bei den Eltern lebende Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz,
6. Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27e des
Bundesversorgungsgesetzes,
7. a) blinde oder nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen
mit einem
Grad der Behinderung von 60 vom Hundert allein wegen der Sehbehinderung;
b) hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende
Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist,
8. behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend
wenigsten 80
vom Hundert beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen
Veranstaltungen ständig nicht
teilnehmen können,
9. Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften
Buchs des
Sozialgesetzbuches oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der
Kriegsopferfürsorge nach dem
Bundesversorgungsgesetz oder von Pflegegeld nach landesgesetzlichen
Vorschriften und
10. Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 des
Lastenausgleichsgesetzes oder
Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
Buchstabe c des
Lastenausgleichsgesetzes ein Freibetrag zuerkannt wird.
Innerhalb der Hausgemeinschaft wird Gebührenbefreiung gewährt, wenn
1. der Haushaltsvorstand selbst zu dem in Satz 1 aufgeführten Personenkreis
gehört,
2. der Ehegatte des Haushaltsvorstandes zu dem in Satz 1 geführten
Personenkreis gehört
oder
3. ein anderer Haushaltsangehöriger, der zu dem in Satz 1 aufgeführten
Personenkreis gehört,
nachweist, dass er selbst das Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält.
(2) Der Antragsteller hat die Voraussetzungen für die Befreiung von der
Rundfunkgebührenpflicht
durch die Vorlage des entsprechenden Bescheides im Original oder in
beglaubigter Kopie
nachzuweisen.
(3) Unbeschadet der Gebührenbefreiung nach Absatz 1 kann die
Rundfunkanstalt in besonderen
Härtefällen auf Antrag von der Rundfunkgebührenpflicht befreien.
(4) Der Antrag ist bei der für die Erhebung von Rundfunkgebühren
zuständigen
Landesrundfunkanstalt zu stellen, die über den Antrag entscheidet.
(5) Der Beginn der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wird in der
Entscheidung über den
Antrag auf den Ersten des Monats festgesetzt, der dem Monat folgt, in dem
der Antrag gestellt wird;
wird der Antrag vor Ablauf der Frist eines gültigen Befreiungsbescheides
gestellt, wird der Beginn der
neuen Befreiung auf den Ersten des Monats nach Ablauf der Frist
festgesetzt.
(6) Die Befreiung ist nach der Gültigkeitsdauer des Bescheides nach Absatz
2 zu befristen. Ist der
Bescheid nach Absatz 2 unbefristet, so kann die Befreiung auf drei Jahre
befristet werden, wenn eine
Änderung der Umstände möglich ist, die dem Tatbestand zugrunde liegen. Wird
der Bescheid nach
Absatz 2 unwirksam, zurückgenommen oder widerrufen, so endet die Befreiung.
Umstände nach
Satz 3 sind von dem Berechtigten unverzüglich der in Absatz 4 bezeichneten
Landesrundfunkanstalt
mitzuteilen.
Rundfunkgebührenstaatsvertrag
Seite 6
§ 7
Gebührengläubiger, Schickschuld, Erstattung, Vollstreckung
(1) Das Aufkommen aus der Grundgebühr steht der Landesrundfunkanstalt und
in dem im
Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag bestimmten Umfang dem Zweiten Deutschen
Fernsehen (ZDF)
sowie der Landesmedienanstalt zu, in deren Bereich das
Rundfunkempfangsgerät zum Empfang
bereitgehalten wird.
(2) Das Aufkommen aus der Fernsehgebühr steht der Landesrundfunkanstalt und
in dem im
Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag bestimmten Umfang der
Landesmedienanstalt, in deren Bereich
das Fernsehempfangsgerät zum Empfang bereitgehalten wird, sowie dem Zweiten
Deutschen
Fernsehen (ZDF) zu. Der Anteil des ZDF nach § 9 Abs. 2
Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
errechnet sich aus dem Aufkommen aus der Fernsehgebühr nach Abzug der
Anteile der Landesmedienanstalten.
(3) Die Rundfunkgebühren sind an die zuständige Landesrundfunkanstalt als
Schickschuld zu
entrichten. Die Landesrundfunkanstalten können andere Stellen mit der
Einziehung beauftragen; diese
Stellen sind in den amtlichen Verkündungsblättern der Länder öffentlich
bekannt zu machen. Die
Landesrundfunkanstalten oder die von ihnen beauftragten Stellen führen die
Anteile, die dem ZDF,
dem Deutschlandradio und den Landesmedienanstalten zustehen, an diese ab.
Die Kosten des
Gebühreneinzugs tragen die Landesrundfunkanstalten, das ZDF, das
Deutschlandradio und die
Landesmedienanstalten entsprechend ihren Anteilen.
(4) Soweit Rundfunkgebühren ohne rechtlichen Grund entrichtet wurden, kann
derjenige, auf
dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, von der zuständigen
Landesrundfunkanstalt die
Erstattung des entrichteten Betrages fordern. Die Verjährung des
Erstattungsanspruchs richtet sich
nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die regelmäßige
Verjährung. Das ZDF,
das Deutschlandradio und die Landesmedienanstalten haben die auf sie
entfallenden Anteile des Erstattungsbetrages
an die zuständigen Landesrundfunkanstalten abzuführen.
(5) Die Rundfunkgebührenschuld wird durch die nach Absatz 1 zuständige
Landesrundfunkanstalt
festgesetzt. Bescheide über rückständige Rundfunkgebühren können anstelle
der nach Absatz 1
zuständigen Landesrundfunkanstalt auch von der Landesrundfunkanstalt im
eigenen Namen erlassen
werden, in deren Anstaltsbereich der Rundfunkteilnehmer zur Zeit des
Erlasses des Bescheides
wohnt, sich ständig aufhält oder ständig ein Rundfunkempfangsgerät zum
Empfang bereithält.
(6) Bescheide über rückständige Rundfunkgebühren werden im
Verwaltungszwangsverfahren
vollstreckt. Ersuchen um Vollstreckungshilfe gegen Gebührenschuldner, die
in anderen Ländern ihren
Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben, können von der
Landesrundfunkanstalt, an die die Gebühr
zu entrichten ist, unmittelbar an die für den Wohnsitz oder ständigen
Aufenthalt zuständige
Vollstreckungsbehörde gerichtet werden.
§ 8
Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag, Datenübermittlung
(1) Beauftragen die Landesrundfunkanstalten Dritte mit der Ermittlung von
Personen, die der
Anzeigepflicht nach § 3 nicht nachgekommen sind, und mit der Erhebung der
dafür erforderlichen
Daten, gelten die für die Datenverarbeitung im Auftrag anwendbaren
Bestimmungen.
(2) Beauftragen die Landesrundfunkanstalten eine andere Stelle mit der
Einziehung der Rundfunkgebühren,
verarbeitet diese für die Landesrundfunkanstalten als Auftragnehmer die
beim Gebühreneinzug
anfallenden personenbezogenen Daten. Bei dieser Stelle ist unbeschadet der
Zuständigkeit des
nach Landesrecht für die Landesrundfunkanstalt zuständigen
Datenschutzbeauftragten ein betrieblicher
Datenschutzbeauftragter zu bestellen. Er arbeitet zur Gewährleistung des
Datenschutzes mit dem
nach dem Landesrecht für die Rundfunkanstalt zuständigen
Datenschutzbeauftragten zusammen und
unterrichtet diesen über Verstöße gegen Datenschutzvorschriften sowie die
dagegen getroffenen
Maßnahmen. Im Übrigen gelten die für den betrieblichen
Datenschutzbeauftragten anwendbaren
Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes entsprechend.
(3) Die zuständige Landesrundfunkanstalt darf im Einzelfall die von ihr
gespeicherten personenbezogenen
Daten der Rundfunkteilnehmer an andere Landesrundfunkanstalten auch im
Rahmen
Rundfunkgebührenstaatsvertrag
Seite 7
eines automatisierten Abrufverfahrens übermitteln, soweit dies zur
rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben
der übermittelnden oder der empfangenden Landesrundfunkanstalt beim
Gebühreneinzug
erforderlich ist. Die übermittelnde Landesrundfunkanstalt hat
aufzuzeichnen, an welche Stellen, wann
und aus welchem Grund welche personenbezogenen Daten übermittelt worden
sind.
(4) Die zuständige Landesrundfunkanstalt oder die von ihr nach Absatz 2
beauftragte Stelle kann
zur Feststellung, ob ein Rundfunkteilnehmerverhältnis vorliegt, oder im
Rahmen des Einzugs der
Rundfunkgebühren entsprechend § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes
personenbezogene Daten
erheben, verarbeiten oder nutzen. Das Verfahren der regelmäßigen
Datenübermittlung durch die
Meldebehörden nach den Meldegesetzen oder
Meldedatenübermittlungsverordnungen der Länder
bleibt unberührt.
§ 9
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang entgegen § 3
nicht
innerhalb eines Monats anzeigt;
2. ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält und die fällige
Rundfunkgebühr länger
als sechs Monate ganz oder teilweise nicht leistet.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
(3) Die Ordnungswidrigkeit wird nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalt
verfolgt. Die Rundfunkanstalt
ist vom Ausgang des Verfahrens zu benachrichtigen.
(4) Daten über Ordnungswidrigkeiten sind ein Jahr nach Abschluss des
jeweiligen Verfahrens zu
löschen.
§ 10
Vertragsdauer, Kündigung, Außer-Kraft-Treten
(1) Dieser Staatsvertrag gilt für unbestimmte Zeit. Er kann von jedem der
vertragsschließenden
Länder zum Schluss des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Jahr
gekündigt werden. Die
Kündigung kann erstmals zum 31. Dezember 2008 erfolgen. Wird der
Staatsvertrag zu diesem
Zeitpunkt nicht gekündigt, kann die Kündigung mit gleicher Frist jeweils zu
einem zwei Jahre späteren
Zeitpunkt erfolgen. Die Kündigung ist gegenüber dem Vorsitzenden der
Ministerpräsidentenkonferenz
schriftlich zu erklären. Die Kündigung eines Landes lässt das
Vertragsverhältnis der übrigen Länder
zueinander unberührt, jedoch kann jedes der übrigen Länder den Vertrag
binnen einer Frist von drei
Monaten nach Eingang der Kündigungserklärung zum gleichen Zeitpunkt
kündigen.
(2) Die Rundfunkgebührenbefreiungsverordnungen der Länder treten mit
In-Kraft-Treten dieses
Staatsvertrags außer Kraft.
§ 11
Übergangsbestimmungen
(1) Bestandskräftige Rundfunkgebührenbefreiungsbescheide, die vor
In-Kraft-Treten dieses
Staatsvertrages rechtswirksam erteilt wurden, bleiben auch nach der
Änderung der Regelungen der
§§ 5 und 6 dieses Staatsvertrages bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit,
längstens jedoch bis zum 31. März
2008, gültig.
(2) Bis zum 31. Dezember 2006 sind für Rechner, die Rundfunkprogramme
ausschließlich über
Angebot aus dem Internet wiedergeben können, Gebühren nicht zu entrichten.


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Re: GEZ

am 21.07.2006 20:52:19 von Ralf Geist

Tom Berger <> schrieb:

>Eine als Ungerechtigkeit zu
>bezeichnende Gebührenmehrbelastung betrifft eigentlich nur Selbständige,
>die zuhause arbeiten.

und die kleinen Firmen, die gezwungen sind, Ust und KK via Netz zu
melden, aber ansonsten keinen PC brauchen, die verschweigen wir mal
kurz.

Re: GEZ

am 21.07.2006 20:54:20 von Ralf Geist

"Sven Maier" <> schrieb:

>Die GEZ bekommt sicher von der Telekom die Daten übermittelt,

sicher nicht. Die Telekom ist kein Behörde, die dazu verpflichtet
werden könnte.

Re: GEZ

am 21.07.2006 20:55:41 von Ralf Geist

Tom Berger <> schrieb:

>Sicher,

sicher nicht. Oder meldet das Fernsehfachgeschäft auch jeden Kauf an
die GEZ?

> und dann werden sie sehen, dass Du einen Rundfunkempfänger in
>Deiner Wohnung bereit hältst

von der Matte aus können sie das nicht sehen und sie haben KEIN
Zugangsrecht.

Re: GEZ

am 21.07.2006 21:09:14 von Falk Willberg

Tom Berger schrieb:
> Am Fri, 21 Jul 2006 20:20:24 +0200 schrieb Falk Willberg:
....
>> Dann erkläre mir doch bitte mir, warum ich als Freiberufler ohne
>> Rundfunkgerät im Büro für meine Rechner (einmal) Rundfunkgebühren
>> bezahlen soll.
>
> Hast Du überhaupt mitgelesen? Kannst Du Dir unter dem oben stehenden
> Begriff "Zweitgerätebefreiung" was vorstellen? Hast Du nicht gelesen, dass
> der Vorposter bereits zwei Gebühren bezahlt - einmal zuhause und einmal im
> Büro?

Nur die Ruhe, weil ich das gelesen habe, bat ich um Erklärung, weshalb
_ich_ ohne beruflich genutztes Erstgerät ... Und dazu hast Du Dich ja
unten geäussert.

>> Ob ich ein Rundfunkgerät benutze, kann ich mir aussuchen, ob ich einen
>> PC nutze, eben nicht.
>
> Ja, die Welt ist schlecht

Mag sein, hier ist IMO aber nur ein Vertrag schlecht. Dagegen Widerstand
leisten zu wollen ist realistischer, als die Welt zu verbessern.

> ... Mir gefällt die aktuelle Regelung auch nicht,
> und ich habe hier schon das schweizer Modell als Alternative angepriesen.

>> Daß ich aber für Geräte bezahlen soll, die ich nutzen _muß_, die ich
>> aber nicht für den Rundfunkempfang nutzen will (ich _arbeite_ im Büro),
>> kann ich nicht richtig finden.
>
> Naja, die allermeisten Selbständigen haben ein Autoradio, und einer
> vermutlich fehlerhaften Formulierung im aktuellen RGebStV zufolge macht
> dieses Autoradio alle Internet-PCs zu gebührenfreien Zweitgeräten.

Ok, dann wird kaum jemand zusätzlich zahlen müssen, bis dieser Fehler
behoben wird.

>> Sollen die ÖR doch, was ohne weiteres möglich wäre, ihr Internetangebot
>> gegen Mißbrauch schützen.
>
> Es ist nicht der Sinn des ÖRR, nur ein Pay-TV-Anbieter neben anderen zu
> sein, und da steht gottlob auch unser Grundgesetz entgegen.

Zustimmung.

> Das Internet
> entwickelt sich zu einem maßgeblichen Übertragungsmedium für Rundfunk, und
> demnach muss entweder die Bemessungsgrundlage der Gebührenerhebung geändert
> werden, oder der Internet-PC muss gebührenpflichtig werden.

Das sehe ich anders: Das Internet ist ein neuartiges Medium, das teilw.
neuartige Regeln erfordert. Der Weg, "Internetgeräte" einfach mit
"Rundfunkgeräten" gleichzusetzen scheint mir plump, falsch und gefährlich.

Falk
--
Jetzt sind die guten alten Zeiten, nach denen wir uns in zehn Jahren
zuruecksehnen.
Sir Peter Ustinow

Re: GEZ

am 21.07.2006 21:30:52 von mock

Tom Berger schrieb:

> Vielleicht sollte ich, um solch oberschlauen Einwänden zukünftig bess=
er
> vorbeugen zu können, zukünftig an alle meine Beiträge zu GEZ-Thread=
s immer
> den kompletten RGebStV mit anhängen.

> Rundfunkgebührenstaatsvertrag 1)
> vom 31. August 1991
> zuletzt geändert durch
> den Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
> vom 8./15. Oktober 2004
...
> =A7 2
> Rundfunkgebühr
> (1) Die Rundfunkgebühr besteht aus der Grundgebühr und der Fernsehgeb=
ühr.

Mit diesem "und" steht für mich fest, dass die GEZ sich als ungeeignet
erwiesen hat, diesem "Gesetz" konform Gebühren einzuziehen.

Nachdem ich nämlich mein Fernsehgerät abgemeldet habe, bezahle ich
nur die Grundgebühr. Die Rechnungen sind jedoch immer mit "Zahlung der
Rundfunkgebühren" überschrieben, d. h. die GEZ will sich vielleicht,
wenn sie von mir mal mehr Geld braucht, mit Hinweis auf die
unbeanstandete Bezahlung von "Rundfunkgebühren", einen anderen
Nachweis dessen, dass ich einen Fernsehapparat bereithalte, ersparen.

Eine ganz linke Tour!

Re: GEZ

am 21.07.2006 21:46:33 von Tom Berger

Am Fri, 21 Jul 2006 21:09:14 +0200 schrieb Falk Willberg:

> Mag sein, hier ist IMO aber nur ein Vertrag schlecht. Dagegen Widerstand
> leisten zu wollen ist realistischer, als die Welt zu verbessern.

Nun, dann sollte man das natürlich auch so angehen, dass man Aussicht auf
Erfolg hat. Und das ist ziemlich sicher ausgeschlossen, wenn man gar nicht
weiss, um was es überhaupt geht.

Gehen wir also davon aus, dass der ÖRR sinnvoll ist und weiterhin
staatsfern finanziert werden muss, und dass wir in dieser Hinsciht keine
Verfassungsänderung wollen.

Gehen wir weiterhin davon aus, dass das Internet sich mittelfristig zu
einem maßgeblichen Übertragungsmedium entwickeln wird, dass also viele
Bürger Rundfunk nur noch über das Internet empfangen werden.

Dann bleiben uns genau zwei Möglichkeiten:

1. wir ändern die Bemessungsgrundlage für die Rundfunkgebühren, gehen also
weg von der Gebührenpflicht jedes einzelnen Geräts und führen irgend eine
allgemeine Rundfunkabgabe ein.

2. oder man macht den Internet-PC gebührenpflichtig.

Der Gesetzgeber hat sich für 2. entschieden. Der Grund dafür ist
einleuchtend: mit 1. kann man sich als Politiker nur die Finger verbrennen.
Das Terrain ist durch zahlreiche Tretminen in Form von Urteilen des BVerfGs
gepflastert, die wenig Spielraum lassen, es werden so ziemlich alle
Lobbyisten ihre eigenes Süppchen kochen wollen, und selbst für den
unwahrscheinlichen Fall, dass man Erfolg hat, wird nur eine sehr kleine
Minderheit das würdigen..

>> Das Internet
>> entwickelt sich zu einem maßgeblichen Übertragungsmedium für Rundfunk, und
>> demnach muss entweder die Bemessungsgrundlage der Gebührenerhebung geändert
>> werden, oder der Internet-PC muss gebührenpflichtig werden.
>
> Das sehe ich anders: Das Internet ist ein neuartiges Medium, das teilw.
> neuartige Regeln erfordert. Der Weg, "Internetgeräte" einfach mit
> "Rundfunkgeräten" gleichzusetzen scheint mir plump, falsch und gefährlich.

Mir oben zuzustimmen und das hier dennoch anders zu sehen ist
widersprüchlich! Wie soll denn der ÖRR finanziert werden, wenn zukünftig
alle Bürger nur noch via Internet fersnehen?

Tom Berger

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Re: GEZ

am 21.07.2006 21:47:30 von Tom Berger

Am Fri, 21 Jul 2006 20:52:19 +0200 schrieb Kurt Guenter:

>>Eine als Ungerechtigkeit zu
>>bezeichnende Gebührenmehrbelastung betrifft eigentlich nur Selbständige,
>>die zuhause arbeiten.
>
> und die kleinen Firmen, die gezwungen sind, Ust und KK via Netz zu
> melden, aber ansonsten keinen PC brauchen, die verschweigen wir mal
> kurz.

Nöö, aber davon haben die allermeisten mindestens ein Autoradio ...

Tom Berger

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Re: GEZ

am 21.07.2006 22:44:10 von Thomas Hertel

Tom Berger schrieb:

> Am 21 Jul 2006 08:56:45 -0700 schrieb Thomas Hertel:
>
> >>> Wenn du nutzungsabhängig abrechnen willst, kannst du aber wohl kaum
> >>> für das derzeitige Gebührenmodell eintreten. Oder haben wir uns da
> >>> missverstanden?
> >>
> >> Ja, da hast Du wohl was missverstanden.
> >
> > Oder du. Egal.
>
> Nöö - eindeutig Du. Aber egal.

Nene...immer noch du. Ich schrub, es gebe gute Gründe dafür, nicht
nutzungsabhängig abzurechnen. Und ich habe das Gefühl, dass wir uns
da einig sind.. OK, es war missverständlich ausgedrückt.

>
> >> Der ÖRR kontrolliert als freies Medium freier Bürger den Staat.
> >
> > Faktisch kontrolliert doch die Politik letztlich den ÖRR.
>
> Du hast nicht ganz unrecht. Der Haken ist aber natürlich der, dass der
> Einfluss der Politik hauptsächlich informeller Natur ist und sich durch
> noch mehr Formalismus nicht einfach aus der Welt schaffen lässt. Ich
> persönlich würde mir wünschen, dass der ÖRR mehr über seine inn=
eren
> Strukturen berichtet und beispielsweise auch die Auseinandersetzungen in
> den Rundfunkräten an die Öffentlichkeit getragen werden. Unser ÖRR =
aber
> spielt hinsichtlich seiner eigenen gesellschaftlichen Rolle eher eine
> Vogel-Strauß-Politik ...

Ich würde mir wünschen, dass die Rundfunkanstalten ihre Positionen
nach Qualifikation vergeben und der Politik diesbeüglich die rote
Karte zeigen könnten. Aber Rundfunkräte werden nach Parteiproporz
besetzt, was m.E. das gesamte Konzept des ÖRR ad absurdum führt.
>
> >> Da wäre es
> >> doch ziemlich absurd, wenn der Staat dem ÖRR einfach die Steuerzutei=
lung
> >> abwürgen könnte, wenn ihm was nicht passt.
> >
> > Die Finanzierung kann er ihm doch so auch abdrehen. Eine Änderung des
> > Rundfunkstaatsvertrages, und gut ist.
>
> Nöö - da würde sofort das BVerfG einschreiten. Auch eine Änderung=
des
> Grundgesetzes wäre an diesem Punkt nicht einfach machbar, weil man
> unmittelbar die Rundfunkfreiheit aufheben müsste.

Na und? Zwei Drittel sind zwei Drittel. Und dann hat auch das BVerfG
nichts mehr zu kamellen. OK, die zwei Drittel musst du erstmal haben.
Aber so weit wären wir ja gerade nicht davon entfernt.

>
> >> Du solltest Dich mal darüber informieren, welch komplexe Konstrukte =
nötig
> >> sind (KEF usw), um die durch die Verfassung vorgegebene staatsferne
> >> Finanzierung des ÖRR sicher zu stellen.
> >
> > In der Verfassung find ich nichts zur Finanzierung des ÖRR - nicht
> > einmal etwas dazu, dass es einen ÖRR geben muss. Hilfst du mir da mal
> > auf die Sprünge?
>
> Das BVerfG hat in zahlreichen Urteilen die Auslegung des Begriffs
> "Rundfunkfreiheit" verbindlich vorgegeben. U.a. hat das BVerfG aus diesem
> Begriff im Grundgesetz abgeleitet, dass eine Steuerfinanzierung des ÖRR
> verfassungswidrig wäre. Einen Überblick findest Du hier:
>

IANAL, und die Finanzierung des ÖRR ist auch beileibe nicht mein
primäres Interessengebiet. Vielleicht verstehe ich deshalb auch was
falsch, aber auch dem von dir genannten Link kann ich nicht entnehmen,
warum das BVerfG den ÖRR für geboten hält.

Insbesondere kann ich nicht wirklich nachvollziehen, warum das BVerfG
im 4. Rundfunkurteil aus der Rundfunkfreiheit in Art.5 GG eine
öffentliche Kommunikationsaufgabe konstruiert. Davon ist in Art 5 auch
nicht ansatzweise die Rede. Mit genau dem gleichen Argument (welchem
eigentlich?) könnte man öffentlich-rechtliche Printmedien fordern,
die dann auch über Gebühren zu finanzieren wären.

<Polemik on>
Also muss ab sofort jeder Besitzer eines Briefkastens, der für den
Empfang einer Zeitung vorbereitet ist, Geühren entrichten.
<Polemik off>

Gruß
Thomas

Re: GEZ

am 21.07.2006 23:08:40 von Gunar Klemm

Tom Berger schrieb:

> Am Fri, 21 Jul 2006 11:19:38 +0200 schrieb Sven Maier:
>
> > Natürlich ist das Notebook meiner Firma zuzuordnen.
>
> Mit welchem Argument?
>
> > Ich zahle KEINE GEZ weder TV noch Radio.
>
> Hier geht es nicht darum, ob Du Schwarzseher bist. Interessant ist hier
> nur, ob Du GEZ bezahlen müsstest.
>
> > Mir ging es nur darum, weil ich ja einen DSL Anschluss habe.
> > Die GEZ bekommt sicher von der Telekom die Daten übermittelt, das ich=
einen
> > DSL Anschluss habe.
> > Dann werden die sicherlich wieder bei mir auf der Matte stehen und frag=
en...
>
> Sicher, und dann werden sie sehen, dass Du einen Rundfunkempfänger in
> Deiner Wohnung bereit hältst und werden Dir für die gesamte DSL-Anmel=
dezeit
> rückwirkend Gebühren aufbrummen. Und vor gericht werden sie auch noch=
Recht
> bekommen ...

Das lässt sich vermeiden, indem man das einzig richtige mit denen
macht: Nicht, unter keinen Umständen, in die Wohnung lassen! Die
fühlen sich im Hausflur pudelwohl.

GK

Re: GEZ

am 22.07.2006 00:17:38 von Tom Berger

Am 21 Jul 2006 13:44:10 -0700 schrieb Thomas Hertel:

>> Nöö - eindeutig Du. Aber egal.
>
> Nene...immer noch du. Ich schrub, es gebe gute Gründe dafür, nicht
> nutzungsabhängig abzurechnen. Und ich habe das Gefühl, dass wir uns
> da einig sind.. OK, es war missverständlich ausgedrückt.

Ja, das eben meinte ich.

> Ich würde mir wünschen, dass die Rundfunkanstalten ihre Positionen
> nach Qualifikation vergeben

Das passiert durchaus mindestens so zuverlässig wie in der freien
Wirtschaft.

> und der Politik diesbeüglich die rote
> Karte zeigen könnten. Aber Rundfunkräte werden nach Parteiproporz
> besetzt, was m.E. das gesamte Konzept des ÖRR ad absurdum führt.

Nein, Rundfunkräte werden *NICHT* nach Parteiproporz besetzt! Die
Rundfunkräte der Länder sind unterschiedlich zusammen gesetzt, aber die
Parteienvertreter sind nirgendwo mit mehr als 30% der Sitze vertreten.

Tatsächlich stellt das sogar ein Problem dar, denn damit kann man durchaus
die demokratische Legitimation der Rundfunkräte bestreiten. Andererseits
aber geht es bei den Medien aber um mehr als nur um Politik, weshalb die
Rundfunkräte aus vielen verschiedenen Bürgerorganisationen zusammen gesetzt
sind, die sehr viele verschiedene Interessen vertreten.

>> Nöö - da würde sofort das BVerfG einschreiten. Auch eine Änderung des
>> Grundgesetzes wäre an diesem Punkt nicht einfach machbar, weil man
>> unmittelbar die Rundfunkfreiheit aufheben müsste.
>
> Na und? Zwei Drittel sind zwei Drittel. Und dann hat auch das BVerfG
> nichts mehr zu kamellen. OK, die zwei Drittel musst du erstmal haben.
> Aber so weit wären wir ja gerade nicht davon entfernt.

Franz Strauß hat das in den 1960ern schon mal in Bayern versucht und hat im
darauf initierten Volksbegehren ganz furchtbar was um die Ohren gehauen
bekommen. Ganz davon abgesehen wäre ein Versuch der Verfassungsänderung an
diesem Punkt (also die Aufhebung der Rundfunkfreiheit) der Nachweis, dass
DE dann keine Demokratie mehr ist.

> Insbesondere kann ich nicht wirklich nachvollziehen, warum das BVerfG
> im 4. Rundfunkurteil aus der Rundfunkfreiheit in Art.5 GG eine
> öffentliche Kommunikationsaufgabe konstruiert. Davon ist in Art 5 auch
> nicht ansatzweise die Rede. Mit genau dem gleichen Argument (welchem
> eigentlich?) könnte man öffentlich-rechtliche Printmedien fordern,
> die dann auch über Gebühren zu finanzieren wären.

Das muss man vielleicht irgend wann mal tatsächlich,wenn die
Printmedienlandschaft sich so rasant weiter monopolisiert und wenn die
Printmedien irgend wann mal die öffentliche Meinungsbildung beherrschen. In
Norwegen beispielsweise gibt es öffentlich-rechtliche Tageszeitungen.

> <Polemik on>
> Also muss ab sofort jeder Besitzer eines Briefkastens, der für den
> Empfang einer Zeitung vorbereitet ist, Geühren entrichten.
> <Polemik off>

Warum nicht? Es geht nicht um Rundfunk oder Tageszeitungen, sondern um
folgende Aspekte. Immer, wenn einer dieser Punkte nicht anders erfüllt
werden kann, sind öffentlich-rechtliche Medien nötig.

1. Sicherstellung der freien Meinungsbildung - dies geschieht nur durch
Medien mit gesicherter Meinungsvielfalt und Unabhängigkeit von Staat und
Wirtschaft. Der ÖRR ist IMO einer der wichtigsten Grundpfeiler unserer
Demokratie.

2. Kontrolle der Medien über Staat und Wirtschaft als Anwalt der Bürger.

3. Verpflichtung der Medien zur Wahrung der Menschenrechte und Vermittlung
eines von den Menschenrechten geprägten Weltbildes.

4. Verpflichtung der Medien zur Grundversorgung und zur angemessenen
Versorgung von Minderheiten.

5. Verhinderung der Meinungsführerschaft durch Einzelpersonen oder Gruppen
jeder Art, indem solchen Monopolisierungsbestrebungen ein massenattraktives
Angebot entgegen gesetzt wird.

Da der Rundfunk das bzgl der öffentlichen Meinungsbildung das bei weitem
bedeutendste Medium ist und wohlö auf absehbare Zeit bleibt, haben wir
ÖR-Rundfunk. Es kann schon sein, dass wir zur Sicherstellung obiger Punkte
irgend wann mal ÖR-Zeitungen oder ÖR-Webseiten benötigen.

Tom Berger

--
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Re: GEZ

am 22.07.2006 00:17:43 von Christopher Creutzig

Tom Berger wrote:

> Rundfunkgebührenstaatsvertrag 1)
> vom 31. August 1991
> zuletzt geändert durch
> den Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
> vom 8./15. Oktober 2004

> § 2

> Wenn hiernach
> Grundgebühren für Hörfunkgeräte zu entrichten sind, sind weitere
> Grundgebühren für Fernsehgeräte
> nur zu entrichten, soweit die Zahl der von einem Rundfunkteilnehmer
> bereitgehaltenen Fernsehgeräte
> die Zahl der Hörfunkgeräte übersteigt.

Hat schon einmal jemand versucht, der GEZ klarzumachen, dass ein
Radiowecker und ein (als Zweitgerät kostenfreies) Autoradio genügen,
damit der Fernseher nichts extra kostet? ;-) (Nein, da steht nicht, dass
die nach Par. 5 befreiten Geräte nicht mitgezählt werden.)


> § 4

> (4) Die Verjährung richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen
> Gesetzbuches über die
> regelmäßige Verjährung.

Wäre das anders, wenn dieser Absatz fehlen würde?


Gruß,
Christopher

Re: GEZ

am 22.07.2006 00:27:19 von Rudi Menter

Tom Berger wrote:

> Da der Rundfunk das bzgl der öffentlichen Meinungsbildung das bei weitem
> bedeutendste Medium ist und wohlö auf absehbare Zeit bleibt, haben wir
> ÖR-Rundfunk. Es kann schon sein, dass wir zur Sicherstellung obiger Punkte
> irgend wann mal ÖR-Zeitungen oder ÖR-Webseiten benötigen.

Ja, aber man soll das doch bitte pauschal und indirekt besteuern,
vielleicht als Art Kulturabgabe irgendwie aus den Haushalten rausrechnen.

Es muß ja auch nicht *jeder einzelne*, der schwimmen kann, eine
Badehaus-vorhalte-gebühr zahlen. Oder dafür daß in der Innenstadt
die Fenster geputzt sind...

Re: GEZ

am 22.07.2006 00:37:39 von minkine1

Tom Berger schrieb:

> Der ÖRR kontrolliert als freies Medium freier Bürger den Staat. Da wäre es
> doch ziemlich absurd, wenn der Staat dem ÖRR einfach die Steuerzuteilung
> abwürgen könnte, wenn ihm was nicht passt.

Stimmt und deshalb verweigern die Ministerpräsidenten einfach Ihre
Zustimmung zu Gebührenerhöhungen bzw. bestimmen einen niedrigeren
Erhöhungsbetrag als erwünscht (wie es ja erst der Fall war) und
erreichen damit das selbe: Der ÖRR ist "erpressbar".

Tolle staatsferne!

> Du solltest Dich mal darüber informieren, welch komplexe Konstrukte nötig
> sind (KEF usw), um die durch die Verfassung vorgegebene staatsferne
> Finanzierung des ÖRR sicher zu stellen.

Was nutzt die KEF "Empfehlung", wenn sich keiner daran hält?

Gruß
Michael

Re: GEZ

am 22.07.2006 00:38:33 von minkine1

Rudi Menter schrieb:

> Es muß ja auch nicht *jeder einzelne*, der schwimmen kann, eine
> Badehaus-vorhalte-gebühr zahlen. Oder dafür daß in der Innenstadt
> die Fenster geputzt sind...

Nicht jeder Schwimmer, aber jeder Steuerzahler.

Gruß
Michael

Re: GEZ

am 22.07.2006 00:44:04 von Rudi Menter

Michael Block wrote:

> Rudi Menter schrieb:
>
>> Es muß ja auch nicht *jeder einzelne*, der schwimmen kann, eine
>> Badehaus-vorhalte-gebühr zahlen. Oder dafür daß in der Innenstadt
>> die Fenster geputzt sind...
>
> Nicht jeder Schwimmer, aber jeder Steuerzahler.

Formal nicht. Aber sag mal den Prozentsatz der Haushalte, die
nicht GEZ zahlen...

--
Gruß

Re: GEZ

am 22.07.2006 00:46:45 von minkine1

Tom Berger schrieb:

> Wie soll denn der ÖRR finanziert werden, wenn zukünftig
> alle Bürger nur noch via Internet fersnehen?

Wann soll das denn sein? Wohl kaum ab dem 1.1.2007 und auch danach
handelt es sich meist nicht um Internet-TV, sondern um providereigene
(und meist kostenpflichtige) Insellösungen, also eher IP-TV.

Gruß
Michael

Re: GEZ

am 22.07.2006 00:50:31 von minkine1

Michel Firholz schrieb:

>> Muss ich nun für diesen Notebook ab nächstes Jahr GEZ zahlen oder nicht?
>>
> Müsste überhaupt eine Firma zahlen, wenn sie lediglich Intranet und ein
> Proxy einsetzt, dass die Rundfunksendungen ausfiltriert?

Der Proxy wäre doch dann der Empfänger, also: ja.

Gruß
Michael

Re: GEZ

am 22.07.2006 01:29:43 von minkine1

Rudi Menter schrieb:

>>> Es muß ja auch nicht *jeder einzelne*, der schwimmen kann, eine
>>> Badehaus-vorhalte-gebühr zahlen. Oder dafür daß in der Innenstadt
>>> die Fenster geputzt sind...
>> Nicht jeder Schwimmer, aber jeder Steuerzahler.
>
> Formal nicht. Aber sag mal den Prozentsatz der Haushalte, die
> nicht GEZ zahlen...

Tom bÄrger schreibt häufig von 1% Haushalte ohne Rundfunkgeräte und 10%
Schwarzsehern. Keine Ahnung ob's stimmt, gerade letztere weigern sich ja
zum Teil recht hartnäckig, Ihren Status bei der GEZ registrieren zu
lassen :-)

Gruß
Michael

Re: GEZ

am 22.07.2006 01:44:39 von Ralf Bader

Frank Schletz wrote:

> Ralf Bader wrote:
>
>> Tom Berger wrote:
>>
>>> Der Punkt ist der, dass für ein einziges Gerät niemals zweimal
>>> Rundfunkgebühren fällig werden.
>>
>> Das ist lt. GEZ schlicht falsch.
>
> Hehe, Du kennst die Argumentationskette nicht.
> Je nachdem ist es richtig.
> Pro Gerät maximal 1mal Gebühr.
> Bei 1 Fernseher, 1 Radio, 1 Autoradio und 1 Laptop
> wären das 4 mal Gebühr.
> Das Radio ist als "Zweitgerät" befreit. Macht -1.
> Das Autoradio ist befreit, wenn das Auto nur
> privat genutzt wird, macht noch mal -1.
> Und der Laptop kann evtl auch als "Zweitgerät"
> befreit werden. So wird dann nur einmal gezahlt.
> Aber maximal 4mal, also pro Gerät *maximal* einmal!
>
> So besser?
>
> SCNR

Nein, das ist ein Beispiel, in dem für 4 Geräte einmal gezahlt wird. Das
heißt aber nicht, daß es unter den zahleichen anderen Konstellationen
nicht auch solche geben kann, in denen für 1 Gerät 2mal bezahlt werden
darf.


Ralf

Re: GEZ

am 22.07.2006 01:46:52 von Rudi Menter

Michael Block wrote:

> Tom bÄrger schreibt häufig von 1% Haushalte ohne Rundfunkgeräte und 10%
> Schwarzsehern. Keine Ahnung ob's stimmt, gerade letztere weigern sich ja
> zum Teil recht hartnäckig, Ihren Status bei der GEZ registrieren zu
> lassen :-)



Klar: es sind die heppie fjuw -- The winner takes it all...

--
fG

Re: GEZ

am 22.07.2006 02:36:38 von Ulrich Hoffmann

"Ralf Bader" schrieb:

> Die Crux bei diesem gesamten Unsinn ist der Umstand, daß die sog.
> neuartigen Empfangsgeräte in aller Regel multifunktional sind, und zu
> einer Vielzahl von Zwecken verwendet werden, die mit Rundfunkempfang
> nichts zu tun haben.

Deshalb bleibt es ja auch nicht bei der GEZ.

Hinzu kommen Gema, VG Wort :-/


UH

Re: GEZ

am 22.07.2006 02:39:46 von Ralf Bader

Tom Berger wrote:

> Am Fri, 21 Jul 2006 17:56:16 +0200 schrieb Ralf Bader:
>
>>> Der Punkt ist der, dass für ein einziges Gerät niemals zweimal
>>> Rundfunkgebühren fällig werden.
>>
>> Das ist lt. GEZ schlicht falsch.
>
> Nun, mich würde zwar interessieren, woher Du das hast,


" Für Ihr Radio am Arbeitsplatz besteht Anmelde- und Gebührenpflicht,
unabhängig von den bereits in Ihrer Privatwohnung angemeldeten Geräten.
Das gilt auch, wenn Sie das Gerät nur ab und zu an Ihren Arbeitsplatz
mitnehmen."
Wenn dieses Radio das einzige Empfangsgerät ist, das der Betreffende
besitzt, fallen demnach für dieses Gerät 2 Gebühren an.

> aber selbst
> wenn: das wäre nicht das erste Mal, dass die GEZ unrecht hat. Aber für
> die Gebührenpflicht ist nicht die GEZ maßgeblich, sondern der RGebStV.

Deshalb schrieb ich "lt. GEZ". Auf die GEZ würde ich übrigens ein
Loblied anstimmen, wenn das einzige, was ich ihr vorwerfen könnte, die
Nichtbeachtung dieses Randfalls in ihrer zitierten Formulierung wäre.
Überhaupt dürfte es bisher eher selten gewesen sein, daß jemand dauernd
ein Empfangsgerät zwischen Wohnung und Arbeitsplatz hin- und
hertransportiert hat. Das wird anders, wenn auch Handys zu
Empfangsgeräten befördert werden. Da kann man dann daran herumknurpsen,
wie ein Empfangsgerät einem "Grundstück" zugeordnet wird.

Die Crux bei diesem gesamten Unsinn ist der Umstand, daß die sog.
neuartigen Empfangsgeräte in aller Regel multifunktional sind, und zu
einer Vielzahl von Zwecken verwendet werden, die mit Rundfunkempfang
nichts zu tun haben. Regelungen, die implizit davon ausgehen, daß die
Empfangsgeräte diesem Zweck dediziert sind, fangen dann nicht
überraschenderweise an, zu knirschen. Die Frage ist, warum "die
Politik" solche Sachverhalte nicht in der einzig vernünftigen Weise
angehen kann, und die besteht darin, daß man sie zur Kenntnis nimmt und
die Konsequenz zieht, daß frühere Annahmen und Voraussetzungen eben
nicht mehr stimmern. Auch das verfassunngsgerichtliche
Rundfunkgebührenurteil von 1994 oder so dürfte noch unter der Hypothese
der Gültigkeit inzwischen veralteter Annahmen zustandegekommen sein. Es
ist somit kein überzeugendes Argument, daß man nun wegen dieses Urteils
mit dem inzwischen absurden Geräteparadigma weiterwurschteln müsse.
Aber wahrscheinlich muß "die Politik" auch darauf erst wieder vom
Verfassungsgericht gestoßen werden, dem die angemessene Revision
eigener überholter Sichtweisen noch eher zuzutrauen ist als den
Reformschwaflern in der "Politik", die vom Zusammenwachsen von Rundfunk
und Internet schwadronieren, aber offenbar völlig ahnungslos sind, was
das bedeutet.


Ralf

Re: GEZ

am 22.07.2006 07:26:01 von az-deletethis

Christopher Creutzig <> wrote:

>>> Du vergisst die "religiösen Spinner", die keine (anderen) Rundfunkgeräte
>>> haben.
>> Und die haben PCs?
>
>wir im Hause. Na gut, keine PCs, aber ob Macs tatsächlich von der

Womit Du ganz klar bewiesen hast., dass Du ein religioeser Spinner
bist.
Mac ist eine Religion.

SCNR

Atschuess

Andreas
(Der beides vor sich stehen hat.)

Re: GEZ

am 22.07.2006 08:31:17 von Tom Berger

Am Sat, 22 Jul 2006 02:39:46 +0200 schrieb Ralf Bader:

>>>> Der Punkt ist der, dass für ein einziges Gerät niemals zweimal
>>>> Rundfunkgebühren fällig werden.
>>>
>>> Das ist lt. GEZ schlicht falsch.
>>
>> Nun, mich würde zwar interessieren, woher Du das hast,
>
>
> " Für Ihr Radio am Arbeitsplatz besteht Anmelde- und Gebührenpflicht,
> unabhängig von den bereits in Ihrer Privatwohnung angemeldeten Geräten.
> Das gilt auch, wenn Sie das Gerät nur ab und zu an Ihren Arbeitsplatz
> mitnehmen."
> Wenn dieses Radio das einzige Empfangsgerät ist, das der Betreffende
> besitzt, fallen demnach für dieses Gerät 2 Gebühren an.

Aha, dachte ich doch, dass Du das nur phantasiert hast. Beeindruckend aber
ist, dass Du hier sogar einen Textauszug von der GEZ postest, in dem das,
was Du daraus gelesen hast, eben NICHT steht. Naja, vermutlich liegt's an
der Hitzewelle ...

Nochmals: für ein Gerät fällt prinzipiell maximal eine (EINE, in Ziffern:
1) Rundfunkgebühr an. Das Gerät wird nämlich entweder im rein privaten
Bereich oder im "nicht-ausschließlich privaten" Bereich eingesetzt.

Hast Du allerdings zwei Radios, z.B. eins zu Hause und eins im Auto, das Du
auch ab und zu beruflich einsetzt, dann ist das anders: da fällt das
Autoradio nicht mehr unter die Zweitgerätebefreiung des anderen Radios, und
dann musst Du für die zwei geräte auch zweimal Gebühren bezahlen - aber
eben für jedes Gerät nur einmal!

>> aber selbst
>> wenn: das wäre nicht das erste Mal, dass die GEZ unrecht hat. Aber für
>> die Gebührenpflicht ist nicht die GEZ maßgeblich, sondern der RGebStV.
>
> Deshalb schrieb ich "lt. GEZ".

Ja, aber das ist, wie man Deinem oben geposteten Zitat einfach entnehmen
kann, schlicht falsch.

Tom Berger

--
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Re: GEZ

am 22.07.2006 08:32:29 von Tom Berger

Am Sat, 22 Jul 2006 01:44:39 +0200 schrieb Ralf Bader:

> Nein, das ist ein Beispiel, in dem für 4 Geräte einmal gezahlt wird. Das
> heißt aber nicht, daß es unter den zahleichen anderen Konstellationen
> nicht auch solche geben kann, in denen für 1 Gerät 2mal bezahlt werden
> darf.

So eine Konstellation gibt es prinzipiell nicht! Für ein Gerät muss maximal
einmal gezahlt werden!

Tom Berger

--
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Re: GEZ

am 22.07.2006 09:46:06 von Falk Willberg

Tom Berger schrieb:
> Am Fri, 21 Jul 2006 21:09:14 +0200 schrieb Falk Willberg:

....

>>> Das Internet
>>> entwickelt sich zu einem maßgeblichen Übertragungsmedium für Rundfunk, und
>>> demnach muss entweder die Bemessungsgrundlage der Gebührenerhebung geändert
>>> werden, oder der Internet-PC muss gebührenpflichtig werden.
>> Das sehe ich anders: Das Internet ist ein neuartiges Medium, das teilw.
>> neuartige Regeln erfordert. Der Weg, "Internetgeräte" einfach mit
>> "Rundfunkgeräten" gleichzusetzen scheint mir plump, falsch und gefährlich.
>
> Mir oben zuzustimmen und das hier dennoch anders zu sehen ist
> widersprüchlich!

Nö, ich stimme Dir halt nur teilw. zu.

> Wie soll denn der ÖRR finanziert werden, wenn zukünftig
> alle Bürger nur noch via Internet fersnehen?

Warten wir erstmal ab, bis alle Bürger überhaupt DSL haben.

Dazu bietet gerade das Internet auch hervorragende technische
Möglichkeiten. Man könnte zum Beispiel feste Ports für Rundfunkdienste
vorschreiben und die kann man speren lassen, wenn man beim ISP ein
entsprechendes Häkchen in den Antrag macht. Der ISP meldet andernfalls
an die GEZ und fertig.

Es sind auch dutzende andere Möglichkeiten denkbar. Sie sind halt nicht
so banal wie die Einführung "neuartiger Empfangsgeräte".

Falk
--
Der entscheidende Unterschied zwischen Frau Merkel und ihren Vorgängern
ist nicht das Geschlecht, sondern der Beruf: Merkel ist weder beamtete
Verwaltungsfachkraft, noch Anwalt oder Lehrer, sondern Physiker. Das
lässt doch hoffen. Sie hat mal gelernt, die Welt objektiv zu sehen.

Re: GEZ

am 22.07.2006 10:11:23 von Tom Berger

Am Sat, 22 Jul 2006 09:46:06 +0200 schrieb Falk Willberg:

>> Wie soll denn der ÖRR finanziert werden, wenn zukünftig
>> alle Bürger nur noch via Internet fersnehen?
>
> Warten wir erstmal ab, bis alle Bürger überhaupt DSL haben.

Nein, der ÖRR wird sich mitnichten damit abfinden, wie die Basis seiner
Gebühreneinnahmen schleichend bröckelt und wird sofort Verfassungsklage
erheben, und das BVerfG wird dem ÖRR recht geben.

Es ist schon so: der Gesetzgeber ist gezwungen, hier auch schon vorbeugend
tätig zu werden. IMO hätte man vielleicht noch die Laufzeit des aktuellen
RGebStVs abwarten können, aber spätestens in 2 oder 3 Jahren wäre sowieso
Schluss damit gewesen.

> Dazu bietet gerade das Internet auch hervorragende technische
> Möglichkeiten. Man könnte zum Beispiel feste Ports für Rundfunkdienste
> vorschreiben und die kann man speren lassen, wenn man beim ISP ein
> entsprechendes Häkchen in den Antrag macht. Der ISP meldet andernfalls
> an die GEZ und fertig.

Wie willst Du ausländischen Rundfunkanbietern solche Vorschriften machen?

> Es sind auch dutzende andere Möglichkeiten denkbar.

Alle anderen Möglichkeiten lassen sich unter den beiden von mir genannten
Lösungen subsumieren.

> Sie sind halt nicht
> so banal wie die Einführung "neuartiger Empfangsgeräte".

Mit diesem Satz schwenkst Du ein in die Verschwörungstheorien der anderen
Stammtisch-Anti-GEZler. Die "neuartigen Empfangsgeräte" wurden ja nicht
speziell zwecks Gebühreneinnahmen in den RGebStV aufgenommen, sondern
tatsächlich nur zum exakten Gegenteil: um spezielle Befreiungsregeln nur
für diese Art von Empfängern zu formulieren. Würden die neuartigen
Empfangsgeräte" nicht eigens erwähnt, dann wären sie genau so
gebührenpflichtig wie alle anderen Empfangsgeräte.

Tom Berger

--
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Re: GEZ

am 22.07.2006 10:59:37 von 4506

Tom Berger <> wrote:

> Nochmals: für ein Gerät fällt prinzipiell maximal eine (EINE, in Ziffern:
> 1) Rundfunkgebühr an. Das Gerät wird nämlich entweder im rein privaten
> Bereich oder im "nicht-ausschließlich privaten" Bereich eingesetzt.

Man hat ein einziges Radio - im Auto (Dienstwagen). Den Wagen setzt man
auch privat ein. Dann zahlt die Firma 1x Radiogebühr und das war's. Auch
wenn man sonst im Privathaushalt keine weiteren Geräte angemeldet hat?

Selber Fall, jetzt ist das Auto auf einen selbst zugelassen, dann zahlt
man 1x eine Radiogebühr fürs Autoradio. Was ist aber jetzt mit den
Dienstfahrten? Hierfür wird doch die Firma zusätzlich gebührenpflichtig.
Also ich sehe das irgendwie auch so, dass 1 Gerät vorhanden ist aber 2x
Gebühr entrichtet wird.

Axel

Re: GEZ

am 22.07.2006 11:10:02 von Falk Willberg

Tom Berger schrieb:
> Am Sat, 22 Jul 2006 09:46:06 +0200 schrieb Falk Willberg:

....

>> Sie sind halt nicht
>> so banal wie die Einführung "neuartiger Empfangsgeräte".
>
> Mit diesem Satz schwenkst Du ein in die Verschwörungstheorien der anderen
> Stammtisch-Anti-GEZler.

Unfug. Ich gehöre nur nicht zu den "Die GEZ hat immer Recht" Jubelpersern.

Falk
--
Linux is not a desktop OS for people whose VCRs are still
flashing "12:00". -- Paul Tomblin

Re: GEZ

am 22.07.2006 11:27:15 von Ralf Geist

Falk Willberg <> schrieb:

>Man könnte zum Beispiel feste Ports für Rundfunkdienste
>vorschreiben und die kann man speren lassen, wenn man beim ISP ein
>entsprechendes Häkchen in den Antrag macht. Der ISP meldet andernfalls
>an die GEZ und fertig.

Und Du zahlst den ganzen Verwaltungsaufwand? Was sollte der ISP mit
der GEZ zu tun haben?

Re: GEZ

am 22.07.2006 12:20:14 von Tom Berger

Am Sat, 22 Jul 2006 10:59:37 +0200 schrieb Axel Diedrich:

>> Nochmals: für ein Gerät fällt prinzipiell maximal eine (EINE, in Ziffern:
>> 1) Rundfunkgebühr an. Das Gerät wird nämlich entweder im rein privaten
>> Bereich oder im "nicht-ausschließlich privaten" Bereich eingesetzt.
>
> Man hat ein einziges Radio - im Auto (Dienstwagen). Den Wagen setzt man
> auch privat ein. Dann zahlt die Firma 1x Radiogebühr und das war's. Auch
> wenn man sonst im Privathaushalt keine weiteren Geräte angemeldet hat?

Klar - dieses Autoradio ist dem RGebStV zufolge dem "nicht-ausschließlich
privaten" Bereich zugeordnet, also auch dem hier gegebenen gemischten
privaten und beruflichen Gebrauch.

> Selber Fall, jetzt ist das Auto auf einen selbst zugelassen, dann zahlt
> man 1x eine Radiogebühr fürs Autoradio. Was ist aber jetzt mit den
> Dienstfahrten? Hierfür wird doch die Firma zusätzlich gebührenpflichtig.

Nein, selbstverständlich nicht. Auch hier ist es wieder der gemischte
Einsatz wie oben. Eine einzige Rundfunkgebühr genügt für ein einziges Radio
- ganz egal, wie man das auch imemr einsetzt.

> Also ich sehe das irgendwie auch so, dass 1 Gerät vorhanden ist aber 2x
> Gebühr entrichtet wird.

Dann siehst Du das ganz eindeutig falsch. Zu berücksichtigen ist in Deinem
obigen Beispiel allerdings, dass für das Autoradio immer derjenige
"Rundfunkteilnehmer" ist, auf den das Fahrzeug zugelassen ist - derjenige
muss es also anmelden und die Gebühren bezahlen.

Tom Berger

--
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Re: GEZ

am 22.07.2006 12:26:17 von Frank Schletz

Christopher Creutzig wrote:

> Tom Berger wrote:
>
>> Rundfunkgebührenstaatsvertrag 1)
>> vom 31. August 1991
>> zuletzt geändert durch
>> den Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
>> vom 8./15. Oktober 2004
>
>> § 2
>
>> Wenn hiernach
>> Grundgebühren für Hörfunkgeräte zu entrichten sind, sind weitere
>> Grundgebühren für Fernsehgeräte
>> nur zu entrichten, soweit die Zahl der von einem Rundfunkteilnehmer
>> bereitgehaltenen Fernsehgeräte
>> die Zahl der Hörfunkgeräte übersteigt.
>
> Hat schon einmal jemand versucht, der GEZ klarzumachen, dass ein
> Radiowecker und ein (als Zweitgerät kostenfreies) Autoradio genügen,
> damit der Fernseher nichts extra kostet? ;-) (Nein, da steht nicht, dass
> die nach Par. 5 befreiten Geräte nicht mitgezählt werden.)
>
>
Ich weis zwar nicht, warum TB Posting bei mir nicht durchkam
(er ist nicht im Filter), aber egal. Bei mir sehe ich mein
Posting mit der Frage "Pro Grundstück eine Anmeldung plus
evtl. Befreiung der weiteren Geräte auf diesem Grundstück.
Bei mehreren nicht zusammenhängenden Grundstücken => Mehrmals?"
Und dieses Fragment (der Rest untendrunter mit Verjährung gesnippt).

Wo ist jetzt der Kontext hin? Das Zitat sagt (so jetzt mal ad hoc)
ja, das ein Radio maximal ein Fernseher befreit. Bei 2 Fernsehern
und einem Radio sind es zwei mal Gebühren. Also irgendwie ist
der Zusammenhang weggerissen worden.

Re: GEZ

am 22.07.2006 12:30:00 von claus-usenet-20060722

Ralf Bader <> schrieb/wrote:
>
> " Für Ihr Radio am Arbeitsplatz besteht Anmelde- und Gebührenpflicht,
> unabhängig von den bereits in Ihrer Privatwohnung angemeldeten Geräten.
> Das gilt auch, wenn Sie das Gerät nur ab und zu an Ihren Arbeitsplatz
> mitnehmen."
> Wenn dieses Radio das einzige Empfangsgerät ist, das der Betreffende
> besitzt, fallen demnach für dieses Gerät 2 Gebühren an.

Die Website der GEZ geht von dem Normalfall aus, dass dieses Gerät eben
NICHT das einzige Empfangsgerät ist.

"Religiöse Spinner", die nur ein einziges, dafür aber mobiles
Empfangsgerät haben, berücksichtigt die GEZ bei solchen Statistiken
einfach nicht.

Claus

Re: GEZ

am 22.07.2006 12:33:00 von claus-usenet-20060722

Tom Berger <> schrieb/wrote:
>>
>> Du vergisst die "religiösen Spinner", die keine (anderen) Rundfunkgeräte
>> haben.

> Und die haben PCs?

Unter das, was die GEZ (indirekt) als "religiöse Spinner" bezeichnet,
fallen unter anderem Studenten, die unter der Woche eh nicht zum
Ferhsehen/Radiohören kommen, Leute, die beruflich eine Zweitwohnung zum
Übernachten unterhalten, usw.

Claus

Re: GEZ

am 22.07.2006 12:38:44 von Frank Schletz

Ralf Bader wrote:

> Frank Schletz wrote:
>> So besser?
>>
>> SCNR
>
> Nein, das ist ein Beispiel, in dem für 4 Geräte einmal gezahlt wird. Das
> heißt aber nicht, daß es unter den zahleichen anderen Konstellationen
> nicht auch solche geben kann, in denen für 1 Gerät 2mal bezahlt werden
> darf.
>
>

Aber maximal pro Gerät einmal, also 4mal Gebühren.
Das wollte ich zeigen.

Kannst Du ein Beispiel geben, wo für ein Gerät
zweimal Gebühren bezahlt werden?
Also wo die Anzahl der Gebühren-Einheiten
größer ist als die Anzahl der Geräte?

Ich habe mal das eine Beispiel mit dem
tragbaren Radio als einziges Gerät als Frage
an die GEZ gemailt. Mal sehen.

Irgend ein anderes Beispiel?

Re: GEZ

am 22.07.2006 12:44:00 von claus-usenet-20060722

Tom Berger <> schrieb/wrote:
> Dann bleiben uns genau zwei Möglichkeiten:

> 1. wir ändern die Bemessungsgrundlage für die Rundfunkgebühren, gehen also
> weg von der Gebührenpflicht jedes einzelnen Geräts und führen irgend eine
> allgemeine Rundfunkabgabe ein.

> 2. oder man macht den Internet-PC gebührenpflichtig.

Nein, es gibt noch:

3. Man macht den Empfang von Rundfunk im Internet von der Zahlung der
Gebühr abhängig. Das heißt nicht notwendigerweise, dass nur die ö.-r.-
Programme gegen diese Gebühr empfangen werden können; man könnte auch
private Rundfunkprogramme verpflichten, nur gegen Zahlung der
Rundfunkgebühr einen Empfang zuzulassen (oder man führt gleich eine
"Grundversorgungsabgabe" für private Programme ein, die vom Anbieter
bezahlt wird).

Claus

Re: GEZ

am 22.07.2006 12:56:57 von Frank Rhode

Moins,

Tom Berger schrieb:

[Internet-PC]
> Das Ganze ist weit weniger problematisch, als es in manchen Medien und von
> den üblichen GEZ-Gegnern hier dargestellt wird. Eine als Ungerechtigkei=
t zu
> bezeichnende Gebührenmehrbelastung betrifft eigentlich nur Selbständi=
ge,
> die zuhause arbeiten.

... soweit sie privat keinen Fernseher haben, ja.

Uneigentlich betrifft sie dann vor allem die Bürorechner, deren Kosten
sich für Selbständige und Kleingewerbetreibende ohne jede
Gegenleistung verdoppeln.

Beste Grüße
Frank

Re: GEZ

am 22.07.2006 12:57:45 von Tom Berger

Am Sat, 22 Jul 2006 12:26:17 +0200 schrieb Frank Schletz:

> Wo ist jetzt der Kontext hin? Das Zitat sagt (so jetzt mal ad hoc)
> ja, das ein Radio maximal ein Fernseher befreit. Bei 2 Fernsehern
> und einem Radio sind es zwei mal Gebühren. Also irgendwie ist
> der Zusammenhang weggerissen worden.

Jetzt wird's wirr.

Unterscheiden wir erst mal herkömmliche Empfangsgeräte (Radio, Fernseher,
Videorekorder, PC-Tunerkarten) und "neuartige Empfangsgeräte" (alle geräte,
die Rundfunk ausschließlich via Internet empfangen können).

Zusätzlich müssen wir unterscheiden zwischen privatem Bereich und "nicht
ausschließlich" privatem Bereich.

Dann müssen wir wissen, dass die Rundfunkgebühr aus Grundgebühr plus
eventuell fälliger Fernsehgebühr besteht.

Im privaten Bereich werden neuartige und herkömmliche
Rundfunkempfangsgeräte nicht unterschieden. Ein angemeldetes Radio im
privaten Bereich macht alle anderen Radios im selben Bereich gebührenfrei,
das kosten eine Grundgebühr. Ein Fernseher im privaten Bereich macht alle
anderen Fernseher im selben Bereich gebührenfrei, das kostet eine Grund-
plus eine Fernsehgebühr (auch dann, wenn man gar kein Radio hat!).

Im nicht ausschließlich privaten Bereich ist für jedes einzelne
herkömmliche Radio eine Grundgebühr zu bezahlen. Für jedes einzelne
Fernsehgerät ist eine Fernsehgebühr zu bezahlen und zusätzlich, falls die
Zahl der Fernseher die Zahl der Radios übersteigt, je eine Grundgebühr.

Neuartige Rundfunkempfangsgeräte im nicht aussschließlich privaten Bereich
sind nur dann gebührenpflichtig, wenn auf dem Grundstück
(Definitionsfrage!) keine anderen Rundfunkempfangsgeräte angemeldet sind.
Sind keine anderen Geräte angemeldet, dann wird für alle auf diesem
Grundstück stehenden neuartigen Rundfunkempfangsgeräte eine einzige Gebühr
fällig.

Ob der Internet-PC nun als Radio oder als Fernseher betrachtet wird, ist
noch nicht letztlich raus - da wird man Gerichsturteile abwarten müssen.
Falls der PC als Fernseher gilt, dann ist wohl fraglich - auch wenn die
Formulierung IMO keine Auslegungssache ist - ob im nicht-privaten Bereich
ein Radio genügt, den PC gebührenfrei zu machen (ein Radio ist ganz sicher
ein "anderes Rundfunkempfangsgerät"). Weiterhin dürfte es Streit geben um
die Definition des Begriffs "Grundstück" - ein Freiberufler mit Büro in der
Wohnung wird seinen PC als gebührenfreies Zweitgerät betrachten wollen,
denn er hat auf demselben Grundstück (nämlich im privaten Bereich seiner
Wohnung) bereits herkömmliche Empfangsgeräte angemeldet.

Tom Berger

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Re: GEZ

am 22.07.2006 13:06:49 von Tom Berger

Am 22 Jul 2006 03:56:57 -0700 schrieb Frank Rhode:

> [Internet-PC]
>> Das Ganze ist weit weniger problematisch, als es in manchen Medien und von
>> den üblichen GEZ-Gegnern hier dargestellt wird. Eine als Ungerechtigkeit zu
>> bezeichnende Gebührenmehrbelastung betrifft eigentlich nur Selbständige,
>> die zuhause arbeiten.
>
> ... soweit sie privat keinen Fernseher haben, ja.

Es könnte auch ein Radio genügen.

> Uneigentlich betrifft sie dann vor allem die Bürorechner, deren Kosten
> sich für Selbständige und Kleingewerbetreibende ohne jede
> Gegenleistung verdoppeln.

Wieso wird da was verdoppelt?

Nehmen wir an, eine kleine Firma hat im Auto des Chefs ein Autoradio und in
der Firma 5 Internet-PCs. Dem Wortlaut des RGebStVs zufolge ändert sich bei
dieser Firma die Gebührenlast um keinen Cent. Das wäre auch nicht anders,
wenn diese Firma 500 Internet-PCs hätte.

Nehmen wir an, es gilt nicht der Wortlaut des RGebStVs und ein PC wird nur
dann gebührenfrei, wenn schon ein TV-Gerät vorhanden ist. Dann ändern sich
die Gebühren von 5,11 Euro auf 17,03 Euro - wo wird da was verdoppelt?

Nehmen wir an, diese Firma hat überhaupt keinen herkömmlichen Empfänger
angemeldet. Dann fällt je nach Lesart des RGebStVs eine einzige Radiogebühr
oder eine einzige Komplettgebühr an. Hier ändern sich die Gebühren von 0
auf max 17,03 Euro - wo wird da was verdoppelt?

Tom Berger

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Re: GEZ

am 22.07.2006 13:11:52 von Frank Rhode

Moins,

Tom Berger schrieb:

>>
>> " Für Ihr Radio am Arbeitsplatz besteht Anmelde- und Gebührenpflicht,
>> unabhängig von den bereits in Ihrer Privatwohnung angemeldeten Gerät=
en.
>> Das gilt auch, wenn Sie das Gerät nur ab und zu an Ihren Arbeitsplatz
>> mitnehmen."
>> Wenn dieses Radio das einzige Empfangsgerät ist, das der Betreffende
>> besitzt, fallen demnach für dieses Gerät 2 Gebühren an.
>
> Aha, dachte ich doch, dass Du das nur phantasiert hast. Beeindruckend aber
> ist, dass Du hier sogar einen Textauszug von der GEZ postest, in dem das,
> was Du daraus gelesen hast, eben NICHT steht. Naja, vermutlich liegt's an
> der Hitzewelle ...
>
> Nochmals: für ein Gerät fällt prinzipiell maximal eine (EINE, in Zi=
ffern:
> 1) Rundfunkgebühr an. Das Gerät wird nämlich entweder im rein priva=
ten
> Bereich oder im "nicht-ausschließlich privaten" Bereich eingesetzt.

Fein, das. Damit sollte das Problem des OP doch ganz einfach zu lösen
sein. Man lasse die GEZ vorher verbindlich feststellen, welchem Bereich
das Notebook zuzuordnen ist. Dort, wo das Notebook nicht zuzuordnen
ist, schmeißt man das gebührenpflichtige Erstgerät danach weg und
spart sich damit auf jeden Fall eine Gebühr.

HTH
Frank

Re: GEZ

am 22.07.2006 13:17:18 von Frank Schletz

Tom Berger wrote:

> Jetzt wird's wirr.
>
> Unterscheiden wir erst mal herkömmliche Empfangsgeräte (Radio, Fernseher,
> Videorekorder, PC-Tunerkarten) und "neuartige Empfangsgeräte" (alle geräte,
> die Rundfunk ausschließlich via Internet empfangen können).
>
<Erläuterung zur Rundfunktgebühr>
>

Jaja, das habe ich schon lange verstanden. Auch wenn die Art, wie das
Formuliert wurde, sehr gut geeignet ist, Mißverstäündnisse heraufzu-
beschwören.


> Neuartige Rundfunkempfangsgeräte im nicht aussschließlich privaten Bereich
> sind nur dann gebührenpflichtig, wenn auf dem Grundstück
> (Definitionsfrage!) keine anderen Rundfunkempfangsgeräte angemeldet sind.

Wieso definitionsfrage? Im juristischen sind solche Begriffe doch nicht
mehrdeutig. OK, die GEZ an sich kann wohl nicht jurisitsch formuliren ;-)
Aber ansonsten: Je Zweigstelle, auch in derselben Stadt, eine Gebühr
(egal ob jetzt nur Grund- oder Grund- und Fernsehgebühr).
Also muss eine Firma pro zusammenhängenden Grundstück einmal zahlen!
Und nicht einmal pro Firma!

> Sind keine anderen Geräte angemeldet, dann wird für alle auf diesem
> Grundstück stehenden neuartigen Rundfunkempfangsgeräte eine einzige Gebühr
> fällig.
>

Also eine Frage der Grundstücksdefinition. Das Wort Grundstück ist
meines Erachtens total dämlich gewählt.
Eine Firma, die Ihr Firmengelände auf zwei Seiten einer Strasse hat,
meinetwegen mit einer Brücke verbunden, hat meiner Ansicht nach
2 getrennte Grundstücke!
Bei Anmietung von Büroflächen in einem Bürohochhaus, bei welchem
die Stockwerke nicht zusammenhängen sind, sind das meiner Meinung
nach auch getrennte Grundstücke (sic!).

> Ob der Internet-PC nun als Radio oder als Fernseher betrachtet wird, ist
> noch nicht letztlich raus - da wird man Gerichsturteile abwarten müssen.
> Falls der PC als Fernseher gilt, dann ist wohl fraglich - auch wenn die
> Formulierung IMO keine Auslegungssache ist - ob im nicht-privaten Bereich
> ein Radio genügt, den PC gebührenfrei zu machen (ein Radio ist ganz sicher
> ein "anderes Rundfunkempfangsgerät").
andere Frage, ja.

> Weiterhin dürfte es Streit geben um
> die Definition des Begriffs "Grundstück" - ein Freiberufler mit Büro in der
> Wohnung wird seinen PC als gebührenfreies Zweitgerät betrachten wollen,
> denn er hat auf demselben Grundstück (nämlich im privaten Bereich seiner
> Wohnung) bereits herkömmliche Empfangsgeräte angemeldet.
>

Hm, kniffelig. Wenn das Arbeitszimmer in der Mansarde ist oder ein
getrennter Bereich (wie meist wg. steuerlicher Gründe so gemacht)
ist (getrennter Eingang usw.), dann sind das schon 2 Einheiten.
Auch wenn man das nicht "Grundstück" nennen sollte.
Als gemeinsames Grundstück evtl. schon, aber nur, wenn durchgehend
von einem Raum zum anderen ohne verlassen des eigenen Grundstückbereiches
möglich ist (IMHO bei einer Mansarde nicht möglich, da das Treppenhaus
nicht dem Mieter (hier als Kleingewerbetreibenden zu Hause) gehört).

Re: GEZ

am 22.07.2006 13:28:17 von Frank Rhode

Moins,

Tom Berger schrieb:

>> [Internet-PC]
>>> Das Ganze ist weit weniger problematisch, als es in manchen Medien und =
von
>>> den üblichen GEZ-Gegnern hier dargestellt wird. Eine als Ungerechtigk=
eit zu
>>> bezeichnende Gebührenmehrbelastung betrifft eigentlich nur Selbstän=
dige,
>>> die zuhause arbeiten.
>>
>> ... soweit sie privat keinen Fernseher haben, ja.
>
> Es könnte auch ein Radio genügen.

Daran glaubst Du doch selbst nicht... :-)

>> Uneigentlich betrifft sie dann vor allem die Bürorechner, deren Kosten
>> sich für Selbständige und Kleingewerbetreibende ohne jede
>> Gegenleistung verdoppeln.
>
> Wieso wird da was verdoppelt?

Weil die Gurke, mit der der Handwerker seine USt meldet, derzeit um die
250 Euro per anno an Betriebskosten verursacht. Nach dem 01.01.07
werden es 450 sein.

> Nehmen wir an, eine kleine Firma hat im Auto des Chefs ein Autoradio und =
in
> der Firma 5 Internet-PCs.

Das Auto des Chefs ist nicht Grundstück des Unternehmens.

> Dem Wortlaut des RGebStVs zufolge ändert sich bei
> dieser Firma die Gebührenlast um keinen Cent.

Dem Wortlaut des RGebStVs zufolge ist ein kaputter Fernseher kaputt.

> Nehmen wir an, diese Firma hat überhaupt keinen herkömmlichen Empfä=
nger
> angemeldet. Dann fällt je nach Lesart des RGebStVs eine einzige Radioge=
bühr
> oder eine einzige Komplettgebühr an. Hier ändern sich die Gebühren =
von 0
> auf max 17,03 Euro - wo wird da was verdoppelt?

Der durchschnittliche Gewerbetreibende in Deutschland hat weder fünf
PCs noch 200Euro zu verschenken.

Beste Grüße
Frank

Re: GEZ

am 22.07.2006 13:39:33 von 4506

Tom Berger <> wrote:

> Nein, selbstverständlich nicht. Auch hier ist es wieder der gemischte
> Einsatz wie oben. Eine einzige Rundfunkgebühr genügt für ein einziges Radio
> - ganz egal, wie man das auch imemr einsetzt.

Ich hoffe dass Du damit Recht hast. GEZ-Mitarbeiter sehen es offenbar
anders. Ich habe der GEZ mal mitgeteilt, dass meine Firma weder Radios
noch Fernsehgeräte und auch keine Firmenwagen hat. Darauf hin rief mich
die GEZ an und man sagte mir, dass es "Rechtslage" sei, dass private
Mitarbeiterautoradios gebührenpflichitig seien (für die Firma) wenn auch
nur eine Fahrt im Abrechnungszeitraum zugunsten der Firma unternommen
würde.
Mochte ich auch nicht so recht glauben, war mir aber auch egal weil das
ebenfalls für uns nicht zutrifft.

Axel

Re: GEZ

am 22.07.2006 13:57:32 von Frank Schletz

Axel Diedrich wrote:

> Ich hoffe dass Du damit Recht hast. GEZ-Mitarbeiter sehen es offenbar
> anders. Ich habe der GEZ mal mitgeteilt, dass meine Firma weder Radios
> noch Fernsehgeräte und auch keine Firmenwagen hat. Darauf hin rief mich
> die GEZ an und man sagte mir, dass es "Rechtslage" sei, dass private
> Mitarbeiterautoradios gebührenpflichitig seien (für die Firma) wenn auch
> nur eine Fahrt im Abrechnungszeitraum zugunsten der Firma unternommen
> würde.

Ja, am Telefon erzählt jeder Mensch viel, wenn der Tag lang ist.
Schlieslich kann man nicht auf das gesprochene Wort festgenagelt
werden.

> Mochte ich auch nicht so recht glauben, war mir aber auch egal weil das
> ebenfalls für uns nicht zutrifft.
>

Ja, solange da nichts schriftliches kommt, ist das alles nur Dummschwatz.
Aber aufpassen muss man immer. Insbesondere, da dort eine Unaufmerksamkeit
nun mal nerviger ist, als wenn ein Hinz-und-Kunz Bauernfänger einen
versucht was anzudrehen.

Re: GEZ

am 22.07.2006 14:00:40 von hansimglueck

--- Original-Nachricht ---
Absender: Tom Berger
Datum: 21.07.2006 14:34
> Am Fri, 21 Jul 2006 11:19:38 +0200 schrieb Sven Maier:
>
>> Natürlich ist das Notebook meiner Firma zuzuordnen.
>
> Mit welchem Argument?
>
>> Ich zahle KEINE GEZ weder TV noch Radio.
>
> Hier geht es nicht darum, ob Du Schwarzseher bist. Interessant ist hier
> nur, ob Du GEZ bezahlen müsstest.
>
>> Mir ging es nur darum, weil ich ja einen DSL Anschluss habe.
>> Die GEZ bekommt sicher von der Telekom die Daten übermittelt, das ich einen
>> DSL Anschluss habe.
>> Dann werden die sicherlich wieder bei mir auf der Matte stehen und fragen...
>
> Sicher, und dann werden sie sehen, dass Du einen Rundfunkempfänger in
> Deiner Wohnung bereit hältst und werden Dir für die gesamte DSL-Anmeldezeit
> rückwirkend Gebühren aufbrummen. Und vor gericht werden sie auch noch Recht
> bekommen ...

- Wie sollen sie *sehen*, dass *er* einen Rundfunkempfänger bereit hält und
- aufgrund welcher Rechtsgrundlage sollte man ihm Gebühren für einen
DSL-Anschluss aufbrummen?

Nicht der DSL-Anschluss wird GEZ-pflichtig. Genauso wenig wie es bisher
ein Antennenkabel, eine Fernbedienung oder eine Videokassette ist. Bitte
etwas mehr Sachlichkeit und etwas weniger Fehlinformationen!

Re: GEZ

am 22.07.2006 14:02:12 von hansimglueck

--- Original-Nachricht ---
Absender: Gunar Klemm
Datum: 21.07.2006 23:08

> Das lässt sich vermeiden, indem man das einzig richtige mit denen
> macht: Nicht, unter keinen Umständen, in die Wohnung lassen! Die
> fühlen sich im Hausflur pudelwohl.

Der Hausflur ist Teil unserer Wohnung, das Grundstück kann ohne mein
Zutun durch Fremde gar nicht betreten werden. Das gilt nicht nur für
GE(Z)sindel.

Re: GEZ

am 22.07.2006 14:05:25 von minkine1

Claus Färber schrieb:

> Nein, es gibt noch:
>
> 3. Man macht den Empfang von Rundfunk im Internet von der Zahlung der
> Gebühr abhängig. Das heißt nicht notwendigerweise, dass nur die ö.-r.-
> Programme gegen diese Gebühr empfangen werden können; man könnte auch
> private Rundfunkprogramme verpflichten, nur gegen Zahlung der
> Rundfunkgebühr einen Empfang zuzulassen

Aber wie soll man denn Toms geliebtes Radio Nordkorea dazu verpflichten?

Gruß
Michael

Re: GEZ

am 22.07.2006 14:12:20 von gunther

"Tom Berger" <> schrieb im Newsbeitrag
news:128sb1r9hj871$.ulgcrm6yoh93$
::
> Der Punkt ist der, dass für ein einziges Gerät niemals zweimal
> Rundfunkgebühren fällig werden. Bezahlt der Arbeitgeber tatsächlich für
den
> PC, dann ist der Op fein raus. Will der Arbeitgeber das gerät aber als
> gebührenfreies Zweitgerät anrechnen lassen, dann darf der OP es nicht
> zuhause zum Rundfunkempfang benutzen können - das kann er aber, wenn er
> einen DSL-Anschluss hat und das Gerät mit nach Hause nimmt.

Hi,
und was macht er bitteschoen, wenn das moderne Firmennotebook in
Funkreichweite eines WLAN-Hotspots ist? Ist er dazu verpflichtet, eine Art
Funkverfuegbarkeitslog zu fuehren? Um anteilig seine Gebuehren zu ermitteln?
Oder reicht es, wenn er sich fuer die Web-Stream-TV-Anmeldung einen Anonymus
zulegt? Wird die GEZ eine Funkkarte aller WLAN-Geraete betreiben, um je nach
Adresse auch bislang Netzobstinate mit zusaetzlichen Gebuehren zu bedenken?
Immerhin hat sogar T-Mobile gerade eine EDGE-Karte im Vertrieb, mit der man
mobil immerhin auf gute 380kbyte/s kommt. Allemal genug fuer ein kleines
TV-Bild. Es wird demnaechst praktisch keine Moeglichkeit mehr geben, sich
sozusagen absichtlich TV-frei zu halten, bzw das beweisen zu koennen.
Vorschlag: Eine GEZ-Befreiungs-Nachweis-Brille, die die angemeldete Nase
anmisst und das Vorkommen von Flackerbildern und Kennfilmen nachweist, z.b.
durch Snapshotfilme, alle paar Minuten unregelmaessig Photos machen. Und dem
Traeger die Rueckzahlung seiner vorsorglich vorgeschossenen Genussgebuehren
ermoeglicht. Schnelles Weggucken von Schaufenstern ist gutes Training, und
sehr dunkel eingestellte Computermonitore in s/w werden wieder in Mode
kommen.

--
unter allervorzüglichster Höchstachtung,
gUnther

Re: GEZ

am 22.07.2006 14:21:26 von Christopher Creutzig

Tom Berger wrote:

> ein "anderes Rundfunkempfangsgerät"). Weiterhin dürfte es Streit geben um
> die Definition des Begriffs "Grundstück" - ein Freiberufler mit Büro in der
> Wohnung wird seinen PC als gebührenfreies Zweitgerät betrachten wollen,
> denn er hat auf demselben Grundstück (nämlich im privaten Bereich seiner
> Wohnung) bereits herkömmliche Empfangsgeräte angemeldet.

Und Firmen, die Räume in einem Hochhaus gemietet haben, berufen sich
darauf, dass der Hausmeister unten auf dem gleichen Grundstück(!) schon
seinen Fernseher angemeldet hat? ;-))


Gruß,
Christopher

Re: GEZ

am 22.07.2006 14:31:01 von Tom Berger

Am Sat, 22 Jul 2006 13:39:33 +0200 schrieb Axel Diedrich:

> Ich hoffe dass Du damit Recht hast. GEZ-Mitarbeiter sehen es offenbar
> anders. Ich habe der GEZ mal mitgeteilt, dass meine Firma weder Radios
> noch Fernsehgeräte und auch keine Firmenwagen hat. Darauf hin rief mich
> die GEZ an und man sagte mir, dass es "Rechtslage" sei, dass private
> Mitarbeiterautoradios gebührenpflichitig seien (für die Firma) wenn auch
> nur eine Fahrt im Abrechnungszeitraum zugunsten der Firma unternommen
> würde.

Damit hat die GEZ ja auch fast völlig recht - außer dass es sich dabei dann
um eine Gebührenpflicht für denjenigen handelt, auf den das Auto zugelassen
ist. Aber Du hast diese Aussage falsch verstanden, denn diese bedeutet ja
keine doppelte Gebührenpflicht für das Autoradio.

> Mochte ich auch nicht so recht glauben, war mir aber auch egal weil das
> ebenfalls für uns nicht zutrifft.

Das spielt hierfür aber keine Rolle. Natürlich ist ein Autoradio, das im
beruflich genutzen Auto bereit gehalten wird, nicht mehr dem rein privaten
Bereich zuzuordnen und fällt deshalb nicht unter die Zweitgerätebefreiung.
Aber für dieses Autoradio ist dann immer noch nur eine einzige Gebühr zu
bezahlen, und eine weitere für das Radio zuhause. Für ein und dasselbe
Gerät fällt immer nur maximal eine Gebühr an.

Tom Berger

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Re: GEZ

am 22.07.2006 14:33:59 von Tom Berger

Am 22 Jul 2006 12:44:00 +0200 schrieb Claus Färber:

>> 1. wir ändern die Bemessungsgrundlage für die Rundfunkgebühren, gehen also
>> weg von der Gebührenpflicht jedes einzelnen Geräts und führen irgend eine
>> allgemeine Rundfunkabgabe ein.
>
>> 2. oder man macht den Internet-PC gebührenpflichtig.
>
> Nein, es gibt noch:
>
> 3. Man macht den Empfang von Rundfunk im Internet von der Zahlung der
> Gebühr abhängig. Das heißt nicht notwendigerweise, dass nur die ö.-r.-
> Programme gegen diese Gebühr empfangen werden können; man könnte auch
> private Rundfunkprogramme verpflichten, nur gegen Zahlung der
> Rundfunkgebühr einen Empfang zuzulassen (oder man führt gleich eine
> "Grundversorgungsabgabe" für private Programme ein, die vom Anbieter
> bezahlt wird).

Nein, das geht nicht. Wie willst Du denn ausländische Sender dazu
verpflichten, nur noch für GEZ-Zahler ins Internet zu streamen?

Tom Berger

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Re: GEZ

am 22.07.2006 14:35:32 von Tom Berger

Am 22 Jul 2006 04:28:17 -0700 schrieb Frank Rhode:

>> Nehmen wir an, eine kleine Firma hat im Auto des Chefs ein Autoradio und in
>> der Firma 5 Internet-PCs.
>
> Das Auto des Chefs ist nicht Grundstück des Unternehmens.

Das kommt drauf an - wenn es auf die Firmenadresse zugelassen ist, ist das
natürlich schon so.

Tom Berger

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Re: GEZ

am 22.07.2006 14:42:04 von Tom Berger

Am Sat, 22 Jul 2006 13:17:18 +0200 schrieb Frank Schletz:

>> Neuartige Rundfunkempfangsgeräte im nicht aussschließlich privaten Bereich
>> sind nur dann gebührenpflichtig, wenn auf dem Grundstück
>> (Definitionsfrage!) keine anderen Rundfunkempfangsgeräte angemeldet sind.
>
> Wieso definitionsfrage? Im juristischen sind solche Begriffe doch nicht
> mehrdeutig. OK, die GEZ an sich kann wohl nicht jurisitsch formuliren ;-)
> Aber ansonsten: Je Zweigstelle, auch in derselben Stadt, eine Gebühr
> (egal ob jetzt nur Grund- oder Grund- und Fernsehgebühr).
> Also muss eine Firma pro zusammenhängenden Grundstück einmal zahlen!
> Und nicht einmal pro Firma!

Gegenfrage: auf wie vielen Grundstücken steht denn das größte Hochhaus
Deiner Stadt? Wie viele Firmen haben darin ihren Firmensitz? Müssen alle
Firmen im Hochhaus zusammen genommen nur eine einzige Gebühr für alle ihre
Internet-PCs bezahlen?

> Also eine Frage der Grundstücksdefinition. Das Wort Grundstück ist
> meines Erachtens total dämlich gewählt.

Eben deshalb steht da oben "Definitionsfrage".

>> Weiterhin dürfte es Streit geben um
>> die Definition des Begriffs "Grundstück" - ein Freiberufler mit Büro in der
>> Wohnung wird seinen PC als gebührenfreies Zweitgerät betrachten wollen,
>> denn er hat auf demselben Grundstück (nämlich im privaten Bereich seiner
>> Wohnung) bereits herkömmliche Empfangsgeräte angemeldet.
>
> Hm, kniffelig.

Eben. Da würde ich selbst mich schon nicht wirklich festlegen wollen, und
ich habe vermutlich etwas mehr Durchblick in dieser Frage als die meisten
Bürger. Rechtssicherheit ist hierbei nicht möglich, der Gesetzgeber hat
einfach furchtbar schlampig gearbeitet. Allen, bei denen diese Fragen
relevant werden, sollten eventuell zusätzlich verlangte Gebühren nur auf
Vorbehalt bezahlen. Zum Glück ist der Streitwert ja ziemlich gering, so
dass das Prozessrisiko einigermaßen tragbar ist.

Tom Berger

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Re: GEZ

am 22.07.2006 14:46:02 von Frank Rhode

Moins,

Frank Schletz schrieb:

> Kannst Du ein Beispiel geben, wo für ein Gerät
> zweimal Gebühren bezahlt werden?
> Also wo die Anzahl der Gebühren-Einheiten
> größer ist als die Anzahl der Geräte?

Wenn ich Dir ab heute mein einziges Radio dauerhaft leihe, endet meine
Gebührenpflicht frühestens am 31.07.06, Deine beginnt spätestens am
01.07.06.

Beste Grüße
Frank

Re: GEZ

am 22.07.2006 14:49:54 von Tom Berger

Am 22 Jul 2006 05:46:02 -0700 schrieb Frank Rhode:

>> Kannst Du ein Beispiel geben, wo für ein Gerät
>> zweimal Gebühren bezahlt werden?
>> Also wo die Anzahl der Gebühren-Einheiten
>> größer ist als die Anzahl der Geräte?
>
> Wenn ich Dir ab heute mein einziges Radio dauerhaft leihe, endet meine
> Gebührenpflicht frühestens am 31.07.06, Deine beginnt spätestens am
> 01.07.06.

Nettes Beispiel, aber dennoch falsch. Es fällt bei Dir für das Bereithalten
vom 1.7. bis 22.7. eine Gebühr von 5,11 Euro an, für den Leiher fallen 5,11
Euro Gebühr für den Zeitraum vom 23.7. bis 31.7. an. Doppelte Gebühr fällt
für niemandem an.

Tom Berger

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Re: GEZ

am 22.07.2006 14:51:39 von 4506

Tom Berger <> wrote:

> Damit hat die GEZ ja auch fast völlig recht - außer dass es sich dabei dann
> um eine Gebührenpflicht für denjenigen handelt, auf den das Auto zugelassen
> ist.

Die natürlich auch von einem freundlichen Chef bezahlt werden könnte.

> Aber Du hast diese Aussage falsch verstanden, denn diese bedeutet ja
> keine doppelte Gebührenpflicht für das Autoradio.
>
> > Mochte ich auch nicht so recht glauben, war mir aber auch egal weil das
> > ebenfalls für uns nicht zutrifft.
>
> Das spielt hierfür aber keine Rolle. Natürlich ist ein Autoradio, das im
> beruflich genutzen Auto bereit gehalten wird, nicht mehr dem rein privaten
> Bereich zuzuordnen und fällt deshalb nicht unter die Zweitgerätebefreiung.

Wie soll das einzig vorhandene Autoradio je unter eine
Zweitgerätebefreiung fallen können? Es gibt doch nur dieses eine.

> Aber für dieses Autoradio ist dann immer noch nur eine einzige Gebühr zu
> bezahlen, und eine weitere für das Radio zuhause. Für ein und dasselbe
> Gerät fällt immer nur maximal eine Gebühr an.

Welches Radio zuhause? In meinem Sachverhalt sprach ich von einem einzig
im Auto vorhanden Radio. Keine weiteren Radios. Weder zuhause noch
sonstwo.

Oder soll ich das so verstehen, dass mein privates Autoradio bei
Dienstfahrten zu einem Dienstradio wird, und zum Feierabend wieder zum
Radio "zuhause"?

Axel, verwirrt,... die Hitze...

Re: GEZ

am 22.07.2006 14:51:43 von Frank Rhode

Moins,

Tom Berger schrieb:

>> Natürlich ist das Notebook meiner Firma zuzuordnen.
>
> Mit welchem Argument?

Zum Bleistift damit, dass der Eigentümer dem Benutzer den private
Gebrauch des Gerätes strikt untersagt hat.

>> Mir ging es nur darum, weil ich ja einen DSL Anschluss habe.
>> Die GEZ bekommt sicher von der Telekom die Daten übermittelt, das ich =
einen
>> DSL Anschluss habe.
>> Dann werden die sicherlich wieder bei mir auf der Matte stehen und frage=
n..
>
> Sicher, und dann werden sie sehen, dass Du einen Rundfunkempfänger in
> Deiner Wohnung bereit hältst

Was sollte das sein, die Telefondose?

*kopfschüttelnd*
Frank

Re: GEZ

am 22.07.2006 14:57:59 von Tom Berger

Am Sat, 22 Jul 2006 14:51:39 +0200 schrieb Axel Diedrich:

> Oder soll ich das so verstehen, dass mein privates Autoradio bei
> Dienstfahrten zu einem Dienstradio wird, und zum Feierabend wieder zum
> Radio "zuhause"?
>
> Axel, verwirrt,... die Hitze...

Ja, man sieht Dir die Verwirrung an.

Dein Autoradio ist ganz eindeutig dauerhaft dem nicht ausschließlich
privaten Bereich zuzuordnen. Wegen Deiner hitzebedingten
Verständnisprobleme: "nicht ausschließlich privat" bedeutet, dass es
manchmal privat und manchmal beruflich genutzt wird, oder dass es immer nur
beruflich genutzt wird.

Du musst dieses eine Autoradio also nur einmal für diese "nicht
ausschließlich private" Nutzung anmelden, weitere Gebühren dafür fallen
weder für Dich noch für Deinen Chef an.

Tom Berger

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Re: GEZ

am 22.07.2006 15:00:19 von Tom Berger

Am 22 Jul 2006 05:51:43 -0700 schrieb Frank Rhode:

>>> Natürlich ist das Notebook meiner Firma zuzuordnen.
>>
>> Mit welchem Argument?
>
> Zum Bleistift damit, dass der Eigentümer dem Benutzer den private
> Gebrauch des Gerätes strikt untersagt hat.

Das provoziert Streit. Nehmen wir an, ich stelle Dir dauerhaft einen
Fernseher zur Verfügung mit der Auflage, dass Du den nicht benutzen darfst.
Wetten, dass Du dafür dennoch Gebühren bezahlen musst, und dass die GEZ
damit im Streitfall vor jedem Gericht durchkommt?

Tom Berger

--
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Re: GEZ

am 22.07.2006 15:14:09 von minkine1

Tom Berger schrieb:

>> Natürlich ist das Notebook meiner Firma zuzuordnen.
>
> Mit welchem Argument?

Mit Deinem eigenen:

>> Das Auto des Chefs ist nicht Grundstück des Unternehmens.
>
> Das kommt drauf an - wenn es auf die Firmenadresse zugelassen ist,
> ist das natürlich schon so.

Warum soll das für's Auto gelten und für's Notebook nicht?

Gruß
Michael

Re: GEZ

am 22.07.2006 15:17:44 von Frank Rhode

Moins,

Tom Berger schrieb:

>>>> sondern als öffentliche
>>>> Aufgabe sieht, dann soll man es halt auch aus öffentlichen Geldern
>>>> finanzieren, sprich aus Steuern.
>>>
>>> Und das wiederum ist bei uns aus sehr gutem Grunde verboten.
>>
>> Welcher Grund wäre das?
>
> Der ÖRR kontrolliert als freies Medium freier Bürger den Staat.

Und das nützt mir doppelt so viel, wenn ich im Büro einen Rechner
besitze?

*grübelnd*
Frank

Re: GEZ

am 22.07.2006 15:19:07 von minkine1

Tom Berger schrieb:

>> Wenn ich Dir ab heute mein einziges Radio dauerhaft leihe, endet meine
>> Gebührenpflicht frühestens am 31.07.06, Deine beginnt spätestens am
>> 01.07.06.
>
> Nettes Beispiel, aber dennoch falsch. Es fällt bei Dir für das Bereithalten
> vom 1.7. bis 22.7. eine Gebühr von 5,11 Euro an, für den Leiher fallen 5,11
> Euro Gebühr für den Zeitraum vom 23.7. bis 31.7. an. Doppelte Gebühr fällt
> für niemandem an.

Ja, man muss sich alles nur schönrechnen können. In dem Fall fallen zwei
volle Radiogebühren für ein Gerät an - egal wie sehr Du das verbiegen
willst.

Gruß
Michael

Re: GEZ

am 22.07.2006 15:30:42 von Frank Rhode

Moin,

Tom Berger schrieb:

>>> Kannst Du ein Beispiel geben, wo für ein Gerät
>>> zweimal Gebühren bezahlt werden?
>>> Also wo die Anzahl der Gebühren-Einheiten
>>> größer ist als die Anzahl der Geräte?
>>
>> Wenn ich Dir ab heute mein einziges Radio dauerhaft leihe, endet meine
>> Gebührenpflicht frühestens am 31.07.06, Deine beginnt spätestens am
>> 01.07.06.
>
> Nettes Beispiel, aber dennoch falsch. Es fällt bei Dir für das Bereit=
halten
> vom 1.7. bis 22.7. eine Gebühr von 5,11 Euro an, für den Leiher falle=
n 5,11
> Euro Gebühr für den Zeitraum vom 23.7. bis 31.7. an.

Ja, genau. Ein Gerät, zweimal Gebühr.

Beste Grüße
Frank

Re: GEZ

am 22.07.2006 15:40:08 von Frank Rhode

Moins,

Tom Berger schrieb:

>>>> Natürlich ist das Notebook meiner Firma zuzuordnen.
>>>
>>> Mit welchem Argument?
>>
>> Zum Bleistift damit, dass der Eigentümer dem Benutzer den private
>> Gebrauch des Gerätes strikt untersagt hat.
>
> Das provoziert Streit.

Wenn man sich streiten will, ja.

> Nehmen wir an, ich stelle Dir dauerhaft einen
> Fernseher zur Verfügung mit der Auflage, dass Du den nicht benutzen dar=
fst.

...weil Du mich als Deinen Arbeitnehmer damit zum Kunden schickst, um
mit Hilfe dieses Gerätes und eines angeschlossenen Videoplayers
Werbevideos zu präsentieren, ja. Dann hättest Du, was die private
Nutzung dieses Zeugs betrifft, einen gerichtlich durchsetzbaren
Unterlassungsanspruch.

> Wetten, dass Du dafür dennoch Gebühren bezahlen musst, und dass die G=
EZ
> damit im Streitfall vor jedem Gericht durchkommt?

Es mag ja durchaus sein, dass die GEZ grunsätzlich davon ausgeht, dass
ich mich nicht an Recht und Verträge halte; spätestens das Gericht
wird das regelmäßig anders sehen.

Beste Grüße
Frank

Re: GEZ

am 22.07.2006 16:24:10 von Frank Schletz

Tom Berger wrote:

>
> Gegenfrage: auf wie vielen Grundstücken steht denn das größte Hochhaus
> Deiner Stadt? Wie viele Firmen haben darin ihren Firmensitz? Müssen alle
> Firmen im Hochhaus zusammen genommen nur eine einzige Gebühr für alle ihre
> Internet-PCs bezahlen?
>
Hab ich ja weiter unten beantwortet gehabt ;-)

<snip>

> Eben. Da würde ich selbst mich schon nicht wirklich festlegen wollen, und
> ich habe vermutlich etwas mehr Durchblick in dieser Frage als die meisten
> Bürger. Rechtssicherheit ist hierbei nicht möglich, der Gesetzgeber hat
> einfach furchtbar schlampig gearbeitet. Allen, bei denen diese Fragen
> relevant werden, sollten eventuell zusätzlich verlangte Gebühren nur auf
> Vorbehalt bezahlen. Zum Glück ist der Streitwert ja ziemlich gering, so
> dass das Prozessrisiko einigermaßen tragbar ist.
>

Tz tz, sobald das ganze gezahlt ist, egal ob unter vorbehalt
oder nicht, wird es nicht zu einem Gerichtsverfahren kommen.
Das muss erst mal initiiert werden und dieses passiert
bestimmt nicht, wenn gezahlt wird, sondern höchstens, wenn
nicht gezahlt wird.

Re: GEZ

am 22.07.2006 16:25:12 von Frank Schletz

Frank Rhode wrote:

> Wenn ich Dir ab heute mein einziges Radio dauerhaft leihe, endet meine
> Gebührenpflicht frühestens am 31.07.06, Deine beginnt spätestens am
> 01.07.06.
>

Ah, ok. Überlappende Zeiträume.
Danke, da ist das passende Beispiel.
Mir fiel ad hoc keines ein.

Re: GEZ

am 22.07.2006 16:27:29 von Frank Schletz

Tom Berger wrote:

> Am 22 Jul 2006 05:46:02 -0700 schrieb Frank Rhode:
>> Wenn ich Dir ab heute mein einziges Radio dauerhaft leihe, endet meine
>> Gebührenpflicht frühestens am 31.07.06, Deine beginnt spätestens am
>> 01.07.06.
>
> Nettes Beispiel, aber dennoch falsch. Es fällt bei Dir für das Bereithalten
> vom 1.7. bis 22.7. eine Gebühr von 5,11 Euro an, für den Leiher fallen 5,11
> Euro Gebühr für den Zeitraum vom 23.7. bis 31.7. an. Doppelte Gebühr fällt
> für niemandem an.
>

Na, das ist ja nun Haarspalterei oder so was.
Die Gebühren werden doch als kleinste Einheit
in Monaten abgerechnet, oder?
Sozusagen pro angebrochenen Monat.

Re: GEZ

am 22.07.2006 16:54:11 von minkine1

Frank Schletz schrieb:
>
> Tz tz, sobald das ganze gezahlt ist, egal ob unter vorbehalt
> oder nicht, wird es nicht zu einem Gerichtsverfahren kommen.
> Das muss erst mal initiiert werden und dieses passiert
> bestimmt nicht, wenn gezahlt wird, sondern höchstens, wenn
> nicht gezahlt wird.

Wo siehst Du den Unterschied? Die Klage muss in beiden Fällen der
Gebührenzahler führen. Die GEZ/LRA muss nicht klagen, sie schickt einen
Gebührenbescheid und vollstreckt dann daraus - ganz ohne Gericht und Klage.

Gruß
Michael

Re: GEZ

am 22.07.2006 18:55:23 von az-deletethis

Tom Berger <> wrote:

>dann gebührenfrei, wenn schon ein TV-Gerät vorhanden ist. Dann ändern sich
>die Gebühren von 5,11 Euro auf 17,03 Euro - wo wird da was verdoppelt?

Lass mich doch mal ganz kurz nachrechnen:
5,11 + 5,11 = 10,32 + 5,11 = 15,43
Es wird sogar mehr als verdreifacht.

>oder eine einzige Komplettgebühr an. Hier ändern sich die Gebühren von 0
>auf max 17,03 Euro - wo wird da was verdoppelt?

Das rechne ich sicher nicht nach, den dreimal 0 ist 0 bliev 0 - dat
lernt man in der Kaygass in der Schule.
SCNR

Atschuess

Andreas

Re: GEZ

am 22.07.2006 19:21:38 von Frank Schletz

Michael Block wrote:

> Wo siehst Du den Unterschied? Die Klage muss in beiden Fällen der
> Gebührenzahler führen. Die GEZ/LRA muss nicht klagen, sie schickt einen
> Gebührenbescheid und vollstreckt dann daraus - ganz ohne Gericht und Klage.
>

Ich meine nur, dass es nichts nutzt, "unter Vorbehalt" zu zahlen.
Wenn man den Bescheid für nicht rechtmäsig hält, sollte gleich
geklagt werden, ohne zu zahlen. Meiner Meinung nach.

Re: GEZ

am 22.07.2006 19:42:54 von mock

Michael Block schrieb:

> Michel Firholz schrieb:
>
> >> Muss ich nun für diesen Notebook ab nächstes Jahr GEZ zahlen oder =
nicht?
> >>
> > Müsste überhaupt eine Firma zahlen, wenn sie lediglich Intranet und=
ein
> > Proxy einsetzt, dass die Rundfunksendungen ausfiltriert?
>
> Der Proxy wäre doch dann der Empfänger, also: ja.
>
> Gruß
> Michael

Man könnte softwaremässig ein Laptop so einrichten, dass es ohne
Verbindung zum Server quasi ausser Funktion gesetzt ist. Das müsste
reichen. Hacker kriegt man eher dadurch, dass das betriebseigene Laptop
nicht bestimmungsgemäss verwandt wurde (Zivilrecht).

IANAL

Re: GEZ

am 22.07.2006 19:56:39 von svenwantsnospam

Georg Anton schrieb:

> Das die GEZ-ler bei Dir auf der Matte stehen werden ist anzunehmen,
> eventuell wird sogar versucht werden die Beweislast umzudrehen.

Der GEZ gegenüber ist niemand in der Beweislast. Dieses Gesockse kommt
bei mir gar nicht erst über die Schwelle.

Bye
Sven

Re: GEZ

am 22.07.2006 21:26:06 von Paul Trebron

Tom Berger schrieb in de.soc.recht.misc

>Am Sat, 22 Jul 2006 01:44:39 +0200 schrieb Ralf Bader:
>
>> Nein, das ist ein Beispiel, in dem für 4 Geräte einmal gezahlt wird. Das
>> heißt aber nicht, daß es unter den zahleichen anderen Konstellationen
>> nicht auch solche geben kann, in denen für 1 Gerät 2mal bezahlt werden
>> darf.
>
>So eine Konstellation gibt es prinzipiell nicht! Für ein Gerät muss maximal
>einmal gezahlt werden!

Ich bewundere deine Engelsgeduld. ;)

Eins werde ich mir nicht antun, den Thread weiter lesen.

Paul,

Re: GEZ

am 22.07.2006 22:28:58 von Thomas Hertel

Tom Berger schrieb:

> Am 21 Jul 2006 13:44:10 -0700 schrieb Thomas Hertel:
>
> >> Nöö - eindeutig Du. Aber egal.
> >
> > Nene...immer noch du. Ich schrub, es gebe gute Gründe dafür, nicht
> > nutzungsabhängig abzurechnen. Und ich habe das Gefühl, dass wir uns
> > da einig sind.. OK, es war missverständlich ausgedrückt.
>
> Ja, das eben meinte ich.
>
> > Ich würde mir wünschen, dass die Rundfunkanstalten ihre Positionen
> > nach Qualifikation vergeben
>
> Das passiert durchaus mindestens so zuverlässig wie in der freien
> Wirtschaft.

Also nicht. Schön, dass wir uns da einig sind.

>
> > und der Politik diesbeüglich die rote
> > Karte zeigen könnten. Aber Rundfunkräte werden nach Parteiproporz
> > besetzt, was m.E. das gesamte Konzept des ÖRR ad absurdum führt.
>
> Nein, Rundfunkräte werden *NICHT* nach Parteiproporz besetzt! Die
> Rundfunkräte der Länder sind unterschiedlich zusammen gesetzt, aber d=
ie
> Parteienvertreter sind nirgendwo mit mehr als 30% der Sitze vertreten.

Parteiproporz heisst nicht, dass Parteimitglieder da drin sitzen. Es
bedeutet, dass die Parteien bestimmen, wer da drin sitzt. Und was das
heisst, kannst du bei jeder Neubesetzung von Intendantenstellen und
Rundfunkräten aus nächster Nähe beobachten.

>
> Tatsächlich stellt das sogar ein Problem dar, denn damit kann man durch=
aus
> die demokratische Legitimation der Rundfunkräte bestreiten.

Du meinst tatsächlich, dass demokratische Legitimation etwas mit
Parteien zu tun hätte? Lies doch bitte nochmal Artikel 21 (1) Satz 1
GG.

> Andererseits
> aber geht es bei den Medien aber um mehr als nur um Politik, weshalb die
> Rundfunkräte aus vielen verschiedenen Bürgerorganisationen zusammen g=
esetzt
> sind, die sehr viele verschiedene Interessen vertreten.
>
> >> Nöö - da würde sofort das BVerfG einschreiten. Auch eine Änder=
ung des
> >> Grundgesetzes wäre an diesem Punkt nicht einfach machbar, weil man
> >> unmittelbar die Rundfunkfreiheit aufheben müsste.
> >
> > Na und? Zwei Drittel sind zwei Drittel. Und dann hat auch das BVerfG
> > nichts mehr zu kamellen. OK, die zwei Drittel musst du erstmal haben.
> > Aber so weit wären wir ja gerade nicht davon entfernt.
>
> Franz Strauß hat das in den 1960ern schon mal in Bayern versucht und ha=
t im
> darauf initierten Volksbegehren ganz furchtbar was um die Ohren gehauen
> bekommen.

Wir haben aber nicht mehr 1960. Und heute ist der politische Preis für
ein Entgegenkommen der Opposition deutlich niedriger als damals.

Ganz davon abgesehen wäre ein Versuch der Verfassungsänderung an
> diesem Punkt (also die Aufhebung der Rundfunkfreiheit) der Nachweis, dass
> DE dann keine Demokratie mehr ist.

Wir reden hier nicht über Rundfunkfreiheit, sondern über ÖRR. Das
eine kann sehr gut ohne das andere existieren.

>
> > Insbesondere kann ich nicht wirklich nachvollziehen, warum das BVerfG
> > im 4. Rundfunkurteil aus der Rundfunkfreiheit in Art.5 GG eine
> > öffentliche Kommunikationsaufgabe konstruiert. Davon ist in Art 5 auch
> > nicht ansatzweise die Rede. Mit genau dem gleichen Argument (welchem
> > eigentlich?) könnte man öffentlich-rechtliche Printmedien fordern,
> > die dann auch über Gebühren zu finanzieren wären.
>
> Das muss man vielleicht irgend wann mal tatsächlich,wenn die
> Printmedienlandschaft sich so rasant weiter monopolisiert und wenn die
> Printmedien irgend wann mal die öffentliche Meinungsbildung beherrschen=
.. In
> Norwegen beispielsweise gibt es öffentlich-rechtliche Tageszeitungen.

Horror schlechthin. Naja, in Italien könnte man darüber ja mal
nachdenken.
>
> > <Polemik on>
> > Also muss ab sofort jeder Besitzer eines Briefkastens, der für den
> > Empfang einer Zeitung vorbereitet ist, Geühren entrichten.
> > <Polemik off>
>
> Warum nicht? Es geht nicht um Rundfunk oder Tageszeitungen, sondern um
> folgende Aspekte. Immer, wenn einer dieser Punkte nicht anders erfüllt
> werden kann, sind öffentlich-rechtliche Medien nötig.
>
> 1. Sicherstellung der freien Meinungsbildung - dies geschieht nur durch
> Medien mit gesicherter Meinungsvielfalt und Unabhängigkeit von Staat und
> Wirtschaft. Der ÖRR ist IMO einer der wichtigsten Grundpfeiler unserer
> Demokratie.

Ach, er ist unabhängig von der Wirtschaft? Das, was da zwischen den
Mainzelmännchen immer kommt, ist also anspruchsvolle Unterhaltung?
Unabhängig vom Staat? Ach, das hatten wir ja schon.

>
> 2. Kontrolle der Medien über Staat und Wirtschaft als Anwalt der Bürg=
er.

Du hast schon mal Bayerischen Rundfunk gehört?

> 3. Verpflichtung der Medien zur Wahrung der Menschenrechte und Vermittlung
> eines von den Menschenrechten geprägten Weltbildes.

OK
>
> 4. Verpflichtung der Medien zur Grundversorgung und zur angemessenen
> Versorgung von Minderheiten.

Deswegen erlaubt der BGH Mitgliedern von Minderheiten ja auch die
Installation von Satellitenschüsseln auch gegen den Willen des
Vermieters.

>
> 5. Verhinderung der Meinungsführerschaft durch Einzelpersonen oder Grup=
pen
> jeder Art, indem solchen Monopolisierungsbestrebungen ein massenattraktiv=
es
> Angebot entgegen gesetzt wird.

attraktiv? Nun, das ist wohl Geschmackssache. Ich muss dabei sogar
zugeben, dass ich das Angebot der ÖRR zumindest im TV weniger
unattraktiv finde als das der Privaten. Ob ich allerdings die Masse
bin, wage ich zu bezweifeln.
>
> Da der Rundfunk das bzgl der öffentlichen Meinungsbildung das bei weitem
> bedeutendste Medium ist und wohlö auf absehbare Zeit bleibt,

Du hast schon mal von Bild gehört?

> haben wir
> ÖR-Rundfunk. Es kann schon sein, dass wir zur Sicherstellung obiger Pun=
kte
> irgend wann mal ÖR-Zeitungen oder ÖR-Webseiten benötigen.

Möge Gott oder wer auch immer uns davor bewahren.

Gruß
Thomas

Re: GEZ

am 22.07.2006 22:34:45 von svenwantsnospam

Michael Block schrieb:
> Frank Schletz schrieb:
>> Tz tz, sobald das ganze gezahlt ist, egal ob unter vorbehalt
>> oder nicht, wird es nicht zu einem Gerichtsverfahren kommen.
>> Das muss erst mal initiiert werden und dieses passiert
>> bestimmt nicht, wenn gezahlt wird, sondern höchstens, wenn
>> nicht gezahlt wird.
>
> Wo siehst Du den Unterschied? Die Klage muss in beiden Fällen der
> Gebührenzahler führen. Die GEZ/LRA muss nicht klagen, sie schickt einen
> Gebührenbescheid und vollstreckt dann daraus - ganz ohne Gericht und Klage.

Das ist neu. Wo nachzulesen, dass die GEZ vollstrecken kann/darf?

Bye
Sven

Re: GEZ

am 22.07.2006 23:40:30 von minkine1

Sven Bötcher schrieb:

>> Wo siehst Du den Unterschied? Die Klage muss in beiden Fällen der
>> Gebührenzahler führen. Die GEZ/LRA muss nicht klagen, sie schickt einen
>> Gebührenbescheid und vollstreckt dann daraus - ganz ohne Gericht und Klage.
>
> Das ist neu.

Nein, das ist nicht neu. Das wurde hier und in dsmr schon mehrfach
durchgekaut. Ein Gebührenbescheid der GEZ/LRA ist nach Ablauf der
Widerspruchsfrist vollstreckbar.

Gruß
Michael

Re: GEZ

am 23.07.2006 01:32:46 von Tom Berger

Am 22 Jul 2006 13:28:58 -0700 schrieb Thomas Hertel:

> Wir reden hier nicht über Rundfunkfreiheit, sondern über ÖRR. Das
> eine kann sehr gut ohne das andere existieren.

Die Konstruktion als öffentlich-rechtliche Anstalt(en) ist in der Tat nicht
zwingend vorgeschrieben. Man könnte auch einen Verein gründen, der - wie in
der Schweiz - dieselben Aufgaben wahr nimmt. Entscheidend ist nicht die
juristische Konstruktion, sondern die Bürgerkontrolle.

>> 1. Sicherstellung der freien Meinungsbildung - dies geschieht nur durch
>> Medien mit gesicherter Meinungsvielfalt und Unabhängigkeit von Staat und
>> Wirtschaft. Der ÖRR ist IMO einer der wichtigsten Grundpfeiler unserer
>> Demokratie.
>
> Ach, er ist unabhängig von der Wirtschaft? Das, was da zwischen den
> Mainzelmännchen immer kommt, ist also anspruchsvolle Unterhaltung?
> Unabhängig vom Staat? Ach, das hatten wir ja schon.

Nein, das hatten wir noch nicht. Wir hatten da oben die Parteien, und das
sind immerhin freie Bürgerorganisationen.

>> 2. Kontrolle der Medien über Staat und Wirtschaft als Anwalt der Bürger.
>
> Du hast schon mal Bayerischen Rundfunk gehört?

Ja, und der nimmt seine Aufgaben als Anwalt der bayerischen Bürger
insbesonders dadurch wahr, dass er sich ab und zu beim Scheibenwischer
ausklinkt.

Mir ist schleierhaft, warum Du forderst, dass in einem Bundesstaat, in dem
70% der Bevölkerung mit einer einzigen Partei sympathisieren, ausgerechnet
im Rundfunkrat und allen anderen entscheidenden Posten des BR nicht auch
Bürger sitzen, die zu etwa 70% mit dieser Partei sympathisieren. Die immer
wieder kritisierten Zustände beim BR beweisen geradezu die Bürgerkontrolle!

>> 4. Verpflichtung der Medien zur Grundversorgung und zur angemessenen
>> Versorgung von Minderheiten.
>
> Deswegen erlaubt der BGH Mitgliedern von Minderheiten ja auch die
> Installation von Satellitenschüsseln auch gegen den Willen des
> Vermieters.

Es gibt andere Versorgungsmöglichkeiten. QWenn es keine anderen gibt, dann
kann der Vermieter das nicht verbieten. Außerdem hat das mit dem ÖRR nun
ganz und gar nichts zu tun.

>> 5. Verhinderung der Meinungsführerschaft durch Einzelpersonen oder Gruppen
>> jeder Art, indem solchen Monopolisierungsbestrebungen ein massenattraktives
>> Angebot entgegen gesetzt wird.
>
> attraktiv?

massenattraktiv! Der ÖRR bindet regelmäßig über die Hälfte der Bevölkerung.

> Nun, das ist wohl Geschmackssache. Ich muss dabei sogar
> zugeben, dass ich das Angebot der ÖRR zumindest im TV weniger
> unattraktiv finde als das der Privaten. Ob ich allerdings die Masse
> bin, wage ich zu bezweifeln.
>>
>> Da der Rundfunk das bzgl der öffentlichen Meinungsbildung das bei weitem
>> bedeutendste Medium ist und wohlö auf absehbare Zeit bleibt,
>
> Du hast schon mal von Bild gehört?

Ja und? Der Rundfunk ist das bzgl der öffentlichen Meinungsbildung das bei
weitem bedeutendste Medium. Niemand liest täglich 3 Stunden lang die
Bildzeitung, aber der Durchschnittsdeutsche konsumiert täglich alleine 3,5
Stunden TV und eine mir unbekannte Stundenzahl Radio.

Tom Berger

--
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Re: GEZ

am 23.07.2006 01:36:28 von Tom Berger

Am Sat, 22 Jul 2006 22:34:45 +0200 schrieb Sven Bötcher:

>> Wo siehst Du den Unterschied? Die Klage muss in beiden Fällen der
>> Gebührenzahler führen. Die GEZ/LRA muss nicht klagen, sie schickt einen
>> Gebührenbescheid und vollstreckt dann daraus - ganz ohne Gericht und Klage.
>
> Das ist neu. Wo nachzulesen, dass die GEZ vollstrecken kann/darf?

Gebührenbescheide sind AFAIK auch im Streitfall vorläufig zur Zahlung
fällig, einen zusätzlichen Mahnbescheid braucht es dazu nicht. Ein
Gebührenbescheid kann sofort vollstreckt werden und AFAIK lässt die GEZ bzw
genauer die zuständige LRA das durch die kommunalen Vollstreckungsbeamten
erledigen.

Tom Berger

--
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Re: GEZ

am 23.07.2006 02:00:00 von rbabel

Tom Berger schrieb:

> Wenn wir mehr Gebührengerechtigkeit schaffen wollen,
> dann sollten wir am richtigen Ende zupacken ...

Jawoll, und zwar am besten bei den Aufsichtsgremien. Da
diese sich als repräsentative Vertretung der Gesellschaft
betrachten, sollen sie gefälligst auch die Finanzierung
ihres Klientelprogramms übernehmen - anteilig nach Sitzen.

Re: GEZ

am 23.07.2006 15:07:30 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: GEZ

am 23.07.2006 17:41:26 von Ralf Bader

Karl-Heinz Zeller wrote:


> So wie ich das verstanden habe, sind Anmeldepflicht und
> Befreiungsregeln 2 verschiedene Paar Schuhe. Auch wenns keiner
> macht, anmelden müsstest du eigentlich alle Geräte. Welche
> dieser Geräte dann (weil Zweitgerät) gebührenfrei sind, ist eine
> andere Sache.

Nein. RGebStV, §3, Abs.1, letzter Satz.


Ralf

Re: GEZ

am 23.07.2006 18:54:48 von kscheller

Frank Schletz <> wrote:

> Ich weis zwar nicht, warum TB Posting bei mir nicht durchkam
> (er ist nicht im Filter), aber egal.

Vielleicht wurde bei manchem Provider TB schon vorgefiltert. Würde enorm
Bandbreite sparen.

Servus,
Konni
--
Grummelnd am Herd:

Re: GEZ

am 23.07.2006 22:23:36 von Thomas Hertel

Tom Berger schrieb:

> Am 22 Jul 2006 13:28:58 -0700 schrieb Thomas Hertel:
>
> > Wir reden hier nicht über Rundfunkfreiheit, sondern über ÖRR. Das
> > eine kann sehr gut ohne das andere existieren.
>
> Die Konstruktion als öffentlich-rechtliche Anstalt(en) ist in der Tat n=
icht
> zwingend vorgeschrieben.

Ach? Zwei Postings früher hatte der ÖRR bei dir noch Verfassungsrang.

> Man könnte auch einen Verein gründen, der - wie in
> der Schweiz - dieselben Aufgaben wahr nimmt. Entscheidend ist nicht die
> juristische Konstruktion, sondern die Bürgerkontrolle.

Wir kennen auch Pressefreiheit. Die kann ganz prima ohne
öffentlich-rechtliche Anstalten und ohne Vereine leben. Wie kommst du
eigentlich zu der Auffassung, so etwas müsste in irgendeiner Form von
oben herab organisiert sein?

>
> >> 1. Sicherstellung der freien Meinungsbildung - dies geschieht nur durch
> >> Medien mit gesicherter Meinungsvielfalt und Unabhängigkeit von Staat=
und
> >> Wirtschaft. Der ÖRR ist IMO einer der wichtigsten Grundpfeiler unser=
er
> >> Demokratie.
> >
> > Ach, er ist unabhängig von der Wirtschaft? Das, was da zwischen den
> > Mainzelmännchen immer kommt, ist also anspruchsvolle Unterhaltung?
> > Unabhängig vom Staat? Ach, das hatten wir ja schon.
>
> Nein, das hatten wir noch nicht. Wir hatten da oben die Parteien, und das
> sind immerhin freie Bürgerorganisationen.

lol

>
> >> 2. Kontrolle der Medien über Staat und Wirtschaft als Anwalt der B=
ürger.
> >
> > Du hast schon mal Bayerischen Rundfunk gehört?
>
> Ja, und der nimmt seine Aufgaben als Anwalt der bayerischen Bürger
> insbesonders dadurch wahr, dass er sich ab und zu beim Scheibenwischer
> ausklinkt.
>
> Mir ist schleierhaft, warum Du forderst, dass in einem Bundesstaat, in dem
> 70% der Bevölkerung mit einer einzigen Partei sympathisieren,

das hat mehr mit Reflexen zu tun als mit Sympathie. Schau dir einfach
mal die Ergebnisse von Kommunalwahlen an. Ganz nebenbei ist Bayern kein
Bundesstaat.

> ausgerechnet
> im Rundfunkrat und allen anderen entscheidenden Posten des BR nicht auch
> Bürger sitzen, die zu etwa 70% mit dieser Partei sympathisieren. Die im=
mer
> wieder kritisierten Zustände beim BR beweisen geradezu die Bürgerkont=
rolle!

Das kannst du jetzt einfach nicht ernst meinen. Du willst jetzt
wirklich behaupten, der Bürger kontrolliere den BR?
>
> >> 4. Verpflichtung der Medien zur Grundversorgung und zur angemessenen
> >> Versorgung von Minderheiten.
> >
> > Deswegen erlaubt der BGH Mitgliedern von Minderheiten ja auch die
> > Installation von Satellitenschüsseln auch gegen den Willen des
> > Vermieters.
>
> Es gibt andere Versorgungsmöglichkeiten. QWenn es keine anderen gibt, d=
ann
> kann der Vermieter das nicht verbieten. Außerdem hat das mit dem ÖRR =
nun
> ganz und gar nichts zu tun.

Nein. Aber mit deiner Argumentation.

> > Du hast schon mal von Bild gehört?
>
> Ja und? Der Rundfunk ist das bzgl der öffentlichen Meinungsbildung das=
bei
> weitem bedeutendste Medium. Niemand liest täglich 3 Stunden lang die
> Bildzeitung,

Nicht einmal BILD selber behauptet, dass es sich um eine Zeitung
handle. Und 3,5 Stunden täglich kann sich wirklich nur der
Chefredakteur mit solchem Müll beschäftigen. Alle anderen haben nicht
soviel Zeit dafür.

> aber der Durchschnittsdeutsche konsumiert täglich alleine 3,5
> Stunden TV und eine mir unbekannte Stundenzahl Radio.

und dass sie dabei die privaten mit grossem Abstand bevorzugen, gibt
dir nicht zu denken?

Gruß
Thomas

Re: GEZ

am 23.07.2006 23:15:21 von Tom Berger

Am 23 Jul 2006 13:23:36 -0700 schrieb Thomas Hertel:

> Wir kennen auch Pressefreiheit. Die kann ganz prima ohne
> öffentlich-rechtliche Anstalten und ohne Vereine leben. Wie kommst du
> eigentlich zu der Auffassung, so etwas müsste in irgendeiner Form von
> oben herab organisiert sein?

Aus vielen Gründen, die auch Dir einleuchten sollten, sobald Du erst mal
darüber nachgedacht hast.

Erstens ist in Deinem obigen Satz schon der Gebrauch des Begriffs
"Freiheit" irreführend. Der einzige halbwegs "freie" Rundfunk hierzulande
ist der ÖRR. Der private Rundfunk ist abhängig von der Wirtschaft und er
unterliegt selbst wirtschaftlichen Zwängen, deren Dynamik immer wieder zur
Konzentration der Anbieter führt. Vielfalt der Meinung kann von diesem
privaten Rundfunk, der alles andere als "frei" ist, nicht gewährleistet
werden. Ein privater Rundfunk kann darüber hinaus die Bedürfnisse von
Minderheiten nur sehr unzureichend befriedigen.

Das Geschäftsmodell des privaten Rundfunks besteht darin, der zahlenden
Werbekundschaft die gewünschte Zielgruppe zu liefern. Ein in den
Redaktionen des privaten Rundfunks durchaus existierendes journalistisches
Ethos muss sich diesen Zwängen unausweichlich unterordnen. Der private
Rundfunk tendiert in Verfolgung seines Geschäftsmodells automatisch dazu,
dem Rezipienten in seiner Neigung zu leichtverdaulicher Kost entgegen zu
kommen. Das Programm verflacht. Das deutsche PISA-Debakel ist eine
unmittelbare Folge der Einführung des privaten Rundfunks. Der deutsche
private Rundfunk ist noch nicht einmal in der Lage, ein auch nur entfernt
akzeptables Nachrichtenprogramm auf die Beine zu stellen, obwohl es solche
Versuche wiederholt gegeben hat, und obwohl die Sender aus Prestigegründen
sogar bereit sind, diese Nachrichtenredaktionen als stark defizitäre
Abteilungen durchzufüttern.

Der Zwang zur Quote führt beim privaten Rundfunk zu einer
Überdramatisierung von medienwirksamen Ereignissen aller Art bis zu einem
Punkt, an dem diese Ereignisse selbst in den Hintergrund treten und die
Medienrealität fast nur noch als Selbstinszenierung erscheint. Was damit
gemeint ist: wochenlang berichtete CNN fast nur noch über die
Verfolgungsjagd und juristische Aufarbeitung der Ermordung einer
Ex-Schauspielergattin vermutlich durch ihren ExEhemann - diese
berichterstattung verdrängte internationale Krisen mit zigtausenden von
Toten fast völlig aus der Berichterstattung der US-Medien.

Diese Überdramatisierung der Ereignisse besonders bei der Berichterstattung
über die Kriminalität führt zu einer massiven Verunsicherung der US-Bürger,
die aus eben dieser Verunsicherung zigmillionen von Schusswaffen in ihren
Wohnungen horten und das Recht auf Waffen als elementaren Schutz für sich
und ihre Angehörigen begreifen - und die damit erst recht den
Teufelskreislauf der Gewalt anheizen. Dass die Anzahl der Mordopfer in den
USA um ein Vielfaches höher liegt als in allen anderen zivilsierten
Staaten, wird auf eben dieses Phänomen der Deiner Ansicht nach "freien"
Medien zurück geführt.

Der wirtschaftlichen Dynamik folgend konzentriert sich jeder private
Rundfunk zwingend bis zu einem Punkt, an dem die freie öffentliche
Meinungsbildung aufgrund der Kontrolle des Rundfunks durch wenige
Interessengruppen oder sogar Einzelpersonen gefährdet und auf jeden Fall
massiv erschwert wird. Das Versagen der Demokratie in den USA steht in
unmittelbarem Zusammenhang mit dem Fehlen eines starken ÖRR und der
Konzentration des Rundfunks, der in den USA fast völlig von Rupert Murdoch
kontrolliert wird. Wie sehr die öffentliche Meinung in den USA durch die
Murdoch-Sender kontrolliert wird, ist ganz besonders beim Irakkrieg
sichtbar geworden. Politische Ämter, deren Inhaber in den USA meist direkt
gewählt werden, sind somit für denjenigen käuflich, der den höchsten
Wahlkampfetat hat oder zumindest die besten Wahlkampfstrategen bezahlen
kann. Das Recht ist käuflich.

Ein weiterer, durchaus wesentlicher Punkt besteht darin, dass ein durch
Zwangsgebühren finanzierter ÖRR durch seine Konkurrenz auch den privaten
Rundfunk zu besonders qualitätvollen Angeboten zwingt. Der in den USA
kostenfrei angebotene Rundfunk kommt ausnahmslos nicht über das Niveau von
9Live oder Homeshoppingsendern hinaus. Sender mit einem Angebot, das in
etwa RTL, SAT1 usw nahe kommt, kosten in den USA ausnahmslos Gebühren, die
um ein Vielfaches höher liegen als unsere Rundfunkgebühren, bieten aber
dennoch bei weitem nicht die hierzulande gebotene Meinungsvielfalt.

Etwa 30% der US-Bürger können sich diesen teuren privaten Rundfunk noch
nicht einmal leisten. Diesen Bürgern ist damit faktisch das Recht auf freie
Meinungsbildung (die wg der Medienkonzentration sowieso nicht mehr möglich
ist) entzogen. Zusammen mit dem Umstand, dass den ärmeren
Bevölkerungskreisen der USA auch der Zugang zu höherer Bildung weitgehend
verwehrt ist, ist ein großer und wachsender Teil der US-Bevölkerung
faktisch von der Teilhabe an jeder politischer Machtausübung abgeschnitten.

Ich könnte hier noch eine Stunden weiter machen mit der Aufzählung von
Dingen, die ein privater Rundfunk nicht leisten kann. Aber das hier soll ja
keine Seminararbeit werden.

>> aber der Durchschnittsdeutsche konsumiert täglich alleine 3,5
>> Stunden TV und eine mir unbekannte Stundenzahl Radio.
>
> und dass sie dabei die privaten mit grossem Abstand bevorzugen, gibt
> dir nicht zu denken?

Nöö - mir gibt nur zu denken, wie Du zu dieser Falschbehauptung kommst.
Beim TV hat der ÖRR noch immer mehr als 50% Quote. Wie's beim Radio
aussieht, weiss ich nicht.

Tom Berger

--
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Re: GEZ

am 23.07.2006 23:15:37 von Michel Firholz

"Michael Block" <> wrote in message
news:
> Michel Firholz schrieb:
>
>>> Muss ich nun für diesen Notebook ab nächstes Jahr GEZ zahlen oder nicht?
>>>
>> Müsste überhaupt eine Firma zahlen, wenn sie lediglich Intranet und ein
>> Proxy einsetzt, dass die Rundfunksendungen ausfiltriert?
>
> Der Proxy wäre doch dann der Empfänger, also: ja.
>
Dann wäre auch alles auf dem Übertragungsweg ein Empfänger, jeden Switch
auch.

Re: GEZ

am 23.07.2006 23:15:37 von Rudi Menter

Tom Berger wrote:

> Sender mit einem Angebot, das in
> etwa RTL, SAT1 usw nahe kommt, kosten in den USA ausnahmslos Gebühren, die
> um ein Vielfaches höher liegen als unsere Rundfunkgebühren, bieten aber
> dennoch bei weitem nicht die hierzulande gebotene Meinungsvielfalt.
>
> Etwa 30% der US-Bürger können sich diesen teuren privaten Rundfunk noch
> nicht einmal leisten. Diesen Bürgern ist damit faktisch das Recht auf freie
> Meinungsbildung (die wg der Medienkonzentration sowieso nicht mehr möglich
> ist) entzogen. Zusammen mit dem Umstand, dass den ärmeren
> Bevölkerungskreisen der USA auch der Zugang zu höherer Bildung weitgehend
> verwehrt ist, ist ein großer und wachsender Teil der US-Bevölkerung
> faktisch von der Teilhabe an jeder politischer Machtausübung abgeschnitten.
>
> Ich könnte hier noch eine Stunden weiter machen mit der Aufzählung von
> Dingen, die ein privater Rundfunk nicht leisten kann.

Und dennoch werden wir bald weltweit amerikanische Verhältnisse haben,
dagegen hilft nichts mehr, es ist zu spät. Ist aber auch egal...

"Wie freilich die Beherrschten die Moral, die ihnen von
den Herrschenden kam, stets ernster nahmen als diese selbst,
verfallen heute die betrogenen Massen mehr noch als die
Erfolgreichen dem Mythos des Erfolgs. Sie haben ihre Wünsche.
Unbeirrbar bestehen sie auf der Ideologie, durch die man sie
versklavt. Die böse Liebe des Volks zu dem, was man ihm antut,
eilt der Klugheit der Instanzen noch voraus."
(Horkheimer / Adorno - Dialektik der Aufklärung)

Re: GEZ

am 23.07.2006 23:15:37 von Tom Berger

Am Sun, 23 Jul 2006 23:47:44 +0200 schrieb Rudi Menter:

> Und dennoch werden wir bald weltweit amerikanische Verhältnisse haben,
> dagegen hilft nichts mehr, es ist zu spät. Ist aber auch egal...

Für uns ist eine der wichtigsten Verteidigungslinien im Kampf dagegen die
Verteidigung unseres ÖRR. Das solltest auch Du Dir klar machen.

Tom Berger

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