verkuerzte Garantie!?

verkuerzte Garantie!?

am 21.07.2006 18:32:26 von Juergen Bohl

Hallo zusammen,

haben in 12/2004 uns eine Kaffemaschine für das Büro zugelegt. Nach nun 1
1/2 Jahren dachten wir ab zur Garantieabwicklung.
Na das war aber nix mit 24 Monate Garantieleistung. Bei der Werkstätte hat
man gesagt, dass bei gwerblichen Einsatz des Kaffeeautomaten eine verkürzte
Garantie über nur 12 Monate gilt. Auf die Frage hin, wo das denn stehen
soll, hieß es: man wüßte dies eben.

Deshalb Frage: wer weiss von solchen Regelungen?

Von wegen gwerblicher Einsatz! Eine Familie Viel-Kaffeetrinker, zapft mit
Sicherheit mehr als wir zu zweit im Büro. Wann fängt denn gewerblich denn
an? Für die Werkstätte war das Indiz, dass man einen
Firmen-Rechnungsadressat hat. Kann's das sein?

--

Gruss, Juergen

Re: verkuerzte Garantie!?

am 21.07.2006 18:39:49 von Martin Schneider

Juergen Bohl schrieb:
> Na das war aber nix mit 24 Monate Garantieleistung. Bei der Werkstätte hat
> man gesagt, dass bei gwerblichen Einsatz des Kaffeeautomaten eine verkürzte
> Garantie über nur 12 Monate gilt. Auf die Frage hin, wo das denn stehen
> soll, hieß es: man wüßte dies eben.

Das könnte ja nur eine individuelle Vereinbarung gewesen sein, die auch
Vertragsbestandteil geworden sein müßte.

Wie hast Du die Maschine gekauft? Im Discounter gegen Kassenbon? Dann
wüßte ich nicht, wie eine solche Vereinbarung hätte wirksam werden sollen.

Gegen Rechnung? Dann müsste der Hersteller beweisen, dass AGB
Vertragsbestandteil wurden, die das beinhalten.

Alles IMHO und IANAL.

Gruß
Martin

Re: verkuerzte Garantie!?

am 21.07.2006 19:59:09 von Carsten Krueger

Am Fri, 21 Jul 2006 18:32:26 +0200 schrieb Juergen Bohl:

> Bei der Werkstätte hat
> man gesagt, dass bei gwerblichen Einsatz des Kaffeeautomaten eine verkürzte
> Garantie über nur 12 Monate gilt.

Lies mal:

Gruß Carsten
--
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cakruege (at) gmail (dot) com |

Re: verkuerzte Garantie!?

am 21.07.2006 21:02:12 von Ralf Geist

Martin Schneider <> schrieb:

>Dann wüßte ich nicht, wie eine solche Vereinbarung hätte
> wirksam werden sollen.

Lies die Garantie-Bestimmungen.

>Gegen Rechnung? Dann müsste der Hersteller beweisen, dass AGB
>Vertragsbestandteil wurden, die das beinhalten.

Was haben Garantie mit AGB zu tun?

Re: verkuerzte Garantie!?

am 21.07.2006 21:06:42 von Carlos Duerschmidt

Juergen Bohl <> skrev:

>Na das war aber nix mit 24 Monate Garantieleistung. Bei der Werkstätte hat
>man gesagt, dass bei gwerblichen Einsatz des Kaffeeautomaten eine verkürzte
>Garantie über nur 12 Monate gilt. Auf die Frage hin, wo das denn stehen

Die Garantiebedingungen habt ihr beim Kauf vereinbart. Wenn wirklich
nur 12 Monate vereinbart wurden, gelten auch nur 12 Monate. Wenn
nichts vereinbart wurde, gibt es gar keine Garantie.

Wenn die Garantiezeit um ist, ist das aber auch nicht weiter schlimm,
denn es gibt auch noch die Sachmängelhaftung (§434 BGB). Die
Mängelansprüche verjähren erst nach 2 Jahren (§438 BGB). Eine
Unterscheidung Büro/Küche steht dort nicht drin.

Sollte die Kaffeemaschine von einem Kaufmann gekauft werden
sein, wäre noch zu beachten, daß die Verjährung unter Kaufleuten
beliebig verkürzt werden kann, und daß der Käufer die
Sache unverzüglich prüfen muß (§377 HGB).

Gruß
Carlos

Re: verkuerzte Garantie!?

am 21.07.2006 21:08:49 von Holger Pollmann

Carlos Duerschmidt <> schrieb:

> Sollte die Kaffeemaschine von einem Kaufmann gekauft werden
> sein, wäre noch zu beachten, daß die Verjährung unter Kaufleuten
> beliebig verkürzt werden kann

Das ist falsch, § 307 BGB gilt auch für Kaufleute.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.

Re: verkuerzte Garantie!?

am 21.07.2006 21:26:36 von Carlos Duerschmidt

Holger Pollmann <> skrev:

>> sein, wäre noch zu beachten, daß die Verjährung unter Kaufleuten
>> beliebig verkürzt werden kann
>
>Das ist falsch, § 307 BGB gilt auch für Kaufleute.

Ich lese Dich doch immer wieder gern, weil ich dabei eine Menge
lerne.
§307 BGB gilt nur für AGB. Bleibt also noch Verkürzung per
Individualvereinbarung. Die ist laut §475 Abs.2 BGB unzulässig,
aber nur für den Verbrauchsgüterkauf, den wir dann aber nicht
haben, weil kein Verbraucher i.S.d. §13 BGB da ist.
Wo bin ich diesmal vom rechten Pfad abgekommen?

Gruß
Carlos

Re: verkuerzte Garantie!?

am 21.07.2006 21:31:08 von Holger Pollmann

Carlos Duerschmidt <> schrieb:

>>> sein, wäre noch zu beachten, daß die Verjährung unter Kaufleuten
>>> beliebig verkürzt werden kann
>>
>> Das ist falsch, § 307 BGB gilt auch für Kaufleute.
>
> Ich lese Dich doch immer wieder gern, weil ich dabei eine Menge
> lerne.
> §307 BGB gilt nur für AGB. Bleibt also noch Verkürzung per
> Individualvereinbarung.

Richtig. Aber die Verjährung kann eben nicht "beliebig" verkürzt werden,
sondern nur durch Individualvereinbarung. Mehr wollte ich nicht sagen.

> Wo bin ich diesmal vom rechten Pfad abgekommen?

Vermutlich haben du und ich nur jeweils "beliebig" unterschiedlich
verstanden.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Wir müssen ja auch sehen, wir haben ja ein Täterstrafrecht". Günter
Piening, Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration.
Tagesschau vom 14. April 2006.

Re: verkuerzte Garantie!?

am 22.07.2006 14:22:24 von Juergen Bohl

@all

habe inzwischen den Passus gefunden.

siehe unter



Bleibt die Frage was versteht man unter gewerblich?

Ist gewerblich zu definieren mit, "...nicht in einem Privathaushalt
genutzt, aber ohne Erzielung von Erlösen ?

--

Gruss, Juergen

Re: verkuerzte Garantie!?

am 23.07.2006 13:22:36 von Martin Schneider

Kurt Guenter schrieb:
>> Dann wüßte ich nicht, wie eine solche Vereinbarung hätte
>> wirksam werden sollen.
>
> Lies die Garantie-Bestimmungen.

Ich gehe aufgrund der Formulierung davon aus, dass dem OP der
Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung (aka Sachmängelhaftung)
nicht bekannt ist. Warum sollte er sich auf die Garantie berufen wollen,
wenn die Gewährleistung noch gilt?

>> Gegen Rechnung? Dann müsste der Hersteller beweisen, dass AGB
>> Vertragsbestandteil wurden, die das beinhalten.
>
> Was haben Garantie mit AGB zu tun?

Der Verkäufer kann meines Wissens gegenüber einem gewerblichen Käufer
die Gewährleistung per AGB verkürzen, richtig?

Gruß,
Martin

Re: verkuerzte Garantie!?

am 23.07.2006 14:22:43 von Ralf Geist

Juergen Bohl <> schrieb:

>Bleibt die Frage was versteht man unter gewerblich?

steht doch da drin:

"(nicht im Privathaushalt)"

>Ist gewerblich zu definieren mit, "...nicht in einem Privathaushalt
>genutzt, aber ohne Erzielung von Erlösen ?

bei "nicht im Privathaushalt" gibts nix zu definieren.

die Erlöse spielen auch keine Rolle.

Re: verkuerzte Garantie!?

am 23.07.2006 14:47:33 von Ralf Geist

Martin Schneider <> schrieb:

>> Was haben Garantie mit AGB zu tun?
>
>Der Verkäufer kann meines Wissens gegenüber einem gewerblichen Käufer
>die Gewährleistung per AGB verkürzen, richtig?

Lies die Frage nochmal ganz langesam, damit auch DU sie verstehst,
bevor Du eine Antwort gibst, die mit der Frage absolut nix zu tun hat!