Kleine Juristische Fingerübung

Kleine Juristische Fingerübung

am 23.07.2006 01:26:53 von Harald Horn

Hi,

als ich heute einkaufen war, musste ich nochmal in den Laden, weil
ich was vergessen hatte. In meiner Tasche hatte ich vom ersten Einkauf ein
Päckchen Zigaretten. An der Kasse dachte ich mir dann, was wäre eigentlich,
wenn ich jetzt meine Zigaretten einfach gegen eine andere Sorte gleichen
Preises tauschen würde?
Ich kam dann zu folgendem Schluß:
Es wäre einfach Ladendiebstahl. Was ich mit meinen Zigaretten mache, kann
dem Laden egal sein - auch wenn ich sie quasi an ihn verschenke. Was ich mit
den Zigaretten des Ladens mache, hingegen nicht...
Passt das ungefähr so?

Gruß,
Harald

Re: Kleine Juristische Fingerübung

am 23.07.2006 01:45:35 von Carlos Duerschmidt

"Harald Horn" <> skrev:

>wenn ich jetzt meine Zigaretten einfach gegen eine andere Sorte gleichen
>Preises tauschen würde?

>Es wäre einfach Ladendiebstahl. Was ich mit meinen Zigaretten mache, kann
>dem Laden egal sein - auch wenn ich sie quasi an ihn verschenke. Was ich mit

Es wäre erst einmal Diebstahl (§242 StGB) und gehörte daher in
d.s.r.s.
Du hättest die dort stehenden Zigaretten (=fremde bewegliche Sache)
dem Händler (=einem anderen) weggenommen, um sie selbst zu rauchen
(=in der Absicht, sie Dir rechtswidrig zuzueignen). Antragsdelikt
gemäß §248a StGB.

Zivilrechtlich könnte der Händler Dir mit SE aus unerlaubter Handlung
(§823 BGB) kommen, womit das wieder gruppenkonform wäre. Dafür müßte
ein Schaden entstehen, was aber in der Konstellation möglich ist.

Gruß
Carlos

Re: Kleine Juristische Fingerübung

am 23.07.2006 11:36:49 von Daniel Fichtner

Carlos Duerschmidt schrieb:

> Zivilrechtlich könnte der Händler Dir mit SE aus unerlaubter Handlung
> (§823 BGB) kommen, womit das wieder gruppenkonform wäre. Dafür müßte
> ein Schaden entstehen, was aber in der Konstellation möglich ist.
un-?

Wo soll der Schaden entstanden sein?

Beste Gruesse,

Daniel Fichtner


--
Merke: Eine an sich schon schwachsinnige Idee kann durch dilletantische
Ausführung sogar zum
ultimativen Knieschuss werden.
(Volker Soehnitz am 31. Maerz 2006 in dsrm)

Re: Kleine Juristische Fingerübung

am 23.07.2006 12:57:26 von Carlos Duerschmidt

Daniel Fichtner <> skrev:

>Wo soll der Schaden entstanden sein?

Die Roth Händle ohne, die der OP ins Regal gestellt hat, sind
in der Gegend unverkäuflich und müssen daher entsorgt werden;
die letzte West, die noch da war, hätte verkauft werden können.
Das ganze auch noch nachweisbar, dann ist der entgangene Gewinn
der Schaden. Ist zugegebenermaßen sehr unwahrscheinlich, aber
irgendwie mußte ja der Bogen zu d.s.r.m. her.

Gruß
Carlos

Re: Kleine Juristische Fingerübung

am 23.07.2006 13:09:19 von Daniel Fichtner

Carlos Duerschmidt schrieb:
>>Wo soll der Schaden entstanden sein?
>
> Die Roth Händle ohne, die der OP ins Regal gestellt hat, sind
> in der Gegend unverkäuflich und müssen daher entsorgt werden;
> die letzte West, die noch da war, hätte verkauft werden können.
> Das ganze auch noch nachweisbar, dann ist der entgangene Gewinn
> der Schaden. Ist zugegebenermaßen sehr unwahrscheinlich, aber
> irgendwie mußte ja der Bogen zu d.s.r.m. her.

Akademisch sicherlich denkbar. Inwieweit besteht hier fuer den
Geschaedigten die Nachweispflicht, dass der Schaden eintritt. D.h, ab
wann gilt die RH - uebrigens uebelstes Unkraut :) - als unverkaufbar? Ab
zwei Tagen? Zwei Wochen? Monate, Jahre?

D.


--
Merke: Eine an sich schon schwachsinnige Idee kann durch dilletantische
Ausführung sogar zum
ultimativen Knieschuss werden.
(Volker Soehnitz am 31. Maerz 2006 in dsrm)

Re: Kleine Juristische Fingerübung

am 23.07.2006 16:47:24 von Jan Felter

"Daniel Fichtner" <> schrieb im Newsbeitrag
news:44c359cb$0$7872$
> Carlos Duerschmidt schrieb:
>>>Wo soll der Schaden entstanden sein?
> >
>> Die Roth Händle ohne, die der OP ins Regal gestellt hat, sind
>> in der Gegend unverkäuflich und müssen daher entsorgt werden; die letzte
>> West, die noch da war, hätte verkauft werden können.
>> Das ganze auch noch nachweisbar, dann ist der entgangene Gewinn der
>> Schaden. Ist zugegebenermaßen sehr unwahrscheinlich, aber
>> irgendwie mußte ja der Bogen zu d.s.r.m. her.
>
> Akademisch sicherlich denkbar. Inwieweit besteht hier fuer den
> Geschaedigten die Nachweispflicht, dass der Schaden eintritt. D.h, ab wann
> gilt die RH - uebrigens uebelstes Unkraut :) - als unverkaufbar? Ab zwei
> Tagen? Zwei Wochen? Monate, Jahre?

Versteh ich nicht, der Schaden ist doch der Kaufpreis für die weggenommene
Schachtel.
Die wieder ins Regal gestellten Schachtel ist da völlig irrelevant, formal
korrekt gehört sie dem Ladeninhaber nicht mal. Eine Übereignung hat ja wohl
nicht stattgefunden.

Gruss, Jan