Tippspiel auf Bundesliga im Internet rechtswidrig?

Tippspiel auf Bundesliga im Internet rechtswidrig?

am 23.07.2006 11:39:30 von christian.maehler

Guten Tag,

ich bin Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins Clever Spenden e.V.
() und habe als Laie eine rechtliche Frage
zu einem Gewinnspiel, das wir veranstalten möchten.

Zum Bundesliga Start haben wir die Idee, ein Tippspiel auf die
Bundesliga im Internet zu starten - bundesweit. Jeder Teilnehmer tippt
alle Spiele und wer am Ende die meisten Punkte hat, gewinnt. Techn.
Basis für das Spiel ist der Anbieter tippkick.de, der auch von
Größen wie Aldi Süd als Tippspiel Plattform genutzt wird.

Bei unserem Spiel darf nur mitmachen, wer einen Beitrag von 17 EUR (50
Cent pro Spieltag) zahlt. Die Hälfte aller Einnahmen soll gespendet,
die andere Hälfte als Gewinn an die Teilnehmer ausgeschüttet werden.
Der Verein selbst als Veranstalter hat nichts davon - wie in unserer
Satzung festgelegt. Der Betrieb der notwendigen Internetseite erfolgt
ehrenamtlich und wird gesponsored. Bevor wir damit starten, möchten
wir sicherstellen, dass wir nicht gegen das staatl. Sportwettenmonopol
verstoßen oder gegen ein Gesetz in diesem Bereich - die Strafen im
StGB sind ja drakonisch!

Meine Frage: Ist unsere Idee genehmigungspflichtig? Wenn nein, warum
nicht und worauf kann ich mich da beziehen? Wenn ja, wo muss ich die
Genehmigung beantragen und was muss ich beachten? Und wie schnell geht
das?
Ich denke mal, dass auch andere solche Spiele veranstalten - wie etwa
die Aktion Mensch: kaufe ein Los, Teil wird gespendet, Teil wird in
Gewinn ausgeschüttet. Unmöglich scheint es nicht zu sein ...

Unser Verein hat seinen Sitz in Karlsruhe - ich bin nicht sicher, ob
das Bundesland gesetzl. eine Rolle spielt. Unsere Seite für das
Tippspiel ist praktisch fertig und kann auf Knopfdruck loslegen.

Ich hoffe, dass die Profis in diesem Forum einen guten Tipp für mich
haben - es wäre schade, wenn wir die Idee begraben müssten.

Danke für Ihre Hilfe, beste Grüße,

Christian Mähler
Clever Spenden e.V.