Nachweisverfahren KFZ mehr als 50% und 1% Regel

Nachweisverfahren KFZ mehr als 50% und 1% Regel

am 20.07.2006 13:19:20 von Matthias Reichelt

Hallo Leute,

mit BMF vom 07.07.2006 hat die Finanzverwaltung Stellung zum Nachweis, wie
die mehr als 50% Nutzung zu betrieblichen Zwecken auszusehen hat, genommen.



Also Fahrtenbücher einstellen, falls jetzt schon der 3 Monatszeitraum
nachgewiesen werden kann.
In allen anderen Fällen: Müßte doch gesteuert werden können! 3 Monate mal
ordentlich betrieblich fahren.

Ansonsten ist die Regelung nicht so heiß gestrickt worden,wie anfangs
gedacht wurde, oder?

Gruß Matti

Re: Nachweisverfahren KFZ mehr als 50% und 1% Regel

am 20.07.2006 13:54:45 von Erich Mathild

"Matthias Reichelt" <> wrote:

>In allen anderen Fällen: Müßte doch gesteuert werden können! 3 Monate mal
>ordentlich betrieblich fahren.

Hast Du bei der 3-Monats-Regel das Wort "repräsentativ" geflissentlich
überlesen?

Ansonsten: Danke für den Link.

Gruß
Erich

Re: Nachweisverfahren KFZ mehr als 50% und 1% Regel

am 20.07.2006 22:38:59 von Martin Kolberg

"Matthias Reichelt" <> schrieb

> Ansonsten ist die Regelung nicht so heiß gestrickt worden,wie anfangs
> gedacht wurde, oder?

Ich habe den Eindruck, daß das ganze ein unausgegorener Fehlschuß ist.

Bei der 1% Regelung schrammen viele Betriebe mit etwas älteren
Autos knapp an der Deckelung vorbei -> fast 100% private Nutzung

Jetzt bekommen ausgerrechnet diejenigen einen Freibrief für eine
Pauschalregelung, die kein Fahrtenbuch führen möchten.

=> Während der Handelsreisende (z.B. 7 Jahre alter Mercedes) ein
komplettes Fahrtenbuch führen muß, wenn er überhaupt PKW-
Kosten ansetzen möchte, kann derjenige, der den PKW nur aus
steuerlichen Gründen im Betrieb hat, locker 30 - 40 % betriebliche
Nutzung für Jahre durchsetzen, wenn es einen representativen Zeit-
raum gab, wo derartiges nachweisbar war.

Re: Nachweisverfahren KFZ mehr als 50% und 1% Regel

am 21.07.2006 08:14:56 von Uwe Schmitz

Erich Mathild wrote:
> "Matthias Reichelt" <> wrote:
>
>> In allen anderen Fällen: Müßte doch gesteuert werden können! 3
>> Monate mal ordentlich betrieblich fahren.
>
> Hast Du bei der 3-Monats-Regel das Wort "repräsentativ" geflissentlich
> überlesen?

Wer bestimmt, was "repräsentativ" ist?
Das dürfte doch wohl der Unternehmer sein, oder?

Uwe

Re: Nachweisverfahren KFZ mehr als 50% und 1% Regel

am 21.07.2006 08:16:01 von Uwe Schmitz

Matthias Reichelt wrote:
>
> Ansonsten ist die Regelung nicht so heiß gestrickt worden,wie anfangs
> gedacht wurde, oder?

Die Regelung ist idiotisch; genau wie das dazugehörige Gesetz.
Abbau der Bürokratie hat sich die Regierung auf die Fahnen geschrieben.
Die Tinte scheint aber bereits verblasst zu sein.

ZUwe

Re: Nachweisverfahren KFZ mehr als 50% und 1% Regel

am 21.07.2006 14:16:19 von Erich Mathild

"Uwe Schmitz" <> wrote:

>> Hast Du bei der 3-Monats-Regel das Wort "repräsentativ" geflissentlich
>> überlesen?
>
>Wer bestimmt, was "repräsentativ" ist?
>Das dürfte doch wohl der Unternehmer sein, oder?

Der Betriebsprüfer? Auch rückwirkend, lies mal den gesamten Text!

Verschmitzte Grüße
Erich

Re: Nachweisverfahren KFZ mehr als 50% und 1% Regel

am 21.07.2006 23:47:57 von Eric Lorenz

Uwe Schmitz schrieb:

> Die Regelung ist idiotisch; genau wie das dazugehörige Gesetz.
> Abbau der Bürokratie hat sich die Regierung auf die Fahnen geschrieben.
> Die Tinte scheint aber bereits verblasst zu sein.
>

Finde ich net. Wieviele Unternehmer haben Fahrzeuge im BV, die da
eigentlich nichts verloren hätten?

Eric