Re: Berufsunfähigkeitsversicherung - was bedenken?
am 20.09.2007 16:15:56 von Florian ZimmererHallo Thomas,
Thomas Hühn schrieb:
> Ich las kürzlich in einem Webforum etwas über einen angeblichen
> Unterschied zwischen "Probeantrag" und "Vorabanfrage".
>
> Letzteres führe ebenso zu einem verbindlichen Vertragsangebot der
> Versicherung, sei aber kein Probeantrag, so daß man auch später noch die
> Frage nach vorangegangenen Anträgen negativ beantworten könne, eben weil
> es nur eine Anfrage und kein Antrag sei.
>
> Ist dem wirklich so oder ist das Käse?
Ich kenne die sog. "Risikovorabanfrage" nur aus dem Bereich der PKV. Im
Zusammenhang mit einer BU habe ich davon bisher noch nichts gehört. Kann
aber sein, daß es das da auch gibt. Nach meiner unprofessionellen
Rechtsauffassung macht das aber keinen Unterschied, ob man die o.a.
Frage nach vorangegangen Anträgen mit dem Hinweis auf eine
Risikovorabanfrage oder einen *Probe*antrag verneint. Hört sich für mich
nach juristischer Wortklauberei an. Vielleicht kann ja einer der im Bord
anwesenden Versicherungsmakler/-berater einen Erkenntnisgewinn in der
Richtung einer unterschiedlichen Behandlung der beiden Papierstücke bei
einer Versicherungsgesellschaft beisteuern?
>
> Thomas
Gruß,
Flo.