Krankenkassenbeitrag ohne Job
Krankenkassenbeitrag ohne Job
am 14.10.2007 00:54:15 von Guido Ostkamp
Hallo,
der Mega Thread 'optimale Geldanlage bei ~ 1400¤ monatlicher Entnahme'
von neulich hat bei mir auch noch die Frage aufgeworfen, wie die
Krankenkassen-Beiträge in einer solchen Situation eigentlich aussehen.
Zur Erinnerung: Jemand wollte von einer bestimmten Kapitalsumme
möglichst lange ohne Job leben.
Ich schreibe mal, wie ich das verstanden habe und bitte um Kommentare:
Eine 'gesetzliche' Versicherung liegt ja somit nicht mehr vor, weil
kein Arbeitseinkommen existiert, andererseits ist eine rein private
Versicherung nicht mehr möglich, weil die Mindest-Einkommensgrenze
hierzu nicht mehr erreicht wird. Es handelt sich also offenbar um eine
'freiwillige' Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Versicherung oder
einen gleichgestellten Tarif in einer vormals privaten Versicherung.
Wie berechnen sich da nun die Beiträge?
Ich habe von der SBK z.B. ein Formular unter
<>
heruntergeladen, wonach "die gesamte wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit" zu berücksichtigen ist, d.h. alle Einnahmen und
Geldmittel, die man verbraucht oder verbrauchen könnte.
Unter anderem wird auch nach Zinsen und Dividendenzahlungen gefragt,
die man für das Jahr angeben soll (auch Abfindungen der letzten 3
Jahre scheinen eine Rolle zu spielen).
Es fragt sich bloß, wie man Zinsen angeben soll, wenn doch z.B. das
Geld z.B. als Tagesgeld oder Festgeld angelegt ist, wobei sich sowohl
der Zinssatz als auch das Guthaben (durch Entnahme) ständig ändern
kann.
Außerdem frage ich mich, ob gefordert werden kann, daß das Geld
maximal verzinsbar angelegt wird. Schließlich stände bei langfristiger
Anlage mit 4,6% ein höherer Zinssatz zur Verfügung als bei Tagesgeld
mit bspw. 3,8% bzw. zahlt vielleicht auch einfach eine Bank mehr als
die andere für die gleiche Anlageart.
Oder umgekehrt, würde man bspw. mit vollem Risiko alles in Aktien
anlegen, wo evtl. wenig Dividenden anfallen, könnte man den
Krankenkassenbeitrag, da er möglicherweise nur Dividenden
berücksichtigt, ziemlich drücken.
Das einzige, was klar zu sein scheint ist, daß als Mindest-Einkommen,
ein monatlicher Wert von 816,67 ¤ angesetzt wird, auch wenn keine
Einkünfte vorliegen. Damit müßten sich dann etwa Beiträge von ca. 133
¤ pro Monat ergeben.
Ich nehme auch mal an, daß der somit errechnete und privat gezahlte
Beitrag vermutlich vollständig von der Einkommensteuer absetzbar ist.
Interessieren würde mich nebenbei auch, ob bei regulär Angestellten,
deren Bruttolohn aber unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt,
ebenfalls noch zusätzlich zum Arbeitslohn die Kapitaleinkünfte
abgefragt werden und hieraus ggf. Krankenkassenbeiträge nachgezahlt
werden müssen. Ist das tatsächlich so, oder gilt diese Versicherung
dann als 'gesetzliche' Versicherung mit anderen Berechnungsregeln?
Gruß
Guido
Re: Krankenkassenbeitrag ohne Job
am 14.10.2007 11:13:34 von nospam.0x4711
Guido Ostkamp in =
<news:>:
>Eine 'gesetzliche' Versicherung liegt ja somit nicht mehr vor, weil
>kein Arbeitseinkommen existiert, andererseits ist eine rein private
>Versicherung nicht mehr möglich, weil die Mindest-Einkommensgrenze
>hierzu nicht mehr erreicht wird. Es handelt sich also offenbar um eine
>'freiwillige' Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Versicherung oder
>einen gleichgestellten Tarif in einer vormals privaten Versicherung.
Eher sowas wie eine freiwillige Pflichtversicherung. Oder auch Pflicht
zur freiwilligen Versicherung.
>Wie berechnen sich da nun die Beiträge?=20
Aus Deinem Einkommen.
>Unter anderem wird auch nach Zinsen und Dividendenzahlungen gefragt,
>die man für das Jahr angeben soll (auch Abfindungen der letzten 3
>Jahre scheinen eine Rolle zu spielen).
>
>Es fragt sich bloß, wie man Zinsen angeben soll, wenn doch z.B. das
>Geld z.B. als Tagesgeld oder Festgeld angelegt ist, wobei sich sowohl
>der Zinssatz als auch das Guthaben (durch Entnahme) ständig ändern
>kann.
Bei mir reichte als Nachweis der Steuerbescheid. Da der ja aber immer
rückwirkend gilt, weiß ich nicht, ob die Kasse im nächsten Jahr
nachberechnen (oder vielleicht sogar rückerstatten?) wird. Mit dieser
=46rage möchte ich mich dem Thread anschließen.=20
>Außerdem frage ich mich, ob gefordert werden kann, daß das Geld
>maximal verzinsbar angelegt wird. Schließlich stände bei =
langfristiger
>Anlage mit 4,6% ein höherer Zinssatz zur Verfügung als bei Tagesgeld
>mit bspw. 3,8% bzw. zahlt vielleicht auch einfach eine Bank mehr als
>die andere für die gleiche Anlageart.
>
>Oder umgekehrt, würde man bspw. mit vollem Risiko alles in Aktien
>anlegen, wo evtl. wenig Dividenden anfallen, könnte man den
>Krankenkassenbeitrag, da er möglicherweise nur Dividenden
>berücksichtigt, ziemlich drücken.
Eventuell - denn ich kenne Deine Größenordnung nicht - machst Du da
einen Denkfehler, weil die Kasse ein fiktives Mindesteinkommen ansetzt.
Trotz nur 321=A4 Einnahmen aus Kapitalvermögen geht die Barmer hier von=
=20
"1/3 der Monatlichen Bezugsgröße" (was auch immer das sein mag) aus=20
und davon (816,67=A4) zahle ich meine Beiträge.=20
Das lese ich so, daß ein künstliches Drücken der Zinserträge =
unter diese
816,67=A4 Dir nur schadet aber nichts nutzt. IMHO. Irren ist menschlich,
vielleicht korrigiert mich ja gleich jemand ...
CU!
Ulrich
--=20
51°26'57.97",7°1'48.09"
Re: Krankenkassenbeitrag ohne Job
am 14.10.2007 11:55:04 von hans.schuetze
Ulrich F. Heidenreich wrote:
> Bei mir reichte als Nachweis der Steuerbescheid. Da der ja aber immer
> rückwirkend gilt, weiß ich nicht, ob die Kasse im nächsten Jahr
> nachberechnen (oder vielleicht sogar rückerstatten?) wird. Mit dieser
> Frage möchte ich mich dem Thread anschließen.
Warum stellst Du diese Frage nicht auch der KK?
Gruß,
Hans
Re: Krankenkassenbeitrag ohne Job
am 14.10.2007 12:14:06 von nospam.0x4711
Hans Schütze in <news:>:
>Ulrich F. Heidenreich wrote:
>
>> Bei mir reichte als Nachweis der Steuerbescheid. Da der ja aber immer
>> rückwirkend gilt, weiß ich nicht, ob die Kasse im nächsten Jahr
>> nachberechnen (oder vielleicht sogar rückerstatten?) wird. Mit =
dieser
>> Frage möchte ich mich dem Thread anschließen.=20
>
>Warum stellst Du diese Frage nicht auch der KK?
Weil da heute niemand da ist. Außerdem hasse ich dieses Argument,=20
macht es doch 99% des Usenets überflüssig, weil es immer bessere
Informationsquellen gibt.=20
CU!
Ulrich
--=20
51°26'57.97",7°1'48.09"
Re: Krankenkassenbeitrag ohne Job
am 14.10.2007 13:12:41 von Mueller Michael
Hallo,
Ulrich F. Heidenreich wrote:
> Bei mir reichte als Nachweis der Steuerbescheid. Da der ja aber immer
> rückwirkend gilt, weiß ich nicht, ob die Kasse im nächsten Jahr
> nachberechnen (oder vielleicht sogar rückerstatten?) wird. Mit dieser
> Frage möchte ich mich dem Thread anschließen.
Vorsicht, KKs erstatten grundseatzlich KEIN Geld,
wohl stellen sie aber Nachforderungen.
Wer zuviel bezahlt hat, sieht sein Geld nicht wieder.
Das ist leider voellig unbekannt, mir ist es auch erst
ueber einen Fall in meinem Bekanntenkreis bekannt geworden.
Meine Bekannte ist daraufhin in eine private KK geflohen,
weil sie nicht noch mehr ueberraschende, fiese Klauseln
kennenlernen wollte.
Michael Mueller
Re: Krankenkassenbeitrag ohne Job
am 14.10.2007 13:27:32 von Frank Kozuschnik
Guido Ostkamp schrieb:
> Jemand wollte von einer bestimmten Kapitalsumme
> möglichst lange ohne Job leben.
>
> Ich schreibe mal, wie ich das verstanden habe und bitte um Kommentare:
>
> Eine 'gesetzliche' Versicherung liegt ja somit nicht mehr vor, weil
> kein Arbeitseinkommen existiert,
Für den Privatier gibt es - wahrscheinlich - keine gesetzliche
*Pflicht*versicherung.
> andererseits ist eine rein private Versicherung nicht mehr möglich,
> weil die Mindest-Einkommensgrenze hierzu nicht mehr erreicht wird.
Für die private Krankenversicherung braucht man kein Mindesteinkommen,
sondern nur eine Versicherungsgesellschaft, die einen nimmt.
> Es handelt sich also offenbar um eine
> 'freiwillige' Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Versicherung oder
> einen gleichgestellten Tarif in einer vormals privaten Versicherung.
Es kommt darauf an, wie der Privatier "vorher" versichert war.
Wenn er die Vorversicherungszeiten - oder eine der anderen
Voraussetzungen nach § 9 I SGB V - erfüllt, kann er als freiwilliges
Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Die Beiträge
richten sich im Prinzip nach dem Einkommen.
War er unmittelbar vorher privat versichert, dann ändert sich daran
erst mal nichts. Auch die Beiträge bleiben so hoch wie bisher.
Allerdings kann er ggf. auf das Krankentagegeld verzichten. Einen
"gleichgestellten" Tarif gibt es nicht, die private Versicherung
bleibt privat.
Ansonsten gibt es, je nachdem, wie er zuletzt versichert war, entweder
den Standardtarif - ab 2009 den Basistarif - in der privaten
Krankenversicherung oder die gesetzliche Pflichtversicherung nach § 5
I 13 SGB V.
> Wie berechnen sich da nun die Beiträge?
Nach der Satzung der Krankenkasse, im Rahmen von § 240 SGB V.
> Es fragt sich bloß, wie man Zinsen angeben soll, wenn doch z.B. das
> Geld z.B. als Tagesgeld oder Festgeld angelegt ist, wobei sich sowohl
> der Zinssatz als auch das Guthaben (durch Entnahme) ständig ändern
> kann.
In der voraussichtlichen Höhe?
> Außerdem frage ich mich, ob gefordert werden kann, daß das Geld
> maximal verzinsbar angelegt wird.
Nein. Fordert das denn überhaupt jemand?
> Oder umgekehrt, würde man bspw. mit vollem Risiko alles in Aktien
> anlegen, wo evtl. wenig Dividenden anfallen, könnte man den
> Krankenkassenbeitrag, da er möglicherweise nur Dividenden
> berücksichtigt, ziemlich drücken.
Das ist bei der Einkommensteuer - derzeit - nicht anders. Und im
Prinzip knüpft der sozialrechtliche Einkommensbegriff an den des
Einkommensteuerrechts.
> Das einzige, was klar zu sein scheint ist, daß als Mindest-Einkommen,
> ein monatlicher Wert von 816,67 ¤ angesetzt wird, auch wenn keine
> Einkünfte vorliegen. Damit müßten sich dann etwa Beiträge von ca. 133
> ¤ pro Monat ergeben.
Ja, bei der SBK, einschließlich Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung.
> Ich nehme auch mal an, daß der somit errechnete und privat gezahlte
> Beitrag vermutlich vollständig von der Einkommensteuer absetzbar ist.
Ja, das sind Sonderausgaben.
> Interessieren würde mich nebenbei auch, ob bei regulär Angestellten,
> deren Bruttolohn aber unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt,
> ebenfalls noch zusätzlich zum Arbeitslohn die Kapitaleinkünfte
> abgefragt werden und hieraus ggf. Krankenkassenbeiträge nachgezahlt
> werden müssen. Ist das tatsächlich so, oder gilt diese Versicherung
> dann als 'gesetzliche' Versicherung mit anderen Berechnungsregeln?
Für versicherungs*pflichtig* Beschäftigte gelten in der Tat andere
Regeln (§ 226 SGB V). Kapitaleinkünfte spielen da keine Rolle.
Re: Krankenkassenbeitrag ohne Job
am 14.10.2007 14:20:14 von Lutz Schulze
Am Sun, 14 Oct 2007 13:27:32 +0200 schrieb Frank Kozuschnik:
>> Es handelt sich also offenbar um eine
>> 'freiwillige' Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Versicherung oder
>> einen gleichgestellten Tarif in einer vormals privaten Versicherung.
>
> Es kommt darauf an, wie der Privatier "vorher" versichert war.
>
> Wenn er die Vorversicherungszeiten - oder eine der anderen
> Voraussetzungen nach § 9 I SGB V - erfüllt, kann er als freiwilliges
> Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Die Beiträge
> richten sich im Prinzip nach dem Einkommen.
Dann wäre auch aus diesem Grund im neulich diskutierten Fall ein Job in der
Gleitzone knappt über 400 Euro optimal. Man kommt mal unter Leute, schont
durch zusätzliches Einkommen das Vermögen und ist günstig gesetzlich
krankenversichert.
Lutz
--
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Serverraum gibt: preiswerte Monitoring Hard- und Software-kostenloses Plugin
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Re: Krankenkassenbeitrag ohne Job
am 14.10.2007 14:41:39 von hans.schuetze
>> Warum stellst Du diese Frage nicht auch der KK?
>
> Weil da heute niemand da ist.
Dann warte halt bis Montag.
> Außerdem hasse ich dieses Argument,
> macht es doch 99% des Usenets überflüssig, weil es immer bessere
> Informationsquellen gibt.
Eben.
Gruß,
Hans
Re: Krankenkassenbeitrag ohne Job
am 14.10.2007 15:24:12 von Frank Kozuschnik
Lutz Schulze schrieb:
> Frank Kozuschnik:
>
> > Wenn er die Vorversicherungszeiten - oder eine der anderen
> > Voraussetzungen nach § 9 I SGB V - erfüllt, kann er als freiwilliges
> > Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Die Beiträge
> > richten sich im Prinzip nach dem Einkommen.
>
> Dann wäre auch aus diesem Grund im neulich diskutierten Fall ein Job in der
> Gleitzone knappt über 400 Euro optimal. Man kommt mal unter Leute, schont
> durch zusätzliches Einkommen das Vermögen und ist günstig gesetzlich
> krankenversichert.
Das ist dann zwar keine freiwillige, sondern eine Pflichtversicherung,
aber wohl typischerweise die günstigste Möglichkeit.
Sie scheidet allerdings aus, wenn er bereits 55 Jahre alt ist und die
letzten fünf Jahre nicht gesetzlich versichert war (§ 6 IIIa SGB V).
Re: Krankenkassenbeitrag ohne Job
am 14.10.2007 17:52:20 von Guido Ostkamp
Frank Kozuschnik <> wrote:
> Für die private Krankenversicherung braucht man kein
> Mindesteinkommen, sondern nur eine Versicherungsgesellschaft, die
> einen nimmt.
Soweit ich weiß, kann man nur dann in eine echte PKV, wenn keine
Versicherungspflicht in der GKV besteht, was dann wieder davon
abhängt, ob der betreffende einen Job hat oder nicht und ggf. wie hoch
sein Einkommen ist.
> Es kommt darauf an, wie der Privatier "vorher" versichert war.
> [...]
> War er unmittelbar vorher privat versichert, dann ändert sich daran
> erst mal nichts. Auch die Beiträge bleiben so hoch wie bisher.
> Allerdings kann er ggf. auf das Krankentagegeld verzichten. Einen
> "gleichgestellten" Tarif gibt es nicht, die private Versicherung
> bleibt privat.
Ich ging davon aus, daß der übliche Weg ein Zwangs-Privatier zu
werden, darin besteht, erstmal den Job zu verlieren, ALG I zu beziehen
und dabei in die GKV zurückzuwechseln (weil man sich möglicherweise
hohe Beiträge zu einer PKV zukünftig nicht mehr leisten kann) und
danach aufgrund vorhandenen Vermögens bis zu dessen Verbrauch oder der
Aufnahme einer neuen Tätigkeit zum Zwangs-Privatier zu werden.
Nebenbei bemerkt habe ich auch schon Artikel gelesen, in denen darauf
hingewiesen wird, daß nach Ende von ALG I und Nicht-Zahlung von Hartz
IV (wg. vorhandenen Vermögens) der totale Verlust des
KV-Versicherungsschutzes droht, wenn es versäumt wird, innerhalb einer
kurzen Frist die freiwillige Weiterversicherung zu beantragen. Einige
Versicherungen kündigen dann von sich aus und eine Pflicht zur
Wiederaufnahme durch eine GKV besteht angeblich nicht.
>> Es fragt sich bloß, wie man Zinsen angeben soll, wenn doch z.B. das
>> Geld z.B. als Tagesgeld oder Festgeld angelegt ist, wobei sich
>> sowohl der Zinssatz als auch das Guthaben (durch Entnahme) ständig
>> ändern kann.
>
> In der voraussichtlichen Höhe?
Tja, wie schon geschrieben, mit unvorhersehbaren Zinsentwicklungen
etc. wird das wohl schwierig. Und falls es so ist, wie nebenan
erwähnt, daß nämlich eine GKV keine überzahlten Beiträge
zurückerstattet, hat man ein echtes Problem.
>> Außerdem frage ich mich, ob gefordert werden kann, daß das Geld
>> maximal verzinsbar angelegt wird.
>
> Nein. Fordert das denn überhaupt jemand?
Die Formulierung "Geldmittel, die Sie für den Lebensunterhalt
verbrauchen oder *verbrauchen könnten*" hat mich hier stutzig gemacht.
Natürlich könnte ein Privatier mehr Geld aus seinem Vermögen abziehen
und auch höhere Beiträge bezahlen, aber sein Geld wäre logischerweise
auch schneller verbraucht.
Ich weiß auch nicht, ob derzeit überhaupt eine "Sorgfaltspflicht" für
die Verwaltung des eigenen Vermögens bei drohendem Hartz IV besteht.
Theoretisch könnte man ja auch eine Weltreise machen, das Geld in der
Spielbank verzocken und anschließend nach Reduktion unterhalb des
Schonvermögens wieder die Hand aufhalten.
Gruß
Guido
Re: Krankenkassenbeitrag ohne Job
am 14.10.2007 17:57:42 von Guido Ostkamp
Ulrich F. Heidenreich <> wrote:
> Bei mir reichte als Nachweis der Steuerbescheid. Da der ja aber
> immer rückwirkend gilt, weiß ich nicht, ob die Kasse im nächsten
> Jahr nachberechnen (oder vielleicht sogar rückerstatten?) wird.
Genau das ist der Punkt. Außerdem können ja im letzten Steuerjahr
durchaus noch das höhere ALG I oder Abfindungen gezahlt worden sein,
die im Folgejahr nicht mehr vorhanden sind, was dann zu viel zu hohen
Beiträgen für das Folgejahr führen würde.
Gruß
Guido
Re: Krankenkassenbeitrag ohne Job
am 14.10.2007 18:09:47 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Krankenkassenbeitrag ohne Job
am 14.10.2007 18:12:50 von nospam.0x4711
Guido Ostkamp in =
<news:>:
>Nebenbei bemerkt habe ich auch schon Artikel gelesen, in denen darauf
>hingewiesen wird, daß nach Ende von ALG I und Nicht-Zahlung von Hartz
>IV (wg. vorhandenen Vermögens) der totale Verlust des
>KV-Versicherungsschutzes droht, wenn es versäumt wird, innerhalb einer
>kurzen Frist die freiwillige Weiterversicherung zu beantragen.
Nach meinem Wissenstand ist das mit der Gesundheitsreform erledigt:
Deine letzte Krankenkasse hat die Pflicht, Dich wieder aufzunehmen.
CU!
Ulrich
--=20
51°26'57.97",7°1'48.09"
Re: Krankenkassenbeitrag ohne Job
am 14.10.2007 19:33:06 von Frank Kozuschnik
Guido Ostkamp schrieb:
> Frank Kozuschnik:
>
> > Für die private Krankenversicherung braucht man kein
> > Mindesteinkommen, sondern nur eine Versicherungsgesellschaft, die
> > einen nimmt.
>
> Soweit ich weiß, kann man nur dann in eine echte PKV, wenn keine
> Versicherungspflicht in der GKV besteht [...]
Rechtlich ist das keine Voraussetzung. Warum auch?
> > Es kommt darauf an, wie der Privatier "vorher" versichert war.
> > [...]
> > War er unmittelbar vorher privat versichert, dann ändert sich daran
> > erst mal nichts. Auch die Beiträge bleiben so hoch wie bisher.
> > Allerdings kann er ggf. auf das Krankentagegeld verzichten. Einen
> > "gleichgestellten" Tarif gibt es nicht, die private Versicherung
> > bleibt privat.
>
> Ich ging davon aus, daß der übliche Weg ein Zwangs-Privatier zu
> werden, darin besteht, erstmal den Job zu verlieren, ALG I zu beziehen
> und dabei in die GKV zurückzuwechseln (weil man sich möglicherweise
> hohe Beiträge zu einer PKV zukünftig nicht mehr leisten kann) und
> danach aufgrund vorhandenen Vermögens bis zu dessen Verbrauch oder der
> Aufnahme einer neuen Tätigkeit zum Zwangs-Privatier zu werden.
Das mag schon sein.
Denkbar wäre aber auch, dass jemand aus freien Stücken Privatier wird,
weil er genug Vermögen angesammelt, geerbt oder im Lotto gewonnen hat.
Der bleibt vielleicht privat versichert, weil er es sich leisten kann.
Vielleicht war er auch selbständig, immer privat versichert und
bekommt kein Arbeitslosengeld.
> Nebenbei bemerkt habe ich auch schon Artikel gelesen, in denen darauf
> hingewiesen wird, daß nach Ende von ALG I und Nicht-Zahlung von Hartz
> IV (wg. vorhandenen Vermögens) der totale Verlust des
> KV-Versicherungsschutzes droht, wenn es versäumt wird, innerhalb einer
> kurzen Frist die freiwillige Weiterversicherung zu beantragen.
Den Beitritt als freiwilliges Mitglied muss der Privatier innerhalb
von drei Monaten der Krankenkasse anzeigen (§ 9 II SGB V).
> Einige Versicherungen kündigen dann von sich aus und eine Pflicht
> zur Wiederaufnahme durch eine GKV besteht angeblich nicht.
"Kündigen" heißt wahrscheinlich, die Krankenkasse teilt mit, dass die
Voraussetzungen für eine freiwillige Mitgliedschaft fehlen, weil der
Beitritt nicht rechtzeitig erklärt wurde. Allerdings entsteht dann
neuerdings (seit 01.04.2007) Versicherungspflicht nach § 5 I 13 SGB V.
> >> Außerdem frage ich mich, ob gefordert werden kann, daß das Geld
> >> maximal verzinsbar angelegt wird.
> >
> > Nein. Fordert das denn überhaupt jemand?
>
> Die Formulierung "Geldmittel, die Sie für den Lebensunterhalt
> verbrauchen oder *verbrauchen könnten*" hat mich hier stutzig gemacht.
Das heißt, dass auch solche Geldmittel als Einnahmen zählen, die man
gar nicht für den Lebensunterhalt verbraucht, sondern spendet, in den
Sparstrumpf steckt oder sonstwas damit macht.
> Natürlich könnte ein Privatier mehr Geld aus seinem Vermögen abziehen
> und auch höhere Beiträge bezahlen, aber sein Geld wäre logischerweise
> auch schneller verbraucht.
Das wären dann keine Einnahmen.
Re: Krankenkassenbeitrag ohne Job
am 14.10.2007 19:36:18 von Manfred Ginger
Guido Ostkamp wrote:
>> Für die private Krankenversicherung braucht man kein
>> Mindesteinkommen, sondern nur eine Versicherungsgesellschaft, die
>> einen nimmt.
>
> Soweit ich weiß, kann man nur dann in eine echte PKV, wenn keine
> Versicherungspflicht in der GKV besteht
Soweit ich weiß kann man neben der Versicherungspflicht in eine
echte PKV. Nur ist es für den Versicherungsnehmer wirtschaftlich
nicht sinnvoll, Grundleistungen zweimal zu bezahlen aber nur
einmal zu erhalten.
> Gruß
--
Ginger
------------------------------------------------------------ ----------
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Re: Krankenkassenbeitrag ohne Job
am 14.10.2007 21:00:05 von unknown
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Re: Krankenkassenbeitrag ohne Job
am 14.10.2007 22:47:25 von unknown
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Re: Krankenkassenbeitrag ohne Job
am 24.10.2007 22:13:03 von Guido Ostkamp
Martin Gerdes <> wrote:
> Ts, ts! Der OP fragt doch ausdrücklich nach einer
> Krankenversicherung ohne Job! Da kannst Du ihm doch nicht einfach
> vorschlagen, er soll sich eine Arbeit suchen, weil das für ihn per
> saldo billiger und besser wäre!
Da in dem Fall ich der OP bin: Er kann, er darf und er soll ;-)
Glücklicherweise ist das derzeit für mich derzeit auch nur ein
theoretisches Planspiel.
Gruß
Guido
Re: Krankenkassenbeitrag ohne Job
am 26.10.2007 00:00:06 von unknown
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