Re: alten Bausparvertrag kündigen?

Re: alten Bausparvertrag kündigen?

am 17.10.2007 11:15:03 von urseljacob

hallo ,
ich besitze einen bhw bausparvertrag über 56000,00DM abgeschlossen
1997
ich hatte Anfangs vor diesen Bausparvertrag anzusparen, die guten
Zinsen zu nutzen und später mal aufzulösen, wenn ich das
Geld für etwas Anderes gebraucht hätte. Habe aber nur
1400,00DM eingezahlt,da es bessere Anlagemöglichkeiten gab.
Bei Vertragsabschluß wurde ich in dem Glauben gelassen, daß man die
Abschlußgebühr von immerhin 560,00 DM zurückbekommt, wenn man keinen
Bausparvertrag in Anspruch nimmt.
Kürzlich erhielt ich einen Brief von der BHW. dass mein
Vertrag gekündigt wird, da ich die damit verbundenen Vorteile nicht
nutze.
Die Abschlußgebühr wird nicht ausgezahlt, die kann ich in den Wind
schreiben, da der Vertrag zu keiner Zeit zuteilungsreif war.

Kann mir jemand einen Rat geben?


--
urseljacob
------------------------------------------------------------ ------------
urseljacob's Profile:
View this thread:

Re: alten Bausparvertrag kündigen?

am 18.10.2007 18:03:55 von tonello47

urseljacob;1803613 Wrote:
> hallo ,
> ich besitze einen bhw bausparvertrag über 56000,00DM abgeschlossen 1997
> Habe aber nur 1400,00DM eingezahlt,da es bessere Anlagemöglichkeiten
> gab.
> Bei Vertragsabschluß wurde ich in dem Glauben gelassen, daß man die
> Abschlußgebühr von immerhin 560,00 DM zurückbekommt, wenn man keinen
> Bausparvertrag in Anspruch nimmt.
> Kürzlich erhielt ich einen Brief von der BHW. dass mein
> Vertrag gekündigt wird, da ich die damit verbundenen Vorteile nicht
> nutze.
> Die Abschlußgebühr wird nicht ausgezahlt, die kann ich in den Wind
> schreiben, da der Vertrag zu keiner Zeit zuteilungsreif war.
>
> Kann mir jemand einen Rat geben?

Moin, moin!

Wenn man einen BS-Vertrag abschließt, hat man Rechte und Pflichten.
Eine Pflicht ist eine bestimmte Summe im Jahr in den BS-Vertrag
einzuzahlen.
Diese Summe ist abhängig von der Höhe des BS-Vertrages und dem Tarif
den man wählt.
Prüfe bitte mal wie hoch die Mindestsparrate ist. Das steht sicher in
den BS-Bedingungen. 1400,00 DM in zehn Jahren ist sicherlich zuwenig.
Dort steht auch etwas über die Verzinsung.
Evtl lohnt sich ja doch etwas dort einzuzahlen. Dann würde ich
Widerspruch gegen die Zwangsauflösung einlegen. Denke dir aber eine gute
Begründung aus.
Auslandaufenthalt daher vergessen einzuzahlen zB.
Die Abschlußgebühr wird nur zurückgezahlt, wenn man auf das
Bauspardarlehen verzichtet. Das geht aber erst wenn der BS-Vertrag
zugeteilt ist.
Tschüß
tonello47


--
tonello47
------------------------------------------------------------ ------------
tonello47's Profile:
View this thread:

Re: alten Bausparvertrag kündigen?

am 03.11.2007 16:48:54 von georg.schwarz

urseljacob <> wrote:

> Kürzlich erhielt ich einen Brief von der BHW. dass mein
> Vertrag gekündigt wird, da ich die damit verbundenen Vorteile nicht
> nutze.

dazu gab es Ende Oktober in der FTD einen Artikel auf der Titelseite.

e/267570.html

--
Georg Schwarz
+49 151 11559652