Re: Frage zum Thema Grundschuld bei Etw-Kauf

Re: Frage zum Thema Grundschuld bei Etw-Kauf

am 19.10.2007 22:22:36 von Kartoffel

Hallo Leute.
vor 2 monate gekauft mit Finanzierung.
Hole gestern Grundbuch auszug und finde einen Grundschuld ohne
Brief XYZ.000 euro (viel!!!) mit 15% jahreszinsen sofort
vollstreckbar.
Beim Notar und Finanzierung gesellschaft habe doch gezeigt dass ich
eine schuldenfreie wohnung kaufte jetzt aber.... Ist es betrug oder
normal? Mein Anwalt weisst nichts von der Grundschuld. Erst am montag
telefoniere ich mit ihm.


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Kartoffel
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AW: Frage zum Thema Grundschuld bei Etw-Kauf

am 20.10.2007 13:41:31 von Turan Fettahoglu

> Beim Notar und Finanzierung gesellschaft habe doch gezeigt dass ich
> eine schuldenfreie wohnung kaufte jetzt aber.... Ist es betrug oder
> normal? Mein Anwalt weiss nichts von der Grundschuld. Erst am montag
> telefoniere ich mit ihm.

Die wahrscheinlichste Möglichkeit:
Die Löschung der Grundschuld des Verkäufers kann erst erfolgen, wenn er nach
Eingang _deines_ Gelds den restlichen Kredit zurückzahlt. _Danach_ darf er
mit der Löschungsbewilligung der Bank die Löschung beantragen.

Bis dahin bleibt die Grundschuld noch eingetragen, was aber nicht heißt,
dass _du_ zweimal für die Wohnung zahlen musst.

Ich kenne folgende Formulierung bei einer Grundschuldbestellung:
"Die Grundschuld erhält die erste Rangstelle, vorerst die nächstoffene
Rangstelle" - eben weil die alte Grundschuld noch nicht gelöscht ist!

Frage deinen Anwalt / Notar, der müsste das kurzfristig klären können.

Re: Frage zum Thema Grundschuld bei Etw-Kauf

am 20.10.2007 15:53:03 von Stefan Krieg

Hallo Anonymling,

Kartoffel schrieb:

> vor 2 monate gekauft mit Finanzierung.
> Hole gestern Grundbuch auszug und finde einen Grundschuld ohne
> Brief XYZ.000 euro (viel!!!) mit 15% jahreszinsen sofort
> vollstreckbar.
....
> Ist es betrug oder normal?

Sowas passiert, wenn Kartoffeln ohne Nachzudenken oder Verträge zu lesen
Immobilien kaufen.
Was mit dieser Grundschuld passiert (und was das überhaupt für eine ist)
hat Dir der Notar beim Kauf vorgelesen. Aber wahrscheinlich sprach der
kein kartoffelisch...

gruß aus berlin
der stef

Re: Frage zum Thema Grundschuld bei Etw-Kauf

am 20.10.2007 19:12:39 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Frage zum Thema Grundschuld bei Etw-Kauf

am 22.10.2007 18:22:22 von Kartoffel

Stefan Krieg;1806091 Wrote:
> Hallo Anonymling,
Kartoffel bitte, es ist mein recht anonym zu bleiben. Übrigens du bist
kein Moderator
Stefan Krieg;1806091 Wrote:
>
> Sowas passiert, wenn Kartoffeln ohne Nachzudenken oder Verträge zu
> lesen
> Immobilien kaufen.
Pass auf du scheiss penner
Stefan Krieg;1806091 Wrote:
>
> Was mit dieser Grundschuld passiert (und was das überhaupt für eine
> ist) hat Dir der Notar beim Kauf vorgelesen. Aber wahrscheinlich sprach
> der
> kein kartoffelisch...
Hat nichts von der Grundsch. gelesen. Sei vorsichtig, mach anderswo auf
lustig, besuch mal schlampen foren


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Kartoffel
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[OT] Re: Frage zum Thema Grundschuld bei Etw-Kauf

am 22.10.2007 21:19:24 von Stefan Krieg

Hallo Kartoffelkopf,

Kartoffel schrieb:
> Kartoffel bitte, es ist mein recht anonym zu bleiben. Übrigens du bist
> kein Moderator

In der Tat - sowas gibt's hier nämlich nicht. Du hast nicht nur Deine
Grundstückskaufverträge nicht gelesen, auch die Nutzungsbedingungen
Deines komischen Aktienboardes hast Du einfach mal so überblättert.

Wo die fragliche Grundschuld in Deinem Kaufvertrag geregelt ist, kann
ich Dir mangels Kenntnis desselben nicht verraten. Wo Dein Aktienboard-
Betreiber die Regeln zu dieser Gruppe (die im übrigen kein "Forum" ist)
öffentlich zugänglich gemacht hat schon:

und:


Womit mal wieder nachgewiesen wäre, daß anonymen Aktienboarddeppen die
Grundregel "erst lesen, dann nachdenken, dann unterschreiben
[abgewandelter letzter Punkt: dann im Usenet posten]" zu hoch ist.

gruß aus berlin
der stef

PS: im "schlampen forum" werde ich Dich sicher nicht besuchen; genieße
dort die Zeit ohne mich.