Muß einem die Bank Daten des Überweisers mitteilen?

Muß einem die Bank Daten des Überweisers mitteilen?

am 03.11.2007 00:45:06 von Alex Schmidt

Hi!

Bei einigen Banken kann man sich ja die Umsätze als Datei runter laden
welche sogar die BLZ und Kto des Überweisers enthält.

Andere bieten dies Möglichkeit nicht.
Muß einem seine Bank für eine eingegangene Überweisung diese Daten auf
Anfrage nachliefern?
(Quelle?)

Ist sie berechtigt diese Daten zu verwehren?
(Quelle?)

Re: Muß einem die Bank Daten des Überweisers mitteil

am 03.11.2007 10:58:17 von Reinhard Fenrich

Hallo und Guten Tag,

alex schmidt schrieb:

> Bei einigen Banken kann man sich ja die Umsätze als Datei runter laden
> welche sogar die BLZ und Kto des Überweisers enthält.
>
> Andere bieten dies Möglichkeit nicht.
> Muß einem seine Bank für eine eingegangene Überweisung diese Daten auf
> Anfrage nachliefern?
> (Quelle?)
>
> Ist sie berechtigt diese Daten zu verwehren?
> (Quelle?)

In einem Bericht des Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung war zu
lesen:
(Quelle finde ich nicht mehr;
Keine Ahnung, ob das irgendwie rechtsverbindlich geworden ist)
-------------------schnipp-----------------------
Für den Zahlungsempfänger ist es jedoch in der Regel nicht erforderlich,
Kenntnis von der Kontonummer und der Bankleitzahl des Überweisenden zu
erlangen. Der Absendername, Verwendungszweck und Betrag reicht für die
Zuordnung der Zahlung aus. In Ausnahmefällen kann die Bank fehlgeleitete
Zahlungen - in Kenntnis der vollständigen Überweisungsdaten - an den
Urheber zurück überweisen.
Da für den Überweisungsempfänger mithin kein Erfordernis besteht und
damit kein berechtigtes Interesse an den Bankleitzahl- und
Kontonummerdaten des Überweisenden vorliegt, ist diese Datenübermittlung
einzustellen.
-------------------schnapp-----------------------



--
Gruß Reinhard

Re: Muß einem die Bank Daten des Überweisers mitteilen?

am 03.11.2007 14:15:39 von Michael Meier

> -------------------schnipp-----------------------
> Für den Zahlungsempfänger ist es jedoch in der Regel nicht erforderlich,
> Kenntnis von der Kontonummer und der Bankleitzahl des Überweisenden zu
> erlangen. Der Absendername, Verwendungszweck und Betrag reicht für die
> Zuordnung der Zahlung aus. In Ausnahmefällen kann die Bank fehlgeleitete
> Zahlungen - in Kenntnis der vollständigen Überweisungsdaten - an den
> Urheber zurück überweisen.
> Da für den Überweisungsempfänger mithin kein Erfordernis besteht und damit
> kein berechtigtes Interesse an den Bankleitzahl- und Kontonummerdaten des
> Überweisenden vorliegt, ist diese Datenübermittlung einzustellen.
> -------------------schnapp-----------------------
>

Bei der DKB werden die Kontodaten des Überweisenden angezeigt.

Grüße Micha

Re: Muß einem die Bank Daten des Überweisers mitteilen?

am 03.11.2007 21:40:11 von Andre Sokolew

"Reinhard Fenrich" <> schrieb:

> In einem Bericht des Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung war zu
> lesen:
> -------------------schnipp-----------------------
> Für den Zahlungsempfänger ist es jedoch in der Regel nicht erforderlich,
> Kenntnis von der Kontonummer und der Bankleitzahl des Überweisenden zu
> erlangen. Der Absendername, Verwendungszweck und Betrag reicht für die
> Zuordnung der Zahlung aus.
[..]
> Da für den Überweisungsempfänger mithin kein Erfordernis besteht und damit
> kein berechtigtes Interesse an den Bankleitzahl- und Kontonummerdaten des
> Überweisenden vorliegt, ist diese Datenübermittlung einzustellen.
> -------------------schnapp-----------------------

Ich würde das Pferd von vorn aufzäumen und behaupten:
Da es in nicht ganz seltenen Einzelfällen für den Überweisungsempfänger
wichtig sein kann, die Herkunft einer Überweisung zu klären (und nicht ohne
Klärung der Umstände den Zahlungsvorgang zurückzuweisen, was sich i.d.R.
geschäftsschädigend auswirken würde), andererseits kein schutzwürdiges
Interesse des Verursachers der Überweisung an der Zurückhaltung der
Herkunftsdaten erkennbar ist (er muss ja nicht überweisen, im Gegensatz zum
Empfänger, der kann sich nicht wehren), müssen diese Daten dem Empfänger -
zumindest auf Anforderung - zu Verfügung gestellt werden.

Meine Sparkasse stellt mir diese Daten online (also aus Sicht der Sparkasse
automatisiert und deshalb kostenlos) zur Verfügung. Ich muss deutlich
zweistellig im Jahr davon Gebrauch machen. Mein Geschäftsmodell ist
Vorkasse, da kommen dann aber auch Überweisungen an, für die gar keine
Bestellungen vorliegen oder die Kunden beachten Rabatte nicht oder bestellen
und bezahlen Produkte, die es nicht mehr gibt und so weiter. Da das
Geschäftsmodell auf langfristige Kundenbindung zielt, schicke ich solche
Überbezahlungen nach Prüfung umgehend und unaufgefordert zurück. Unterm
Strich wird das deutlich billiger, als müsste ich nachträglich Reklamationen
bearbeiten.

Würde mir meine Sparkasse diese Daten nicht zur Verfügung stellen, ginge das
nicht.
Auch Datenschutzbeauftragte können sich grandios irren.

Andre

Re: Muß einem die Bank Daten des Überweisers mitteil

am 03.11.2007 23:37:51 von Alex Schmidt

Reinhard Fenrich <> schrieb im Newsbeitrag:

> In einem Bericht des Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung war
> zu lesen:

Soll ich nun vorauseilendes Gehorsam praktizieren?
Man kann dazu noch andere Meinungen haben und so lange dies nicht irgendwo
fixiert ist, kann es auch nur was fürs Sommerloch sein oder von jemand in
Leder kommen.

Re: Muß einem die Bank Daten des Überweisers mitteil

am 04.11.2007 01:24:18 von Alex Schmidt

Andre Sokolew <> schrieb im Newsbeitrag:

Hi!

> Ich würde das Pferd von vorn aufzäumen und behaupten:
> Da es in nicht ganz seltenen Einzelfällen für den
> Überweisungsempfänger wichtig sein kann, die Herkunft einer
> Überweisung zu klären (und nicht ohne Klärung der Umstände den

So sehe ich das auch ...
Ich kenne es von einigen Banken auch nicht anders.
Auf bitten hat die jetzige bei der ich noch Kunde bin nichts geliefert.

Schön wäre es wenn irgendwann mal irgendein Urteil gab was ich der Bank
vorsetzen kann. Es geht ja nicht darum einen Verhandlung zu gewinnen sondern
nur einen "Betreuer" etwas einzuschüchtern.

Re: Muß einem die Bank Daten des Überweisers mitteilen?

am 04.11.2007 12:00:02 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Muß einem die Bank Daten des Überweisers mitteilen?

am 04.11.2007 13:05:51 von Stefan Krieg

Hallo Alex,

alex schmidt schrieb:
> Schön wäre es wenn irgendwann mal irgendein Urteil gab was ich der Bank
> vorsetzen kann. Es geht ja nicht darum einen Verhandlung zu gewinnen
> sondern nur einen "Betreuer" etwas einzuschüchtern.

"Bank XY bietet diesen Service. Wenn Sie das nicht können, muß ich wohl
dorthin, weil mir diese Informationen wichtig sind." reicht dafür nicht?

gruß aus berlin
der stef

Re: Muß einem die Bank Daten des Überweisers mitteilen?

am 04.11.2007 13:34:00 von UseNet-Posting-Nospam-74308-

(Andre Sokolew) 03.11.07 in /de/etc/finanz/misc:

>"Reinhard Fenrich" <> schrieb:

>> In einem Bericht des Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung war
>> zu lesen:
>> -------------------schnipp-----------------------
>> Für den Zahlungsempfänger ist es jedoch in der Regel nicht
>> erforderlich, Kenntnis von der Kontonummer und der Bankleitzahl des
>> Überweisenden zu erlangen. Der Absendername, Verwendungszweck und
>> Betrag reicht für die Zuordnung der Zahlung aus.
>[..]
>> Da für den Überweisungsempfänger mithin kein Erfordernis besteht und
>> damit kein berechtigtes Interesse an den Bankleitzahl- und
>> Kontonummerdaten des Überweisenden vorliegt, ist diese
>> Datenübermittlung einzustellen. -------------------schnapp----------
>> -------------

>Ich würde das Pferd von vorn aufzäumen und behaupten:
>Da es in nicht ganz seltenen Einzelfällen

Welche "häufigen" Fälle meinst Du?

"Einzelfälle" pflegen "selten" zu sein, sonst wären es ja keine Einzel-Fälle.

>für den Überweisungsempfänger wichtig sein kann, die Herkunft einer
>Überweisung zu klären

>(und nicht ohne Klärung der Umstände den Zahlungsvorgang zurückzuweisen,
>was sich i.d.R. geschäftsschädigend auswirken würde),

Emm, wenn jemand die Angewohnheit hat, immer 1..2 ct mehr zu überweisen,
aber keinen Verwendungzweck angibt, und der Name nicht eindeutig ist,
kann die Bank immer noch zurückbuchen.
Es ist das Problem des Zahlungspflichtigen, das der Empfänger die Zahlung
zuordnen kann, oder etwa nicht?


>andererseits kein schutzwürdiges Interesse des
>Verursachers der Überweisung an der Zurückhaltung der Herkunftsdaten
>erkennbar ist

Ach, es ist ja auch noch niiiiie vorgekommen das unseriöse Unternehmen oder
Krimielle unerlaubten Einzug getätigt haben um einen "kurzfristigen
Liquditätsengpass" zu überbrücken. Zumindest mir ist es passiert, das so ein
Drecks-Verlag eine Zeitschrift übernommen hat, das Niveau runtergefahren hat.
Als dann die Werbung ausbliebt, wurde der Abo-Einzugstermin "mal kurz"
auf Juni gesetzt und eingezogen und 3 Monate später Konkurs angemeldet...



>(er muss ja nicht überweisen,

Nein?
Du weist schon das das die Bar-Einzahlung auf ein fremdes Konto 10..20 Euro
Gebühren kosten kann?


>im Gegensatz zum Empfänger, der kann sich nicht wehren),

Wieso? Der "Absender" kann dem Empfänger auch einen Scheck zu senden.
Dann hätte er sogar die Konto Infos!
Auch kann der Empfänger ein Konto einrichten, das keinen Lastschrift
einzug erlaubt. Er kann -und sollte- also dem Missbrauch vorbeugen,
eine Privatperson (die eher Zahlungspflichtiger ist) bedeutet das erhebliche
Mehraufwand.

>müssen diese Daten dem Empfänger - zumindest auf Anforderung -
>zu Verfügung gestellt werden.

Bei "zu vermutenden Interesse des Absenders", ja OK.
"Generell, weil könnte ja sein": Klares Nein!
Beipiel: Geld kann mangels Rechnungsnummer o.ae nicht gebucht werden,
Absender müsste mit dem Nachteil "Mahnungen" rechnen.
Beispiel: Vorkasse kann nicht gebucht werden, Kunde wird nicht beliefet:
Kein Nachteil für den Absender, kein Recht auf die Daten!


>Meine Sparkasse stellt mir diese Daten online (also aus Sicht der
>Sparkasse automatisiert und deshalb kostenlos) zur Verfügung.

Was ein klarer Verstoss gegen das Gebot der Datensparsamkeit ist!

>Ich muss deutlich zweistellig im Jahr davon Gebrauch machen.

"Must" Du nicht. Du kannst diese Überweisungen einfach zurückgehen lassen.
Der Kunde wird schon merken was los ist!


>Mein Geschäftsmodell ist Vorkasse,

dann hast DU ein Problem. Ich (und auch viele andere da die VZ massiv davor
warnt) bestelle NIEMALS per Vorkasse, weil es einfach viel zu viele
Vorkasse-Betrüger gibt. In meinem kurzen Leben sind schon 2 mal Bekannte
solchen Vorkasse-Betrügern aufgesessen!
Anderseits:
Neulich suchte ich ein gerät, das "mein" Lieferant nicht im Katalog hatte.
Im Web sollte nur "gegen vorkasse" oder mit unklaren Versandkosten
(Amazon-Subanbieter). Eine eMail an Reichelt: "Jo, kein Problem, besorgen
wir Ihnen, aber ohne 14-tägiges Rückgaberecht".

D.h.
Selbst:
Wenn Du das gerät gehabt hättest, und sei es noch so günstig,
Du hättest den Auftrag nicht bekommen.

Bei einem anderen Anbieter wollte ich das erstemal gleich über 200Euro
"Hitech" gegen Lastschrift. Ich bekam ein netter Sackpost schreiben, das
man Neu-Kunden nur bis 200E gegen Lastschrift beliefert.
Da ich auf diese Post reagiert hatte wusste er, das die Adresse stimmt
und ich wohl kein Betrüger bin.

>da kommen dann aber auch Überweisungen an,

Mach' "Lastschrift einzug".
Buche bei dubiosen Kunden 1ct "im vorraus" ab.

>für die gar keine Bestellungen vorliegen oder die Kunden beachten
>Rabatte nicht oder bestellen und bezahlen Produkte, die es nicht mehr
>gibt und so weiter.

Das lässt sich alles ganz prima mit Lastschrifteinzug vermeiden.

Du musst dann alledings die Waren vorfinanzieren. Und das wird wohl
eher Dein Problem sein, wie Du Dich hier darstellst.


>Da das Geschäftsmodell auf langfristige Kundenbindung zielt,

...wäre Lastschrifteinzug das -eindeutig- sinnvollere Verfahren.

>schicke ich solche Überbezahlungen nach Prüfung
>umgehend und unaufgefordert zurück.

Was hindert Dich den Kunden zu bitten für solche Fälle seine
Kontonummer anzugeben?
Was hindert Dich, eine VR-Scheck beizulegen oder bei der Lieferung den
Kunden zu bitten, seine Kontoverbindung anzugeben?
Was hindert Dich bei einer "langfristige Kundenbindung" den Betrag auf
dem Kundenkonto bei Dir gutzuschreiben?



>Unterm Strich wird das deutlich billiger,

Das es -nur für Dich- "billiger" wird, ist kein Grund auf den
Schutz der Daten zu verzichten!

>als müsste ich nachträglich Reklamationen bearbeiten.

Aha, ein Kistenschieber ;-)


>Würde mir meine Sparkasse diese Daten nicht zur Verfügung stellen,
>ginge das nicht.
>Auch Datenschutzbeauftragte können sich grandios irren.

Nein, das Gesetz spricht von "Datensparsamkeit" und "Zweckbindung".
D.h. nur weil Du diese Werte -manchmal- brauchen kannst, muss man sie
nicht immer und nicht allen Empängern übermitteln!

Beispiel:
Es wäre doch auch praktisch, wenn alle hier im Usenet das Geburtsdatum
und Real-Adresse angeben müssten. Denn würde es doch viel billiger,
einen Beleidigern anzuzeigen oder festzustellen, ob ein Angebot seriös ist.


Rainer

Re: Muß einem die Bank Daten des Überweisers mitteilen?

am 04.11.2007 13:36:00 von UseNet-Posting-Nospam-74308-

(alex schmidt) 03.11.07 in /de/etc/finanz/misc:

>Reinhard Fenrich <> schrieb im Newsbeitrag:

>> In einem Bericht des Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung war
>> zu lesen:

>Soll ich nun vorauseilendes Gehorsam praktizieren?

Du nicht, aber Deine Bank!


>Man kann dazu noch andere Meinungen haben
>und so lange dies nicht irgendwo fixiert ist,

Klar, Gesetze sind dazu da, gebrochen zu werden.
Und erst wenn es Urteile gibt, nimmt man sie ernst.
Du könntest Banker sein!

Rainer

Re: Muß einem die Bank Daten des Überweisers mitteil

am 04.11.2007 15:15:13 von Alex Schmidt

Stefan Krieg <> schrieb im Newsbeitrag:

> "Bank XY bietet diesen Service. Wenn Sie das nicht können, muß ich
> wohl dorthin, weil mir diese Informationen wichtig sind." reicht
> dafür nicht?

Manche Dinge merkt man eben erst später ...
Eine Bank kann man zwar wechseln, wenn diese abere mehreren Hundert Kunden
bekannt ist, nicht über Nacht.

Re: Muß einem die Bank Daten des Überweisers mitteil

am 04.11.2007 15:36:12 von Alex Schmidt

Rainer Zocholl <> schrieb im
Newsbeitrag:

> Es ist das Problem des Zahlungspflichtigen, das der Empfänger die
> Zahlung zuordnen kann, oder etwa nicht?

So eine Frage habe ich mal gestellt, da jemand von Fremden Konto ohne Angabe
von Daten eine Überweisung getätigt hat. Wer zahlt nun Mahn- und
Mahnbescheidgebühren?
Quelle?


> Ach, es ist ja auch noch niiiiie vorgekommen das unseriöse
> Unternehmen oder Krimielle unerlaubten Einzug getätigt haben um einen
> "kurzfristigen Liquditätsengpass" zu überbrücken.

Quatsch ... wieso sollte man dafür Daten einer speziellen Person
herausfinden wenn man irgendwo einfach abbuchen könnte. Hast Du auch mal den
Zinssatz p.a. bei den Rückbuchungskosten ausgerechnet ... ?


> Was ein klarer Verstoss gegen das Gebot der Datensparsamkeit ist!

Quelle?


> "Must" Du nicht. Du kannst diese Überweisungen einfach zurückgehen
> lassen. Der Kunde wird schon merken was los ist!

HALLO REALITÄTSSINN???
200 EUR zurück gehen lassen, weil 5 EUR zuviel waren und dann Monatelang 195
EUR hinterher rennen ...
Oder von Kunden gleich Betrug unterstellt bekommen, wenn man sich nicht
meldet.
Oder so fälle wo Kunde eigenmächtig Rechnungen ändert und irgendwas was man
gar nicht hat mehr haben will.
5 EUR dirkt zurück ohne hin und her fragerei ist da Beste.


> dann hast DU ein Problem. Ich (und auch viele andere da die VZ massiv
> davor warnt) bestelle NIEMALS per Vorkasse, weil es einfach viel zu

Auf welchen Planeten lebst Du?
Weißt Du wieviel Arschlöcher da draußen rumlaufen die munter auf Rechnung
bestellen und gleichzeitig eine EV nach der anderen abgeben?
Weißt Du wie lange man EINER Zahlung hinterher rennen kann und in der
gleichen Zeit wieviel neue Händler betrogen wurden?
Bring mal so was zur Anzeige ... wird immer eingestellt.
Und ja die Arschlöcher organisieren sich noch in Foren wo sie sich
untereinander Tipps geben wie man Händler ausnehmen kann.

Hier = Planet Erde! Nicht Alice im Wunderland.



> Es wäre doch auch praktisch, wenn alle hier im Usenet das Geburtsdatum
> und Real-Adresse angeben müssten. Denn würde es doch viel billiger,
> einen Beleidigern anzuzeigen oder festzustellen, ob ein Angebot
> seriös ist.

Eben ... ich finde Foren die nicht nur Fachspezifisch sind mit REALNAME
Pflicht usw. auch Verkaufsstellen wie Ebay besser. Wieso muß man anonym und
unter mehreren Namen auftreten?

Re: Muß einem die Bank Daten des Überweisers mitteil

am 04.11.2007 15:38:44 von Alex Schmidt

Rainer Zocholl <> schrieb im
Newsbeitrag:

>> Soll ich nun vorauseilendes Gehorsam praktizieren?
> Du nicht, aber Deine Bank!

Wieso ... es gibt doch wohl bisher kein Gesetz oder Urteil die dies
verbietet.

Bucht Deine Bank Dir gleich irgendwelche Zinssteuern ab nur weil jemand
wieder Geistigendünnschiß in die Medien gab?

Re: Muß einem die Bank Daten des Überweisers mitteil

am 04.11.2007 15:48:21 von Alex Schmidt

Martin Gerdes <> schrieb im Newsbeitrag:

> Keine Ahnung, auch das spielt im Grunde keine Rolle. Einzig zählt,
> daß Dein Ansprechpartner Dir die erwünschte Info nicht liefern kann
> oder will.

NEIN das zählt eben nicht nur.
Fakt ist die Bank hat diese Daten vorliegen.
Wenn mit jemand Geld, Daten usw. vorenthält ist dies eben nicht nur eine
Sache zwischen uns beiden, sondern kann auch zum Thema für Staat, Anwalt und
Gericht werden.


> Das Gegenüber "einschüchtern" zu wollen, halte ich speziell im
> Geschäftsleben für eine ausgesprochen schlechte Idee.

Es ist aber ÜBERALL die Praxis.
Und wenn ich nur wenige Zahlen benötige die mir ein Bankangestellter
vorenthält bin ich mir zu schade dafür ihn auf meine Zeit Nachzuschulen oder
Honig ums Maul zu schmieren.


> Man sollte sehen, daß man als kleiner Girokontokunde ein (meist

Bin ich aber nicht.


> Das heißt in Deinem Falle: Wenn Dir die Sache wichtig ist, suche Dir
> eine andere Bank, die die gewünschte Info liefert. Genügend
> kostenfreie Angebote gibt es ja.

Sicher ... ich BRAUCHE die Daten für eine Zwangsvollstreckung aber jetzt.
Und da kann mir eine neue Bank auch nicht helfen.

Re: Muß einem die Bank Daten des Überweisers mitteilen?

am 04.11.2007 19:19:40 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Muß einem die Bank Daten des Überweisers mitteilen?

am 04.11.2007 19:23:00 von UseNet-Posting-Nospam-74308-

(alex schmidt) 04.11.07 in /de/etc/finanz/misc:

>Rainer Zocholl <>
>schrieb im Newsbeitrag:

>>> Soll ich nun vorauseilendes Gehorsam praktizieren?
>> Du nicht, aber Deine Bank!

>Wieso ... es gibt doch wohl bisher kein Gesetz oder Urteil die dies
>verbietet.

>Bucht Deine Bank Dir gleich irgendwelche Zinssteuern ab nur weil
>jemand wieder Geistigendünnschiß in die Medien gab?

Sach ich doch:
Du solltest Banker werden! Auch Banker halten Gesetze (an die sie sich halten
müssten) nur für unnötigen Ballast, und selbst wenn es Urteile gibt, werden diese ignoriert.

Ich errinere an den Kommentar eines Kripobematen nach einer Rassia bez.
Steuerhinterziehung, er erfand den Begriff "Bankster".

Rainer

Re: Muß einem die Bank Daten des Überweisers mitteilen?

am 04.11.2007 19:50:00 von UseNet-Posting-Nospam-74308-

(alex schmidt) 04.11.07 in /de/etc/finanz/misc:

>Rainer Zocholl <>
>schrieb im Newsbeitrag:

>> Es ist das Problem des Zahlungspflichtigen, das der Empfänger die
>> Zahlung zuordnen kann, oder etwa nicht?

>So eine Frage habe ich mal gestellt, da jemand von Fremden Konto ohne
>Angabe von Daten eine Überweisung getätigt hat. Wer zahlt nun Mahn-
>und Mahnbescheidgebühren?
>Quelle?

Wie immer: Der Verursacher/Beauftrager.

Ganz einfach noch mal, nur für Dich:

Wenn Du eine Zahlung bekommst, die Du nicht zuordnen kannst
MUSST Du diese zurückgehen lassen! Sonst könnte man Dir Bereichungsabsicht
unterstellen.
Klar das der Kunde dann erst recht im Verzug ist, aber die Alternative wäre:

Wenn Du einen Kunden mahnst, und er hat (ohne Rechnungsnummer) gezahlt,
dann sind die Mahnkosten einzig Dein Problem, denn der Kunde
hat ja gezahlt, ist Dir nix schuldig.

Ausnahme: Du bist eine öffentliche Einrichtung...


>> Ach, es ist ja auch noch niiiiie vorgekommen das unseriöse
>> Unternehmen oder Krimielle unerlaubten Einzug getätigt haben um
>> einen "kurzfristigen Liquditätsengpass" zu überbrücken.

>Quatsch ... wieso sollte man dafür Daten einer speziellen Person
>herausfinden wenn man irgendwo einfach abbuchen könnte.

Häe? Wieso "eine spezielle Person"?
Du scheinst nicht zu versehen, also noch en Versuch:
Diese Betrüger buchen einfach von allen 10.000 ihnen bekannten Konten
50 Euro ab, heben bar ab, und sind anschliessend "Unbekannt verzogen".
Problem nun klar?

Und das fatale: nur ein ganz kleiner Teil Geschädigten hat storniert oder
Anzeige erstattet. Zur "Freude" des Staatsanwaltes, der das Verfahren
einstelle muss.
Insofern ist das durchaus eine gute Möglichkeit, das Flugticket zu
finanzieren ;-(

>Hast Du auch mal den Zinssatz p.a. bei den Rückbuchungskosten ausgerechnet ... ?

Ich rede von Firmen denen das Wasser bis ÜBER den Hals steht,
die anders keinerlei Kredit bekämen, dienix mehr zu lieren haben.
Denen es scheissegal ist, das die Rückzahlung niemals erfolgen kann.

Wie gesagt: Wg. 50 Euro rennt kaum jemand zur Polizei oder bucht zurück.


>> Was ein klarer Verstoss gegen das Gebot der Datensparsamkeit ist!

>Quelle?

Google: Bundesdatenschutzgesetz.

3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit

1Gestaltung und Auswahl von Datenverarbeitungssystemen haben sich an dem
Ziel auszurichten, keine oder so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu
erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. 2Insbesondere ist von den
Möglichkeiten der Anonymisierung und Pseudonymisierung Gebrauch zu machen,
soweit dies möglich ist und der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu
dem angestrebten Schutzzweck steht.




>> "Must" Du nicht. Du kannst diese Überweisungen einfach zurückgehen
>> lassen. Der Kunde wird schon merken was los ist!

>HALLO REALITÄTSSINN???
>200 EUR zurück gehen lassen, weil 5 EUR zuviel waren und dann
>Monatelang 195 EUR hinterher rennen ...

Darum "Abbuchungserlaubnis", bwanna.
Oder einen VR-Scheck über die 5 Euro beilegen.


>Oder von Kunden gleich Betrug unterstellt bekommen,
>wenn man sich nicht meldet.

Aha, der Kunde meldet sich also bei Dir, wenn Du nicht lieferst,
obwohl er glaubt überwiesen zu haben.
Warum brauchst dann die Kontodaten des Kunden?
Hättest Du sofort zurückbuchen lassen, wüsste der Kunde, das das
Geld nicht angekommen ist.
Ist ein Kontoinhaber nicht auch verpflichtet, nicht zuordnenbare
Überweisungen zurückzugeben? (Ähnlich wie ein "Finder" den Fund nicht
behalten darf).

Damit mußt Du eh nur dann rechnen, wenn Du das *bekannt* unseriöse "Vorkasse"
Verfahren verwendest!
Lass Geld das ohne Bestell-Token im Verwendungzweck kommt sofort
zurück ehen. Mit solchen Kunden, die zu blöd sind eine Überweisung
auszufüllen würde ich nichts zu tun haben wollen, da weitere Probleme drohen.
Oder hast Du es etwa auf diese Deppen abgesehen?


>Oder so fälle wo Kunde eigenmächtig Rechnungen ändert
>und irgendwas was man gar nicht hat mehr haben will.
>5 EUR dirkt zurück ohne hin und her fragerei ist da Beste.

Noe, Lastschrifteinzug ist das Beste!
Frage bei der Verbraucherzentrale nach, was die zu "Vorkasse" sagen.
"Nachnahme" ist extrem teuer und auch nicht wirklich sicher vor dem
Ziegelstein anstelle HiTech-Gerät. Der Kunde wurde vom Absender auch
seinerseits wg. Betruges angezeigt: Der Händler hatte natürlich Zeugen,
die gesehen haben wie er das Notebook einpackt hat: Seine Frau und eine
Hilfskraft.



>> dann hast DU ein Problem. Ich (und auch viele andere da die VZ
>> massiv davor warnt) bestelle NIEMALS per Vorkasse, weil es einfach
>> viel zu

>Auf welchen Planeten lebst Du?

Erde.

>Weißt Du wieviel Arschlöcher da draußen rumlaufen die munter auf
>Rechnung bestellen und gleichzeitig eine EV nach der anderen abgeben?

Kennst Du die Schufa?
Achne, Dir sind ja die 5Euro zu viel, wo Du doch sooo wert auf langfristige
Kundenbeziehung legst...



>Weißt Du wie lange man EINER Zahlung hinterher rennen kann

Beim Lastschrifteinzugsverfahren?
erzähl mehr.

>und in der gleichen Zeit wieviel neue Händler betrogen wurden?

Du hast offenbar die falschen Kunden, wenn das wirklich ein Problem für
Dich ist.

>Bring mal so was zur Anzeige ... wird immer eingestellt.

Quelle?


>Und ja die Arschlöcher organisieren sich noch in Foren wo sie sich
>untereinander Tipps geben wie man Händler ausnehmen kann.

>Hier = Planet Erde! Nicht Alice im Wunderland.

Na, ich sehe. Mein Rat an alle
"Kauft NIEMALS per Vorkasse" wird durch Deine Reaktion bestens
unterstützt!

Ich finde Gut das solche Anbieter wie Du auf Vorkasse bestehen!
So kann ich da niemals vesehentlich einkaufen.


>> Es wäre doch auch praktisch, wenn alle hier im Usenet das
>> Geburtsdatum und Real-Adresse angeben müssten. Denn würde es doch
>> viel billiger, einen Beleidigern anzuzeigen oder festzustellen, ob
>> ein Angebot seriös ist.

>Eben ... ich finde Foren die nicht nur Fachspezifisch sind mit
>REALNAME Pflicht usw. auch Verkaufsstellen wie Ebay besser. Wieso muß
>man anonym und unter mehreren Namen auftreten?

[ ] Du hast das Problem verstanden.


EOT.

Re: Muß einem die Bank Daten des Überweisers mitteilen?

am 04.11.2007 21:29:00 von UseNet-Posting-Nospam-74308-

(Konrad Wilhelm) 04.11.07 in /de/etc/finanz/misc:

>On 04 Nov 2007 13:34:00 +0100,
> (Rainer Zocholl) wrote:

>>Es ist das Problem des Zahlungspflichtigen, das der Empfänger die
>>Zahlung zuordnen kann, oder etwa nicht?

>Es ist das Problem des Händlers, möglichst sein Kunden nicht zu
>verlieren, oder etwa nicht?

Em, weshalb der Händler jede Überweisung ohne gültigen Token sofort
zurückschicken muss. Es ist ja keineswegs sicher, das der Kontoinhaber
der Besteller ist.

Mit Lastschrifteinzug ist das sogar wirklich kundenfreundlich.

Jetzt sagst Du:
Dann hat der Händler aber auch Deine Kontonummer.
Ja, aber der Unterschied ist: Ich habe sie ihm gegeben und weiss,
das ich ihm gegeben habe/das er sie hat.

Es könnte sein, das ich meine Kontonummer nicht geben möchte und dann
lieber per Vorkasse zahle. Schon unschön, wenn die Bank meine Kontonummer
ohne Not widerrechtlich durchreicht.

Problem klar?



Rainer

BTW:
Warst Du auch schon auf www.vorratsdatenspeicherung.de?
Du bist, als mündiger Verbraucher, doch sicher daran interssiert, das
die Presse weiterhin Informationen bekommt, ohne das der Informant riskiert
aufzufliegen?

Re: Muß einem die Bank Daten des Überweisers mitteilen?

am 04.11.2007 22:11:52 von Stefan Krieg

Hallo Rainer,

Rainer Zocholl schrieb:

> Ich rede von Firmen denen das Wasser bis ÜBER den Hals steht,
> die anders keinerlei Kredit bekämen, dienix mehr zu lieren haben.
> Denen es scheissegal ist, das die Rückzahlung niemals erfolgen kann.

Lastschriftreiterei ist heute nicht (mehr) wirklich verbreitet.
Warum? Einfach mal unter dem Begriff "Lastschriftobligo" (oder
"Lastschrift[en]einreicherobligo") suchen.


> Ist ein Kontoinhaber nicht auch verpflichtet, nicht zuordnenbare
> Überweisungen zurückzugeben? (Ähnlich wie ein "Finder" den Fund nicht
> behalten darf).

Lies die AGB Deiner Bankverbindung(en).

> Damit mußt Du eh nur dann rechnen, wenn Du das *bekannt* unseriöse "Vorkasse"
> Verfahren verwendest!

Die von einem Händler zur Verfügung gestellten Zahlungsmöglichkeiten
sagen *nichts* über dessen Seriosität aus. Ja, auch mich ärgert
manchmal, wenn ein Händler eine von mir bevorzugte Zahlungsform nicht
anbietet. Das kann aber zig verschiedene Gründe haben. "Fehlende
Kenntnis der Zahlungsverkehrssysteme" ist leider sogar ein weit
verbreiteter... (fehlerhafte Kalkulation ein weiterer)

Das wäre ja genauso, als wenn man einen Händler als "bekannt unseriös"
einstufen würde, nur weil er keine Website hat oder weil er schon um
19:00 Uhr seinen Laden schließt.

Wenn ich mit den angebotenen Zahlungsmöglichkeiten nicht einverstanden
bin, lasse ich --wenn ich Lust und Zeit dazu habe-- den Händler das
wissen. Wenn er Wert auf Kunden wie mich legt, wird er über kurz oder
lang das gewünschte Verfahren anbieten. Wenn er keinen Wert darauf legt
(weil mein Umsatz ihn nicht ärmer oder reicher macht und sonst keiner
diesen Wunsch äußert), dann ändert er nix und ich suche --je nach
Dringlichkeit meines Zahlungswunsches-- einen anderen Händler.

> Mit solchen Kunden, die zu blöd sind eine Überweisung
> auszufüllen würde ich nichts zu tun haben wollen, da weitere Probleme drohen.

*Das* sollte hier mal ein Bänker schreiben - auf Deine Reaktion wäre ich
gespannt ;-)


>> Weißt Du wieviel Arschlöcher da draußen rumlaufen die munter auf
>> Rechnung bestellen und gleichzeitig eine EV nach der anderen abgeben?

> Kennst Du die Schufa?

Kennst Du ihre Tarife? Und ihre Vertragsbedingungen, wann er eine
Auskunft überhaupt einholen dürfte?

> Achne, Dir sind ja die 5Euro zu viel, wo Du doch sooo wert auf langfristige
> Kundenbeziehung legst...

Ich ziehe zuvor genannte Frage(n) zurück - Du kennst sie nicht.

>> Weißt Du wie lange man EINER Zahlung hinterher rennen kann

> Beim Lastschrifteinzugsverfahren?
> erzähl mehr.

Wie oft hast Du als *Einzieher* wohl schon mit Lastschriften zu tun gehabt?


> Na, ich sehe. Mein Rat an alle
> "Kauft NIEMALS per Vorkasse"

....ist in dieser Absolutheit genauso blödsinnig und weltfremd wie man es
von Dir nicht anders kennt.

> EOT.

Glaub ich nicht ;-)

gruß aus berlin
der stef

Re: Muß einem die Bank Daten des Überweisers mitteil

am 04.11.2007 23:44:55 von Alex Schmidt

Rainer Zocholl <> schrieb im
Newsbeitrag:

> Wenn Du eine Zahlung bekommst, die Du nicht zuordnen kannst
> MUSST Du diese zurückgehen lassen! Sonst könnte man Dir

Quelle?

Außerdem SEHR lustig ist der Widerspruch zu Mahnbescheid oder Vollstreckung
wenn man grade diese Überweisung zurück gehen hat lassen.


> Du scheinst nicht zu versehen, also noch en Versuch:
> Diese Betrüger buchen einfach von allen 10.000 ihnen bekannten Konten
> 50 Euro ab, heben bar ab, und sind anschliessend "Unbekannt verzogen".

Nein Du verpeilst das Problem. Wir sprechen hier darüber ob man die
Bankverbindung des Einzahlers wissen darf. Zu diesem Thema bringst Du obiges
Thema.
Was hat das damit zu tun?
Ganz abgesehen davon hat eine Bank intern andere Probleme wenn sie bei einem
kleinen/neunen Kunden solche Maße durch läst.


> Darum "Abbuchungserlaubnis", bwanna.

Du kennst Unterschiebe zwischen Abbuchungserlaubnis und Einzugsermächtigung?
Vor beidem hat der normale Kunde MEHR ANGST! Und für den Händler bedeutet es
ein weitaus höhere Risiko, da mal eine Abbuchung nicht gedeckt oder
unbegründet auch nach WOCHEN wieder zurückgeht und DEUTLICHE Kosten
verursacht.


> Oder einen VR-Scheck über die 5 Euro beilegen.

Wer hantiert heute noch mit Schecks rum ...


> Ist ein Kontoinhaber nicht auch verpflichtet, nicht zuordnenbare
> Überweisungen zurückzugeben?

Kasper oder Scherzkeks?
Oben triffst Du Aussagen hier stellt Du dazu grundlegende Fragen.


> Mit solchen Kunden, die zu blöd sind eine Überweisung
> auszufüllen würde ich nichts zu tun haben wollen, da weitere Probleme
> drohen. Oder hast Du es etwa auf diese Deppen abgesehen?

Du hast von der Realität wirklich keine Ahnung?
Weißt Du wieviele eine Summe leicht runden?
Oder nur den Artikel rein schreiben (von den man 100te verkauft)?
Oder "Bestellung von gestern"?
Die "dummen" Jungs die Zahlen sind einem viel lieber als die Betrüger wo man
Geld hinterher läuft.


> Noe, Lastschrifteinzug ist das Beste!

Realität ist noch besser!


> Frage bei der Verbraucherzentrale nach, was die zu "Vorkasse" sagen.

Frage bei einer Verkäuferzentrale nach, was die zu "auf Rechnung" sagen!


> "Nachnahme" ist extrem teuer und auch nicht wirklich sicher vor dem
> Ziegelstein anstelle HiTech-Gerät.

Wenigstens mal ein Punkt den Du verstehst.


> Kennst Du die Schufa?
> Achne, Dir sind ja die 5Euro zu viel, wo Du doch sooo wert auf
> langfristige Kundenbeziehung legst...

Hast Du Vertrag mit Schufa?
Soll man auf einen 50 EUR kauf >10% nur für Gebühr und Verwaltung
aufschlagen?
Verkauft man keine Verbrauchsartikel sind Stammkunden nicht die Regel.


> Beim Lastschrifteinzugsverfahren?
> erzähl mehr.

Erst recht dort.


>> Bring mal so was zur Anzeige ... wird immer eingestellt.
> Quelle?

100% eigene Erfahrungen.
Eingestellt wegen zu geringen Beträgen, die Jungs die höher betrogen haben,
sind dann schon so verurteilt, dass ebenfalls eingestellt wird, da dieses
Delikt nicht mehr ins Gewicht fällt.



> Na, ich sehe. Mein Rat an alle
> "Kauft NIEMALS per Vorkasse" wird durch Deine Reaktion bestens
> unterstützt!

Genau ... kaufe Du doch 10% teurer dort wo höhere Gebühren, Logistik und
Zahlungsausfälle auf alle Kunden umgelegt werden. Oder meinste der Handel
lebt vom drauflegen?
Wieso kauft Du überhaupt Online? Geh in Laden und zahl bar.


Ich bin sicher, dass Du ein sehr guter Berater für das PayPal-System warst.


> [ ] Du hast das Problem verstanden.

Du hast einfach keine Ahnung, urteile also nicht.!


So lange jemand ohne Geld VIELMALS auf Rechnung bestellt und nicht zahlt,
die Hand hebt dass er nichts hat, aber von Staat warme Wohnung bekommt, sich
füttern läßt und den Arsch gewischt bekommt. Lockt man mit "auf Rechnung"
nur Gesindel an.
Wenn dann noch irgendwo Geld für Alkohol, Kippen, Fernsehen herkommt und man
die nicht zum abarbeiten zwingen kann, stimmt was nicht.

Re: Muß einem die Bank Daten des Überweisers mitteilen?

am 05.11.2007 00:00:08 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Muß einem die Bank Daten des Überweisers mitteil

am 05.11.2007 03:28:22 von Alex Schmidt

Martin Gerdes <> schrieb im Newsbeitrag:

> Wenn Du davon überzeugt bist, solltest Du einfach Butter bei die
> Fische machen, sprich: Deinen Anspruch oder vermeintlichen Anspruch
> gerichtlich geltend machen.

Weg des besten Nutzenverhältnis wäre ein Passus im Gesetz oder ein Urteil
was den Zugang zu den Daten nötig macht und dem "Betreuer" vor die Füße
geworfen werden kann.


> Ich würde aus Aufwandsgründen in einem solchen Fall eher die Bank
> wechseln.

SICHER! ... Aber ich hab jetzt auf diesem Konto 2-3 Buchungen zu denen ich
die Daten brauche. HVB hat sich für mich schon vor Monaten als Fehler
herausgestellt.


> Ein großer Kunde würde seinen (renommierten und teuren) Rechtsanwalt
> mit einer solchen Sache betrauen und nicht im Usenet um Rat fragen.

Ein Kanzlei die auf eine 2-zeilige Email von mir ein entsprechendes
Schreiben raus haut, ist natürlich vorhanden. Dürfte aber die möglichen
Einnahmen bei einer Vollstreckung aufzehren.


> Es gibt hier mehrere zielführende Wege: Wenn Du wirklich eine so große
> Nummer bist, wie Du hier glauben machen willst, sollte ein hohes Tier

Nein ... man soll mich nicht mit Gates ansprechen. Du hast einen aber vorhin
in die Angestelltenebene geschoben. Und bei funktionierendem Gewerbe hat man
eben an einem Vormittag schon den vielfachen Umsatz dessen ab dem es wo
anderes auf Monatsbasis ein kostenloses Giro gibt.


> Sich hier im Usenet zu erregen, hilft Dir jedenfalls in der Sache
> nicht weiter.

Wenn sich doch noch eine passende Quelle/Lösung ergibt für mich und den der
später in Google auch danach sucht schon.

Re: Muß einem die Bank Daten des Überweisers mitteilen?

am 05.11.2007 18:00:03 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Muß einem die Bank Daten des Überweisers mitteilen?

am 06.11.2007 22:22:02 von Andre Sokolew

"Rainer Zocholl" <> schrieb:

>>Ich würde das Pferd von vorn aufzäumen und behaupten:
>>Da es in nicht ganz seltenen Einzelfällen
>
> Welche "häufigen" Fälle meinst Du?

'tschuldigung, kannst Du lesen?
Ich schrieb: "in nicht ganz seltenen ..." und nicht "in häufigen ..."

> Es ist das Problem des Zahlungspflichtigen, das der Empfänger die Zahlung
> zuordnen kann, oder etwa nicht?

Du hast irgendwie nicht mitbekommen, dass ich an einer guten und dauerhaften
Kunden-Beziehung interessiert bin.

> Du weist schon das das die Bar-Einzahlung auf ein fremdes Konto 10..20
> Euro
> Gebühren kosten kann?

Unsinn. Wenn doch: falsche Bank. Außerdem macht das kaum jemand.

>>Meine Sparkasse stellt mir diese Daten online (also aus Sicht der
>>Sparkasse automatisiert und deshalb kostenlos) zur Verfügung.
>
> Was ein klarer Verstoss gegen das Gebot der Datensparsamkeit ist!

Nein, wieso? Ich brauche die Daten ab und an.

>>Ich muss deutlich zweistellig im Jahr davon Gebrauch machen.
>
> "Must" Du nicht. Du kannst diese Überweisungen einfach zurückgehen lassen.
> Der Kunde wird schon merken was los ist!

Noch einmal: Du hast irgendwie nicht mitbekommen, dass ich an einer guten
und dauerhaften Kunden-Beziehung interessiert bin.

>>Mein Geschäftsmodell ist Vorkasse,

> dann hast DU ein Problem.

Nein. Zumindest kann ich das nicht erkennen.

> Ich (und auch viele andere da die VZ massiv davor
> warnt) bestelle NIEMALS per Vorkasse,

Dann hast DU ein Problem: Du kannst bei mir nicht bestellen.

> Anderseits:

Genau, Du kannst als Kunde ja vorher Kontakt aufnehmen. Kommt dieser Kontakt
einfach zustande, wird das Risiko recht klein. Ist das nicht mölich, suche
Dir einen anderen Verkäufer.

> Mach' "Lastschrift einzug".

Nein, um Himmels Willen! Das wäre die Hölle.
Abgesehen von dem Arbeitsaufwand ist der Lastschrifteinzug ja das
Unsicherste, was einem Verkäufer passieren kann. Und die Hemmschwelle der
Neukunden wäre noch viel, viel größer.

> Du musst dann alledings die Waren vorfinanzieren.
> Und das wird wohl eher Dein Problem sein, wie Du Dich hier darstellst.

Das Thema war ein gaaaaaanz anderes.
Aber da wir nun 'mal dabei sind:
Deine Vermutung ist falsch. Ich habe keine Lieferanten, und der Materialwert
der Produkte ist 0,00 Euro.

>>Da das Geschäftsmodell auf langfristige Kundenbindung zielt,
>
> ..wäre Lastschrifteinzug das -eindeutig- sinnvollere Verfahren.

Lass doch 'mal Deine frei erfundenen Vermutungen, die gar nicht zum Thema
gehören.

Lies doch einfach noch einmal, was ich geschrieben habe.
Oder wenigstens die Kurzfassung hier:
1. Es gibt "nicht ganz seltene" Einzelfälle, in denen der Empfänger einer
Überweisung ein berechtigtes Interesse an den Kontodaten des Absenders hat.
2. Ein besonders schutzwürdiges Interesse an der Zurückhaltung dieser Daten
ist nicht zu erkennen.
3. Es gibt Banken und Sparkassen, die genau deshalb diese Daten dem
Empfänger unkompliziert zur Verfügung stellen - verboten ist das nicht.

Fazit:
Wenn die Hausbank 3. nicht macht, sucht man sich eine andere. So einfach ist
das.

Andre

Re: Mu? einem die Bank Daten des ?berweisers mitteilen?

am 07.11.2007 10:22:27 von robotta

Rainer Zocholl <> wrote:
>
> Es ist das Problem des Zahlungspflichtigen, das der Empfänger die Zahlung
> zuordnen kann, oder etwa nicht?

Prinzipiell schon, allerdings kann man im Sinne der Kundenbeziehung die
Zuordnung für den Kunden übernehmen.

>>Mein Geschäftsmodell ist Vorkasse,
>
> dann hast DU ein Problem. Ich (und auch viele andere da die VZ massiv davor
> warnt) bestelle NIEMALS per Vorkasse, weil es einfach viel zu viele
> Vorkasse-Betrüger gibt.

Mag ja aus Konsumentensicht stimmen, aber

> Mach' "Lastschrift einzug".

ist ja wohl aus Händlersicht viel risikoanfälliger. Konkrete Zahlen für
Zahlungsausfallrisiko bitte selbst ergooglen.

> Buche bei dubiosen Kunden 1ct "im vorraus" ab.

Was erreichst Du damit?
Erstens dauert es ein paar Tage, bis eine Lastschrift (Konto nicht
gedeckt, Inhaber falsch, Konto erloschen / nicht existent) zurückkommt.
Zweitens kostet es Dich als Händler zusätzliche Gebühren.
Drittens sind solche 1ct Buchungen witzlos, die gehen möglicherweise
durch die Systeme gar nicht durch bzw. werden immer mit einem ok
zurückgemeldet, da solche geringen Beträge als Testbuchungen von den
Systemen erkannt werden (im Kreditkartenbereich ist es aus diesem Fall
sinnvoll solche Reservierungen immer mit mehr als 1 EUR zu machen).

>>Da das Geschäftsmodell auf langfristige Kundenbindung zielt,
>
> ..wäre Lastschrifteinzug das -eindeutig- sinnvollere Verfahren.

Aus Sicht des Kunden vielleicht, aus Sicht des Händlers eventuell erst
bei Folgebestellungen, wenn er dann weiß, das der Kunde
vertrauenswürdig ist.

Gruß, Stephan