Kündigung einer Kreditkarte: anteilige Erstattung der Ja

Kündigung einer Kreditkarte: anteilige Erstattung der Ja

am 10.11.2007 17:10:34 von Markus Schwab

Hallo,

Ist es üblich/angezeigt, daß bei Kündigung eines KK-Vertrages im laufenden
Jahr die anteilige Kartengebühr erstattet wird?

Ist der Kartenherausgeber dazu verpflichtet oder gilt hier, wer sich nicht
beschwert, bekommt nichts?

Ich hatte schon mal eine Karte gekündigt, da kam außer einer Bestätigung
nichts mehr.

Gruss
Markus

Re: Kündigung einer Kreditkarte: anteilige Erstattung der Jahresgebühr?

am 10.11.2007 17:22:25 von Spartacus

Markus Schwab schrieb:
> Hallo,
>
Hallo,

> Ist es üblich/angezeigt, daß bei Kündigung eines KK-Vertrages im laufenden
> Jahr die anteilige Kartengebühr erstattet wird?
>
hängt von den Vertragsbedingungen ab.

> Ist der Kartenherausgeber dazu verpflichtet oder gilt hier, wer sich nicht
> beschwert, bekommt nichts?
>
Weder noch, es gilt, was vertraglich vereinbart ist.

> Ich hatte schon mal eine Karte gekündigt, da kam außer einer Bestätigung
> nichts mehr.
>
Mag sein. Lies das Kleingedruckte.

Hier darf jeder Kartenanbieter machen, was er will, aber ich vermute
mal, die meisten werden die Gebühr nicht zurückerstatten, auch nicht
anteilig.

Olaf

Re: Kündigung einer Kreditkarte: anteilige Erstattung der Jahresgebühr?

am 10.11.2007 18:17:02 von Tobias Schnell

On Sat, 10 Nov 2007 17:22:25 +0100, Olaf Musch
<> wrote:

>Hier darf jeder Kartenanbieter machen, was er will, aber ich vermute
>mal, die meisten werden die Gebühr nicht zurückerstatten, auch nicht
>anteilig.

Amex erstattet ungefragt und umgehend die anteilige Jahresgebühr
zurück, wenn man unterjährig kündigt.

Grüße
Tobias

Re: Kündigungeiner Kreditkarte: anteiligeErstattung der Jahresgebühr?

am 10.11.2007 20:23:17 von amk

Markus Schwab <> wrote:

> Ist es üblich/angezeigt, daß bei Kündigung eines KK-Vertrages im laufenden
> Jahr die anteilige Kartengebühr erstattet wird?

Das hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. Ich kenne es bisher
allerdings so, dass bei ganz normalen Kreditkarten, die man für einen
zusätzlichen jährlichen Betrag zum Girokonto mit dazu bekommt, jederzeit
gekündigt werden kann und ein Teil des bereits gezahlten Betrags zurück-
erstattet wird (aufs Girokonto). Dies geschieht automatisch.

> Ich hatte schon mal eine Karte gekündigt, da kam außer einer Bestätigung
> nichts mehr.

Guck doch mal in Deine Vertragsbedingungen. Bei meinen steht das drin.

Grüße, Andreas

Re: Kündigung einer Kreditkarte: anteilige Erstattung

am 10.11.2007 21:03:34 von Markus Schwab

"Olaf Musch" <> schrieb im Newsbeitrag
news:4735dac7$0$16668$

> hängt von den Vertragsbedingungen ab.

Davon ging ich aus.

> Weder noch, es gilt, was vertraglich vereinbart ist.

Es ist in diesem Punkt nichts wirksam vereinbart. Siehe ff.

> Mag sein. Lies das Kleingedruckte.

Das tat ich bereits. Und in den insgesamt 3 Seiten Papierwerk wird zwar
auf das Thema Kündigung eingegangen, nicht jedoch auf eventuelle
Erstattungen der anteiligen Jahresgebühr.

Richtig - daher die Frage hier an dieser Stelle und nicht aus Faulheit ;-)

> Hier darf jeder Kartenanbieter machen, was er will, aber ich vermute
> mal, die meisten werden die Gebühr nicht zurückerstatten, auch nicht
> anteilig.

Womit wir nun bei der Frage wären, was gilt, wenn in den AGB nichts
wirksam vereinbart wurde.

Kann die Jahresgebühr dem Kartenausgeber in voller Höhe
zugestanden werden, wenn die Karte nur wenige Monate genutzt
wurde?

Der Rechnungslauf und -Versand erfolgt monatlich, insofern
fällt für den Kartenausgeber auch nur der anteilige Aufwand an.
Die zu erbringende Leistung endet ebenfalls mit Kündigungstermin.

Vielleicht gehört die Frage dann auch eher nach de.soc.recht.misc,
daher mal ein Xpost.

Es geht übrigens um die Payback VISA - bei den Kartenbedingungen
gehe ich davon aus, daß die Bedingungen bei Abschluß maßgeblich
sind - das wären dann die von 2004/2005.

In einem Ratgeber las ich mal, daß in der Regel eine anteilige
Rückzahlung erfolgt - aber was heißt das schon. Ausnahmen
bestätigen die Regel!

Gruss
Markus

Re: Kündigung einer Kreditkarte: anteilige Erstattung der Jahresgebühr?

am 10.11.2007 21:22:21 von Ralf Geist

"Markus Schwab" <> schrieb:

>Womit wir nun bei der Frage wären, was gilt, wenn in den AGB nichts
>wirksam vereinbart wurde.

du hast eine Karte für die Nutzungdauer von x Jahren bezahlt.

Wenn du die Nutzungsdauer nicht erfüllst, haste halt Pech gehabt.

Was anderes gilt, wenn Du die verkürzte Nutzungsdauer nicht zu
vertreten hast.

Re: Kündigung einer Kreditkarte: anteilige Erstattung der Jahresgebühr?

am 11.11.2007 10:12:35 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Kündigung einer Kreditkarte: anteilige Erstattung der Jahresgebühr?

am 11.11.2007 11:37:48 von Frank Kozuschnik

Kurt Guenter schrieb:

> du hast eine Karte für die Nutzungdauer von x Jahren bezahlt.
>
> Wenn du die Nutzungsdauer nicht erfüllst, haste halt Pech gehabt.

Ich kenne keine deutsche Kreditkarte mit irgendeiner Form von
Mindestvertragsdauer. Im Gegenteil - der Kunde kann den Vertrag
eigentlich immer ohne jede Frist kündigen.

Re: Kündigung einer Kreditkarte: anteilige Erstattung der Jahresgebühr?

am 11.11.2007 11:53:59 von Frank Kozuschnik

Konrad Wilhelm schrieb:

> Markus Schwab:
>
> >Kann die Jahresgebühr dem Kartenausgeber in voller Höhe
> >zugestanden werden, wenn die Karte nur wenige Monate genutzt
> >wurde?
>
> Wenn die jährliche Zahlung vereinbart ist und nichts zu einer
> anteiligen Rückzahlung, dann würde ich wohl davon ausgehen, dass
> es auch keine anteilige Rückzahlung gibt.

Wenn ein Jahresentgelt vereinbart ist, der Vertrag aber während eines
Jahres endet, würde ich davon ausgehen, dass das Jahresentgelt nur
anteilig zu zahlen ist.

Das OLG Frankfurt am Main ging sogar so weit, dass es eine AGB-Klausel
für unwirksam erklärte, die die zeitanteilige Erstattung der
Jahresgebühr ausschließen sollte (Urteil vom 14.12.2000, 1 U 108/99).

Re: Kündigung einer Kreditkarte: anteilige Erstattung der Jahresgebühr?

am 11.11.2007 12:27:07 von Ralf Geist

Frank Kozuschnik <> schrieb:

>Ich kenne keine deutsche Kreditkarte mit irgendeiner Form von
>Mindestvertragsdauer.

habe ich derartiges behauptet?

>Im Gegenteil - der Kunde kann den Vertrag
>eigentlich immer ohne jede Frist kündigen.

habe ich das jemals bestritten?

Re: Kündigung einer Kreditkarte: anteilige Erstattung der Jahresgebühr?

am 11.11.2007 14:07:48 von Frank Kozuschnik

Kurt Guenter schrieb:

> Frank Kozuschnik:
>
> >Ich kenne keine deutsche Kreditkarte mit irgendeiner Form von
> >Mindestvertragsdauer.
>
> habe ich derartiges behauptet?

Habe ich behauptet, du hättest das behauptet?

> >Im Gegenteil - der Kunde kann den Vertrag
> >eigentlich immer ohne jede Frist kündigen.
>
> habe ich das jemals bestritten?

Habe ich behauptet, du hättest das bestritten?

Du hattest angedeutet, der Bank stünde das volle Entgelt zu, das der
Kunde für eine gewisse Nutzungsdauer im Voraus bezahlt hat, und zwar
auch über das Ende der Vertragsdauer hinaus, wenn der Kunde kündigt.

Wenn der Kunde vor Ablauf der vorausbezahlten Nutzungsdauer kündigt,
erbringt die Bank keine Leistung mehr. Da die Kündigung des Kunden in
aller Regel berechtigt ist, steht der Bank kein Entgelt für die
restliche Nutzungsdauer zu.

Re: Kündigung einer Kreditkarte: anteilige Erstattung

am 11.11.2007 16:19:03 von Markus Schwab

"Kurt Guenter" <> schrieb im Newsbeitrag
news:

> du hast eine Karte für die Nutzungdauer von x Jahren bezahlt.

Richtig, im Voraus und unter der Annahme, daß ich diese für
ein Jahr nutze. Nun ist aber eine neue Situation da.

> Wenn du die Nutzungsdauer nicht erfüllst, haste halt Pech gehabt.

Das scheint mir deine unverbindliche private Meinung zu sein. Und
eine etwas schnodderige dazu.

> Was anderes gilt, wenn Du die verkürzte Nutzungsdauer nicht zu
> vertreten hast.

Dito. Was gilt denn dann "anderes"? Du wirfst hier mit ein paar
Brocken undifferenziert um dich, ohne ernsthaft auf die Frage
einzugehen.

Ich finde z.B. das hier, dort wurden entsprechende Regelungen
in den AGB für unzulässig erklärt:




So einseitig scheinen die Gerichte das Thema also nicht zu sehen,
da eine einseitige Benachteiligung des Kunden vorliegt.

Der Aufwand für den Kartenausgeber erfolgt erstmalig beim
Versand der Karte und dann nur noch monatlich durch die
Rechnungsstellung; insofern kann ich nicht nachvollziehen,
warum ihm ohne zu erbringende Gegenleistung der Rest der
Jahresgebühr per se zustehen sollte.

Ich habe im Rahmen der Kündigung die anteilige Rückzahlung
der Gebühr gefordert - bei Ablehnung würde ich mich an o.g.
Urteil halten.

Gruss
Markus

Re: Kündigung einer Kreditkarte: anteilige Erstattung der Jahresgebühr?

am 11.11.2007 17:24:58 von Fernsehkoch

On 10 Nov., 17:10, "Markus Schwab" <> wrote:
> Hallo,
>
> Ist es üblich/angezeigt, daß bei Kündigung eines KK-Vertrages im la=
ufenden
> Jahr die anteilige Kartengebühr erstattet wird?
>
> Ist der Kartenherausgeber dazu verpflichtet oder gilt hier, wer sich nicht
> beschwert, bekommt nichts?
>
> Ich hatte schon mal eine Karte gekündigt, da kam außer einer Bestät=
igung
> nichts mehr.
>
> Gruss
> Markus

Roulette-Strategy ,,CLASSIC"
Diese Roulette Methode ist eine ganz einfach zu spielende Roulette
Methode und bringt tatsächlich im Casino dauerhaft Gewinn. Es empfielt
sich, sich mit bescheidenen Gewinnen zufrieden zu geben, dann wird man
tatsächlich dauerhaft gewinnen.
Es werden nur die Einfachen Chancen bespielt, und zwar:
ROT - alle roten Zahlen
1/3/5/7/9/12/14/16/18/19/21/23/25/27/30/32/34/36
SCHWARZ - alle schwarzen Zahlen
2/4/6/8/10/11/13/15/17/20/22/24/26/28/29/31/33/35
IMPAIR - alle ungeraden Zahlen
PAIR - alle geraden Zahlen
MANQUE - alle Zahlen von 1 bis 18
PASSE - alle Zahlen von 19 bis 36

Anfang der Partie :
Um Ihr Spielkapital für diese Partie zu bestimmen entscheiden Sie sich
für eine Stückgröße
Multiplizieren Sie jetzt Ihre gewählte Stückgröße mit 736 und Sie
haben das benötigte Spiel-kapital.
Erfahrungsgemäss benötigen Sie nur ein Drittel des Spielkapitals
Grundregel:
Sie beginnen immer mit der zuletzt gefallenen Zahl, z.B. 36.
Diese Zahl tragen Sie nun in das oberste linke Kästchen Ihres
Spielzettels ein. Die Zahl 36 ist ROT, PASSE, PAIR. Diese drei
Kriterien tragen Sie nun in die nächste Zeile in der entspre-chenden
Rubrik ein. Verwenden Sie die Zahl der Progressionsskala für die Stufe
in der Sie sich gerade befinden:
ROT 1 PAIR 1 PASSE 1
Bei Ihrer Stückgröße setzen Sie also je 1 Stück auf ROT/PAIR/PASSE.
Gehen wir davon aus, dass Sie auf allen drei gesetzten Feldern
gewinnen. Sie haben nun also je 1 Stück gewonnen. Sie nehmen Ihren
Einsatz puls Gewinn, also jeweils 2 Stücke, und setzen diesen auf
das gegenüberliegende Feld. Sie haben also Ihren ersten Gewinn und
setzen jeweils 2 Stücke auf
SCHWARZ / MANQUE / IMPAIR
Diesen Gewinn tragen Sie auf Ihrem Spielzettel in der zweiten Zeile
mit einem Strich ein.
SCHWARZ - IMPAIR - MANQUE -
Wie Sie jetzt erkennen können ergibt sich auf Ihrem Spielzettel eine
Zick-Zack-Linie. Niemals dürfen Ihre Eintragungen direkt untereinander
stehen!
Sie haben jetzt je 2 Stücke auf SCHWARZ/IMPAIR/MANQUE gesetzt.
Gehen wir davon aus, dass Sie wieder gewinnen. Nun machen Sie auf
Ihrem Spielzettel einen großen Strich und darunter ein Kreuz. Das
heißt, Sie haben Ihren 2. Gewinn. Nach einem Ein-satz von 3 Stücken
haben Sie 12 Stücke zurückerhalten, also haben Sie 9 Stücke gewonnen,
3 Stücke pro einfache Chance (pro Spalte =3D Chancenpaar). Die
Gewinnhöhe (Stücke) entneh
men Sie bitte der Liste auf Seite 8 (2. Spalte).
Dieser Gewinn wird nun ganz unten auf dem Spielzettel vermerkt. Diese
erste Partie ist nun beendet.

Dieser Spielzettel dient zu Ihrer visuellen Information:
1 36 R O T S
C
H
W R
P A I I M P ~ P A S S M A
N Q ~
30 1 1 1
2 15 - - -
3 X X X
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19 3 3 3

Gehen wir davon aus, dass Sie auf den drei gesetzten Feldern (36 =3D ROT/
PASSE/PAIR) ver-lieren.
Ihre 3 gesetzten Stücke sind also verloren. Anhand der
Progressionsskala setzen Sie nun auf die gegenüberliegenden Felder
SCHWARZ/MANQUE/IMPAIR und tragen dies auf Ihrem Spielzettel ein.
Achten Sie darauf, dass auch dies wieder im Zick-Zack geschieht. Laut
Skala setzen Sie also solange bis Sie Ihren 1. und 2. Gewinn in Folge
erzielt haben und damit Ihr Spiel auf diesem Chancenpaar beendet
haben.
Dieser Zettel dient zu Ihrer visuellen Information:
1 36 R O T S
C
H
W ~R
P A I I M P ~ P A S S M A
N Q ~
13 1 1 1
2 30 1 1 1
3 21 1 1 1
4 8 - 2 -
5 17 X 2 X
6 1 3
7 28 -
8 X
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19 1 2 1

Soweit die Grundregeln der Strategie CLASSIC. In der Praxis werden die
3 verschiedenen einfachen Chancen zu verschiedenen Zeitpunkten beendet
sein. Ihre Partie endet also erst, wenn Sie auf allen 3 Chancen Ihren
2 Gewinn erzielt haben.
Zusammenfassung der Grundregeln:
1 Der Erstgewinn bedeutet, dass Einsatz und Gewinn auf das
gegenüberliegende Feld gesetzt werden.
2 Nach dem zweiten Gewinn ist die Partie auf der jeweiligen Chance
beendet.
3 Erster und zweiter Gewinn müssen direkt hintereinander fallen. Ist
dies nicht der Fall, muss wieder auf den ersten Gewinn gewartet
werden.
4 Im Falle eines Verlustes wird anhand der Progressionsskala
weitergesetzt , auf die Felder der zuletzt gefallenen Zahl.
5 Die Aufzeichnungen in einer Spalte des Spielzettels müssen immer im
Zick-Zack er-folgen.
6 Die Aufzeichnungen in einer Zeile beziehen sich immer auf die
zuletzt gefallene Zahl, die immer am Anfang der vorherigen Zeile
steht. Anhand dieser Zahl können Sie im-mer kontrollieren, ob Sie
richtig gesetzt haben.
7 Kennzeichen für den 1. Gewinn: _____
Kennzeichen für den 2. Gewinn:
X
8 Die Zahl der gewonnenen Stücke wird immer in das untere rechte
Kästchen eingetra-gen.
9 Startzahl ist immer die zuletzt gefallene Zahl.
10. Der zweite Gewinn beendet die Partie auf dieser Chance. In der
Praxis sind die 3 ein-fachen Chancen meist zu verschiedenen
Zeitpunkten beendet.
11. Die Progressionsskala sollte auswendig gelernt werden, damit Sie
immer wissen, welcher Betrag zu setzen ist..

Die ZERO-Regel:
Bekanntlich ist beim Roulette die 37. Zahl die Null. Von dieser Zahl
wird allgemein ange-nommen, dass hier die Bank gewinnt.
Bei der Methode CLASSIC ist dies nicht der Fall, d.h. Sie gewinnen
oder verlieren den Ein-satz, da Sie gemäss den Regeln weiterspielen.
Beispiel:
Sie haben 6 Stücke auf ROT gesetzt. Nun fällt die Null. Die 6 Stücke
werden gesperrt. Fällt danach wieder ROT sind die 6 Stücke wieder im
Spiel. Fällt aber SCHWARZ sind die 6 Stü-cke verloren und Sie setzen
anhand der Progressionsskala weiter.
Fällt die Null, kennzeichnen Sie das auf Ihrem Spielzettel mit einem
Strich über beide Käst-chen. Fällt nach der Null wieder ROT, wird die
Zahl über dem Strich gestrichen und auf glei-chem Kästchen unter dem
Strich eingetragen und normal weitergespielt. Fällt aber SCHWARZ wird
die nächste Zahl aus der Skala, wieder im Zick-Zack, eingetragen. Bei
Doppelnull wird genauso verfahren, bei dreimal Null ist der Einsatz
verloren und Sie spielen weiter anhand der Progressionsskala.
Dieser Spielzettel dient zu Ihrer visuellen Information:
1 19 R O T S
C
H
W ~R
P A I I M P ~ P A S S M A
N Q ~
12 1 1 1
2 36 - 1 1
3 0 1 - 1
4 3
5 17 1 - 2
6 4 1 X -
7 9 - 2
8 35 X -
9 X
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19 1 2 1

1 36 R O T S
C
H
W ~R
P A I I M P ~ P A S S M A
N Q ~
11 1 1 1
2 0 1 1 1
3 0
4 0
5 5
6 30 1 1 1
7 28 - 2 2
8 1 X - -
9 X X
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19 1 3 3

1 19 R O T S
C
H
W ~R
P A I I M P ~ P A S S M A
N Q ~
12 1 1 1
2 36 - 1 1
3 0 1 - 1
4 0
5 3
6 9 1 - 2
7 17 1 - 2
8 4 1 X -
9 35 - 2
10 28 2 3
11 9 - -
12 X X
13
14
15
16
17
18
19 3 2 2

PROGRESSIONSSKALA

Progression (Stücke) Gewinn (Stücke) Einsatz (Stücke)
1 3
1 2 2
1 1 3
2 3 5
2 1 7
3 2 10
4 2 14
5 1 19
7 2 26
9 1 35
13 4 48
18 6 66
24 6 90
32 6 122
43 7 165
58 9 223
78 11 301
105 14 406
140 14 546
190 24 736

SICHERHEITSHINWEISE:
95 % aller Permanenzen können Sie mit 200 Stücken problemlos spielen.
Sollten Sie einmal in einem Chancenpaar höher als normal kommen,
beachten Sie bitte unbe-dingt die folgenden Hinweise:
1 Setzen Sie einige Coups aus, bis sich die Permanenz wieder
normalisiert hat. Steigen Sie dann mit dem Einsatz wieder ein, den Sie
laut Ihren Aufzeichnungen hätten setzen müssen.
2 Wechseln Sie den Tisch und spielen am neuen Tisch laut Ihren
Aufzeichnungen weiter, so als würden Sie an einem Tisch spielen.
3 Spielen Sie Ihren angefangenen Spielzettel später weiter und fangen
Sie mittler-weile einen neuen Spielzettel an.
4 Sollte einmal der seltene, aber mögliche Fall, eintreten, dass ein
Chancenpaar in der Progressionsskala höher geht als die anderen
beiden, können Sie sicher sein, dass auf den beiden anderen Chancen
das Spiel bereits beendet ist. Wechseln Sie nun auf einer Stufe der
Skala (welche Sie sich bitte vorher genau festlegen) auf eine der 4
anderen Chancen, die ja schon beendet sind, und spielen nun auf der
neuen Chance Ihr Spiel bis zum Ende.
Visuelle Darstellung des Sicherheitshinweises Nr. 4 von Seite 9:
1 25 R O T S
C
H
W ~R
P A I I M P ~ P A S S M A
N Q ~
35 1 1 1
2 15 1 - -
3 27 - 1 X
4 23 X -
5 0 1
6 5
7 21 1
8 5 -
9 12 2
10 6 2
11 18 -
12 21 3 3
13 34 -
14 29 4
15 17 5
16 18 -
17 X
18
19 2 1 3

Re: Kündigung einer Kreditkarte: anteilige Erstattung der Jahresgebühr?

am 11.11.2007 19:51:11 von Ralf Geist

"Markus Schwab" <> schrieb:

>Richtig, im Voraus und unter der Annahme, daß ich diese für
>ein Jahr nutze. Nun ist aber eine neue Situation da.

und ist der (Herstellungs-)Preis der Karte geringer, wenn du sie nur 1
Monat anstatt 3 Jahre nutzt?

>So einseitig scheinen die Gerichte das Thema also nicht zu sehen,
>da eine einseitige Benachteiligung des Kunden vorliegt.

kommt auf die Jahresgebühr an, aber deren Höhe verschweigst Du ja
lieber.

>Der Aufwand für den Kartenausgeber erfolgt erstmalig beim
>Versand der Karte

und hat erstmal eine gewisse Höhe unabhängig von der Nutzungszeit.

Solche Klagen führen nur dazu, dass eine hohe Einmalgebühr genommen
wird.

Re: Kündigung einer Kreditkarte: anteilige Erstattung der Jahresgebühr?

am 11.11.2007 20:36:12 von Frank Kozuschnik

Kurt Guenter schrieb:

> Markus Schwab:
>
> >Richtig, im Voraus und unter der Annahme, daß ich diese für
> >ein Jahr nutze. Nun ist aber eine neue Situation da.
>
> und ist der (Herstellungs-)Preis der Karte geringer, wenn du sie nur 1
> Monat anstatt 3 Jahre nutzt?

Wird denn üblicherweise ein Preis für die Herstellung der Karte
vereinbart oder eher nur ein jährliches Nutzungsentgelt?

> >So einseitig scheinen die Gerichte das Thema also nicht zu sehen,
> >da eine einseitige Benachteiligung des Kunden vorliegt.
>
> kommt auf die Jahresgebühr an, aber deren Höhe verschweigst Du ja
> lieber.

Inwiefern kommt das auf die Höhe der Jahresgebühr an?

> >Der Aufwand für den Kartenausgeber erfolgt erstmalig beim
> >Versand der Karte
>
> und hat erstmal eine gewisse Höhe unabhängig von der Nutzungszeit.
>
> Solche Klagen führen nur dazu, dass eine hohe Einmalgebühr genommen
> wird.

Mir fällt keine Bank ein, die überhaupt eine Einmalgebühr verlangen
würde. Auch Entgelte pro Kartenherstellung kenne ich eigentlich nur
für Sonderausführungen (z.B. mit Foto). Kannst du ein Beispiel nennen,
das deine These stützen würde?

Re: Kündigung einer Kreditkarte: anteilige Erstattung der Jahresgebühr?

am 11.11.2007 21:05:17 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Kündigung einer Kreditkarte: anteilige Erstattung der Jahresgebühr?

am 11.11.2007 21:12:18 von Rupert Haselbeck

Frank Kozuschnik schrieb:

> Wenn der Kunde vor Ablauf der vorausbezahlten Nutzungsdauer kündigt=
,
> erbringt die Bank keine Leistung mehr. Da die Kündigung des Kunden =
in
> aller Regel berechtigt ist, steht der Bank kein Entgelt für die
> restliche Nutzungsdauer zu.

Dann werde ich nächstens, wenn die Theatervorstellung recht langweili=
g
ist oder wenn das Fußballspiel allzu schlecht läuft, vorzeitig gehe=
n
und an der Kasse den anteiligen Preis für die nicht genutzte Zeit
zurückfordern. Wenn ich mich entschließe, den Anspruch aus dem Vert=
rag
nicht mehr zu nutzen, dann muß der Vertragspartner mir doch die
(anteilige) Gegenleistung zurückgeben...

MfG
Rupert

Re: Kündigung einer Kreditkarte: anteilige Erstattung der Jahresgebühr?

am 12.11.2007 00:20:23 von gerd unverfehrt

Markus Schwab schrieb:

> Der Aufwand für den Kartenausgeber erfolgt erstmalig beim
> Versand der Karte und dann nur noch monatlich durch die
> Rechnungsstellung; insofern kann ich nicht nachvollziehen,
> warum ihm ohne zu erbringende Gegenleistung der Rest der
> Jahresgebühr per se zustehen sollte.

Der Aufwand für den Kartenausgeber erfolgt erstmalig bei der
Werbung für sein Produkt. Ohne diese Werbung hättest Du das
Produkt überhaupt nicht gekannt.

Der nächste Aufwand entsteht dann, wenn Du eine Karte
beantragst. Der Kartenausgeber wird Deine Bonität überprüfen
(dem hast Du zugestimmt, sonst wäre hier sowieso Ende).

Der dritte Aufwand (nach positiver Prüfung) besteht in der
Herstellung der Kreditkarte durch eine
Kreditkartenherstellungsfirma.

Der vierte Aufwand besteht im Versand der Kreditkarte an den
Antragsteller.

Der fünfte Aufwand besteht im getrennten Versand der
PIN-Nummer zur Abhebung von Bargeld am Automaten.

Da sind ja nicht unerhebliche Kosten entstanden, weil ja
nicht nur Porto, sondern auch Personal zu bezahlen ist.

Mit Gruß
Unv.

Re: Kündigung einer Kreditkarte: anteilige Erstattung

am 12.11.2007 18:08:26 von Markus Schwab

"Kurt Guenter" <> schrieb im Newsbeitrag
news:

> und ist der (Herstellungs-)Preis der Karte geringer, wenn du sie nur 1
> Monat anstatt 3 Jahre nutzt?

Spielt das für den Sachverhalt eine Rolle? Du machst schon wieder
Talk, anstatt über Rechtliches zu sprechen.

> kommt auf die Jahresgebühr an, aber deren Höhe verschweigst Du ja
> lieber.

Ob die Jahresgebühr 25 Euro oder 85 Euro beträgt, spielt für die rechtliche
Betrachtung zunächst einmal keine Rolle, überhaupt keine. Daher wurde
die Gebühr in Höhe von 40 Euro nicht verschwiegen, sondern nicht genannt.

> und hat erstmal eine gewisse Höhe unabhängig von der Nutzungszeit.

Völlig irrelevant. Siehe oben.

> Solche Klagen führen nur dazu, dass eine hohe Einmalgebühr genommen
> wird.

Talk. Mit dir wird das nichts mehr.

Gruss
Markus

Re: Kündigung einer Kreditkarte: anteilige Erstattung der Jahresgebühr?

am 12.11.2007 21:56:05 von georg.schwarz

<> wrote:

> die Lufthansa Miles and More VISA hat eine solche Vetragsdauer, man
> kann sie nur zu bestimmten Stichtagen kündigen (1x jährlich) und man
> erhält nicht Gebühr anteilig nicht zurück

soweit ich mich entsinne, habe ich damals die Gebühr anteilig
zurückerhalten, als ich meine kündigte.

--
Georg Schwarz
+49 151 11559652

Re: Kündigung einer Kreditkarte: anteilige Erstattung

am 13.11.2007 22:48:37 von Markus Schwab

"Konrad Wilhelm" <> schrieb im Newsbeitrag
news:

> Wenn die jährliche Zahlung vereinbart ist und nichts zu einer
> anteiligen Rückzahlung, dann würde ich wohl davon ausgehen, dass es
> auch keine anteilige Rückzahlung gibt.

Wenn die jährliche Zahlung (=einmalige Zahlung für einen
vereinbarten Zeitraum von einem Jahr) vereinbart wurde
und die Nutzung aufgrund einer Kündigung im laufenden
Jahr endet, würde ich von einem Anrecht auf eine anteilige
Rückzahlung ausgehen. Man könnte hier auch §242 BGB
anbringen, denn das Einsacken des Gesamtbetrages ist
ohne weitere Gegenleistung nicht nachvollziehbar.

Auch eine Mindestlaufzeit wie bei Handyverträgen gibt
es hier nicht - der Anbieter kann sich hier also auch nicht
mit Kündigungsfristen herausreden. Auch wurde in den
AGB kein Ausschluß gemacht, daß eine Erstattung
generell nicht in Frage käme. Der Leistungsnehmer hat
sich überdies auch nicht bereit erklärt, auf jeden Fall
die Leistung für ein ganzes Jahr in Anspruch zu nehmen.

Wenn mich nicht alles täuscht, hätte man hier gute
Aussichten, den Rechtsweg erfolgreich zu beschreiten.

Gruss
Markus