Pressluftfüllungenund die Steuer

Pressluftfüllungenund die Steuer

am 23.11.2007 16:45:07 von Ulf Junghans

Wie kann ich Pressluft Füllungen der Steuer beibringen?
Ich dachte an AB. Oder sind das Werbekosten?

Mfg Ulf Junghans

Re: Pressluftfüllungen und die Steuer

am 23.11.2007 17:03:32 von Besim Karadeniz

Hi,

Ulf Junghans schrieb:

> Wie kann ich Pressluft Füllungen der Steuer beibringen?
> Ich dachte an AB. Oder sind das Werbekosten?

Hängt davon ab, was du mit der Pressluft machen tust.

Besim

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Re: Pressluftfüllungenund die Steuer

am 23.11.2007 21:37:33 von Ulf Junghans

Am Fri, 23 Nov 2007 17:03:32 +0100 schrieb Besim Karadeniz:

> Hi,
>
> Ulf Junghans schrieb:
>
>> Wie kann ich Pressluft Füllungen der Steuer beibringen? Ich dachte an
>> AB. Oder sind das Werbekosten?
>
> Hängt davon ab, was du mit der Pressluft machen tust.
>
> Besim

Ich hatte über Arbeitsmittel nachgedacht. Zum Tauchen hauptsächlich
privat und beruflich.

Mfg Ulf

Re: Pressluftfüllungen und die Steuer

am 24.11.2007 00:27:08 von Besim Karadeniz

Hi,

Ulf Junghans schrieb:

> Ich hatte über Arbeitsmittel nachgedacht. Zum Tauchen hauptsächlich
> privat und beruflich.

Wenn du das beruflich machst, solltest du doch da eher kein Problem
haben. Sprich: Wenn du selbstständig bist, wird die Pressluft vermutlich
zu deinen Arbeitsmitteln gehören. Wenn du angestellt bist, wird das dein
Arbeitgeber für dich machen etc. pp.

Was für deine Tätigkeit Arbeitsmittel sind, für die du gern eine
Steuerermäßigung hättest, musst du dem Finanzamt lediglich plausibel
darlegen und dir ggf. eine private Nutzung anrechnen lassen. Meine
persönliche Erfahrung ist jedoch, dass man mit sinnvollen und
nachvollziehbaren Begründungen durchaus etwas erreichen kann. Vielleicht
schreibst du bei deiner Begründung etwas mehr, als in deinem
einleitenden Posting. ;-)

Besim

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Re: Pressluftfüllungenund die Steuer

am 24.11.2007 00:49:39 von Ulf Junghans

Am Sat, 24 Nov 2007 00:27:08 +0100 schrieb Besim Karadeniz:

> Wenn du das beruflich machst, solltest du doch da eher kein Problem
> haben. Sprich: Wenn du selbstständig bist, wird die Pressluft vermutlich
> zu deinen Arbeitsmitteln gehören. Wenn du angestellt bist, wird das dein
> Arbeitgeber für dich machen etc. pp.
>
> Was für deine Tätigkeit Arbeitsmittel sind, für die du gern eine
> Steuerermäßigung hättest, musst du dem Finanzamt lediglich plausibel
> darlegen und dir ggf. eine private Nutzung anrechnen lassen. Meine
> persönliche Erfahrung ist jedoch, dass man mit sinnvollen und
> nachvollziehbaren Begründungen durchaus etwas erreichen kann. Vielleicht
> schreibst du bei deiner Begründung etwas mehr, als in deinem
> einleitenden Posting. ;-)
>
> Besim

Danke für den netten Ratschlag. Ich nehme Arbeitnehmer und
Arbeitgeber status ein so ist das für mich auf beiden Seiten
kein Problem mehr.

Mfg Ulf