Pressluftfüllungenund die Steuer
am 23.11.2007 16:45:07 von Ulf JunghansWie kann ich Pressluft Füllungen der Steuer beibringen?
Ich dachte an AB. Oder sind das Werbekosten?
Mfg Ulf Junghans
Wie kann ich Pressluft Füllungen der Steuer beibringen?
Ich dachte an AB. Oder sind das Werbekosten?
Mfg Ulf Junghans
Hi,
Ulf Junghans schrieb:
> Wie kann ich Pressluft Füllungen der Steuer beibringen?
> Ich dachte an AB. Oder sind das Werbekosten?
Hängt davon ab, was du mit der Pressluft machen tust.
Besim
--
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Am Fri, 23 Nov 2007 17:03:32 +0100 schrieb Besim Karadeniz:
> Hi,
>
> Ulf Junghans schrieb:
>
>> Wie kann ich Pressluft Füllungen der Steuer beibringen? Ich dachte an
>> AB. Oder sind das Werbekosten?
>
> Hängt davon ab, was du mit der Pressluft machen tust.
>
> Besim
Ich hatte über Arbeitsmittel nachgedacht. Zum Tauchen hauptsächlich
privat und beruflich.
Mfg Ulf
Hi,
Ulf Junghans schrieb:
> Ich hatte über Arbeitsmittel nachgedacht. Zum Tauchen hauptsächlich
> privat und beruflich.
Wenn du das beruflich machst, solltest du doch da eher kein Problem
haben. Sprich: Wenn du selbstständig bist, wird die Pressluft vermutlich
zu deinen Arbeitsmitteln gehören. Wenn du angestellt bist, wird das dein
Arbeitgeber für dich machen etc. pp.
Was für deine Tätigkeit Arbeitsmittel sind, für die du gern eine
SteuerermäÃigung hättest, musst du dem Finanzamt lediglich plausibel
darlegen und dir ggf. eine private Nutzung anrechnen lassen. Meine
persönliche Erfahrung ist jedoch, dass man mit sinnvollen und
nachvollziehbaren Begründungen durchaus etwas erreichen kann. Vielleicht
schreibst du bei deiner Begründung etwas mehr, als in deinem
einleitenden Posting. ;-)
Besim
--
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Am Sat, 24 Nov 2007 00:27:08 +0100 schrieb Besim Karadeniz:
> Wenn du das beruflich machst, solltest du doch da eher kein Problem
> haben. Sprich: Wenn du selbstständig bist, wird die Pressluft vermutlich
> zu deinen Arbeitsmitteln gehören. Wenn du angestellt bist, wird das dein
> Arbeitgeber für dich machen etc. pp.
>
> Was für deine Tätigkeit Arbeitsmittel sind, für die du gern eine
> SteuerermäÃigung hättest, musst du dem Finanzamt lediglich plausibel
> darlegen und dir ggf. eine private Nutzung anrechnen lassen. Meine
> persönliche Erfahrung ist jedoch, dass man mit sinnvollen und
> nachvollziehbaren Begründungen durchaus etwas erreichen kann. Vielleicht
> schreibst du bei deiner Begründung etwas mehr, als in deinem
> einleitenden Posting. ;-)
>
> Besim
Danke für den netten Ratschlag. Ich nehme Arbeitnehmer und
Arbeitgeber status ein so ist das für mich auf beiden Seiten
kein Problem mehr.
Mfg Ulf