Abgeltungssteuer bei Zinszahlung am Laufzeitende
Abgeltungssteuer bei Zinszahlung am Laufzeitende
am 24.11.2007 23:38:30 von Klaus
Hallo,
ich habe auf einer Messe einen Vortrag der deutschen Finanzagentur (die
früher Bundeswertpapierverwaltung hießen und wo man im Schuldbuch
Bundeswertpapiere verwahren kann) gehört. Dort wurde folgende Behauptung
aufgestellt:
Wenn man jetzt Bundesschatzbriefe Typ B kauft, wo die Zinszahlung am
Ende der 7-jährigen Laufzeit erfolgt, gilt bei der Einführung der
Abgeltungssteuer ein Bestandsschutz, d.h. die Zinserträge am
Laufzeitende 2014 würden NICHT mit der Abgeltungsteuer von 25% (+ Soli
und evtl. Kirchensteuer), sondern wie heute ganz normal als Einkommen
versteuert.
Abgesehen davon, dass
- ein Bestandschutz, der für den Anleger nachteilig ist (zumindest, wenn
der persönliche Grenzsteuersatz über 25% ist, und darunter kann man
sich überzählige Abgeltungssteuern ja vom Finanzamt zurückholen),
ziemlich sinnlos ist,
- das ganze unpraktikabel ist, weil das Prinzip der neuen Besteuerung
von Kapitalerträgen ja u.a. gerade ist, dass dies direkt bei der Bank
passiert und das Finanzamt nichts mehr damit am Hut hat, aber die Bank
(hier: Finanzagentur) meinen Steuersatz ja gar nicht kennt,
- alle Banken, die Sparbriefe mit Zinszahlung nach dem 1.1.2009
verkaufen (z.B. Santander, PSD Hessen) gerade mit dem Argument
verkaufen, dass das mit (25+x)% Quellensteuer günstiger wird, ihre
Kunden belügen würden,
widerspricht das ALLEM, was ich bisher zur Abgeltungssteuer gelesen
habe, nämlich dass der Bestandsschutz für KURSgewinne gilt, die bei
einer Haltedauer von mind. 1 Jahr steuerfrei bleiben, während
Dividenden- und Zinszahlungen grundsätzlich der Abgeltungssteuer
unterliegen, egal ob vor oder nach dem 1.1.2009 gekauft.
Lange Rede, kurze Frage: Wer hat recht?
Die Möglichkeit, dass ich den Vortrag falsch verstanden habe, möchte ich
ausschließen, denn ich habe am Stand der Finanzagentur explizit
nachgefragt, und die Aussage aus dem Vortrag wurde dort vom gesammelten
Standpersonal vehement vertreten.
Klaus
Re: Abgeltungssteuer bei Zinszahlung am Laufzeitende
am 25.11.2007 09:58:22 von RouletteBuch
On 24 Nov., 23:38, Klaus <> wrote:
> Hallo,
>
> ich habe auf einer Messe einen Vortrag der deutschen Finanzagentur (die
> früher Bundeswertpapierverwaltung hießen und wo man im Schuldbuch
> Bundeswertpapiere verwahren kann) gehört. Dort wurde folgende Behauptung=
> aufgestellt:
>
> Wenn man jetzt Bundesschatzbriefe Typ B kauft, wo die Zinszahlung am
> Ende der 7-jährigen Laufzeit erfolgt, gilt bei der Einführung der
> Abgeltungssteuer ein Bestandsschutz, d.h. die Zinserträge am
> Laufzeitende 2014 würden NICHT mit der Abgeltungsteuer von 25% (+ Soli
> und evtl. Kirchensteuer), sondern wie heute ganz normal als Einkommen
> versteuert.
>
> Abgesehen davon, dass
>
> - ein Bestandschutz, der für den Anleger nachteilig ist (zumindest, wenn=
> der persönliche Grenzsteuersatz über 25% ist, und darunter kann man
> sich überzählige Abgeltungssteuern ja vom Finanzamt zurückholen),
> ziemlich sinnlos ist,
> - das ganze unpraktikabel ist, weil das Prinzip der neuen Besteuerung
> von Kapitalerträgen ja u.a. gerade ist, dass dies direkt bei der Bank
> passiert und das Finanzamt nichts mehr damit am Hut hat, aber die Bank
> (hier: Finanzagentur) meinen Steuersatz ja gar nicht kennt,
> - alle Banken, die Sparbriefe mit Zinszahlung nach dem 1.1.2009
> verkaufen (z.B. Santander, PSD Hessen) gerade mit dem Argument
> verkaufen, dass das mit (25+x)% Quellensteuer günstiger wird, ihre
> Kunden belügen würden,
>
> widerspricht das ALLEM, was ich bisher zur Abgeltungssteuer gelesen
> habe, nämlich dass der Bestandsschutz für KURSgewinne gilt, die bei
> einer Haltedauer von mind. 1 Jahr steuerfrei bleiben, während
> Dividenden- und Zinszahlungen grundsätzlich der Abgeltungssteuer
> unterliegen, egal ob vor oder nach dem 1.1.2009 gekauft.
>
> Lange Rede, kurze Frage: Wer hat recht?
>
> Die Möglichkeit, dass ich den Vortrag falsch verstanden habe, möchte i=
ch
> ausschließen, denn ich habe am Stand der Finanzagentur explizit
> nachgefragt, und die Aussage aus dem Vortrag wurde dort vom gesammelten
> Standpersonal vehement vertreten.
>
> Klaus
Muscheln in Weissweinsosse
2 kg Miesmuscheln
3 Karotten 1 Stange Lauch
4 Schalotten 1 Knoblauchzehe 1 EL Butter
700 ml trockener Weißwein 500 ml Wasser Salz Pfeffer
ZUBEREITUNG
is Gemüse waschen, putzen und in feine Streifen schneiden. Die
Knoblauchzehe und die Schalotten abpellen. Die Schalotten in Streifen
schneiden.
Die Muscheln putzen, das heißt äußerlich von Sand und Fäden befreien=
..
3. Das Gemüse, die Zwiebeln und den Knoblauch in einem Topf mit
etwas Butter anbraten, mit dem Wasser und dem Weißwein aufgießen, mit
Salz und Pfeffer würzen und zum Kochen bringen. Wenn das
Wasser sprudelnd kocht, die Muscheln hineingeben und ca.
sieben Minuten kochen.
4. Die Muscheln mit dem Sud in eine Schüssel geben und mit Weißbrot
servieren.
Achtung: Geöffnete Muscheln beim Putzen gleich aussortieren und
wegwerfen. Ebenso nach dem Kochen noch geschlossene Muscheln
heraussuchen und wegwerfen. In beiden Fällen sind die Muscheln nicht
genießbar.
......................................................... .
Zwei
Gambas auf Kartoffelsalat
300 g Gambas 6 Wachteleier 1 Knoblauchzehe 1 Zweig Rosmarin 1 EL
Butter 500 g fest kochende Kartoffeln 1 Bund Rucola oder Löwenzahn 1
rote Zwiebel 2 EL Olivenöl 1 TL Senf 3 EL Himbeeressig 70 ml
Hühnerbrühe Salz Pfeffer
ZUBEREITUNG:
1. Die Kartoffeln waschen und gar koche Die Wachteleier ca. fünf
Minuten kochen und mit kaltem Wasser abschrecken.
2. Den Knoblauch und die Zwiebel abpellen und beides fein hacken.
Den Rucola waschen.
3. Aus der Zwiebel, dem Öl, dem Senf, dem Essig und der Brühe
eine Marinade herstellen und mit Salz und Pfeffer kräftig
abschmecken.
Die Kartoffeln abpellen und in Scheiben schneiden. Mit der Marinade
übergießen, vermischen und eine Stunde ziehen lassen.
Die Butter in einer Pfanne schmelzen, den Knoblauch, den
Rosmarin und die Gambas zugeben und. ca. fünf Minuten braten.
lit dem Rucola, n und halbierten
Wachteleiern und dem Kartoffelsalat auf Tellern anrichten und
servieren.
.........................................
Drei
Gefüllte Spitzpaprika
2 Spitzpaprika 1 kleiner Kopf Radicchio 1 rote Paprikaschote 1 Bund
Schnittlauch 1 Zwiebel
500 g eingelegter Tunfisch 150 g Mais (aus der Dose) 1 kleines Glas
Kapern
1 EL eingelegte Pfefferkörner 4 EL Majonäse
2 EL Weinessig
2 EL Cr=E8me fra=EEche 2 EL Forellenkaviar Salz Pfeffer
ZUBEREITUNG:
Die Spitzpaprika waschen, mit einem scharfen Messer den Stielansatz
abschneiden und vorsichtig das Kerngehäuse entfernen.
Die rote Paprikaschote waschen, halbieren, das Kerngehäuse
entfernen und das Fruchtfleisch in kleine Würfel schneiden. Den
Schnittlauch abbrausen und in feine Röllchen schneiden. Die Zwiebel
abpellen und fein hacken. Den Radicchio waschen und in
Streifen schneiden. Den Mais abschütten und die Maiskörner in
eine Schüssel geben.
3. Den Tunfisch, die gewürfelte Paprikaschote, den Schnittlauch, die
Zwiebel, die Kapern, die Pfefferkörner, die Majonäse und den Weinessig
zu dem Mais geben und alles vermischen. Den Salat mit Salz und Pfeffer
abschmecken.
4. Den Tunfischsalat in die Spitzpaprika füllen. Den Radicchio
auf Tellern anrichten, die Spitzpaprika und die Cr=E8me fra=EEche
dazugeben und mit dem Forellenkaviar garnieren.
.............................................
Vier:
Weinbirnen mit Schmimmelkäse
4 Birnen
200 ml lieblicher Weißwein 200 g Gorgonzola 200 g Feldsalat
1 Schalotte 70 g gehackte Walnüsse
4 EL Olivenöl
2 EL Zucker 50 ml Balsamico-Essig
Salz Pfeffer
ZUBEREITUNG:
1. Den Feldsalat waschen und putzen. Schalotte abpellen und fein
hacken. De Gorgonzola in kleine Würfel zupfen oder schneiden.
2. Die Birnen waschen, halbieren und das Kerngehäuse entfernen.
3. Die Birnen mit dem Weißwein in einen Topf mit Deckel geben und
je nach Birnenart ca. 10-15 Minuten garen.
4. Aus dem Öl, dem Essig, den Schalotten, dem Zucker, den Walnüssen,
Salz und Pfeffer eine Salatsoße herstellen. Den Feldsalat mit der Soße
vermischen.
5. Wenn die Birnen weich sind, aus dem Sud nehmen, auf Tellern
anrichten und den Gorgonzola darüber streuen. Den Feldsalat
zugeben und ser-
Besonders hübsch sieht dieser Salat mit essbaren Blüten (z. B.
Gänseblümchen, Veilchen, Kapuzinerkresse
...................................................
Fünf:
Graved Lachs-Schnittchen
Baguette 150 g Graved Lachs 100 g Feldsalat 1 EL Basilikum
1 EL Petersilie
1 EL Dill 2 EL Senf 2 EL Honig
2 EL Olivenöl 30 g Pinienkerne
Butter zum Bestreichen 1 EL Balsamico-Essig 2 EL Lachskaviar Salz
Pfeffer Zucker
ZUBEREITUNG:
Das Baguette schräg in Scheiben schneiden und mit Butter bestreichen.
Den Lachs auf die Brotscheiben legen.
Den Feldsalat waschen, verlesen und abtropfen lassen. Die Kräuter
ebenfalls waschen, ausschütteln und klein hacken.
Aus Petersilie, Basilikum, Olivenöl, Balsamico-Essig, Salz, Pfeffer
und Zucker eine Salatsoße herstellen, süß abschmecken.
Den Salat mit der Soße vermischen und auf zwei Tellern anrichten. Die
Pinienkerne darüber streuen.
Aus Senf, Honig, Dill und einer Prise Salz eine Soße anrühren.
Die Lachsschnittchen zum Salat legen, mit der Senfsoße
beträufeln, den Kaviar dekorativ darauf setzen und das Ganze auf
einem stimmungsvoll
Re: Abgeltungssteuer bei Zinszahlung am Laufzeitende
am 25.11.2007 12:00:07 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Abgeltungssteuer bei Zinszahlung am Laufzeitende
am 25.11.2007 12:45:47 von Frank Kozuschnik
Klaus schrieb:
> Dort wurde folgende Behauptung aufgestellt:
>
> Wenn man jetzt Bundesschatzbriefe Typ B kauft, wo die Zinszahlung am
> Ende der 7-jährigen Laufzeit erfolgt, gilt bei der Einführung der
> Abgeltungssteuer ein Bestandsschutz, d.h. die Zinserträge am
> Laufzeitende 2014 würden NICHT mit der Abgeltungsteuer von 25% (+ Soli
> und evtl. Kirchensteuer), sondern wie heute ganz normal als Einkommen
> versteuert.
> [...]
> widerspricht das ALLEM, was ich bisher zur Abgeltungssteuer gelesen
> habe, nämlich dass der Bestandsschutz für KURSgewinne gilt, die bei
> einer Haltedauer von mind. 1 Jahr steuerfrei bleiben, während
> Dividenden- und Zinszahlungen grundsätzlich der Abgeltungssteuer
> unterliegen, egal ob vor oder nach dem 1.1.2009 gekauft.
Einen Bestandsschutz für Wertpapiere, die vor 2009 erworben wurden,
gibt es hauptsächlich in zweierlei Hinsicht:
1. Kursgewinne werden nach dem alten Recht ermittelt und besteuert.
Veräußerungsgewinne werden weiter nach den bisherigen Vorschriften des
§ 23 EStG als sonstige Einkünfte behandelt: Hält man ein Wertpapier
länger als ein Jahr, ist der Kursgewinn steuerfrei. Ansonsten gilt für
Gewinne der allgemeine Steuertarif.
(Quelle: § 52a VIII, X EStG)
2. Das Halbeinkünfteverfahren (für Aktien) gilt weiterhin.
Sowohl für die laufenden Erträge als auch für Veräußerungsgewinne gilt
weiterhin das Halbeinkünfteverfahren im bisherigen Umfang.
(Quelle: § 52a III EStG)
Einen "negativen Bestandsschutz" in Bezug auf den Steuersatz für
Kapitalerträge kann ich allerdings nicht erkennen. Zinsen sind sowohl
heute als auch künftig Kapitalerträge im Sinn des § 20 EStG. Für diese
Einkünfte gilt der neue besondere Steuersatz von 25% (§ 32d EStG)
generell ab dem Veranlagungszeitraum 2009 (§ 52a XV EStG).
Nur der Steuerzahler kann beantragen, dass der tarifliche Steuersatz
angewendet wird, wenn der für ihn günstiger ist (§ 32d VI EStG).
Re: Abgeltungssteuer bei Zinszahlung am Laufzeitende
am 25.11.2007 12:54:21 von Alexander Schroeder
Frank Kozuschnik wrote:
> Einen Bestandsschutz für Wertpapiere, die vor 2009 erworben wurden,
> gibt es hauptsächlich in zweierlei Hinsicht:
>
> 2. Das Halbeinkünfteverfahren (für Aktien) gilt weiterhin.
>
> Sowohl für die laufenden Erträge als auch für Veräußerungsgewinne gilt
> weiterhin das Halbeinkünfteverfahren im bisherigen Umfang.
> (Quelle: § 52a III EStG)
In § 52a Abs. 3 Satz 2 EStG wird diese Übergangsregelung ausdrücklich
auf Veräußerungsgeschäfte beschränkt.
Alex
Re: Abgeltungssteuer bei Zinszahlung am Laufzeitende
am 25.11.2007 14:09:50 von Frank Kozuschnik
Alexander Schröder schrieb:
> Frank Kozuschnik wrote:
>
> > Sowohl für die laufenden Erträge als auch für Veräußerungsgewinne gilt
> > weiterhin das Halbeinkünfteverfahren im bisherigen Umfang.
> > (Quelle: § 52a III EStG)
>
> In § 52a Abs. 3 Satz 2 EStG wird diese Übergangsregelung ausdrücklich
> auf Veräußerungsgeschäfte beschränkt.
Stimmt. Gut dass jemand aufpasst.
Der Bestandsschutz für das Halbeinkünfteverfahren erstreckt sich nur
auf Veräußerungsgewinne, jedoch *nicht* auf die laufenden Erträge.
Das heißt, alle Dividenden werden ab dem Veranlagungsjahr 2009 in
voller Höhe (und nicht mehr nach dem Halbeinkünfteverfahren) zum
"Abgeltungssteuersatz" besteuert, egal ob die Papiere noch vor dem
Jahr 2009 angeschafft wurden oder nicht.
Re: Abgeltungssteuer bei Zinszahlung am Laufzeitende
am 25.11.2007 18:03:10 von Klaus
Frank Kozuschnik schrieb:
> Einen "negativen Bestandsschutz" in Bezug auf den Steuersatz für
> Kapitalerträge kann ich allerdings nicht erkennen. Zinsen sind sowohl
> heute als auch künftig Kapitalerträge im Sinn des § 20 EStG. Für diese
> Einkünfte gilt der neue besondere Steuersatz von 25% (§ 32d EStG)
> generell ab dem Veranlagungszeitraum 2009 (§ 52a XV EStG).
> Nur der Steuerzahler kann beantragen, dass der tarifliche Steuersatz
> angewendet wird, wenn der für ihn günstiger ist (§ 32d VI EStG).
Das entspricht dem, was ich bisher auch überall gelesen habe. Daher ja
meine große Überraschung über die (IMHO falsche) Behauptung der
Finanzagentur -- vom Schalterpersonal in Banken bin ich ja einiges an
halbgarem Zeug gewohnt, insofern hätte ich eine Einzelauskunft vom
Standpersonal nicht allzu viel Bedeutung zugemessen, aber der
Vortragende stellte sich als Leiter des Privatkundengeschäfts vor, und
die Leute am Stand schienen auf diese Auffassung gebrieft zu sein.
Vielleicht sollte ich mal ganz harmlos bei denen per Mail anfragen.
Einzig interessante Informationen aus dem Vortrag waren übrigens, dass
die Zinsen für Schatzbriefe am Freitag gesenkt wurden, und die Gerüchte,
dass die Finanzagentur an einem geldmarkt-nahen Produkt als Konkurrenz
zu Tagesgeldkonten arbeite, wurden bestätigt.
Klaus
Re: Abgeltungssteuer bei Zinszahlung am Laufzeitende
am 25.11.2007 22:00:03 von unknown
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Abgeltungssteuer bei Zinszahlung am Laufzeitende
am 05.12.2007 23:10:33 von Tartaruga
Damit müßten dann ja auch Zerobonds, die vor dem 14.3.07 erworben
wurden, bei Verkauf oder Einlösung ab 2009 unter die
Abgeltungssteuer fallen, statt mit dem persönlichen
Steuersatz besteuert zu werden Aber wie verhält es sich mit
Garantiezertifikaten (Finanzinnovationen)? Hier handelt es sich ja wohl
um Veräußerungsgewinne. Gilt hier für die Altbestände (vor 14.3.07
erworben) die Ausnahmeregelung? Das würde in diesem Fall allerdings
bedeuten, daß dann auch 2009 bei Verkauf noch der persönliche Steuersatz
fällig wäre, der in der Regel höher sein dürfte als 25%.
--
Tartaruga
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Re: Abgeltungssteuer bei Zinszahlung am Laufzeitende
am 06.12.2007 00:25:14 von Frank Kozuschnik
Tartaruga schrieb:
> Damit müßten dann ja auch Zerobonds, die vor dem 14.3.07 erworben
> wurden, bei Verkauf oder Einlösung ab 2009 unter die
> Abgeltungssteuer fallen, statt mit dem persönlichen
> Steuersatz besteuert zu werden
So ist es wohl.
> Aber wie verhält es sich mit Garantiezertifikaten
> (Finanzinnovationen)? Hier handelt es sich ja wohl
> um Veräußerungsgewinne.
Schon heute gelten eigentlich die Erträge aus Finanzinnovationen nicht
als Veräußerungsgewinne, sondern als "echte" Kapitalerträge.