Einführung: vermögenswirksame Leistungen
Einführung: vermögenswirksame Leistungen
am 05.12.2007 14:29:11 von Ralf Panes
Hallo,
in meinem ersten Jahr im Berufsleben (Probezeit vorbei) möchte ich jetzt
die vermögenswirksamen Leistungen von meinem AG irgendwo anlegen. Er
unterstützt "alle Anlageformen außer Riesterrente".
Problem: Ich habe keine Ahnung, wie das alles geht.
Gibt es hierzu irgendwo eine vernünftige Einführung, Skript, etc.? Ich
habe mir mal den Artikel bei Wikipedia durchgelesen, aber viel ist da
nicht drin. Insbesondere habe ich gehört, es gibt eine Frist von 7
Jahren, "bis man an das Geld kommt". Dazu bei Wiki keine Info.
Aber was geschieht, wenn ich den Job zwischenzeitlich kündige, drei
Monate aussetze und der neue AG dann doch Riester macht?
Und wieviel muss ich überhaupt dazu zahlen? Verringert sich mein
Netto-Einkommen?
Vielen Dank für jeden Tipp!
Ralf
Re: Einführung: vermögenswirksame Leistungen
am 05.12.2007 19:09:41 von Ingolf Menzel
Hallo Ralf,
definitiv wird Dein Netto bei VL-Anlage weniger. Wenn Du es komplett selbst
zahlen musst, dann eben um den Betrag, den Du zahlst.
Wenn es Dein AG (teilweise) zahlt, dann wird der Zuzahlungsbetrag zu Deinem
Brutto addiert, auf das erhöhte Brutto werden dann Lohnsteuer und
SV-Beiträge berechnet (dann also auch höher) und am Ende wird der VL-Betrag
in voller Höhe wieder abgezogen und an die Bank, Fondsgesellschaft,
Bausparkasse abgeführt. Dein Netto wird also weniger durch die höheren
Abgaben. Alle Formen die ich kenne funktionieren mit einer 6jährigen
Einzahlzeit und einem Ruhejahr, also 7 Jahren.
Riester hat mit Deinem AG gar nichts zu tun. Das machst Du ganz allein aus
Deinem Nettogehalt und bekommst dafür die Zuschüsse vom Staat und ggf. im
Rahmen der Einkommensteuererklärung eine Steuererleichterung.
Es gibt aber noch die betriebliche Altersvorsorge, die mit VL gar nichts zu
tun hat. Übliche Produkte sind Direktversicherung und Pensionskasse. Dein AG
ist gesetzlich verpflichtet, Dir eine Möglichkeit zur betr. Altersvorsorge
anzubieten, allerdings kann er das stark einschränken. Z.B. nur
Direktversicherung und auch nur mit der Pfefferminzia LV AG oder nur
Pensionskasse und auch nur bei der Apfelsinia LV AG.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge wird der Beitrag direkt vom Brutto
abgeführt. Hierauf werden keine Lohnsteuer und (nach heutiger Gesetzeslage
aber nur bis Ende 2008 - Prolongation ???) keine SV-Beiträge berechnet. Von
100 Euro Beitrag merkst Du also derzeit netto nur ca. die Hälfte.
Du kannst VL, Riester und betriebl. Altersvorsorge nebeneinander betreiben.
Und alles kann man auch ruhen lassen, wenn man nicht mehr weiterzahlen kann
oder will.
Gruß
Ingolf
Re: Einführung: vermögenswirksame Leistungen
am 06.12.2007 14:04:10 von Ralf Panes
Hallo,
vielen Dank für die ausführlichen Informationen.
Gibt es diese 7 Jahres-Frist eigentlich auch, wenn ich meine VL in einen
Fonds einzahle, aber mir keine Arbeitnehmer-Sparzulagen zusteht?
Ich habe von der Frist bisher immer nur im Kontext zur ArbSpz gelesen...
Frage mich noch:
a) Mal angenommen, ich würde in einem halben Jahr kündigen, hätte keine
ArbSpz bekommen, müsste ich das Geld dann weitere 6,5 Jahre da liegen
lassen (wenn ich solange keinen neuen Job finden würde)?
b) Angenommen ich kündige in einem halben Jahr, bin dann ein halbes Jahr
arbeitslos (kriege also keine VL) und habe dann wieder auf lange Dauer
einen Job: Wann komme ich an das Geld, dass ich bis zur ersten Kündigung
in einem halben Jahr eingezahlt habe? Wird das noch auseinander
gerechnet von dem, was dann in einem Jahr mit dem neuen Job wieder
beginnt in den Fonds einzufließen?
Vielen lieben Dank!
Ralf
Re: Einführung: vermögenswirksame Leistungen
am 06.12.2007 19:49:02 von Ingolf Menzel
"Ralf Panes" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Hallo,
>
> vielen Dank für die ausführlichen Informationen.
> Gibt es diese 7 Jahres-Frist eigentlich auch, wenn ich meine VL in einen
> Fonds einzahle, aber mir keine Arbeitnehmer-Sparzulagen zusteht?
Eine vorzeitige Kündigung ist "zulagenschädlich" jederzeit möglich. In
einigen Ausnahmen auch "unschädlich". Wenn Du keine Zulagen bekommen hast,
dann ist die 7-Jahres-Frist also unerheblich und Du kommst jederzeit an Dein
Geld.
Man muss aber nicht kündigen, nur weil man (vorerst) nicht mehr einzahlen
möchte. Man kann den Vertrag auch ruhen lassen. Eine Kündigung führt dazu,
dass das vorhandene Guthaben ausgezahlt wird.
Gruß
Ingolf
Re: Einführung: vermögenswirksame Leistungen
am 28.12.2007 23:06:45 von Mia
Hallo Zusammen,
ich habe zu dem Thema Direktversicherung mal eine Frage und hoffe mir
kann jemand helfen.
Ich habe seit 2006 eine Direktversicherung.
Nun werde ich die Firma wechseln und diese zahlt die Direktversicherung
nur wenn man Allianz als Direktversicherung hat. Da ich nicht bei der
Allianz bin, müsste ich einen Übernahmevertrag zur Allianz machen.
Man hat mir gesagt dass es besser wäre wenn ich die Direktversicherung
nun von meinem Nettoverdienst zahlen würde weil die Konditonen bei der
Allianz schlechter wären als bei meiner Versicherung. Ich bin bei einem
Angelsächsischen Anbieter der durch niedrigere Garantieverzinszung und
höhere Aktienquote mehr Rendite verspräche.
Wenn die Direktversicherung vom Brutto weggeht zahlt ja der Arbeitgeber
ca. die hälfte. Bei der Auszahlung müsste ich das Geld ja
versteuern weil ich erst 2006 mit der Direktversicherung angefangen
habe.
Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll? Hat es einen Sinn vom
Nettogehalt Direktversicherung zu zahlen?
Danke für eure Hilfe
Gruß Mia
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Mia
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