Frage zur Rieserrente

Frage zur Rieserrente

am 23.12.2007 23:13:26 von georg.schwarz

Stimmt folgendes für Riester-Verträge (Daten für 2008ff)?

Beiträge können bis 2100 EUR/Jahr vom zu versteuernden Einkommen
abgezogen werden. Von der Steuerersparnis, die sich daraus ergibt,
werden allerdings wiederum die vom Staat gezahlten Zulagen abgezogen.

Somit spielt die Höhe der Zulagen nur für diejenigen Bürger eine Rolle,
deren zu versteuerndes Einkommen so gering ist, daß die Steuerersparnis
niedriger als die Höhe der Zulagen ist.

Alle anderen bekommen die Beiträge de facto in Höhe ihres persönlichen
Grenzsteuersatzes vom Staat subventioniert, teils durch direkte Zulagen
und den Rest durch Steuererstattung (bei niedrigem Verdienst kann durch
die Höhe der Zulagen die Subvention höher ausfallen).

Allerdings sind die Auszahlungen aus den Riester-Verträgen voll
steuerpflichtig.

Ein Steuervorteil ergibt sich also nur dadurch daß

a) die Zahlung der Steuern erst zig Jahre später erfolgt, das Geld also
bis dahin in vollem Umfang Erträge bringen kann
b) der relevante persönliche Steuersatz im Alter niedriger ist (was an
sich auch erstmal nur eine Annahme darstellt).

Soweit richtig?

Wäre es dann nicht günstiger, das Geld in einen jeweils vergleichbaren
"normalen" Sparvertrag einzuzahlen und auf die Erträge 25%
Abgeltungssteuer zu entrichten?

Wenn man n Jahre jährlich einen Betrag b einzahlt und dieser mit dem
Zinssatz z verzinst wird, ergbibt sich als Summe (geometrische Reihe):

s = b* (1+z) * ((1+z)^n -1) / z

für b = 2100 EUR, z = 5% und n = 30 ergibt sich damit 146.500 EUR

Wenn allerdings in der Ansparphase 44% Steuern bezahlt werden müssen,
also b nur 1176 EUR beträgt, ergibt sich am Ende nur entsprechend 56%
der obigen Summe, 82040 EUR. s ist proportional zu b, sodaß die Höhe von
n und z keine Rolle spielen.


Nehmen wir nun zu Vergleichszwecken an, der Betrag würde nach 30 Jahren
direkt ausbezahlt (um weitere Zinseseffekte zu unterdrücken). Dann müßte
im zweiten Fall auf den Ertragsanteil, also s-n*b = 46760 EUR, 25%
Steuern abgeführt werden (Annahme: persönlicher Steuersatz beträgt
mindestens 25%), somit verbleiben nach Steuern 70350 EUR. Das sind
gerade mal 48% von den 146.500 EUR oben.

Damit wären selbst bei gleichem Steuersatz im Alter die Riester-Variante
vorteilhaft. Mit kleinerem n wird dieser Vorteil natürlich auch immer
kleiner.

Sind diese Überlegungen so korrekt?
Fallen bei Riester-Verträgen vergleichsweise hohe Kosten an, die den
Vorteil wieder zunichte machen könnten?


--
Georg Schwarz
+49 151 11559652

Re: Frage zur Rieserrente

am 23.12.2007 23:50:07 von nospam.q04.2007

Hallo Georg,

schon komisch, einen aus anderen Gruppen jahrelang bekannten Namen hier
zu sehen. :-)

Georg Schwarz wrote:

> Stimmt folgendes für Riester-Verträge (Daten für 2008ff)?
>
> Beiträge können bis 2100 EUR/Jahr vom zu versteuernden Einkommen
> abgezogen werden. Von der Steuerersparnis, die sich daraus ergibt,
> werden allerdings wiederum die vom Staat gezahlten Zulagen abgezogen.

Nein, werden sie nicht. Du bekommst auf jeden Fall erstmal mindestens
die Zulage. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulage, erhälst Du die
Differenz auch noch.

> Somit spielt die Höhe der Zulagen nur für diejenigen Bürger eine Rolle,
> deren zu versteuerndes Einkommen so gering ist, daß die Steuerersparnis
> niedriger als die Höhe der Zulagen ist.

Nein, s. o.

> Ein Steuervorteil ergibt sich also nur dadurch daß
>
> a) die Zahlung der Steuern erst zig Jahre später erfolgt, das Geld also
> bis dahin in vollem Umfang Erträge bringen kann
> b) der relevante persönliche Steuersatz im Alter niedriger ist (was an
> sich auch erstmal nur eine Annahme darstellt).
>
> Soweit richtig?

Nein, nicht "nur". Ansonsten sind Deine Argumente aber richtig.

> Nehmen wir nun zu Vergleichszwecken an, der Betrag würde nach 30 Jahren
> direkt ausbezahlt (um weitere Zinseseffekte zu unterdrücken). Dann müßte
> im zweiten Fall auf den Ertragsanteil, also s-n*b = 46760 EUR, 25%
> Steuern abgeführt werden (Annahme: persönlicher Steuersatz beträgt
> mindestens 25%), somit verbleiben nach Steuern 70350 EUR. Das sind
> gerade mal 48% von den 146.500 EUR oben.
>
> Damit wären selbst bei gleichem Steuersatz im Alter die Riester-Variante
> vorteilhaft. Mit kleinerem n wird dieser Vorteil natürlich auch immer
> kleiner.
>
> Sind diese Überlegungen so korrekt?

Bei der Riester-Rente kann nach Ablauf maximal 30% der Summe am Stück
ausgezahlt werden, der Rest *muss* verrentet werden.

> Fallen bei Riester-Verträgen vergleichsweise hohe Kosten an, die den
> Vorteil wieder zunichte machen könnten?

Die Kosten sind je nach Gesellschaft und Tarif unterschiedlich, müssen
aber klar angegeben werden. Kann sich der mündige Kunde also selbst
ausrechnen, ob es sich für ihn lohnt. Es gibt Produkte mit
vergleichsweise niedrigen Kosten (bspw. "DWS Riesterfonds"), da niedrige
Provision für den Verkäufer, bei denen also mehr Geld zum Ansparen
verwendet wird. Dafür ist das Produkt aber nicht so flexibel wie bspw.
die Allianz Fonds-Riesterrente, wo man unter vielen Fonds wählen und
ständig shiften/switchen kann. Hat also wie immer alles seine Vor- und
Nachteile. :-)

Gruß,
Calin

--
Dipl.-Wirtsch.-Inf. (FH) Calin Rus
[Finanzberater beim unabhängigen Finanzdienstleister AWD]
Dieses posting stellt meine persönliche Meinung dar und ist keine
offizielle Aussage des AWD.

Re: Frage zur Rieserrente

am 24.12.2007 10:00:34 von unknown

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Re: Frage zur Rieserrente

am 24.12.2007 18:50:25 von georg.schwarz

Martin Gerdes <> wrote:


> Wer aber hinreichend viel Steuer zahlt, so daß die Steuerersparnis höher ist
> als die Zulage, dem kann die Höhe der Zulage in der Tat egal sein, denn er
> bekommt im Zuge der Steuererklärung die Differenz zwischen Zulage und
> Steuerersparnis dazugerechnet.

Danke für die Bestätigung. Damit ist klar, daß die "Zulagen plus
Steuererstattung" Aussagen Augenwischerei sind, denn je nach
persönlichem Steuersatz ist nur entweder das eine oder das andere
relevant.

> In diesem Fall sind weder Einzahlungen noch Zinsen versteuert, der genannte
> Betrag stellt also die Höhe des Kapitals zu "Auszahlungsbeginn" dar.

genau, das sollte es auch darstellen.

>
> ... sofern sie bei beiden Anlagen gleich sind.

was man mal zwecks Vergleichbarkeit unterstellen sollte.

> Die oben errechnete Zahl von 146 TEUR geht davon aus, daß WEDER Einzahlungen
> NOCH Erträge versteuert werden. Logisch, daß das entsprechend mehr ist.

ja, stimmt; entscheidend ist, daß der eigene Sparplan in dem
Rechenbeispiel nur 48% von dieser Summe bringt nach Steuern. Wenn man
also davon ausgeht, daß der persönliche Grenzsteuersatz im Alter
deutlich unter 52% liegt, sollte die Rieser-Variante günstiger sein,
vorausgesetzt die sonstigen Einschränkungen dieser Variante sind nicht
zu negativ.

>
> Man bekommt dieses Geld aus dem Riester-Vertrag aber nicht heraus, sondern
> man versteuert "dann" jede Auszahlung mit seinem persönlichen Abgabensatz --
> und wo der in 30 Jahren steht, steht in den Sternen.

stimmt. Was passiert eigentlich mit der Rieserrente, wenn der Rentner
ins Ausland zieht? Verfällt diese dann?

>
> Ob sich der Staat dann weitere Schmälungen der Auszahlungen ausdenkt, steht
> auch noch in den Sternen.

stimmt auch. Insbesondere in punkto Krankenversicherungsbeiträge wären
da noch Schmälerungsoptionen vorstellbar.

>
> Völlig klar allerdings ist eins: Eine Riesteranlage ist gegenüber einem
> privaten Sparplan sicherlich erheblich unbeweglicher.
>
> >> Damit wären selbst bei gleichem Steuersatz im Alter die Riester-Variante
> >> vorteilhaft. Mit kleinerem n
>
> ... also kürzerer Laufzeit ...
>
> Wenn ein Riestervertrag gegenüber einem eigenen Sparplan einen Vorteil
> bringt, dann ist der umso größer, je länger die Sparerei stattfindet (und so
> kleiner, je kürzer man spart). Das ist trivial.

das muß so nicht sein, da der Vorteil auch z.B. allein auf Grund
unterschiedlicher Behandlung bei der Auszahlung o.ä. (alle wilden Dinge
vorstellbar) zustande kommen könnte.

>
> >> Sind diese Überlegungen so korrekt?
>
> Ja, aber sie beleuchten halt nur einen Teilaspekt. Man sollte einen Zeitraum
> von 30 Jahren nicht als pures Rechenspiel betrachten. Wer gibt einem die

aber man kommt eben nicht umhin, zu versuchen, den komplexen Sachverhalt
rechnerisch zu erfassen.

> Gewißheit, daß die "Abgeltungssteuer" bei knapp 30% bleibt? Wer gibt einem
> die Gewißheit, daß Auszahlungen nicht plötzlich "verbeitragt" werden müssen,
> am besten mit dem vollen Beitragssatz (Wie hoch ist der dann?)?

Niemand. Die Rechnung unterstellte die fortdauernde Gültigkeit der
heutigen Regelungen, mangels besserer Annahmen.

>
> >Bei der Riester-Rente kann nach Ablauf maximal 30% der Summe am Stück
> >ausgezahlt werden, der Rest *muss* verrentet werden.

Ist bekannt; habe ich oben nicht berücksichtigt, um diese Effekte im
Vergleich auszuschließen. Man muß dann fairerweise mit einem Sparplan
vergleichen, der ein selbes Auszahlungsverhalten aufweist. Das Thema
"Flexibilität" ist ja oben schon angeschnitten.
>
> >Die Kosten sind je nach Gesellschaft und Tarif unterschiedlich, müssen
> >aber klar angegeben werden. Kann sich der mündige Kunde also selbst
> >ausrechnen, ob es sich für ihn lohnt.
>
> Das halte ich für ein Gerücht.

gibt es dazu in der Fachpresse Abhandlungen?

>
> >Es gibt Produkte mit vergleichsweise niedrigen Kosten (bspw. "DWS
> >Riesterfonds"), da niedrige Provision für den Verkäufer, bei denen
> >also mehr Geld zum Ansparen verwendet wird. Dafür ist das Produkt

wieviel ist denn "niedriger"? Wieviel Prozent der Einzahlungssumme?

> >aber nicht so flexibel wie bspw. die Allianz Fonds-Riesterrente,
> >wo man unter vielen Fonds wählen und ständig shiften/switchen kann.

kann das nicht der hoffentlich sachkundige Fondsverwalter selbst machen?


--
Georg Schwarz
+49 151 11559652

Re: Frage zur Riesterrente

am 25.12.2007 18:00:10 von unknown

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Re: Frage zur Rieserrente

am 25.12.2007 18:11:19 von Andreas Wohlfeld

Georg Schwarz wrote:
> Martin Gerdes <> wrote:
>>> Ob sich der Staat dann weitere Schmälungen der Auszahlungen ausdenkt, steht
>> auch noch in den Sternen.
>
> stimmt auch. Insbesondere in punkto Krankenversicherungsbeiträge wären
> da noch Schmälerungsoptionen vorstellbar.

Aber auch beim Sparplan. Wer sagt, dass nicht bald
Krankenversicherungsbeiträge auf die Abgeltungssteuer oder gar
auf eine Vermögensteuer zu zahlen ist?

So gesehen heben sich alle zukünftigen Besteuerungsfantasien erst
einmal gegeneinander auf.

--
I am root. If you see me laughing, you better have a backup.

Re: Frage zur Riesterrente

am 25.12.2007 19:00:48 von unknown

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Re: Frage zur Riesterrente

am 26.12.2007 12:00:07 von unknown

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Re: Frage zur Rieserrente

am 26.12.2007 12:00:07 von unknown

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Re: Frage zur Riesterrente

am 26.12.2007 12:14:06 von unknown

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Re: Frage zur Rieserrente

am 26.12.2007 17:20:35 von Andreas Wohlfeld

Martin Gerdes wrote:
> Ein eigenes Sparvehikel unterscheidet sich von einem "quasi-staatlichen"
> dadurch, daß man es im Zweifelsfall erheblich leichter und mit erheblich
> weniger Bürokratie schlachten kann.
>
Das ist richtig. Deshalb sollten diese Privatanlagen aus bereits
versteuertem Einkommen auch den großen Teil der Sparquoute darstellen.

Ich sehe aber auch keinen besonderen Grund, warum man mit unter 10%
der eigenen Sparquote nicht in die ein oder andere Variante der
"quasi-staatlichen" einzahlen sollte.
"Riester" oder die betrieblichen/quasi-betriebliche AV sind halt
Pferde, auf die man setzt. Ob sie in 30 Jahren als erster oder nur als
zweiter durchs Ziel gehen weiß halt keiner.

--
I am root. If you see me laughing, you better have a backup.

Re: Frage zur Riesterrente

am 27.12.2007 10:46:30 von Bodo Moeller

Martin Gerdes <>:

>> [...] Was passiert eigentlich mit der Riesterrente, wenn der Rentner
>> ins Ausland zieht? Verfällt diese dann?

>| Wer seinen Hauptwohnsitz ins Ausland verlegen will, muss die bereits
>| erhaltenen staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.

> Das klingt einfach, ist aber nicht so einfach. Man müßte dazu strenggenommen
> 30 Jahre zurück alle Steuerbescheide neu durchrechnen.

Nein, muß man nicht, denn die zentrale Zulagenstelle wird Jahr für
Jahr vom Finanzamt über etwaige Steuervorteile informiert
(§ 10a Abs. 4 EStG), damit sie für den Fall einer Rückzahlung
gewappnet ist.


>| Als Sparer kann man in diesem Fall eine zinslose Stundung des
>| Rückzahlungsbetrags bis zum Beginn der Auszahlungsphase beantragen
>| -- dabei hilft der Anbieter. Die Stundung wird in der Auszahlungsphase
>| verlängert, wenn von jeder monatlichen Zahlung 15% zur Tilgung des
>| Rückzahlungsbetrags verwandt werden, bis die staatliche Förderung
>| zurückgeführt ist.

[...]
> Aus der hohlen Hand heraus dürfte diese Regelung ein Schnäppchen sein.

Klar.

> Vielleicht ist sie sogar noch günstiger als das Verzehren der Riesterrente
> im Inland. Wenn Du als jetzt 30jähriger bis zum 65. Lebensjahr Einzahlungen
> NICHT mit 45% versteuern mußt (EkSt+SolZ+KiSt), sondern die Auszahlungen für
> einen vermutlich ähnlich langen Zeitraum mit ja 15% "versteuerst", dürfte
> das für den Anleger günstig sein.

Eben. Wer von vornherein jeweils nur 55 % der Einzahlungen getätigt
hätte, hätte aus der gleichen Anlage auch nur 55 % der Auszahlungen zu
erwarten, von denen hier immerhin 85 % verfügbar bleiben. (Tatsächlich
wären sogar weniger als 55 % zu erwarten, denn auch von den
Anlageerträgen gebührt dem Kaiser, was des Kaisers ist - das nicht
steuerbegünstigte Kapital ist damit von Anfang an im Wachstum
gehemmt.)

Re: Frage zur Riesterrente

am 27.12.2007 12:00:15 von unknown

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Re: Frage zur Riesterrente

am 27.12.2007 12:00:17 von unknown

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Re: Frage zur Riesterrente

am 27.12.2007 12:51:44 von Bodo Moeller

Martin Gerdes <>:

>>> [...] Wenn Du als jetzt 30jähriger bis zum 65. Lebensjahr Einzahlungen
>>> NICHT mit 45% versteuern mußt (EkSt+SolZ+KiSt), sondern die Auszahlungen für
>>> einen vermutlich ähnlich langen Zeitraum mit ja 15% "versteuerst", dürfte
>>> das für den Anleger günstig sein.

>> Eben. Wer von vornherein jeweils nur 55% der Einzahlungen getätigt
>> hätte, hätte aus der gleichen Anlage auch nur 55% der Auszahlungen zu
>> erwarten, von denen hier immerhin 85% verfügbar bleiben. [...]

> Ich kann diese Rechnung nicht nachvollziehen. Woher nimmst Du die "55%
> Einzahlungen"?

Du schriebst (wenn ich das richtig verstanden habe) vom Sparen aus mit
45 % versteuerten Einkommen. Wer nun mit Riester-Begünstigung zum
Beispiel den maximal förderfähigen Betrag einzahlt (2100 Euro für das
Jahr 2008 einschließlich der Zulagen für 2008), der hätte davon in
einem Vergleichsszenario ohne Steuervorteil bei dieser Grenzbelastung
nur 55 % zum Sparen übrig (1155 Euro).

Re: Frage zur Riesterrente

am 27.12.2007 20:01:02 von unknown

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Re: Frage zur Riesterrente

am 27.12.2007 21:31:37 von Bodo Moeller

Martin Gerdes <>:

>> Wer nun mit Riester-Begünstigung zum Beispiel den maximal förderfähigen
>> Betrag einzahlt (2100 Euro für das Jahr 2008 einschließlich der Zulagen
>> für 2008),

> Das schafft der mäßig besserverdienende Ledige nicht; bei 40 TEUR
> Jahresgehalt darf der nur für 1600 Euro "riestern".

Mit knapp 1600 Euro bist Du beim Jahr 2007; ich hatte die Zahl für das
Jahr 2008 genannt.

>> der hätte davon in einem Vergleichsszenario ohne Steuervorteil bei
>> dieser Grenzbelastung nur 55% zum Sparen übrig (1155 Euro).

> Stimmt. Er ist aber frei, den geminderten Sparbetrag nach seinem Gusto
> anzulegen, ist also nicht auf die staatlich regulierten
> Riester-Anlagevehikel angewiesen. Er versteuert ggf. die Erträge dieser
> Anlage nach den gültigen Richtlinien, ist am Ende aber frei, seine Anlage
> nach seiner Wahl zu schlachten.

Klar. Deshalb hatte ich den Vergleich ausdrücklich auf die gleiche
Anlage bezogen - er geht vom gleichen Ertrag vor Steuern aus.

> Wo kommen nun die 85% her?

Soviel bleibt von den Auszahlungen, wenn nach § 95 EStG 15 % davon zur
Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen abgezweigt werden.

Re: Frage zur Riesterrente

am 28.12.2007 12:00:18 von unknown

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Re: Frage zur Rieserrente

am 28.12.2007 13:31:55 von nospam.q04.2007

Georg Schwarz wrote:

> Damit ist klar, daß die "Zulagen plus Steuererstattung" Aussagen
> Augenwischerei sind,

Nein, das ist schlichtweg falsch. Ich hoffe, dass das aus meinem posting
nicht so interpretiert wurde. Ich hatte geschrieben, dass Du in jedem
Fall zunächst die Zulage bekommst und später ggf. die *Differenz* noch
dazu, falls die Steuerersparnis höher ausfällt.

> denn je nach persönlichem Steuersatz ist nur entweder das eine oder
> das andere relevant.

Korrekt.

> stimmt. Was passiert eigentlich mit der Rieserrente, wenn der Rentner
> ins Ausland zieht? Verfällt diese dann?

Man muss die Zulagen (plus ggf. die Steuervorteile) zurückzahlen. Je
länger der Vertrag läuft, desto weniger bedeutend ist ihr Anteil an der
Ablaufsumme. Anders ausgedrückt: Das, was man daraus erwirtschaftet hat
(Zinsen sind es ja nicht) ist bei einem 30-jährigen Vertrag weitaus
höher als die Summer der Zulagen bzw. der Steuervorteile, insofern ist
das nicht so schlimm.

> wieviel ist denn "niedriger"? Wieviel Prozent der Einzahlungssumme?

Hier der Kapitel "Kosten" aus einem konkreten Angebot einer
Allianz-Fonds-Riesterrente für Herrn Mustermann, Baujahr 01.01.1977:

------------------------------------------------------------ -----

Informationen zu den Kosten

Die im Vertrag angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten betragen
- 4% der Summe der vereinbarten Altersvorsorgebeiträge
Gleichbleibende Altersvorsorgebeiträge unterstellt, werden die
Abschluss- und Vertriebskosten unter Berücksichtigung des
Rechnungszinses von 2,25% p.a. auf die ersten 5 Jahre der Aufschubdauer
(bei Beginn zum 1.1.) bzw. auf die ersten 6 Jahre der Aufschubdauer (bei
Beginn abweichend vom 1.1.) bzw. auf die gesamte Aufschubdauer (bei
Aufschubdauern unter 5 Jahren) verteilt.
- 4% der Zulagen
Für eingehende Zulagen, die gemäß § 9 der Allgemeinen
Versicherungsbedingungen zu einer Rückerstattung von
Altersvorsorgebeiträgen führen, sind die Angaben zu den Abschluss- und
Vertriebskosten für Altersvorsorgebeiträge maßgebend.

Die angesetzten Kosten für die Verwaltung des Vertrages betragen in der
Aufschubdauer pro Jahr
- 5,5% des jährlichen Beitrags (einschließlich Zulage), zuzüglich
- 0,4% des für das Garantiekapital gebildeten Kapitals ab Rentenbeginn
- 1,75% des Jahresbetrags der Rente für jedes Jahr der Rentenlaufzeit.

Diese Kosten können nicht erhöht werden. Benötigen wir weniger Kosten,
werden wir Sie an den entstehenden Überschüssen angemessen beteiligen.
Jährliche Kosten für die Verwaltung des jeweiligen Fondsvermögens (Total
Expense Ratio (TER) in % p.a.):
- (Stand )
Außerdem fallen im Vorhinein nicht zu beziffernde Aufwendungen wie z.B.
Transaktionskosten und Maklergebühren an.

Es wird kein Ausgabeaufschlag erhoben.

Die Kosten für die Verwaltung des jeweiligen Fondsvermögens werden von
den einzelnen Kapitalanlagegesellschaften als Anbieter des Fonds
festgelegt und können sich jederzeit auch während der Laufzeit ändern.

Zum Ausgleich des Zinsverlustes durch monatliche Zahlungsweise ergibt
sich ein Unterjährigkeitszuschlag in Höhe von 1,5%. Dieser Zuschlag ist
im Gesamtbeitrag enthalten.

Die Total Expense Ratio (TER) gibt an, wie stark das Fondsvermögen mit
Kosten belastet wird. Berücksichtigt werden neben der Verwaltungs- und
Depotbankgebühr alle übrigen Kosten mit Ausnahme der im Fonds
angefallenen Transaktionskosten und etwaiger performanceabhängiger
Gebühren. Die Summe der innerhalb eines Geschäftsjahres berücksichtigten
Kosten wird zum durchschnittlichen Fondsvermögen ins Verhältnis gesetzt.
Der sich daraus ergebende Prozentsatz ist die TER. Die Berechnungsweise
entspricht der vom Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
(BVI) empfohlenen Methode.

------------------------------------------------------------ -----

Das entsprechende Pendant von der DWS habe ich jetzt aus Zeitgründen
nicht erstellt, aber das kann jeder für sich selbst tun -> www.dws.de

> kann das nicht der hoffentlich sachkundige Fondsverwalter selbst
> machen?

Klar, allerdings muss man sich dann halt komplett auf ihn verlassen.
Manche Kunden haben die Zügel lieber selbst in der Hand.

Gruß,
Calin

--
Dipl.-Wirtsch.-Inf. (FH) Calin Rus
[Finanzberater beim unabhängigen Finanzdienstleister AWD]
Dieses posting stellt meine persönliche Meinung dar und ist keine
offizielle Aussage des AWD.

Re: Frage zur Riesterrente

am 28.12.2007 15:40:15 von Bodo Moeller

Martin Gerdes <>:

>>>> Wer nun mit Riester-Begünstigung zum Beispiel den maximal förderfähigen
>>>> Betrag einzahlt (2100 Euro für das Jahr 2008 einschließlich der Zulagen
>>>> für 2008),

>>> Das schafft der mäßig besserverdienende Ledige nicht; bei 40 TEUR
>>> Jahresgehalt darf der nur für 1600 Euro "riestern".

>> Mit knapp 1600 Euro bist Du beim Jahr 2007;

> Nein :-)

> ich [...] bezog mich auf einen nur mäßig besserverdienenden, und der darf
> anno 2008 maximal 4% seines Jahrseinkommens nach Riester anlegen,

Das stimmt nicht: Die 4 % (bezogen auf das sozialversicherungspflichtige
Vorjahresbrutto) bestimmen den Mindesteigenbeitrag, der nötig ist, um die
ungekürzte Zulage zu erhalten. Der Sonderausgabenabzug wird aber
unabhängig vom Einkommen für bis zu 2100 Euro gewährt! (Davon können
2100 - x Euro im Laufe des Jahres als Eigenbeitrag eingezahlt werden,
wenn für das Jahr ein Zulageanspruch in Höhe von x Euro entsteht.)


>>> Wo kommen nun die 85% her?

>> Soviel bleibt von den Auszahlungen, wenn nach § 95 EStG 15 % davon zur
>> Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen abgezweigt werden.

> Ich dachte mir, daß Du die Zahl von dort hast, sie paßt aber nicht zu den
> Vorgaben.

Kommt drauf an, welche der Vorgaben. Du hattest in einem Absatz - laut
meiner Interpretation, die an der Intention vorbeigegangensein mag -
drei Szenarien angeschnitten: Riester-Rente im Inland, Riester-Rente im
Ausland und riester-freie Anlage; oder wie kam die "ersparte Steuer"
in die vergleichende Betrachtung?

>>>>>>> Aus der hohlen Hand heraus dürfte diese Regelung ein Schnäppchen sein.
>>>>>>> Vielleicht ist sie sogar noch günstiger als das Verzehren der Riesterrente
>>>>>>> im Inland. Wenn Du als jetzt 30jähriger bis zum 65. Lebensjahr Einzahlungen
>>>>>>> NICHT mit 45% versteuern mußt (EkSt+SolZ+KiSt), sondern die Auszahlungen für
>>>>>>> einen vermutlich ähnlich langen Zeitraum mit ja 15% "versteuerst", dürfte
>>>>>>> das für den Anleger günstig sein. Es dürfte von der Finanzmathematik her
>>>>>>> ziemlich unwahrscheinlich sein, daß man mit diesen 15% die ersparte Steuer
>>>>>>> in seinen Lebzeiten zurückzahlen kann (Ich unterstelle mal, daß ein heute
>>>>>>> 30jähriger im Durchschnitt 90 Jahre alt wird).

So ganz verstehe ich noch immer nicht, was denn hier in wieviele
Waagschalen geworfen wurde. War gar nur die in der Auszahlungsphase
ersparte Steuer gemeint - also ein Vergleich zwischen Riester-Rente im
Inland und im Ausland? Dann wäre die Sache noch einfacher: Die
Einzahlungsphase braucht man nicht näher zu betrachten, weil sie sich
zwischen den beiden Szenarien überhaupt nicht unterscheidet.

Mal angenommen, daß bei Auszahlung im Ausland die dortigen
Finanzbehörden nichts für sich abzweigen würden; angenommen ferner,
daß die 15-Prozent-Regelung überhaupt bis ins Rentenalter und ans Ende
der Tage unseres hypothetischen Riester-Rentners Bestand hat; so
bliebe also für diesen Vergleich nur die Frage, ob die Steuerbelastung
auf die Riester-Auszahlungen im Inland mehr oder weniger als 15 %
betragen würde. Wie alt unser Rentner wird, bleibt für die Betrachtung
irrelevant.

Re: Frage zur Riesterrente

am 29.12.2007 00:00:20 von unknown

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Re: Frage zur Riesterrente

am 29.12.2007 00:00:20 von unknown

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Re: Frage zur Riesterrente

am 29.12.2007 00:00:21 von unknown

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