Bankgebühren für Grundschuldabtretung?

Bankgebühren für Grundschuldabtretung?

am 10.01.2008 14:27:07 von k_fischer

Hallo,

sind eigentlich Bankgebühren für die Abtretung von Grundschulden=20
zulässig? Die Gebühren für den Notar und das Grundbuchamt sind klar=
,=20
aber darf die Bank für die Abtretung nochmal extra was verlangen?

Gruß
K. Fischer

Re: Bankgebühren für Grundschuldabtretung?

am 10.01.2008 16:43:09 von Stefan Krieg

Hallo K.,

K. Fischer schrieb:
> sind eigentlich Bankgebühren für die Abtretung von Grundschulden
> zulässig?

Klar - sofern nicht explizit im Preisverzeichnis benannt, dann nach
billigem Ermessen (hat ja schließlich auch Aufwand).

gruß aus berlin
der stef