Kirchensteuer zur Abgeltungssteuer

Kirchensteuer zur Abgeltungssteuer

am 12.01.2008 22:10:51 von Guido Ostkamp

Hallo,

neulich bin ich über Hinweise gestolpert (*), daß bzgl. der ab 2009
kommenden Abgeltungssteuer, falls der Kunde kirchensteuerpflichtig ist
und möchte, daß seine Bank die Kirchensteuer gleich einbehält,
insgesamt nur 24,4% (Abgeltungssteuer?) einbehalten werden sollen,
obwohl die Abgeltungssteuer 25% betragen wird, und dazu noch 8-9%
Kirchensteuer sowie 5,5% Solizuschlag kommen.

Hintergrund soll sein, daß die Kirchensteuer ja bei Deklaration der
Kapitaleinträge etc. in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe
absetzbar sei.

Ich bin nicht ganz sicher, ob die 24,4% jetzt den 25% zzgl. 8-9%
Kirchensteuer abzgl. Sonderausgabenausgleich entsprechen und zu diesen
noch die 5,5% Soli hinzukommen, oder ob 24,4% das Endresultat (inkl.
Soli) sind, weil ich die Berechnungslogik dahinter nicht kenne.

Was ich daran außerdem nicht verstehe:

Meines Wissens nach verringert die gezahlte Kirchensteuer als
Sonderausgabe das zu versteuernde Einkommen, wirkt sich also auf den
persönlichen Steuersatz aus, da hierfür ja die Steuerprogression gilt.

Wenn hier also Steuerprogression im Spiel ist, wie kann das dann durch
einen pauschalen Abzug ausgeglichen werden (auf 24,4%)?

Kann jemand hier die Hintergründe erklären?

Gruß

Guido

(*) Quelle:
<>

Re: Kirchensteuer zur Abgeltungssteuer

am 13.01.2008 14:19:57 von Manfred Ginger

Guido Ostkamp:

> Hallo,

Hi,

> neulich bin ich über Hinweise gestolpert (*), daß bzgl. der ab 2009
> kommenden Abgeltungssteuer, falls der Kunde kirchensteuerpflichtig ist
> und möchte, daß seine Bank die Kirchensteuer gleich einbehält,
> insgesamt nur 24,4% (Abgeltungssteuer?) einbehalten werden sollen,
> obwohl die Abgeltungssteuer 25% betragen wird, und dazu noch 8-9%
> Kirchensteuer sowie 5,5% Solizuschlag kommen.
>
> Hintergrund soll sein, daß die Kirchensteuer ja bei Deklaration der
> Kapitaleinträge etc. in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe
> absetzbar sei.
>
> Ich bin nicht ganz sicher, ob die 24,4% jetzt den 25% zzgl. 8-9%
> Kirchensteuer abzgl. Sonderausgabenausgleich entsprechen und zu diesen
> noch die 5,5% Soli hinzukommen, oder ob 24,4% das Endresultat (inkl.
> Soli) sind, weil ich die Berechnungslogik dahinter nicht kenne.
>
> Was ich daran außerdem nicht verstehe:
>
> Meines Wissens nach verringert die gezahlte Kirchensteuer als
> Sonderausgabe das zu versteuernde Einkommen, wirkt sich also auf den
> persönlichen Steuersatz aus, da hierfür ja die Steuerprogression gilt.
>
> Wenn hier also Steuerprogression im Spiel ist, wie kann das dann durch
> einen pauschalen Abzug ausgeglichen werden (auf 24,4%)?
>
> Kann jemand hier die Hintergründe erklären?

Da die Steuer nicht mehr progressionsabhängig ist kann es
der Sonderausgabenabzug auch nicht sein:

-- x --
§ 32d EStG *Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen*

(1) 1 Die Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen, die nicht
unter § 20 Abs. 8 fallen, beträgt 25 Prozent.2 Die Steuer nach Satz 1
vermindert sich um die nach Maßgabe des Absatzes 5 anrechenbaren
ausländischen Steuern.3 Im Fall der Kirchensteuerpflicht ermäßigt sich
die Steuer nach den Sätzen 1 und 2 um 25 Prozent der auf die
Kapitalerträge entfallenden Kirchensteuer.4 Die Einkommensteuer beträgt
damit

e - 4q
------
4 + k.

5 Dabei sind "e" die nach den Vorschriften des § 20 ermittelten
Einkünfte, "q" die nach Maßgabe des Absatzes 5 anrechenbare ausländische
Steuer und "k" der für die Kirchensteuer erhebende Religionsgesellschaft
(Religionsgemeinschaft) geltende Kirchensteuersatz.
-- x --

Dem gibt es nichts hinzuzufügen.

> Gruß
>
> Guido
>
> (*) Quelle:
> <>

--
Manfred Ginger™, Reiki-Meister. Entfernung von negativen Energien.
Fern-Einweihung in höhere Lichtgrade. Initiation von Schutz- und
Erzengeln. Tierkommunikation.

Re: Kirchensteuer zur Abgeltungssteuer

am 13.01.2008 20:47:03 von Guido Ostkamp

Manfred Ginger <> wrote:
> § 32d EStG *Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen*
>
> (1) 1 Die Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen, die nicht
> unter § 20 Abs. 8 fallen, beträgt 25 Prozent.2 Die Steuer nach Satz 1
> vermindert sich um die nach Maßgabe des Absatzes 5 anrechenbaren
> ausländischen Steuern.3 Im Fall der Kirchensteuerpflicht ermäßigt sich
> die Steuer nach den Sätzen 1 und 2 um 25 Prozent der auf die
> Kapitalerträge entfallenden Kirchensteuer.4 Die Einkommensteuer beträgt
> damit
>
> e - 4q
> ------
> 4 + k.
>
> 5 Dabei sind "e" die nach den Vorschriften des § 20 ermittelten
> Einkünfte, "q" die nach Maßgabe des Absatzes 5 anrechenbare ausländische
> Steuer und "k" der für die Kirchensteuer erhebende Religionsgesellschaft
> (Religionsgemeinschaft) geltende Kirchensteuersatz.
> -- x --
>
> Dem gibt es nichts hinzuzufügen.

Die Formel steht zwar so im Gesetz, aber ich verstehe sie nicht.
Bei Einkünften in Höhe von 100 ¤, ohne ausländische Steuern und mit
bspw. 9% Kirchensteuer müßte ich also

100 - 4 * 0
-----------
4 + 9

rechnen?

Da käme dann 7,69 raus. Das kann doch nicht sein. Irre ich mich
irgendwo bei der Anwendung der Formel?

Dem Text nach müßte die Steuer 25 ¤ betragen (25%) und dann bspw. um
25% von 9%, also 0,5625 ¤ ermäßigt werden, ergo also 24,4375 ¤
betragen.

Gruß

Guido

Re: Kirchensteuer zur Abgeltungssteuer

am 13.01.2008 23:27:10 von Klaus

Guido Ostkamp schrieb:
> Die Formel steht zwar so im Gesetz, aber ich verstehe sie nicht.
> Bei Einkünften in Höhe von 100 ¤, ohne ausländische Steuern und mit
> bspw. 9% Kirchensteuer müßte ich also
>
> 100 - 4 * 0
> -----------
> 4 + 9
>
> rechnen?

Nein, bei 100 Euro Kapitalerträgen und 9% Kirchensteuer (d.h. 0.09, da
Prozent = von Hundert) ergibt sich

100 / (4+0.09) = 24.45 Euro, damit also auch ein Steuersatz von 24.45%,
zuzüglich Soli und eben den 9% KiSt.

Klaus

Re: Kirchensteuer zur Abgeltungssteuer

am 14.01.2008 22:24:59 von Guido Ostkamp

Klaus <> wrote:
> Nein, bei 100 Euro Kapitalerträgen und 9% Kirchensteuer (d.h. 0.09,
> da Prozent = von Hundert) ergibt sich

0,09! Ich wußte doch, daß irgendwo mein Denkfehler sein mußte.

Danke!

Guido