Re: darf der Staat geklaute Daten kaufen?

Re: darf der Staat geklaute Daten kaufen?

am 21.02.2008 11:31:48 von Jakob Creutzig

Harry Hirsch <> writes:

>> Es scheitert schon an "Sache". Die Sache ist bestenfalls ein Rohling
>> für 20 Cent.
>>
> Richtig, genau wie eine Schuldverschreibung aka Banknote auch nur
> bedrucktes Papier ist, also nur wenige Cent wert.

Nein. Der Punkt ist, dass keine Sachen *gestohlen* wurden -
"nur" Daten.

> Und in den nächsten Laden gehen und Software DVDs klauen ist auch nur
> noch eine Bagatelle - sind ja nur 20 Cent.

Nein; hier wird eine Einheit von Verpackung und beschriebenem
Datentraeger gestohlen, welcher in dieser Konstellation
als physischem Objekt ueblicherweise der Verkaufspreis als
Wert angerechnet wird.

Wenn Du eine solche gestohlene DVD kaufst und weiterhandelst,
ist das Hehlerei. Wenn Du Raubkopien derselben kaufst und
weiterhandelst, nicht. (Es ist auch illegal, aber aus anderen
Gruenden..) Nein, man muss das nicht unbedingt logisch finden.

Gruesse,
Jakob