gemeinschaftskonto kündigen?
gemeinschaftskonto kündigen?
am 01.10.2007 23:03:19 von MfwEwkCtzVem
Ein bekannter hat ein gemeinschaftskonto mit seiner exfreundin. Das
will er nun nicht mehr, zumal die gefahr besteht, dass die freundin
das konto ins minus fährt und er dann voll haftet. Er hat kein geld
mehr auf dem konto.
Die bank kann das konto zwar auflösen, dazu müssen aber beide
zustimmen. Das will die ex im moment aber nicht, da sie noch einige
daueraufträge u.ä. über das konto laufen hat.
Kann das wirklich sein, dass er nur mit ihrer zustimmung da rauskommt?
Was ist denn, wenn sie der kontoauflösung nicht zustimmt? Die bank
kann ihn doch wohl kaum ein leben lang daran binden?
JMS
Re: gemeinschaftskonto kündigen?
am 01.10.2007 23:22:47 von Stefan Krieg
Hallo Martin,
Martin schrieb:
> Ein bekannter hat ein gemeinschaftskonto mit seiner exfreundin. Das
> will er nun nicht mehr
[...]
> Kann das wirklich sein, dass er nur mit ihrer zustimmung da rauskommt?
Nein.
Bank Bescheid geben.
gruß aus berlin
der stef
Re: gemeinschaftskonto kündigen?
am 02.10.2007 08:50:26 von marco_newsgroup.775_doering
Martin schrieb:
> Kann das wirklich sein, dass er nur mit ihrer zustimmung da
> rauskommt? Was ist denn, wenn sie der kontoauflösung nicht zustimmt?
> Die bank kann ihn doch wohl kaum ein leben lang daran binden?
Nach meinem Kenntnisstand braucht die Bank zwei Unterschriften, um das
Konto auflösen zu können. Allerdings haben beide Kontoinhaber das Recht,
das Konto zu einem UND-Konto zu machen. Dann können nur beide gemeinsam
verfügen. Das käme quasi einer Auflösung gleich.
Am besten mal in den Kontovertrag sehen bzw. bei der Bank nachfragen.
Gruß
Marco
Re: gemeinschaftskonto kündigen?
am 02.10.2007 08:55:41 von MfwEwkCtzVem
> Allerdings haben beide Kontoinhaber das Recht,
> das Konto zu einem UND-Konto zu machen. Dann können nur beide gemeinsam
> verfügen.
Das würde ja die gelder des anderen blockieren, das muss ja nicht
sein.
Re: gemeinschaftskonto kündigen?
am 02.10.2007 09:47:56 von marco_newsgroup.775_doering
Martin schrieb:
> Das würde ja die gelder des anderen blockieren, das muss ja nicht
> sein.
Aber über diese Schiene kommt man vielleicht dazu, dass sie der
Kontoauflösung oder der Umschreibung auf sie (Einzelkonto) voran treibt.
Marco