Aktienverluste auf Steuerklärung
Aktienverluste auf Steuerklärung
am 01.11.2007 16:11:17 von heikoschuster
Hallo, ich eine Frage zu Aktienverlusten. War damals so dumm und hab
mir die T-Aktie gekauft und Infineon gleich noch dazu. Da die Aktien
nur Verluste gemacht haben, will ich sie endlich loswerden jetzt. Kann
ich den Verlust irgendwie absetzen? Aktiengewinne habe ich nicht
gemacht, habe auch keine anderen Aktien oder Fonds etc.
Re: Aktienverluste auf Steuerklärung
am 01.11.2007 16:19:51 von Thorsten Fuehring
wrote:
> Hallo, ich eine Frage zu Aktienverlusten. War damals so dumm und hab
> mir die T-Aktie gekauft und Infineon gleich noch dazu. Da die Aktien
> nur Verluste gemacht haben, will ich sie endlich loswerden jetzt. Kann
> ich den Verlust irgendwie absetzen? Aktiengewinne habe ich nicht
> gemacht, habe auch keine anderen Aktien oder Fonds etc.
"Damals" ist vermultich mehr als ein Jahr her. Dann kannst du die
Verluste steuerlich nicht mehr ansetzen.
CU
Thorsten
--
Thorsten Fuehring
is a valid address. All mail send to this
address will be ignored, though. If you want to contact me by mail
please replace "devnull" with "fuehring".
Re: Aktienverluste auf Steuerklärung
am 01.11.2007 17:12:49 von Werner Baumschlager
Thorsten Fuehring wrote:
> > Hallo, ich eine Frage zu Aktienverlusten. War damals so dumm und hab
> > mir die T-Aktie gekauft und Infineon gleich noch dazu. Da die Aktien
> > nur Verluste gemacht haben, will ich sie endlich loswerden jetzt. Kann
> > ich den Verlust irgendwie absetzen? Aktiengewinne habe ich nicht
> > gemacht, habe auch keine anderen Aktien oder Fonds etc.
>
> "Damals" ist vermultich mehr als ein Jahr her. Dann kannst du die
> Verluste steuerlich nicht mehr ansetzen.
2009 wird diese Frist aufgehoben. Also am besten noch
solange behalten.
Re: Aktienverluste auf Steuerklärung
am 01.11.2007 18:00:41 von heikoschuster
On 1 Nov., 17:12, Werner Baumschlager <>
wrote:
> Thorsten Fuehring wrote:
>
> 2009 wird diese Frist aufgehoben. Also am besten noch
> solange behalten.
Oh super, da kann ich die ja noch behalten bis 2009. Und dann wird das
ganz normal als verlust angerechnet und mir auf die einkommenssteuer
gutgeschrieben sozusagen?
Re: Aktienverluste auf Steuerklärung
am 01.11.2007 18:46:44 von Thorsten Fuehring
wrote:
> On 1 Nov., 17:12, Werner Baumschlager <>
> wrote:
>> Thorsten Fuehring wrote:
>>
>> 2009 wird diese Frist aufgehoben. Also am besten noch
>> solange behalten.
>
> Oh super, da kann ich die ja noch behalten bis 2009. Und dann wird das
> ganz normal als verlust angerechnet und mir auf die einkommenssteuer
> gutgeschrieben sozusagen?
Nein, die Abgeltungssteuer gilt nur für Aktien, die ab 2009 erworben
werden. Für Altebestände gilt das alte Recht.
CU
Thorsten
--
Thorsten Fuehring
is a valid address. All mail send to this
address will be ignored, though. If you want to contact me by mail
please replace "devnull" with "fuehring".
Re: Aktienverluste auf Steuerklärung
am 01.11.2007 19:48:56 von Werner Baumschlager
wrote:
> > 2009 wird diese Frist aufgehoben. Also am besten noch
> > solange behalten.
>
> Oh super, da kann ich die ja noch behalten bis 2009. Und dann wird das
> ganz normal als verlust angerechnet und mir auf die einkommenssteuer
> gutgeschrieben sozusagen?
Prinzipiell ja, allerdings lassen sich Aktienverluste immer nur
mit Aktiengewinnen verrechnen.
Soweit ich das sehe könntest du deine Verluste aber sogar
schon jetzt realisieren und sie dann während der Übergangszeit
bis 2013 mit allfälligen Aktiengewinnen verrechnen.
Näheres dazu:
effentlichungen__zu__Steuerarten/Einkommensteuer/006.html#16
Und für einen größeren Überblick:
Re: Aktienverluste auf Steuerklärung
am 01.11.2007 20:34:47 von Wolfgang Koelbel
Werner Baumschlager schrieb am 01.11.2007 19:48:
>
> Soweit ich das sehe könntest du deine Verluste aber sogar
> schon jetzt realisieren und sie dann während der Übergangszeit
> bis 2013 mit allfälligen Aktiengewinnen verrechnen.
>
> Näheres dazu:
>
>
>
Du übersiehst, dass der OP seine Verluste noch nicht realisiert hat,
bisher sind es nur Buchverluste. Und da er die Aktien offensichtlich
länger als ein Jahr hält, kann er diese Verluste bei der Realisierung
nirgendwo steuerlich geltend machen.
Gruß Wolfgang.
--
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.... und gleich günstig Buchen? ->
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Re: Aktienverluste auf Steuerklärung
am 01.11.2007 21:47:07 von Werner Baumschlager
Wolfgang Kölbel wrote:
> > Soweit ich das sehe könntest du deine Verluste aber sogar
> > schon jetzt realisieren und sie dann während der Übergangszeit
> > bis 2013 mit allfälligen Aktiengewinnen verrechnen.
>
> > Näheres dazu:
>
> >
>
> Du übersiehst, dass der OP seine Verluste noch nicht realisiert hat,
Aber das war doch geradezu integraler Bestandteil meiner
Aussage.
> bisher sind es nur Buchverluste. Und da er die Aktien offensichtlich
> länger als ein Jahr hält, kann er diese Verluste bei der Realisierung
> nirgendwo steuerlich geltend machen.
Doch, er kann sie in den Steuererklärungen 2009 - 2013 geltend
machen. Geht doch ganz klar aus dem Link oben hervor.
Re: Aktienverluste auf Steuerklärung
am 01.11.2007 22:30:40 von Wolfgang Koelbel
Werner Baumschlager schrieb am 01.11.2007 21:47:
> Wolfgang Kölbel wrote:
>
>> bisher sind es nur Buchverluste. Und da er die Aktien offensichtlich
>> länger als ein Jahr hält, kann er diese Verluste bei der Realisierung
>> nirgendwo steuerlich geltend machen.
>
> Doch, er kann sie in den Steuererklärungen 2009 - 2013 geltend
> machen. Geht doch ganz klar aus dem Link oben hervor.
>
Nein Buchverluste kann er nicht geltend machen. Im Link wird von
_Veräußerungsgeschäften_ geschrieben, der OP hat aber noch nichts
veräußert, er hält die Aktien immer noch. Weiter heißt es in dem von Dir
genannten Link:
Zitat]
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Steuerpflichtige
derartige Altverluste im Jahr ihrer Entstehung in seiner Steuererklärung
angegeben hat und sie vom Finanzamt z.B. durch den Erlass eines
Verlustfeststellungsbescheides berücksichtigt wurden.
[/Zitat]
Buchverluste kannst Du nicht rechtsgültig in einer Steuererklärung
angeben. Nur, wenn Du die entsprechenden Aktien _veräußerst_. Nach
derzeitig geltenden Recht kannst Du Deine Börsenverluste nur steuerlich
geltend machen, wenn Du die entsprechenden Aktien weniger als ein Jahr
gehalten hast. Umgekehrt musst Du den Gewinn z.Z. auch nur dann
versteuern, wenn Du die Aktien weniger als ein Jahr hältst.
Gruß Wolfgang.
--
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Re: Aktienverluste auf Steuerklärung
am 01.11.2007 23:01:41 von Gerd Brauchberg
Werner Baumschlager schrieb:
>> bisher sind es nur Buchverluste.
>
> Doch, er kann sie in den Steuererklärungen 2009 - 2013 geltend
> machen. Geht doch ganz klar aus dem Link oben hervor.
| Ja. Altverluste aus privaten VeräuÃerungsgeschäften, d.h.
| Verluste, die nach dem bisher geltenden Steuerregime entstanden
| sind
....steht im Link. Und das bisherige Steuerregime sah vor, dass
innerhalb eines Jahres auch tatsächlich verkauft werden musste.
Nach gegenwärtiger Rechtslage, die sich natürlich jederzeit ändern
kann - wir sind ja ein Rechtsstaat :-/ ist da nichts zu holen.
Lustig auch, was da noch steht:
| 17. (verkürzt) Wieso dürfen Verluste nicht mit Zins- oder
| Dividendeneinkünften verrechnet werden?
|
| Sinn und Zweck der Einschränkung der Verlustverrechnung ist die
| Verhinderung von erheblichen Haushaltsrisiken.
Sinn und Zweck dieser Regelung ist demnach *nicht* die
Steuergerechtigkeit! Dachte ich mir's doch.
--
GrüÃle Gert
Re: Aktienverluste auf Steuerklärung
am 01.11.2007 23:02:04 von Werner Baumschlager
Wolfgang Kölbel wrote:
> >> bisher sind es nur Buchverluste. Und da er die Aktien offensichtlich
> >> länger als ein Jahr hält, kann er diese Verluste bei der Realisier=
ung
> >> nirgendwo steuerlich geltend machen.
>
> > Doch, er kann sie in den Steuererklärungen 2009 - 2013 geltend
> > machen. Geht doch ganz klar aus dem Link oben hervor.
>
> Nein Buchverluste kann er nicht geltend machen.
Wieso Buchverluste? Ich schrieb doch:
"Soweit ich das sehe könntest du deine Verluste aber sogar
SCHON JETZT REALISIEREN und sie dann während der
Übergangszeit bis 2013 mit allfälligen Aktiengewinnen verrechnen."
> Weiter heißt es in dem von Dir genannten Link:
>
> Zitat]
> Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Steuerpflichtige
> derartige Altverluste im Jahr ihrer Entstehung in seiner Steuererklärung
> angegeben hat und sie vom Finanzamt - z.B. durch den Erlass eines
> Verlustfeststellungsbescheides - berücksichtigt wurden.
> [/Zitat]
>
> Buchverluste kannst Du nicht rechtsgültig in einer Steuererklärung
> angeben.
Gut, das hiesse dann, daß im Rahmen dieser Übergangs-
regelung nur solche Verluste geltend gemacht werden können,
die bereits nach jetziger Definition als Verlust gelten. Er sollte
seine Aktien also doch bis 2009 halten und die Verluste erst
dann realisieren.
Re: Aktienverluste auf Steuerklärung
am 01.11.2007 23:26:50 von Gerd Brauchberg
Werner Baumschlager schrieb:
> Er sollte seine Aktien also doch bis 2009 halten und die Verluste
> erst dann realisieren.
Nein. Dann sind 12 Monate abgelaufen und sowohl Verluste wie Gewinne
steuerlich unwirksam.
Erst für *Neukäufe* ab 2009 gilt die Jahresfrist nicht mehr. Im
guten nicht und im bösen nicht.
--
GrüÃle Gert