400 Euro Job ?
am 10.06.2004 15:27:59 von Peter Hock
Hallo Fachleute,
ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, oder nicht. Mein Problem liegt
in den Nachteilen eines 400 Euro Nebejobs. Da ich ein
Vollzeitbeschäftigter bin, jetzt einen 400 Euro Job angeboten bekommen
habe, müßte ich wissen wie es am ende eines Jahres bei dem
Lohnsteuerjahresausgleiches mit dem Nebenverdienst aussieht. Wird mir
das dazu verdiente Geld in irgendeiner Weise angerechnet oder bleibt
für mich der Betrag Steuerfrei und ohne Nachteile.
Gruß Peter Hock
Re: 400 Euro Job ?
am 10.06.2004 15:44:35 von Martin Hentrich
Peter Hock bemerkte:
> Mein Problem liegt
>in den Nachteilen eines 400 Euro Nebejobs. Da ich ein
>Vollzeitbeschäftigter bin, jetzt einen 400 Euro Job angeboten bekommen
>habe, müßte ich wissen wie es am ende eines Jahres bei dem
>Lohnsteuerjahresausgleiches mit dem Nebenverdienst aussieht. Wird mir
>das dazu verdiente Geld in irgendeiner Weise angerechnet oder bleibt
>für mich der Betrag Steuerfrei und ohne Nachteile.
Jeder (!) hat *einen* 400-Euro-Minijob steuerfrei und SV-frei. Gut!
Martin
--
Aussagen sind stets IMHO und ohne Gewähr,
Ausnahmen bestätigen die Regel, Regeln gelten nur im Prinzip
Auf Unvollständigkeit wird ausdrücklich hingewiesen!
Re: 400 Euro Job ?
am 10.06.2004 16:13:16 von Christoph Neumann
Martin Hentrich <> schrieb im Newsbeitrag
news:ca9om5$2nk$03$:
> Peter Hock bemerkte:
>
>> Mein Problem liegt
>> in den Nachteilen eines 400 Euro Nebejobs. Da ich ein
>> Vollzeitbeschäftigter bin, jetzt einen 400 Euro Job angeboten
>> bekommen habe, müßte ich wissen wie es am ende eines Jahres bei dem
>> Lohnsteuerjahresausgleiches mit dem Nebenverdienst aussieht. Wird mir
>> das dazu verdiente Geld in irgendeiner Weise angerechnet oder bleibt
>> für mich der Betrag Steuerfrei und ohne Nachteile.
>
> Jeder (!) hat *einen* 400-Euro-Minijob steuerfrei und SV-frei. Gut!
Nein, *nur* SV-frei!!!!!!
Steuerlich kann der AG(!) wählen, ob er für seinen AN die pauschale
Lohnsteuer abführt oder ihn mit Lohnsteuerkarte arbeiten lässt.
Wird die pauschale Lohnsteuer abgeführt ist dieses Beschäftigungsverhältnis
damit in steuerlicher Hinsicht erledigt und muß bei der Antragsveranlagung
(was der OP mit Lohnsteuerjahresausgleich meint) nicht mehr berücksichtigt
werden-allerdings können dann natürlich auch keine Werbungskosten dafür
geltend gemacht werden.
Bei Versteuerung mit Lohnsteuerkarte wird der Lohn aus dem 400-EUR-Job bei
der Antragsveranlagung berücksichtigt- afür können dann aber auch
dahingehend Werbungskosten geltend gemacht werden.
Re: 400 Euro Job ?
am 10.06.2004 17:50:42 von Martin Hentrich
Christoph Neumann bemerkte:
>Steuerlich kann der AG(!) wählen, ob er für seinen AN die pauschale
>Lohnsteuer abführt oder ihn mit Lohnsteuerkarte arbeiten lässt.
So feinspitzig kann man das auch ausdrücken.
Jedoch sollte es sich dann der AN überlegen, ob er sich einen
Arbeitsvertrag mit Lohnsteuerklasse 6 (bei einzigem Job von
Verheirateten Klasse 5) aufdrücken lassen will bzw. muß.
Insoweit es nur dieser eine Job ist, kann sich der AG die 2%
Pauschalsteuer natürlich sparen und eine Lohnsteuerkarte verlangen, denn
bei Lohnsteuerklasse 1 fällt keine an.
Martin
--
Aussagen sind stets IMHO und ohne Gewähr,
Ausnahmen bestätigen die Regel, Regeln gelten nur im Prinzip
Auf Unvollständigkeit wird ausdrücklich hingewiesen!
Re: 400 Euro Job ?
am 10.06.2004 18:18:19 von Michael Thiele
Martin Hentrich schrieb:
> Christoph Neumann bemerkte:
>
>
>>Steuerlich kann der AG(!) wählen, ob er für seinen AN die pauschale
>>Lohnsteuer abführt oder ihn mit Lohnsteuerkarte arbeiten lässt.
>
>
> So feinspitzig kann man das auch ausdrücken.
>
> Jedoch sollte es sich dann der AN überlegen, ob er sich einen
> Arbeitsvertrag mit Lohnsteuerklasse 6 (bei einzigem Job von
> Verheirateten Klasse 5) aufdrücken lassen will bzw. muß.
>
> Insoweit es nur dieser eine Job ist, kann sich der AG die 2%
> Pauschalsteuer natürlich sparen und eine Lohnsteuerkarte verlangen, denn
> bei Lohnsteuerklasse 1 fällt keine an.
>
muss der AG eigentlich noch die SV-Beiträge (12%Rente und 10% KV oder
umgekehrt) zahlen, so wie es unter lafontaine eingeführt wurde oder
profitiert der AG auch von diesem Arbeitslosigkeiterzeuger 400 Euro-Jobs?
Re: 400 Euro Job ?
am 10.06.2004 20:05:05 von Martin Hentrich
Michael Thiele bemerkte:
>muss der AG eigentlich noch die SV-Beiträge (12%Rente und 10% KV oder
>umgekehrt) zahlen,
12% RV
11% KV
> so wie es unter lafontaine eingeführt wurde oder
>profitiert der AG auch von diesem Arbeitslosigkeiterzeuger 400 Euro-Jobs?
Ist aber keiner.
Martin
--
"Das Usenet ist prinzipiell ein recht lustiger Haufen, machmal ein
lustiger Haufen kleinkarierter, besserwissender und arroganter
Arschlöcher, aber doch immer irgendwie lustig." (Oliver C. Thornton)
Re: 400 Euro Job ?
am 11.06.2004 17:04:54 von Michael Thiele
Martin Hentrich schrieb:
>>muss der AG eigentlich noch die SV-Beiträge (12%Rente und 10% KV oder
>>umgekehrt) zahlen,
>
>
> 12% RV
> 11% KV
>
>
>>so wie es unter lafontaine eingeführt wurde oder
>>profitiert der AG auch von diesem Arbeitslosigkeiterzeuger 400 Euro-Jobs?
>
neulich sah ich im Spiegel eine Anzeige des Finazministeriums gegen
Schwarzarbeit:
Da hiess es, ein 400 Euro-Jon kostet dem AG nur 2 % mehr als
Schwarzarbeit, weil
10 % Sozialversicherung
2 % Pauschalsteuer
3 % Rücklage (Lohnfortzahlung...)
vs:
10 % Steuerersparnis (bis 512 EUR)
3 % Kirchensteuer
.... oder so ähnlich...
lügt Herr Eichel oder wer hat recht?
Re: 400 Euro Job ?
am 11.06.2004 17:27:58 von Martin Hentrich
Michael Thiele bemerkte:
>neulich sah ich im Spiegel eine Anzeige des Finazministeriums gegen
>Schwarzarbeit:
>Da hiess es, ein 400 Euro-Jon kostet dem AG nur 2 % mehr als
>Schwarzarbeit, weil
>10 % Sozialversicherung
>2 % Pauschalsteuer
>3 % Rücklage (Lohnfortzahlung...)
>
>vs:
>10 % Steuerersparnis (bis 512 EUR)
>3 % Kirchensteuer
>
>... oder so ähnlich...
>lügt Herr Eichel oder wer hat recht?
Beides ist richtig.
Der normale MiniJob in der Industrie, dem handel und den
Dienstleistungen kostet den AG:
2 %Pauschalsteuer
11 % KV
12 % RV
+ Umlage wegen Lohnfortzahlung + Unfallversicherung
Ist es aber eine MiniJob für haushaltsnahe Dienste im Privathaushalt,
dann kostet der nur
2 % Pauschalsteuer
5 % KV
5 % RV
(+ Umlage wegen Lohnfortzahlung + Unfallversicherung ?)
und man kann auch noch 512 Euronen mehr als Sonderausgaben absetzen.
Guckst du:
Und: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil... :-)
Martin
--
"Das Usenet ist prinzipiell ein recht lustiger Haufen, machmal ein
lustiger Haufen kleinkarierter, besserwissender und arroganter
Arschlöcher, aber doch immer irgendwie lustig." (Oliver C. Thornton)
Re: 400 Euro Job ?
am 11.06.2004 18:19:14 von Christoph Neumann
Michael Thiele <> schrieb im Newsbeitrag
news:cachon$eda$:
> neulich sah ich im Spiegel eine Anzeige des Finazministeriums gegen
> Schwarzarbeit:
> Da hiess es, ein 400 Euro-Jon kostet dem AG nur 2 % mehr als
> Schwarzarbeit, weil
> 10 % Sozialversicherung
> 2 % Pauschalsteuer
> 3 % Rücklage (Lohnfortzahlung...)
>
> vs:
> 10 % Steuerersparnis (bis 512 EUR)
> 3 % Kirchensteuer
>
> ... oder so ähnlich...
> lügt Herr Eichel oder wer hat recht?
Beide haben Recht!
Herr Eichel redet von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissesn in
Privathaushalten.
Dort sind die pauschalen Sozialversicherungsbeiträge niedriger:
5% KV
5% RV
Martin redet von normalen geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen...
Re: 400 Euro Job ?
am 11.06.2004 19:11:48 von Michael Thiele
Christoph Neumann schrieb:
>
>>neulich sah ich im Spiegel eine Anzeige des Finazministeriums gegen
>>Schwarzarbeit:
>>Da hiess es, ein 400 Euro-Jon kostet dem AG nur 2 % mehr als
>>Schwarzarbeit, weil
>>10 % Sozialversicherung
>>2 % Pauschalsteuer
>>3 % Rücklage (Lohnfortzahlung...)
>>
>>vs:
>>10 % Steuerersparnis (bis 512 EUR)
>>3 % Kirchensteuer
>>
>>... oder so ähnlich...
>>lügt Herr Eichel oder wer hat recht?
>
>
> Beide haben Recht!
>
> Herr Eichel redet von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissesn in
> Privathaushalten.
> Dort sind die pauschalen Sozialversicherungsbeiträge niedriger:
> 5% KV
> 5% RV
>
> Martin redet von normalen geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen...
>
okay, danke für die Aufklärung... die Regelung ist ja doch nicht so
unvernünftig...
Re: 400 Euro Job ?
am 16.04.2006 10:40:34 von Peter Hock
Hi Christoph,
> Nein, *nur* SV-frei!!!!!!
> Steuerlich kann der AG(!) wählen, ob er für seinen AN die pauschale
> Lohnsteuer abführt oder ihn mit Lohnsteuerkarte arbeiten lässt.
> Wird die pauschale Lohnsteuer abgeführt ist dieses Beschäftigungsverhältnis
> damit in steuerlicher Hinsicht erledigt und muß bei der Antragsveranlagung
> (was der OP mit Lohnsteuerjahresausgleich meint) nicht mehr berücksichtigt
> werden-allerdings können dann natürlich auch keine Werbungskosten dafür
> geltend gemacht werden.
> Bei Versteuerung mit Lohnsteuerkarte wird der Lohn aus dem 400-EUR-Job bei
> der Antragsveranlagung berücksichtigt- afür können dann aber auch
> dahingehend Werbungskosten geltend gemacht werden.
>
welcher Unterschied besteht nun wenn ich diesen Nebenjob mit Lohnsteuerkarte
ausführe. Wird nun das dazu verdiente Geld beim Einkommenssteuer Ausgleich mit
gerechnet oder nicht. Entweder ich verstehe die Ausführungen nicht oder ich
wäre der gearsch.. in dieser Sache.
Gruß Peter Hock
Re: 400 Euro Job ?
am 16.04.2006 10:44:20 von Peter Hock
Hi Martin,
> Jedoch sollte es sich dann der AN überlegen, ob er sich einen
> Arbeitsvertrag mit Lohnsteuerklasse 6 (bei einzigem Job von
> Verheirateten Klasse 5) aufdrücken lassen will bzw. muß.
Der Arbeitgeber möchte das ich mit Lohnsteuerkarte arbeite
> Insoweit es nur dieser eine Job ist, kann sich der AG die 2%
> Pauschalsteuer natürlich sparen und eine Lohnsteuerkarte verlangen, denn
> bei Lohnsteuerklasse 1 fällt keine an.
wenn ich dasrichtig sehe hätte ich dann Lohnsteuerklass 6
Gruß Peter Hock
Re: 400 Euro Job ?
am 16.04.2006 10:51:22 von Martin Hentrich
On Sun, 16 Apr 2006 10:40:34 +0200, "Peter Hock"
<> wrote:
>welcher Unterschied besteht nun wenn ich diesen Nebenjob mit Lohnsteuerkarte
>ausführe. Wird nun das dazu verdiente Geld beim Einkommenssteuer Ausgleich...
Du meinst die Einkommensteuererklärung?
>... mit gerechnet oder nicht.
Es wird selbstverständlich dazugerechnet, man hat es ja durch die
bewußte Entscheidung auf Lohnsteuerkarte zu arbeiten aus eigenem
Willen steuerpflichtig gemacht!
> Entweder ich verstehe die Ausführungen nicht oder ich
>wäre der gearsch.. in dieser Sache.
Das ist es wohl.
Bei einem 400-Euro MiniJob arbeiten in der Regel Schüler oder
Studenten auf Lohnsteuerkarte, falls dies ihr einziger Job (!) ist.
Dann zahlen sie nämlich keine Steuern, verdienen nicht zu viel, so daß
das Kindergeld noch gezahlt wird und wenn sie unter 345 Euro bleiben,
dann sind sie auch noch familienversichert in der KV über die Eltern
Und der AG spart sich die 2% Pauschalsteuer...
Bei einem 400-Euro Job eines sowieso schon normal mit einem
Vollzeitjob beschäftigten Arbeitnehmers wäre dieser ja mit dem
Klammerbeutel gepudert, sich eine Lohnsteuerkarte VI zu besorgen und
kräftig Lohnsteuer zu zahlen, über die ESt-Erklärung kommt zwar
einiges wieder zurück, aber der AN hat *einen* durch den AG pauschal
besteuerten und damit für ihn vollkommen steuerfreien MiniJob gut.
Dann sollte er das auch machen.
Wie sieht es denn nun bei dir aus? Verlangt der AG von dir für den
MiniJob eine Lohnsteuerkarte (kann zusätzlich zu deinem Vollzeitjob ja
nur Lohnsteuerkarte VI sein) oder verlangt er das nicht, weil er mit
2% oauschal versteuert ---> dies wäre die für dich einzig anzuwendende
sinnvolle Variante, dann ist die MiniJob-Lohnsumme für dich
steuerfrei und muß noch nicht einmal bei der ESt-Erklärung erwähnt
werden.
Martin
Re: 400 Euro Job ?
am 16.04.2006 10:56:44 von Martin Hentrich
On Sun, 16 Apr 2006 10:44:20 +0200, "Peter Hock"
<> wrote:
>> Jedoch sollte es sich dann der AN überlegen, ob er sich einen
>> Arbeitsvertrag mit Lohnsteuerklasse 6 (bei einzigem Job von
>> Verheirateten Klasse 5) aufdrücken lassen will bzw. muß.
>
>Der Arbeitgeber möchte das ich mit Lohnsteuerkarte arbeite
Dann laß es oder erläutere die Gründe warum du es trotzdem
willst/mußt...
Einen solchen AG würde ich mir schenken, wer weiß wie lange das gut
geht, wenn für ihn die 2% Pauschalsteuer an die Minijobzentrale schon
so schlimm sind:
www.400-euro.de
www.minijobzentrale.de
>> Insoweit es nur dieser eine Job ist, kann sich der AG die 2%
>> Pauschalsteuer natürlich sparen und eine Lohnsteuerkarte verlangen, denn
>> bei Lohnsteuerklasse 1 fällt keine an.
>
>wenn ich dasrichtig sehe hätte ich dann Lohnsteuerklass 6
Du siehst das richtig. Dann werden von den 400 Euro in Klasse 6 an
Lohnsteuer 60,00 Euro abgezogen und du hast 340 Euro ausgezahlt.
SV-frei bleibt der MiniJob, weil der AG ja dies bei der
MiniJobzentrale anmelden muß und 23% pauschale SV-Abgaben zahlt. Also
hoffentlich macht der das.... ;-)
Martin
Re: 400 Euro Job ?
am 16.04.2006 11:09:17 von Peter Hock
Hallo Martin,
> Wie sieht es denn nun bei dir aus? Verlangt der AG von dir für den
> MiniJob eine Lohnsteuerkarte
Ja, kenn aber seine Gründe noch nicht.
> (kann zusätzlich zu deinem Vollzeitjob ja
> nur Lohnsteuerkarte VI sein) oder verlangt er das nicht, weil er mit
> 2% oauschal versteuert ---> dies wäre die für dich einzig anzuwendende
> sinnvolle Variante, dann ist die MiniJob-Lohnsumme für dich
> steuerfrei und muß noch nicht einmal bei der ESt-Erklärung erwähnt
> werden.
>
> Martin
Re: 400 Euro Job ?
am 23.04.2006 14:18:05 von Peter Hock
An alle die mir mit Rat und Tat behilflich waren,
hat sich erledigt. Er wird mich jetzt Pauschal versichern.
MfG
Peter Hock
--
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die bei mir bis jetzt 192 Spammails entfernt hat.
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Re: 400 Euro Job ?
am 23.04.2006 15:00:23 von Martin Hentrich
"Peter Hock" <> schrieb:
>An alle die mir mit Rat und Tat behilflich waren,
>hat sich erledigt. Er wird mich jetzt Pauschal versichern.
Das sowieso! Und was ist mit dem pauschalen Versteuern?
*Darum* ging es doch!
Martin
--
In diesem Moment begriff er, dass niemand den Verstand benutzen wollte.
Menschen wollten Ruhe. Sie wollten essen und schlafen, und sie wollten,
daß man nett zu ihnen war. Denken wollten sie nicht.
[Daniel Kehlmann: Die Vermessung der Welt]
Re: 400 Euro Job ?
am 23.04.2006 15:23:31 von Peter Hock
Hi Martin,
> Das sowieso! Und was ist mit dem pauschalen Versteuern?
> *Darum* ging es doch!
War ein Mißverständnis der Managerin, hatte den Chef falsch
verstanden. Habe durch Zufall mit dem Boss persönlich sprechen können,
der sagte "na klar pauschal.
Gruß
Peter Hock