Nach Wohnungsauszug: Endabrechnung

Nach Wohnungsauszug: Endabrechnung

am 03.07.2003 19:48:16 von marcberwanger

Hallo zusammen

Ich habe soeben - neun Monate nach Mietsende - meine Endabrechnung für die alte
Wohnung bekommen. Mir ist dabei einiges unklar und ich hoffe, hier ein paar
Antworten zu bekommen.

Ich lebte von 06/2000 bis 09/2002 in dieser Wohnung und hatte 1.000,- DM
Kaution hinterlegt. Der Vermieter besichtigte etwa am 28.09. die Wohnung und
bat mich, beim Auszug den Schlüssel beim Hausmeister abzugeben. (Vermieter
wohnt 125 km entfernt). Übergabeprotokoll: Keine Mängel! Ich verließ die
Wohnung endgültig am 30.09., der Nachmieter betrat sie am Tag darauf.

Meine Endabrechnung, die mit der Kaution verrechnet wurde, sieht nun so aus:

Kaution zzgl. Zinsen: 528,52 EUR
Nebenkostenrückzahlung 2001: 133,65 EUR
Nebenkostenrückzahlung 2002: 138,40 EUR
---
Gesamtbetrag (zu zahlen an Mieter): 800,57 EUR

Fahrtkosten zur Wohnungsabnahme: 250km a 18 cent: 45,00 EUR
Reinigung sowie Müllentsorgung: 15h a 11 EUR: 165,00 EUR
Malerarbeiten (Streichen der Raufaser): 213,80 EUR
Isoliergrund zur Beseitigung des Nikotingeruchs: 70,99 EUR
4 Perlatoren: 17,71 EUR
Duschbrause ohne Schlauch: 23,66 EUR
WC-Schüssel inkl. WC-Deckel: 60,28 EUR
Montage des WC's: 1h durch Monteur: 39,73 EUR
---
Gesamtbetrag (zu zahlen an Vermieter): 636,17 EUR

In den Anlagen wurden nur die Nebenkosten belegt. Dagegen ist nichts, was ich
dem Vermieter schulde irgendwie nachvollziehbar. Keinerlei Rechnungen, Belege.
Lediglich ein "Schmierzettel" liegt bei, auf dem geschrieben steht, wie sich
die 213 EUR für die Schönheitsreparaturen zusammen setzen. Also kein
Kostenvoranschlag von einem Malerbetrieb o.ä., geschweige denn, eine Rechnung.

1. Frage: Kann der Vermieter mir tatsächlich seine Fahrtkosten von seiner
Wohnung zur Mietwohnung in Rechnung stellen, wenn die Wohnungsabnahme der Zweck
der Fahrt war?

2. Frage: Die Wohnung wurde von mir geputzt übergeben, sie war beim Auszug
vollkommen leer. Trotzdem soll angeblich Müll entsorgt und gereinigt worden
sein. Muss ich das jetzt einfach so glauben?

3. Frage: Wie im Mietvertrag festgelegt, muss ich mich nach mehr als 2 Jahren
"verwohnen" mit 40 % an den Schönheitsreparaturen beteiligen. Soviel ich weiß,
sind sie auch fällig, wenn diese erst später durchgeführt werden!? In einem
kurzen Gespräch erzählte mir meine Vermieterin mal vor 3 Wochen ganz nebenbei,
dass der neue Mieter seine Wohnung selbst in irgendwelchen bunten Farben
angestrichen hat. Ganz individuell, nix mit gewöhnlichem Weis.

Darf ich dann nicht davon ausgehen, dass er das auf eigene Kosten getan hat.
Innerhalb der wenigen Stunden, wo die Wohnung leer stand, hatte der 125 km weit
entfernte Vermieter wohl kaum ebenfalls gestrichen bzw. streichen lassen. Was
macht er also jetzt mit den 213 EUR von mir?

4.) Kann ich für alle weiteren aufgeführten Kosten Belege verlangen?

Schon jetzt Danke.

Gruß,
Marcus

Re: Nach Wohnungsauszug: Endabrechnung

am 03.07.2003 21:52:55 von Kurt Guenter

(Marcus Berwanger) schrieb:

> Der Vermieter besichtigte etwa am 28.09. die Wohnung und
>bat mich, beim Auszug den Schlüssel beim Hausmeister abzugeben. (Vermieter
>wohnt 125 km entfernt). Übergabeprotokoll: Keine Mängel! Ich verließ die
>Wohnung endgültig am 30.09., der Nachmieter betrat sie am Tag darauf.

Es ist immer schlecht, die Endabnahme vor der Schlüsselübergabe zu
machen.

>Fahrtkosten zur Wohnungsabnahme: 250km a 18 cent: 45,00 EUR

Kosten der Verwaltung und nicht vom Mieter zu tragen.

>Reinigung sowie Müllentsorgung: 15h a 11 EUR: 165,00 EUR

Beweisproblem von beiden Seiten.

>Malerarbeiten (Streichen der Raufaser): 213,80 EUR

Was steht im Mietvertrag?

>4 Perlatoren: 17,71 EUR
>Duschbrause ohne Schlauch: 23,66 EUR
>WC-Schüssel inkl. WC-Deckel: 60,28 EUR
>Montage des WC's: 1h durch Monteur: 39,73 EUR

Beweisproblem von beiden Seiten

Re: Nach Wohnungsauszug: Endabrechnung

am 04.07.2003 15:24:38 von Klaus Schatz

>
> >4 Perlatoren: 17,71 EUR
> >Duschbrause ohne Schlauch: 23,66 EUR
> >WC-Schüssel inkl. WC-Deckel: 60,28 EUR
> >Montage des WC's: 1h durch Monteur: 39,73 EUR
>
> Beweisproblem von beiden Seiten
>
**** Übergabeprotokoll: Keine Mängel!

Langt dies nicht als Beweis?

Grüße
Klaus Schatz

Re: Nach Wohnungsauszug: Endabrechnung

am 04.07.2003 21:28:24 von Kurt Guenter

"Klaus Schatz" <> schrieb:


>**** Übergabeprotokoll: Keine Mängel!
>
>Langt dies nicht als Beweis?

wie eingangs schon erwähnt: Zwischen Übergabe und Schlüsselabgabe sind
Tage vergangen. Da kann viel passieren.

Re: Nach Wohnungsauszug: Endabrechnung

am 07.07.2003 17:21:04 von Ulrich Mindrup

Fullquote und f'up nach d.s.r.w

Marcus Berwanger wrote:
> Hallo zusammen
>
> Ich habe soeben - neun Monate nach Mietsende - meine Endabrechnung für die alte
> Wohnung bekommen. Mir ist dabei einiges unklar und ich hoffe, hier ein paar
> Antworten zu bekommen.
>
> Ich lebte von 06/2000 bis 09/2002 in dieser Wohnung und hatte 1.000,- DM
> Kaution hinterlegt. Der Vermieter besichtigte etwa am 28.09. die Wohnung und
> bat mich, beim Auszug den Schlüssel beim Hausmeister abzugeben. (Vermieter
> wohnt 125 km entfernt). Übergabeprotokoll: Keine Mängel! Ich verließ die
> Wohnung endgültig am 30.09., der Nachmieter betrat sie am Tag darauf.
>
> Meine Endabrechnung, die mit der Kaution verrechnet wurde, sieht nun so aus:
>
> Kaution zzgl. Zinsen: 528,52 EUR
> Nebenkostenrückzahlung 2001: 133,65 EUR
> Nebenkostenrückzahlung 2002: 138,40 EUR
> ---
> Gesamtbetrag (zu zahlen an Mieter): 800,57 EUR
>
> Fahrtkosten zur Wohnungsabnahme: 250km a 18 cent: 45,00 EUR
> Reinigung sowie Müllentsorgung: 15h a 11 EUR: 165,00 EUR
> Malerarbeiten (Streichen der Raufaser): 213,80 EUR
> Isoliergrund zur Beseitigung des Nikotingeruchs: 70,99 EUR
> 4 Perlatoren: 17,71 EUR
> Duschbrause ohne Schlauch: 23,66 EUR
> WC-Schüssel inkl. WC-Deckel: 60,28 EUR
> Montage des WC's: 1h durch Monteur: 39,73 EUR
> ---
> Gesamtbetrag (zu zahlen an Vermieter): 636,17 EUR
>
> In den Anlagen wurden nur die Nebenkosten belegt. Dagegen ist nichts, was ich
> dem Vermieter schulde irgendwie nachvollziehbar. Keinerlei Rechnungen, Belege.
> Lediglich ein "Schmierzettel" liegt bei, auf dem geschrieben steht, wie sich
> die 213 EUR für die Schönheitsreparaturen zusammen setzen. Also kein
> Kostenvoranschlag von einem Malerbetrieb o.ä., geschweige denn, eine Rechnung.
>
> 1. Frage: Kann der Vermieter mir tatsächlich seine Fahrtkosten von seiner
> Wohnung zur Mietwohnung in Rechnung stellen, wenn die Wohnungsabnahme der Zweck
> der Fahrt war?
>
> 2. Frage: Die Wohnung wurde von mir geputzt übergeben, sie war beim Auszug
> vollkommen leer. Trotzdem soll angeblich Müll entsorgt und gereinigt worden
> sein. Muss ich das jetzt einfach so glauben?
>
> 3. Frage: Wie im Mietvertrag festgelegt, muss ich mich nach mehr als 2 Jahren
> "verwohnen" mit 40 % an den Schönheitsreparaturen beteiligen. Soviel ich weiß,
> sind sie auch fällig, wenn diese erst später durchgeführt werden!? In einem
> kurzen Gespräch erzählte mir meine Vermieterin mal vor 3 Wochen ganz nebenbei,
> dass der neue Mieter seine Wohnung selbst in irgendwelchen bunten Farben
> angestrichen hat. Ganz individuell, nix mit gewöhnlichem Weis.
>
> Darf ich dann nicht davon ausgehen, dass er das auf eigene Kosten getan hat.
> Innerhalb der wenigen Stunden, wo die Wohnung leer stand, hatte der 125 km weit
> entfernte Vermieter wohl kaum ebenfalls gestrichen bzw. streichen lassen. Was
> macht er also jetzt mit den 213 EUR von mir?
>
> 4.) Kann ich für alle weiteren aufgeführten Kosten Belege verlangen?
>
> Schon jetzt Danke.
>
> Gruß,
> Marcus

Re: Nach Wohnungsauszug: Endabrechnung

am 07.07.2003 17:21:51 von Ulrich Mindrup

Kurt Guenter wrote:

>
> wie eingangs schon erwähnt: Zwischen Übergabe und Schlüsselabgabe sind
> Tage vergangen. Da kann viel passieren.

Kann, muß aber nicht. Zunächst aber steht das Übergabeprotokoll im Raum.

Ich würde annehmen, daß ein Vermieter zunächst beweisen muß, daß die
Schäden tatsächlich vorhanden waren und dann auch die Aufwendungen zu
ihrer Beseitigung belegen muß.

Und insbesondere die Fahrkosten zur Wohnungsabnahme kann der Vermieter
nicht einfach dem Mieter "aufs Auge drücken".

Grüße

Ulrich

P.S.: Kleiner Hinweis an Marcus: In d.s.r.wohnen wäre die Frage besser
aufgehoben gewesen. Ich habe deshalb beim Orginal-Beitrag ein f'up
dorthin gesetzt.