Definition 'neuwertig'?

Definition 'neuwertig'?

am 13.07.2003 12:27:33 von Erhard Ducke

Hallo dsrm!

Gibt es eine rechtlich bindende Definition des Terminus 'neuwertig'?
Hintergrund:
Habe bei ebay einen Artikel, der als neuwertig beworben wurde,
erstanden. Dieser weist deutliche Gebrauchsspuren auf und ist sogar
leicht beschädigt. Es handelt sich um eine DVD, deren Umverpackung
leicht beschädigt ist, die DVD selbst ist mäßig verschmutzt und weist
mehrere Kratzer auf, sie konnte erst nach Reinigung abgespielt werden,
ohne dass Lesefehler auftraten...
Ich möchte beim Verkäufer jetzt eine Wertminderung geltend machen bzw.
den Kauf rückgängig machen...
Weiß hier jemand was dazu?
Vielen Dank für Tipps!
Gruß Erhard Ducke

Gruß Erhard Ducke

Re: Definition 'neuwertig'?

am 13.07.2003 13:59:31 von Holger Pollmann

Erhard Ducke <> schrieb:

> Gibt es eine rechtlich bindende Definition des Terminus
> 'neuwertig'?

na ja, es hängt wie üblich davon ab.

> Habe bei ebay einen Artikel, der als neuwertig beworben wurde,
> erstanden. Dieser weist deutliche Gebrauchsspuren auf und ist
> sogar leicht beschädigt.

Das dürfte aber mit ziemlicher Sicherheit niemals als neuwertig gelten.

> Ich möchte beim Verkäufer jetzt eine Wertminderung geltend machen
> bzw. den Kauf rückgängig machen...
> Weiß hier jemand was dazu?

Bzgl. der Reinigung der CD hättest du das den Verkäufer machen lassen
müssen; insoweit ist jetzt keine Wertminderung mehr drin.

Darüber hinaus könnte man überlegen, ob du nicht zuerst dem Verkäufer
eine Möglichkeit geben mußt, die eine tatsächlich neuwertige DVD zu
besorgen, und daß du entsprechend auch erst eine Frist zur
Nacherfüllung setzen mußt, nach deren Ablauf du erst zurücktreten oder
mindern kannst.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Im Krieg trifft es immer die falschen - die Militärs nennen sowas
'Schade'. Sozusagen 'Kollateralschade'." -- Thomas Pommer, n-tv
Nachschlag, 07.03.2003

Re: Definition 'neuwertig'?

am 13.07.2003 15:25:50 von Erhard Ducke

On 13 Jul 2003 11:59:31 GMT, Holger Pollmann <> wrote:

>Bzgl. der Reinigung der CD hättest du das den Verkäufer machen lassen
>müssen; insoweit ist jetzt keine Wertminderung mehr drin.

Naja, die Kratzer bleiben natürlich...

>Darüber hinaus könnte man überlegen, ob du nicht zuerst dem Verkäufer
>eine Möglichkeit geben mußt, die eine tatsächlich neuwertige DVD zu
>besorgen, und daß du entsprechend auch erst eine Frist zur
>Nacherfüllung setzen mußt, nach deren Ablauf du erst zurücktreten oder
>mindern kannst.

Das wäre ganz in meinem Sinn!
Es handelt sich übrigens um eine Box mit sieben DVDs.
Nun schreibt der Anbieter 'Box neuwertig' und wird sich hoffentlich
nicht damit herausreden können, dass nur das Behältnis neuwertig
ist...
Da der Artikel unter der Bezeichnung 7-DVD-Box läuft, darf ich doch
wohl annehmen, dass mit der Beschreibung des Zustandes alles zusammen
gemeint ist, oder?

Gruß Erhard Ducke

Re: Definition 'neuwertig'?

am 15.07.2003 15:19:08 von Florian Schaudel

Erhard Ducke <> wrote in
news::

> Das wäre ganz in meinem Sinn!
> Es handelt sich übrigens um eine Box mit sieben DVDs.
> Nun schreibt der Anbieter 'Box neuwertig' und wird sich hoffentlich
> nicht damit herausreden können, dass nur das Behältnis neuwertig
> ist...

Je nachdem in welchem Zusammenhang das geschrieben ist, wird der Verkäufer
schon so argumentieren: Stünde da z.B. "DVDs unbrauchbar, Box neuwertig"
dann wäre der Fall ziemlich klar genauso wie im Fall von "Wie der Inhalt
ist auch die Box neuwertig". Alles dazwischen ist -wie so oft- wohl
auslegungsfähig.

> Da der Artikel unter der Bezeichnung 7-DVD-Box läuft, darf ich doch
> wohl annehmen, dass mit der Beschreibung des Zustandes alles zusammen
> gemeint ist, oder?

Du wärst nicht der erste, der gedacht hat, dass es sich bei
"Origninalverpackung 102cm-Sony-Plasma-TV" um einen grammatikalischen Fuax-
Pas des Verkäufers handeln müsse und der Karton deswegen für 500EUR ein
echtes schnäppchen darstellt...

Gruss, Florian

Re: Definition 'neuwertig'?

am 16.07.2003 08:46:25 von Holger Pollmann

Stefan Engler <> schrieb:

>>> Da der Artikel unter der Bezeichnung 7-DVD-Box läuft, darf ich
>>> doch wohl annehmen, dass mit der Beschreibung des Zustandes
>>> alles zusammen gemeint ist, oder?
>>
>> Du wärst nicht der erste, der gedacht hat, dass es sich bei
>> "Origninalverpackung 102cm-Sony-Plasma-TV" um einen
>> grammatikalischen Fuax- Pas des Verkäufers handeln müsse und der
>> Karton deswegen für 500EUR ein echtes schnäppchen darstellt...
>
> Er hat ja die DVD's.

Ja. Und?

> Allerdings sehe ich bei Wertminderung geringe Erfolge, denn die
> Größe des neuen Verkaufspreises ist ja gesetzlich festgeschrieben
> und dazu müsste der Wert begutachtet werden.

Ja, man kann sich aber auch einfach mit dem Verkäufer einigen. Und nur
wenn das nicht klappt, muß man klagen (im Gerichtsverfahren geschieht
dann die "Begutachtung").

> Da du dir die DVD's ansehen kannst ist er doch nicht viel geringer
> geworden.

Genau, was soll's eigentlich? Sie sind ja nur drecking und die Box ist
beschädigt, aber benutzen kann man sie noch. Und der Gebrauchtwagen ist
nut ein bißchen rostig drumherum, aber fahren tut er doch (wenn's auch
immer etwas scheppert und der Auspuff rußt). Warum regen sich die Leute
immer auf? Das ist doch fast neuwertig!

Merkst du was? Es geht nicht darum, daß eine gebrauchte Sache "zu sehr
gebraucht" aussieht, sondern es wurde "neuwertig" gesagt und die Sache
ist bei weitem nicht neuwertig. Das ist ein ziemlicher Unterschied.
Wenn du im Supermarkt eine neue Box mit 7 DVDs kaufst, die sich in
einer speziellen Umverpackung bedinfet, so daß du die Box nicht sieht,
und du gehst nach Hause, machst sie auf, und die Box ist rundherum
angenagt und die DVDs sind dreckig und voll Kratzer - sagst du dann
auch "na ja, ich kann sie ja ansehen, da hätte ich eh keine Rechte"?

> Außerdem lassen sich DVD's abschleifen und so die Krtzer
> eliminieren.

Das ist das erste Mal, daß ich sowas höre, aber ich lasse mich gerne
eines besseren belehren. Das geht? Da leidet auch nicht die Qualität
und Sicherheit der Ablesung? Und insbesondere die Tatsache, daß eine
DVD mehrere Schichten mit Daten hat, spielt dafür keine Rolle?

> Wenn die Kratzer beim Versand entstanden sind bis du der zahlt und
> du hast dann doch die Beweispflicht.

Häh? Muß man diesen Satz evrstehen?

> 7-DVD-Box kann mit einen Neuwert zwischen 150 EUR und 600 EUR
> gerechnet werden, da kann man Ärger verstehen aber bei Ebay
> zahlt man nur einen Bruchteil des Wertes bei großen DVD-Sets.
> (500 EUR Einkauf und 300EUR Verkauf sind normal)

Ja, und? Deshalb heißt neuwertig nicht mehr neuwertig?

--
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'Schade'. Sozusagen 'Kollateralschade'." -- Thomas Pommer, n-tv
Nachschlag, 07.03.2003

Re: Definition 'neuwertig'?

am 16.07.2003 19:47:30 von Holger Pollmann

Stefan Engler <> schrieb:

>> und du gehst nach Hause, machst sie auf, und die Box ist
>> rundherum angenagt und die DVDs sind dreckig und voll Kratzer -
>> sagst du dann auch "na ja, ich kann sie ja ansehen, da hätte ich
>> eh keine Rechte"?
>
> So war das nicht gemeint.

Dann sag's auch nicht zum OP. Wenn "neuwertig" vereinbart ist, haben
die Sachen neuwertig zu sein, und neuwertige DVDs haben keine Kratzer.
Bei "gebraucht" kann man drüber reden, aber NICHT bei neuwertig.

> Ich weiß nicht wie sie aussehen, aber wenn der Händler nicht will
> wird es mit einfließen das der normale Gebrauch noch gewährleistet
> ist,

Nein. Das ist ein glasklarer Mange iSv § 434 I 1 BGB, und jedes
gericht, das anders urteilt, erläßt m.E. ein Fehlurteil.

> sicherlich wird der Sammelschubber als einzigstes einfließen in
> die Gebrauchswertminderung, denn Kratzer entstehen früher oder
> später sowieso.

Die DVDs, die du im Laden kaufst, sind auch nach 20 Jarhen abgenutzt
und die Box wird rundherum eher mau aussehen. Also bei deinen neu im
Laden gekauften DVDs auch kein Mangel. Oben schriebst du aber, es wäre
nicht so. Ja, was denn jetzt?

Neinein, neuwertig heitß nicht "starke Gebrauchsspuren", da kannst du
rumargumentieren, soviel du willst.

Wenn z.B. alles in Ordnung wäre und eine DVD hätte einen leichten
Kratzer - gut, kann man drüber reden. Aber nach der Beschreibung im OP
handelt es sich um einen deeutlich gebrauchten Gegenstand, und der ist
nun einmal nicht neuwertig.

Ich kann echt nicht verstehen, wieso du eine Sache als neuwertig
akzeptieren würdest, die so aussieht.

Aber was anderes, ich habe hier jede Menge ganz viele tolle neuwertige
Sachen rumstehen - mein 14 Jahre alter Fenrseher ist z.B. neuwertig,
und der Videorekorder, der älter ist als ich, der ist auch neuwertig.
Willst du haben? Spottbillig! Damaliger Neupreis in EUR!

> Müsste aber wirklich ein Gutachter klären was die Dinger
> wert sind. Ein Pfandleiher sollte den Wert auch einschätzen
> können.

Sorry, aber... s.o.

>>> Außerdem lassen sich DVD's abschleifen und so die Krtzer
>>> eliminieren.
>>
>> Das ist das erste Mal, daß ich sowas höre, aber ich lasse mich
>> gerne eines besseren belehren. Das geht? Da leidet auch nicht die
>> Qualität und Sicherheit der Ablesung? Und insbesondere die
>> Tatsache, daß eine DVD mehrere Schichten mit Daten hat, spielt
>> dafür keine Rolle?
>
> Kommt an wie dick die DVD ist und wie tief die Kratzer.
> Normalerweise haben DVD's, CD's,CDV's, LD's recht dicke
> Schutzschichten nach unten. (Kratzer oben sind allerdings
> mitlerweile sehr gefährlich). Die Sicherheit der Ablesung leidet
> nur bei Laufwerken mit Metallschubladen, bei Plastikschubladen
> wird die CD nachträglich in passende Höhe justiert. [...]

Ah. Na ja, man lernt nie aus. Aber zu oft geht es dann lgischerweise eh
nicht, weil dann die Schutzschicht weg ist...

> Es gibt spezielle Geräte die den Zweck erfüllen sollen. Ich hatte
> mit nachpolieren von PVC nur schlechte Erfahrungen gemacht, weil
> es sehr schnell schmiert. Den nächsten ausgebildeten Polierer mal
> fragen. (bei Alu lässt sich Pfusch am besten wegpolieren)

Ich kann mir auc nicht so recht vorstellen, daß ein poierer weiß, wie
man DVDs zu bearbeiten hat, aber egal...

>>> Wenn die Kratzer beim Versand entstanden sind, bis du der zahlt
>>> und du hast dann doch die Beweispflicht.
>>
>> Häh? Muß man diesen Satz verstehen?
>
> Meine Ausrede wenn ich der Verkäufer währe. Ich habe selber schon
> mal eine DVD bekommen die aus der Halterung rausgeflogen war.

nein, dieser Satz macht einfach keinen Sinn. "bis du der zahlt"? Soll
das heißen "bist du der zahlt"? Aber auch dann macht es keinen Sinn.

>> Ja, und? Deshalb heißt neuwertig nicht mehr neuwertig?
>
> Deswegen verstehe ich den Ärger um ein paar Kratzer auch noch. Bei
> solchen Preisen sollte eigentlich drin sein gute Ware zu liefern.

Na, also doch noch.

Aber es hat NICHTS mit dem preis zu tun. Wenn du eine DVD-Box zum Preis
von einem EUR als neuwertig erwirbst, hat die Box genauso neuwertig zu
sein wie wenn du 50 EUR zahlst.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Im Krieg trifft es immer die falschen - die Militärs nennen sowas
'Schade'. Sozusagen 'Kollateralschade'." -- Thomas Pommer, n-tv
Nachschlag, 07.03.2003

Re: Definition 'neuwertig'?

am 22.07.2003 21:37:00 von Erhard Ducke

Hallo!
Wenn auch bisi verspätet, Dank für Eure Meinungen.
Habe mich inzwischen mit dem Verkäufer gütlich geeinigt, er hat mir
rd. 20 % des Preises rücküberwiesen.
Das mit dem neuwertig sieht er aber scheints immer noch nicht so wie
ich (und die meisten hier). Was solls...
--
Gruß Erhard Ducke

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