GEZ und Zweitwohnsitz

GEZ und Zweitwohnsitz

am 16.10.2003 09:16:12 von Sascha Carius

Hi Group,

ich hoffe, dass ich nicht mit einer Frage komme, die schon mehrfach
behandelt wurde. Mir ist es nur leider nicht möglich nach meiner Frage zu
goggeln, da ich nur für newsgroups freigeschaltet bin und keine
Internetberechtigung habe.

Wie ist das eigentlich, wenn man einen Haupt- und einen Nebenwohnsitz hat?
Muss man für beide Wohnsitze Gebühren zahlen oder genügt es, wenn man sich
einmal anmeldet? Ich bin an meinem Hauptwohnsitz ordnungsgemäss angemeldet
und habe es bisher nicht als notwendig betrachtet mich an meinem
Zweitwohnsitz auch anzumelden. Nun bekomm ich aber dauernt Post von der GEZ,
mit einem Anmeldebogen. Was bedeutet es, wenn ich den ausfülle und den
Zweitwohnsitz ankreuze? Muss ich dann doppelt Gebühren bezahlen?

Vielen Dank schonmal für eure Meinung
Gruss
Sascha

Re: GEZ und Zweitwohnsitz

am 16.10.2003 11:19:07 von Kurt Guenter

" Sascha Carius" <Sascha.Carius(nospam)@bosch.com> schrieb:

>Was bedeutet es, wenn ich den ausfülle und den
>Zweitwohnsitz ankreuze? Muss ich dann doppelt Gebühren bezahlen?

wenn am Zweitwohnsitz ein Gerät _fest_ installiert ist, m.W. ja.

Re: GEZ und Zweitwohnsitz

am 16.10.2003 20:24:49 von Ulrich Hege

Hallo Sascha,

Sascha Carius schrieb:
[...]
> Wie ist das eigentlich, wenn man einen Haupt- und einen Nebenwohnsitz hat?

Auf www.gez.de könntest Du finden (wenn Du Zugriff hättest):

"...
11. Sind Rundfunkgeräte in einer Zweit- oder Ferienwohnung anmeldepflichtig?
Ja. Rundfunkgeräte (Radio/Fernseher) in Zweit- oder Ferienwohnungen,
Wochenendhäusern, Wohnwagen usw. sind anmelde- und gebührenpflichtig.
Dies gilt unabhängig von dem am Hauptwohnsitz zum Empfang
bereitgehaltenen Rundfunkgeräten. Es spielt dabei keine Rolle, ob die
Zweitwohnung ständig oder nur vorübergehend benutzt wird. Entscheidend
ist, dass ein Rundfunkgerät zum Empfang bereitgehalten wird und damit
jederzeit die Möglichkeit besteht, vom Rundfunkempfang Gebrauch zu machen."

Gruß
Ulrich

Re: GEZ und Zweitwohnsitz

am 17.10.2003 07:40:23 von Sascha Carius

Hallo Ulrich,


"Ulrich Hege" <> wrote in message
news:
> Hallo Sascha,
>
> Sascha Carius schrieb:
> [...]
> > Wie ist das eigentlich, wenn man einen Haupt- und einen Nebenwohnsitz
hat?
>
> Auf www.gez.de könntest Du finden (wenn Du Zugriff hättest):
>
> "...
> 11. Sind Rundfunkgeräte in einer Zweit- oder Ferienwohnung
anmeldepflichtig?
> Ja. Rundfunkgeräte (Radio/Fernseher) in Zweit- oder Ferienwohnungen,
> Wochenendhäusern, Wohnwagen usw. sind anmelde- und gebührenpflichtig.
> Dies gilt unabhängig von dem am Hauptwohnsitz zum Empfang
> bereitgehaltenen Rundfunkgeräten. Es spielt dabei keine Rolle, ob die
> Zweitwohnung ständig oder nur vorübergehend benutzt wird. Entscheidend
> ist, dass ein Rundfunkgerät zum Empfang bereitgehalten wird und damit
> jederzeit die Möglichkeit besteht, vom Rundfunkempfang Gebrauch zu
machen."
>
> Gruß
> Ulrich


vielen Dank für die Antwort, wenn sie auch nicht befriedigend für mich ist
;-)). Werde dann wohl in den sauren Apfel beissen müssen und mich anmelden,
bzw. an einem Wohnsitz eben die Empfangsgeräte zu "entsorgen". Ist aber
schon lächerlich finde ich, wie soll ich denn an 2 Orten gleichzeitig
fernsehen können und wenn ich nur einwo schauen kann, sollte ich doch auch
nur für einmal zahlen müssen........ ist echt ein sch... Verein!!!!!

Nichtsdestotrotz
Vielen Dank und Gruss
Sascha