Abmahnung: Reicht der lange Arm des Nazi Gesetzes ins Ausland?

Abmahnung: Reicht der lange Arm des Nazi Gesetzes ins Ausland?

am 27.11.2003 22:58:44 von Walter Keim

Hier ein Brief den ich heute bekam:

Hallo,

Die "Reklame" interessiert mich nicht. Es geht ausschließlich um die von
Ihnen betriebene Seite, wenn auch über Frames verlinkt, und den darauf
befindlichen Link auf eines unserer Foren!

Einen plausiblen Grund für die Löschung des Links kann ich Ihnen
selbstverständlich nennen. Zunächst behaupten Sie, oder wer auch immer, auf
dieser Seite, dass das verlinkte Forum von Ihnen, oder wem auch immer,
aufgebaut wurde. Das ist schlicht eine Vortäuschung falscher Tatsachen!
Sie lassen dem Leser glauben, das in diesem unserem Forum strafbewehrte
kostenlose Rechtsberatung erfolgt. Das alleine ist schon eine Behauptung,
gegen die wir uns entschieden wehren werden!

Wie Ihre persönliche Einstellung zum Rechtsberatungsgesetz ist, oder auch
meine, tut hier überhaupt gar nichts zur Sache.

Wenn Sie Ihrer Sache so sicher wären, warum hosten Sie dann auf einem
anonymen Server und halten sich im rechtsfreien Raum Norwegen auf, wo
europäisches Recht nicht greift?

Da Sie ja so freundlich waren und meine Email bestätigt haben, betrachte ich
diese Mail als Abmahnung mit der wiederholten Aufforderung, den Link auf
unser Forum zu eliminieren und auch jeglichen Hinweis darauf! Ferner möchte
ich Sie auffordern, mir gegebenenfalls die Identität Ihres
"Rechtsberatungsteams" bekannt zu geben, da eine direkte Kommunikation die
Sache sicherlich vereinfachen würde.

Dietmar Albers


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: wkeim [mailto:
Gesendet: Donnerstag, 27. November 2003 15:51
An:
Betreff: Rechtsberatungsgesetz bald am Ende?



English on same subject:
and


Hallo,

ich habe die Reklame für nicht
geschrieben. Leider war sie gelöscht, als ich sie sehen wollte. Deshalb kann
ich dazu nicht Stellung nehmen. Allerdings möcht Ich Ihren Brief
beantworten:
----- Original Message -----
From: Dietmar Albers
To:
Sent: Wednesday, November 26, 2003 10:31 PM
Subject:


Ohne Gruss!

Erste, einzige und letzte Aufforderung, den Link zu einem unserer Foren
unverzüglich aus Ihrem "Angebot" zu streichen! Ebenfalls fordere ich sie
auf, in UNSEREN Foren, keine weitere "Werbung" dafür zu betreiben!

Ich gebe ihnen hierfür exakt 12h Zeit, danach werde ich entsprechend
reagieren! Diskussion zwecklos! Ich werde ganz sicherlich alle mir zur
Verfügung stehenden Mittel, zur Realisierung meiner Vorstellung zu diesem
Thema einsetzen!

Punkt!

Ich denke, sie haben mich verstanden! Oder vielleicht doch nicht?"

Antwort:

Es gibt vielen Einwände gegen das Rechtsberatungsgesetz:

RBerG auf dem Prüfstand auch verfassungsrechtlicher Natur:

tm und Verletzung von Menschrechten:


Das BMJ arbeitet deshalb an Veränderungen (zwar 50 Jahre zu spät, aber
besser spät als nie):
und
Falls das schiefgeht wird
die EU das Gesetz kippen:


Bitte nennen Sie mir, wer da offensichtlich kritische Einwände gegen das
Rechtsberatungsgesetz im Forum hatte, damit ich nicht versäume ihr/ihm zu
danken :-)

Meiner Erfahrung nach ist es viel zu wenig bekannt, dass ein solches Monopol
der Anwälte einmalig in Europa ist:

htm

Wir Europäer mögen keine unfäre Behandlung:
Menschenrechtsverletzungen:
und sind für die
Informationsfreiheit:

Warum dieses Gesetz so verbissen verteidigen, 53 Jahre nach der Bereifung
von Adolf Hitler, der es auf dem gewissen hat?

Natürlich werde ich dem Rechtsberatungsteam empfehlen, den Link zu
entfernen, wenn Sie mir einen plausiblen Grund nennen können.

MfG

--
Walter Keim
Deutschland, die verspätete Nation:

Menschenrechtsverletzungen in Deutschland:

Kampf dem Rechtsberatungsgesetz:

Kanzlerrichtlinie gefragt:
Warum sind Patientenrechte defizitär in Deutschland? :

Re: Abmahnung: Reicht der lange Arm des Nazi Gesetzes ins Ausland?

am 28.11.2003 22:09:30 von Ralf Bader

Walter Keim wrote:

> Hier ein Brief den ich heute bekam:


[schnippschnapp]

Offen gesagt, habe ich keine Lust, diese Briefsammlung und den
zugrundeliegenden Kontext zusammenzupuzzeln, angefangen damit,
wo der nächste (bzw. chronologisch anscheinend vorhergehende)
anfängt und der TOFU des letzten aufhört.


Ralf

Re: Abmahnung: Reicht der lange Arm des Nazi Gesetzes ins Ausland?

am 28.11.2003 23:04:32 von Walter Keim

"Ralf Bader" <> wrote:
>
> > Hier ein Brief den ich heute bekam:
>
>
> [schnippschnapp]
>
> Offen gesagt, habe ich keine Lust, diese Briefsammlung und den
> zugrundeliegenden Kontext zusammenzupuzzeln, ...

Einverstanden. Hier ist das durch Striche getrennt:


--
Walter Keim
Deutschland, die verspätete Nation:

Menschenrechtsverletzungen in Deutschland:

Kampf dem Rechtsberatungsgesetz:

Kanzlerrichtlinie gefragt:
Warum sind Patientenrechte defizitär in Deutschland? :