Ablese-Benachrichtigung Heizkosten

Ablese-Benachrichtigung Heizkosten

am 29.11.2003 10:01:15 von rainerwillis

Hallo NG,

ich erhielt von so einem Ableseservice die Mitteilung, dass "wir zum
gekennzeichneten Termin die Ablesung Ihrer Mess- und Verteilgeräte
vornehmen
werden", eingetragen ist der 4.12, 14.00-16.00.
Weiter heisst es: "Falls Sie nicht anwesend sein können, hinterlegen
Sie bitte den Schlüssel beim Nachbarn. Wiederholungstermine
verursachen unnötige Zusatzkosten ... Einzel- und Sondertermine sind
kostenpflichtig."

Können die mir das einfach so vorschreiben? Um die Zeit arbeite ich
nämlich, genauso wie die andern Mietparteien (hier wohnen nur
Singles).

Wir sind es eigentlich gewohnt, dass Termine abgesprochen werden.
Ausserdem lassen wir in unserer Abwesenheit nur ungern Leute in unsere
Wohnungen, es sei denn, es brennt.
Oder müssen wir uns jetzt alle einen Tag Urlaub nehmen?

In einem früheren dsrm-thread fand ich diesen Hinweis:

"Landgericht München I – AZ 12 O 7987/00 (Grundsatzurteil!):

Sammeltermine zur Heizungsablesung sind nicht verpflichtend.
Mietern, die beim 1. Termin nicht anwesend sein können, dürfen
keine Zusatzkosten für einen 2. Termin in Rechnung gestellt werden.
Mieter sind nicht verpflichtet, Nachbarn bei Abwesenheit Schlüssel
auszuhändigen. Mindestens zwei Ablesetermine sind anzusetzen."

Was stimmt denn nun?

Fragt, auch im Namen seiner Nachbarn: Rainer

Re: Ablese-Benachrichtigung Heizkosten

am 29.11.2003 10:51:40 von BastianVoelker

Hallo!

Rainer Willis schrieb:

> ich erhielt von so einem Ableseservice die Mitteilung, dass "wir zum
> gekennzeichneten Termin die Ablesung Ihrer Mess- und Verteilgeräte
> vornehmen
> werden", eingetragen ist der 4.12, 14.00-16.00.
> Weiter heisst es: "Falls Sie nicht anwesend sein können, hinterlegen
> Sie bitte den Schlüssel beim Nachbarn. Wiederholungstermine
> verursachen unnötige Zusatzkosten ... Einzel- und Sondertermine sind
> kostenpflichtig."
>
> Können die mir das einfach so vorschreiben? Um die Zeit arbeite ich
> nämlich, genauso wie die andern Mietparteien (hier wohnen nur
> Singles).
>
> Wir sind es eigentlich gewohnt, dass Termine abgesprochen werden.
> Ausserdem lassen wir in unserer Abwesenheit nur ungern Leute in unsere
> Wohnungen, es sei denn, es brennt.
> Oder müssen wir uns jetzt alle einen Tag Urlaub nehmen?
>
> In einem früheren dsrm-thread fand ich diesen Hinweis:
>
> "Landgericht München I – AZ 12 O 7987/00 (Grundsatzurteil!):
>
> Sammeltermine zur Heizungsablesung sind nicht verpflichtend.
> Mietern, die beim 1. Termin nicht anwesend sein können, dürfen
> keine Zusatzkosten für einen 2. Termin in Rechnung gestellt werden.
> Mieter sind nicht verpflichtet, Nachbarn bei Abwesenheit Schlüssel
> auszuhändigen. Mindestens zwei Ablesetermine sind anzusetzen."
>
> Was stimmt denn nun?

Na, was glaubst Du denn? Ich denke, in diesem Fall hat jeder ein ganz
gutes Judiz, ob man eher der Firma glauben kann, die ihre Termine
abreißen und nicht immer wieder ins Haus kommen will oder dem LG München
I.

Sicherlich haben wir in Deutschland kein case law. Aber ich habe wenig
Zweifel daran, daß andere Gerichte in gleicher Weise entscheiden würden.
Es ist auch IMHO so, daß man keinem Mieter einen Termin ohne Alternative
aufzwingen oder ihn sogar verpflichten kann, seinen Schlüssel aus der
Hand zu geben.

Gruß
Bastian
--
> Ich habe folgende Frage: Wie lautet der Imperativ von "erschrecken"?
"Buh!"

Ralf Radermacher in d.e.s.d.

Re: Ablese-Benachrichtigung Heizkosten

am 29.11.2003 12:12:59 von Harald Hengel

Rainer Willis schrieb:

> Wiederholungstermine
> verursachen unnötige Zusatzkosten ... Einzel- und Sondertermine sind
> kostenpflichtig."

> Sammeltermine zur Heizungsablesung sind nicht verpflichtend.
> Mietern, die beim 1. Termin nicht anwesend sein können, dürfen
> keine Zusatzkosten für einen 2. Termin in Rechnung gestellt werden.
> Mieter sind nicht verpflichtet, Nachbarn bei Abwesenheit Schlüssel
> auszuhändigen. Mindestens zwei Ablesetermine sind anzusetzen."
>
> Was stimmt denn nun?

Wo siehst du das Problem?

Ich sehe keinen Wiederspruch.

Wiederholungstermine verursachen Zusatzkosten ist doch korrekt.
Wo steht, dass du für die Kosten aufkommen musst?
Einzel und Sondertermine sind von dir zu bezahlen, auch das ist korrekt.
Der 2. Ableseversuch ist kein Einzel- oder Sondertermin.

Harald

Re: Ablese-Benachrichtigung Heizkosten

am 29.11.2003 15:03:57 von Dietmar Kulsch

Rainer Willis schrieb:

> ich erhielt von so einem Ableseservice die Mitteilung, dass "wir zum
> gekennzeichneten Termin die Ablesung Ihrer Mess- und Verteilgeräte
> vornehmen
> werden", eingetragen ist der 4.12, 14.00-16.00.
> Weiter heisst es: "Falls Sie nicht anwesend sein können, hinterlegen
> Sie bitte den Schlüssel beim Nachbarn. Wiederholungstermine
> verursachen unnötige Zusatzkosten ... Einzel- und Sondertermine sind
> kostenpflichtig."

> In einem früheren dsrm-thread fand ich diesen Hinweis:
>
> "Landgericht München I – AZ 12 O 7987/00 (Grundsatzurteil!):
>
> Sammeltermine zur Heizungsablesung sind nicht verpflichtend.
> Mietern, die beim 1. Termin nicht anwesend sein können, dürfen
> keine Zusatzkosten für einen 2. Termin in Rechnung gestellt werden.
> Mieter sind nicht verpflichtet, Nachbarn bei Abwesenheit Schlüssel
> auszuhändigen. Mindestens zwei Ablesetermine sind anzusetzen."
>
> Was stimmt denn nun?

Beides. Bzw., der Text zu dem Urteil ist irreführend.

Wenn der Heizkostenableser ein zweites Mal anreisen muß, dann
entstehen dadurch natürlich zusätzliche Kosten. Diese Kosten
für einen zweiten Ablesetermin zählen dann aber zu den
ganz normalen Abrechnungskosten, und werden daher auf alle
Wohneinheiten umgelegt, und nicht dem Verursacher aufgebrummt. Du
zahlst also durchaus für einen zweiten Termin, aber eben
anteilig.

Re: Ablese-Benachrichtigung Heizkosten

am 29.11.2003 19:29:13 von rainerwillis

Harald Hengel wrote:

> Wiederholungstermine verursachen Zusatzkosten ist doch korrekt.

Hallo Harald,

ja, aber das ist doch eine Binsenweisheit, dass zusätzliche Arbeit
zusätzliche Kosten verursacht. Warum teilt man mir das mit? Meinen
die, ich würd aus Jux und Tollerei die Tür nicht aufmachen?

> Wo steht, dass du für die Kosten aufkommen musst?

Nirgends, aber es klingt für mich so. Ein Hinweis wie "Sollten Sie
nicht anwesend sein können, vereinbaren Sie mit Ihren Nachbarn und uns
bitte einen zweiten Termin."
wär klarer gewesen.
Statt dessen kommt die Nummer mit dem Schlüssel beim Nachbarn.

> Einzel und Sondertermine sind von dir zu bezahlen, auch das ist korrekt.

Klar, aber dann bestimm ich ja auch den Termin.

> Der 2. Ableseversuch ist kein Einzel- oder Sondertermin.

Genau der Hinweis fehlt m.E. Von einem 2. Ableseversuch ist da
nirgends die Rede,nur von einem "Wiederholungstermin", der unnötige
Zusatzkosten verursacht.
Und wer denkt da nicht an sein eigenes Geld?

Na jedenfalls bin ich beruhigt, danke dir (und Bastian)

Gruß, Rainer

Re: Ablese-Benachrichtigung Heizkosten

am 30.11.2003 05:10:32 von Harald Hengel

Rainer Willis schrieb:

>> Wiederholungstermine verursachen Zusatzkosten ist doch korrekt.
>
> Hallo Harald,
>
> ja, aber das ist doch eine Binsenweisheit, dass zusätzliche Arbeit
> zusätzliche Kosten verursacht. Warum teilt man mir das mit? Meinen
> die, ich würd aus Jux und Tollerei die Tür nicht aufmachen?

Denk doch einfach nach.
Dadurch, dass man Angst macht, dir köönnten Kosten entstehen, erreicht man,
dass viele sich anstrengen bereits den ersten Termin zu realisieren.

>> Wo steht, dass du für die Kosten aufkommen musst?
>
> Nirgends, aber es klingt für mich so. Ein Hinweis wie "Sollten Sie
> nicht anwesend sein können, vereinbaren Sie mit Ihren Nachbarn und uns
> bitte einen zweiten Termin."
> wär klarer gewesen.

Nein, du hast keinen Anspruch auf einen Individualtermin.

> Statt dessen kommt die Nummer mit dem Schlüssel beim Nachbarn.

Der 2. Termin könnte noch ungelegener sein.

Harald

Re: Ablese-Benachrichtigung Heizkosten

am 30.11.2003 09:50:46 von grummich_frank

Rainer Willis

>Nirgends, aber es klingt für mich so. Ein Hinweis wie "Sollten Sie

Logisch - solls ja auch :-) - es gibt sogar welche, die kassieren dafür,
wenn man denn zahlt.

>nicht anwesend sein können, vereinbaren Sie mit Ihren Nachbarn und uns
>bitte einen zweiten Termin."

AUch die Koordination mit den Nachbarn ist ausschlieslich deren Problem.

>wär klarer gewesen.
>Statt dessen kommt die Nummer mit dem Schlüssel beim Nachbarn.

Das ist lächerlich - kann niemand verlangen.
>
>> Einzel und Sondertermine sind von dir zu bezahlen, auch das ist
korrekt.
>
>Klar, aber dann bestimm ich ja auch den Termin.

Vorsicht - auch der könnte - theorietisch wieder blöde liegen - dem
beugst du vor, in dem du von dir aus beim T*ch*em - Fuzzi anrufst und
ihm mitteilst, wann du kannst (mehrere Termine, Zeitspannen)!!! ...dann
ist es wieder sein Problem, wie er das logistisch löst :-)
>

Re: Ablese-Benachrichtigung Heizkosten

am 30.11.2003 10:05:13 von Harald Hengel

grummich_frank schrieb:

>> wär klarer gewesen.
>> Statt dessen kommt die Nummer mit dem Schlüssel beim Nachbarn.
>
> Das ist lächerlich - kann niemand verlangen.

Wo erkennst du ein Verlangen? Es ist ein Vorschlag.

> Vorsicht - auch der könnte - theorietisch wieder blöde liegen - dem
> beugst du vor, in dem du von dir aus beim T*ch*em - Fuzzi anrufst und
> ihm mitteilst, wann du kannst (mehrere Termine, Zeitspannen)!!!
> ...dann ist es wieder sein Problem, wie er das logistisch löst :-)

Ich glaube nicht, dass es klappt und dass sie sich darauf einlassen müssen.
Ich kenne es so, dass sie den 2. Termin in den Bereich später Nachmittag bis
früher Abend legen.
Ich kann es rechtlich nicht belegen, denke aber, dass es wasserdicht ist.
Wenn du das nich kannst hast du eben Pech. Es gehört auch zu den Pflichten
des Mieters Wartungsarbeiten zu ermöglichen.

Harald

Re: Ablese-Benachrichtigung Heizkosten

am 30.11.2003 12:48:13 von grummich_frank

Harald Hengel schrieb in Nachricht ...
>grummich_frank schrieb:
>
>>> wär klarer gewesen.
>>> Statt dessen kommt die Nummer mit dem Schlüssel beim Nachbarn.
>>
>> Das ist lächerlich - kann niemand verlangen.
>
>Wo erkennst du ein Verlangen? Es ist ein Vorschlag.

Der OP formulierte es so, dass es als Verlangen "ankam", sonst nichts.
>
>> Vorsicht - auch der könnte - theorietisch wieder blöde liegen - dem
>> beugst du vor, in dem du von dir aus beim T*ch*em - Fuzzi anrufst und
>> ihm mitteilst, wann du kannst (mehrere Termine, Zeitspannen)!!!
>> ...dann ist es wieder sein Problem, wie er das logistisch löst :-)
>
>Ich glaube nicht, dass es klappt und dass sie sich darauf einlassen
müssen.
>Ich kenne es so, dass sie den 2. Termin in den Bereich später
Nachmittag bis
>früher Abend legen.

Ich kenns auch so und auch anders - schlich und ergreifend aus
mehrfacher früherer Erfahrung.

>Ich kann es rechtlich nicht belegen, denke aber, dass es wasserdicht
ist.
>Wenn du das nich kannst hast du eben Pech. Es gehört auch zu den
Pflichten
>des Mieters Wartungsarbeiten zu ermöglichen.
>
Sicherlich - sofern dies irgend möglich ist, muss der M
selbstverständlich das seinige so weit als möglich dazutun....aber
manchmal klemmts halt trotzdem.
Dan ist der T*- halt in seiner Rolle als Diensleister gefragt und
gefordert :-)

Frank ....immer wieder froh kein M mehr zu sein...

Re: Ablese-Benachrichtigung Heizkosten

am 30.11.2003 13:58:12 von Harald Hengel

grummich_frank schrieb:

>> Wo erkennst du ein Verlangen? Es ist ein Vorschlag.
>
> Der OP formulierte es so, dass es als Verlangen "ankam", sonst nichts.

Nein, du verstehst es nur nicht, bei dir kann man auch nichts anderes
erwarten.

Harald

Re: Ablese-Benachrichtigung Heizkosten

am 30.11.2003 15:15:19 von grummich_frank

Harald Hengel schrieb in Nachricht ...
>grummich_frank schrieb:
>
>>> Wo erkennst du ein Verlangen? Es ist ein Vorschlag.
>>
>> Der OP formulierte es so, dass es als Verlangen "ankam", sonst
nichts.
>
>Nein, du verstehst es nur nicht, bei dir kann man auch nichts anderes
>erwarten.
>
Ach jetzt kotz halt nicht wieder rum....überleg dir lieber was :-)

Frank *wieder höchste Zeit für die Sig*


-- Sehe ich anders: Wenn sich jemand genervt fühlt, kann der ihn
filtern.
ich sehe es eher als Maskottchen. So eine Art Hofnarr oder aber: ein
Kreuz hat jede NG zu tragen.(Klaus Müller über Harald Hengel in daea

Re: Ablese-Benachrichtigung Heizkosten

am 03.12.2003 01:38:51 von rainerwillis

grummich_frank wrote:
> Rainer Willis
>
> >Nirgends, aber es klingt für mich so. Ein Hinweis wie "Sollten Sie
>
> Logisch - solls ja auch :-)
>

Hallo Frank, hallo NG,

ja, und als OP will ich euch kurz vom Ausgang der Dinge berichten, und
zwar über zwei Anrufe bei der Ablesegesellschaft ("Sprechzeiten Di +
Do, 18:30 bis 19:30", was an sich schon frech ist, wenn die von der
Kundschaft erwarten, alltags zwischen 8:00 und 19:00 jederzeit zur
Verfügung zu stehen).

1. Anruf(18:35): Anrufbeantworter mit Hinweisen auf Schlüssel beim
Nachbarn,
Anwesenheit "einer Person Ihres Vertrauens" oder Zusatzkosten in Höhe
von 36,50 Euro bei Sondertermin. Kein Hinweis auf kostenfreien 2.
Termin.

2. Anruf(18:50): der Chef persönlich!
Ich: "N'Abend, Willis, es geht um ..."
Er: " ... den Ablesetermin, tja, Sie sind nicht anwesend?"
Ich: "Nein."
Er: "Und Ihre Nachbarn, vielleicht ..."
Ich: "Nix. Sagen Sie, kennen Sie das Urteil des LG München I vom
Februar 2001?"
Er: " ..."
Ich: "Da steht drin, dass Sie zwei Termine anbieten müssen und dass
ich bei Abwesenheit niemanden in meine Wohnung lassen muss."
Er: (Pause) "Sehen Sie, das ist so: wir müssen deutlich formulieren,
sonst nehmen die Leute die Termine nicht ernst. Wann ..."
Ich: "... Freitag Nachmittag, 12.12. ab 14:00 Uhr, dann sind wir alle
da."
Er: (Papiergeraschel) "Geht nicht, passt 11:00 bis 13:00 Uhr?"
Ich: "Nein. Ab 14:00 Uhr."
Er: "Hmm, ja, kann dann aber später werden, bis 18:00 Uhr."
Ich: "Kein Problem."
Er: "Gut, danke."

Moral: hartnäckig bleiben.


Danke nochmals für eure Hilfe,

Gruß, Rainer

Re: Ablese-Benachrichtigung Heizkosten

am 05.12.2003 21:40:15 von Thomas Hochstein

(Rainer Willis) scripsit/wrote:

> ja, und als OP will ich euch kurz vom Ausgang der Dinge berichten, und
> zwar über zwei Anrufe bei der Ablesegesellschaft ("Sprechzeiten Di +
> Do, 18:30 bis 19:30", was an sich schon frech ist, wenn die von der
> Kundschaft erwarten, alltags zwischen 8:00 und 19:00 jederzeit zur
> Verfügung zu stehen).

Vermutlich ist die Ablesegesellscheft der Chef mit Frau und Sohn - die
sind tagsüber eben unterwegs, ablesen ...

-thh