Treuhandservice bei Ebay

Treuhandservice bei Ebay

am 01.12.2003 19:32:41 von P.Gruschenko

Ich habe Ärger mit dem Treuhandservice bei Ebay!

Empfohlen wird von Ebay das Unternehmen Iloxx Safetrade
in Nürnberg.

Als Verkäufer habe ich die Einschaltung des Treuhandservice
durch den Käufer akzeptiert.

Während ich die Ware bereits vor fast 14 Tagen rausgeschickt
habe und bereits am nachfolgenden Tag vom Käufer entgegen
genommen wurde (Bestätigung via IDENTCODE durch DHL) hat der
Käufer den Empfang gegenüber Iloxx nicht bestätigt.

Die Lücke in der AGB bei Iloxx ist nun:
Erst wenn der Käufer den Empfang der Ware bestätigt hat
und 48 Stunden verstrichen sind, wird der Geldbetrag
ausgezahlt.

Da aber bis heute keine Bestätigung vom Käufer vorliegt, sieht
sich Iloxx nicht in der Verantwortung das Geld auszuzahlen.
Deren einzige Reaktion war, dass sie dem Käufer eine Email ge-
schickt haben.

Ich bin kurz davor mich einmal mit einem Rechtsanwalt über dieses
Verhalten von Iloxx zu unterhalten.

Was meint Ihr?

Ist doch ein Witz, oder?
Eigentlich sollte doch gerade in diesen Fällen einfach entscheidend
sein, dass ich als Verkäufer via IDENTCODE vom Paketversender nach-
weisen kann, dass der Käufer die Ware an einem bestimmten Tag in
Empfang genommen hat und von diesen Tag an die 48 Stunden laufen.

Dann hätte ich jedoch bereits vor mehr als einer Woche das Geld
erhalten sollen.

Ist das etwa das übliche Geschäftsgebaren von Iloxx?
Wo bleiben meine Rechte als Verkäufer?

Ich werde wohl niewieder mit einem Treuhandservice Geschäfte tätigen,
wenn die sich alle so schlecht verhalten.

Wofür erhalten die eigentlich vom Käufer die Gebühr für die Inan-
spruchnahme des Services?

Die sollen gefälligst etwas tun für das Geld, welches sie bekommen.

Re: Treuhandservice bei Ebay

am 01.12.2003 20:33:28 von Kai Fenner

On Mon, 1 Dec 2003 19:32:41 +0100, "P.Gruschenko"
<> wrote:

>Eigentlich sollte doch gerade in diesen Fällen einfach entscheidend
>sein, dass ich als Verkäufer via IDENTCODE vom Paketversender nach-
>weisen kann, dass der Käufer die Ware an einem bestimmten Tag in
>Empfang genommen hat und von diesen Tag an die 48 Stunden laufen.
>Dann hätte ich jedoch bereits vor mehr als einer Woche das Geld
>erhalten sollen.
>Ist das etwa das übliche Geschäftsgebaren von Iloxx?
>Wo bleiben meine Rechte als Verkäufer?

Der K müsste dem Treuhänder bestätigen, daß zum einen die Ware
angekommen ist und zum anderen die Ware die vereinbarte Beschaffenheit
aufweist. Mit dem Identcode kannst Du letztlich nur nachweisen, daß
der K ein Paket mit einem Gewicht von n Kilo erhalten hat.

Iloxx wird sich nicht sonderlich für dearartige Streitigkeiten
zwischen K und VK interessieren.

Re: Treuhandservice bei Ebay

am 01.12.2003 20:52:26 von gunther

| Deren einzige Reaktion war, dass sie dem Käufer eine Email ge-
| schickt haben.

hi,
genauso soll es doch auch sein, das geld ist bezahlt, und der
kaeufer hat die ware. erst wenn er zufrieden ist, oder nach
14tagen, "gilt" das geschaeft. dann gibts von ihm eine mehl, und du
kriegst deine kohle.
der sinn ist doch gerade, dass es sicherer sein soll als das
vorabueberweisen(=kohle-vorabfutsch-system), aber auch sicherer
fuer den verkaeufer als die version "mit
rechnung"(=ware-futsch-system). am besten mach doch nachnahme, ist
etwa genauso teuer, aber viel ekliger in der abwicklung, dabei hast
du dann den "vorteil", dass du (bald) keine stammkunden (mehr)
hast.

--

mfg, gunni

Re: Treuhandservice bei Ebay

am 01.12.2003 21:32:26 von P.Gruschenko

X-No-archive: yes
In news:bqg65n$f3t$07$,
gunther <> typed:
>> Deren einzige Reaktion war, dass sie dem Käufer eine Email ge-
>> schickt haben.
>
> hi,
> genauso soll es doch auch sein, das geld ist bezahlt, und der
> kaeufer hat die ware. erst wenn er zufrieden ist, oder nach
> 14tagen, "gilt" das geschaeft. dann gibts von ihm eine mehl, und du
> kriegst deine kohle.
> der sinn ist doch gerade, dass es sicherer sein soll als das
> vorabueberweisen(=kohle-vorabfutsch-system), aber auch sicherer
> fuer den verkaeufer als die version "mit
> rechnung"(=ware-futsch-system). am besten mach doch nachnahme, ist
> etwa genauso teuer, aber viel ekliger in der abwicklung, dabei hast
> du dann den "vorteil", dass du (bald) keine stammkunden (mehr)
> hast.

Von 14 Tagen steht nichts in den AGB von Iloxx!

Mit dem Kunden habe ich mich bereits telefonisch in Verbindung
gesetzt. Der teilte mir mit mit der Ware zufrieden zu sein, hat
aber wohl die Mail von Iloxx nur als Info und nicht als Aufforderung
etwas zu tun verstanden.

Was ich nicht verstehe ist der Umstand, dass der Kunde beliebig viel
Zeit hat sich zu melden, dass die Ware angekommen ist.

Wenn ich als Verkäufer nachweisen kann, was ich per Identcode kann,
dass die Ware rausgeschickt wurde bzw. ein Paket vom Kunden ent-
gegen genommen wurde, dann ist es doch nur recht und billig, dass
dem Kunden ab diesem Zeitpunkt die Frist von 48 Stunden gesetzt
wird sich bei Iloxx zu melden ob die Ware akzeptiert wird oder
auf seine eigenen Kosten an den Verkäufer zurückgesendet wird.

Die Lücke ist und bleibt, dass der Kunde sich endlos viel Zeit
nehmen darf, bis er sich mal bei Iloxx meldet.

Re: Treuhandservice bei Ebay

am 01.12.2003 21:36:19 von P.Gruschenko

X-No-archive: yes
In news:,
Kai Fenner <> typed:
> On Mon, 1 Dec 2003 19:32:41 +0100, "P.Gruschenko"
> <> wrote:
>
>> Eigentlich sollte doch gerade in diesen Fällen einfach entscheidend
>> sein, dass ich als Verkäufer via IDENTCODE vom Paketversender nach-
>> weisen kann, dass der Käufer die Ware an einem bestimmten Tag in
>> Empfang genommen hat und von diesen Tag an die 48 Stunden laufen.
>> Dann hätte ich jedoch bereits vor mehr als einer Woche das Geld
>> erhalten sollen.
>> Ist das etwa das übliche Geschäftsgebaren von Iloxx?
>> Wo bleiben meine Rechte als Verkäufer?
>
> Der K müsste dem Treuhänder bestätigen, daß zum einen die Ware
> angekommen ist und zum anderen die Ware die vereinbarte Beschaffenheit
> aufweist. Mit dem Identcode kannst Du letztlich nur nachweisen, daß

und dafür hat er laut Iloxx AGB soviel Zeit wie er will und wenn das
ein ganzes Leben dauert!

> der K ein Paket mit einem Gewicht von n Kilo erhalten hat.

Richtig! Und der Käufer sollte dann, das wäre mein Verständnis eines
Treuhandservices in einer angemessenen Zeit reagieren. Doch es gibt
in den AGB von Iloxx keinerlei Aussage über diesen Zeitraum. Mir bleibt
demnach fast nur noch der Weg der Mahnung und Klage um meine Kohle zu
bekommen. Dabei habe ich mit dem Käufer schon telefonisch gesprochen
und er ist mit der Ware zufrieden. Er hat einfach "nur" vergessen die
Bestätigung zu schicken.

> Iloxx wird sich nicht sonderlich für dearartige Streitigkeiten
> zwischen K und VK interessieren.

Was ist dann der tiefere Sinn eines Treuhandservice?
Es sollte doch eigentlich dem Schutz des Käufers und Verkäufers dienen.
Mit dieser Lücke in der AGB kann ein Käufer den Verkäufer abzocken und
Iloxx verdient sich eine goldene Nase mit dem gebunkerten Geld, welches
niemals ausgezahlt wird.

Ich bin begeistert :-(

Aber wie gut, dass ich eine Rechtschutzversicherung habe.
Doch zuvor werde ich mal persönlich, auch wenn das teuer wird, bei
Iloxx anrufen und die um eine telefonische Stellungnahme bitten.
Wenn das auch nicht von Erfolg gekrönt ist, werde ich nochmals beim
Käufer anrufen und ist das auch nicht von Erfolg gekrönt bin ich
beim Anwalt.

Re: Treuhandservice bei Ebay

am 02.12.2003 00:20:01 von gunther

|
| Von 14 Tagen steht nichts in den AGB von Iloxx!

hi,
naja, ist wegen versandgeschaeft. das betrifft hier nur den vk und
den k. der treuhand hat ja keine ahnung, was fuer geschaefte da
gelaufen sind. kann ihm auch egal sein, gell?

|
| Mit dem Kunden habe ich mich bereits telefonisch in Verbindung
| gesetzt. Der teilte mir mit mit der Ware zufrieden zu sein, hat
| aber wohl die Mail von Iloxx nur als Info und nicht als
| Aufforderung etwas zu tun verstanden.

dann weiss er es jetzt, und mehlt an den service?

|
| Was ich nicht verstehe ist der Umstand, dass der Kunde beliebig
| viel Zeit hat sich zu melden, dass die Ware angekommen ist.

naja, "beliebig" ist ein starkes wort. vielleicht steht das in den
agb, aber ob es gilt....

|
| Wenn ich als Verkäufer nachweisen kann, was ich per Identcode
| kann, dass die Ware rausgeschickt wurde bzw. ein Paket vom
| Kunden ent- gegen genommen wurde, dann ist es doch nur recht und
| billig, dass dem Kunden ab diesem Zeitpunkt die Frist von 48
| Stunden gesetzt wird sich bei Iloxx zu melden ob die Ware
| akzeptiert wird oder auf seine eigenen Kosten an den Verkäufer
| zurückgesendet wird.

das ist ja ein netter vk. hoffentlich kauf ich da nix. friss vogel
oder zahl.
recht&billig meint wohl "dein recht" und "billig fuer dich"?
das sollte aber eher eine gemeinsame beziehung sein. sonst besteh
doch auf vorabueberweisung. ist auch eine art der "serioesitaet".
gerade wieder in der ct gesehen...vorkasse ist unserioes, wenn man
die adresse kennt.
was ist eigentlich an der sache derart eilig? brauchst du die
30cent zinsen lebensnotwendig? oder ist es ein milliardenbetrag,
hast du daenemark verkauft? musst du dich absetzen in ein land
"ohne banken"?
sollte der kunde 14tage brauchen, dein zeug zu testen, und schickt
es bei nichtgefallen zurueck, hast du doch sowieso kein geld zu
kriegen. dann kann der k seine knete zurueckholen gehen beim
"treuhaender".....

--

mfg, gunni


|
| Die Lücke ist und bleibt, dass der Kunde sich endlos viel Zeit
| nehmen darf, bis er sich mal bei Iloxx meldet.

Re: Treuhandservice bei Ebay

am 02.12.2003 01:09:26 von Kai Fenner

On Mon, 1 Dec 2003 21:36:19 +0100, "P.Gruschenko"
<> wrote:

>Mit dieser Lücke in der AGB kann ein Käufer den Verkäufer abzocken und
>Iloxx verdient sich eine goldene Nase mit dem gebunkerten Geld, welches
>niemals ausgezahlt wird.

Jetzt weißt Du auch, warum viele VK sich nicht auf Treuhandverfahren
einlassen. :-(

Re: Treuhandservice bei Ebay

am 02.12.2003 01:14:11 von Holger Pollmann

"P.Gruschenko" <> schrieb:

> Während ich die Ware bereits vor fast 14 Tagen rausgeschickt
> habe und bereits am nachfolgenden Tag vom Käufer entgegen
> genommen wurde (Bestätigung via IDENTCODE durch DHL) hat der
> Käufer den Empfang gegenüber Iloxx nicht bestätigt.

Moment mal... die Ware wird doch ausgehändigt, oder? Also, der
Treuhandservice tut das selbst, oder?

Wie kann der Kunde die Ware vom Treuhandservice bekommen, ohne den
Empfang zu bestätigen?!

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Treuhandservice bei Ebay

am 02.12.2003 01:46:34 von Bernhard Muenzer

Holger Pollmann <> writes:
> Moment mal... die Ware wird doch ausgehändigt, oder?

Ja.

> Also, der Treuhandservice tut das selbst, oder?

Nein, das macht die Post, DHL, der Spediteur etc.
Der Treuhandservice bekommt die Ware nie zu sehen.
--
#!/usr/bin/perl -- -* Nie wieder Nachtschicht! *- -- lrep\nib\rsu\!#
use Inline C=>'void C(){int m,u,e=0;float l,_,I;for(;1840-e;putchar((++e>905
&&942>e?61-m:u)["\t*nl`-llkbzCqfymfvna+qfymfvN#gqbkmqfA "]^3))for(u=_=l=0;79-
(m=e%80)&&I*l+_*_< 6&&28-++u;_=2*l*_+e/80*.09-1,l=I)I=l*l-_*_-2+m/27.;} ';&C

Re: Treuhandservice bei Ebay

am 02.12.2003 01:47:59 von Holger Pollmann

Bernhard Muenzer <> schrieb:

>> Moment mal... die Ware wird doch ausgehändigt, oder?
>
> Ja.
>
>> Also, der Treuhandservice tut das selbst, oder?
>
> Nein, das macht die Post, DHL, der Spediteur etc.
> Der Treuhandservice bekommt die Ware nie zu sehen.

Na suuuuuuuuuper. DANN kann man sich den Müll in der Tat schenken.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Treuhandservice bei Ebay

am 02.12.2003 02:43:58 von Bernhard Muenzer

Holger Pollmann <> writes:
> Bernhard Muenzer <> schrieb:
> >> Moment mal... die Ware wird doch ausgehändigt, oder?
> >
> > Ja.
> >
> >> Also, der Treuhandservice tut das selbst, oder?
> >
> > Nein, das macht die Post, DHL, der Spediteur etc.
> > Der Treuhandservice bekommt die Ware nie zu sehen.
>
> Na suuuuuuuuuper. DANN kann man sich den Müll in der Tat schenken.

Nicht ganz - es gibt Bieter, die ab einem bestimmten Betrag bei einem ihnen
unbekannten Verkäufer keine Vorkasse leisten wollen. Diese Kunden bekommt
man nur durch vertrauensbildende massnahmen wie einen Treuhandservice.
--
#!/usr/bin/perl -- -* Nie wieder Nachtschicht! *- -- lrep\nib\rsu\!#
use Inline C=>'void C(){int m,u,e=0;float l,_,I;for(;1840-e;putchar((++e>905
&&942>e?61-m:u)["\t*nl`-llkbzCqfymfvna+qfymfvN#gqbkmqfA "]^3))for(u=_=l=0;79-
(m=e%80)&&I*l+_*_< 6&&28-++u;_=2*l*_+e/80*.09-1,l=I)I=l*l-_*_-2+m/27.;} ';&C

Re: Treuhandservice bei Ebay

am 02.12.2003 05:19:57 von P.Gruschenko

X-No-archive: yes
In news:bqgiat$i66$04$,
gunther <> typed:

>> Mit dem Kunden habe ich mich bereits telefonisch in Verbindung
>> gesetzt. Der teilte mir mit mit der Ware zufrieden zu sein, hat
>> aber wohl die Mail von Iloxx nur als Info und nicht als
>> Aufforderung etwas zu tun verstanden.
>
> dann weiss er es jetzt, und mehlt an den service?

ja, er hat es jetzt gemailt - das war ein ehrlicher Kunde :-))

>> Was ich nicht verstehe ist der Umstand, dass der Kunde beliebig
>> viel Zeit hat sich zu melden, dass die Ware angekommen ist.
>
> naja, "beliebig" ist ein starkes wort. vielleicht steht das in den
> agb, aber ob es gilt....

In den AGB wird überhaupt nicht darauf eingegangen. Da heißt es nur,
dass der Käufer nach der Empfangsbestätigung der Ware 48 Stunden
Zeit habe. Niergendwo ist die Rede davon, wieviel Zeit sich der Käufer
für die Empfangsbestätigung nehmen darf. Wie gesagt: Empfangsbestätigung.
Das sagt noch überhaupt nichts über den Inhalt der Ware aus. Dafür hat
er ja die 48 Stunden Zeit.

>> Wenn ich als Verkäufer nachweisen kann, was ich per Identcode
>> kann, dass die Ware rausgeschickt wurde bzw. ein Paket vom
>> Kunden ent- gegen genommen wurde, dann ist es doch nur recht und
>> billig, dass dem Kunden ab diesem Zeitpunkt die Frist von 48
>> Stunden gesetzt wird sich bei Iloxx zu melden ob die Ware
>> akzeptiert wird oder auf seine eigenen Kosten an den Verkäufer
>> zurückgesendet wird.
>
> das ist ja ein netter vk. hoffentlich kauf ich da nix. friss vogel
> oder zahl.

Und was schwebt Dir so vor? Soll der VK die Ware verschenken?
Entweder bezahle ich die Ware, weil ich mit deren Zustand und Lieferung
einverstanden bin oder beanstande die Ware und schicke sie auf meine
Kosten wieder zurück. Das ist akzeptabel für Geschäfte unter Privatleuten.
Für Internetgeschäfte zwischen Unternehmen und Privatkunden gilt hingegen,
dass der Privatkunde sogar auf Kosten des Unternehmens die Ware zurück-
schicken darf. Allerdings ist auch hier nicht geklärt ob der Privatkunde
den vollen Preis für seine Auslagen erhält oder nur ein Anteil.

Als Kunde von A**zon habe ich z.B. bei einem Warenwert von unter 50 Euro
nicht meine vollständigen Paketkosten (6,70 Euro) zurückerhalten sondern
nur die Kosten für ein Päckchen (2,90 Euro).

> recht&billig meint wohl "dein recht" und "billig fuer dich"?
> das sollte aber eher eine gemeinsame beziehung sein. sonst besteh

Richtig - es sollte ein ordentlicher Umgang miteinander sein.
Was schwebt Dir denn dabei vor, wenn der Käufer für seine Empfangs-
bestätigung gegenüber dem Treuhandservice unendlich viel Zeit hat,
während er gegenüber dem beauftragten Transportunternehmen sofort
den Empfang zu bestätigen hat?

(<- Fahrer hat ein POS dabei, auf dem der Empfang zu bestätigen ist).

> doch auf vorabueberweisung. ist auch eine art der "serioesitaet".

Das ist richtig und in meinem Fall hat der Kunde auch sofort überwiesen,
nachdem er den Zuschlag für die Ware erhalten hat und sich selber beim
Treuhandservice angemeldet hatte. Das Problem war nur die zweideutige
Mail vom Treuhandservice, die mir nun auch vorliegt, so dass der Kunde
nicht auf die Idee gekommen ist, dem Treuhandservice eine Empfangs-
bestätigung zu senden. Solange die nicht vorliegt, läuft die 48 Stunden-
frist nicht los und solange die nicht beendet ist, bekommt der Verkäufer
kein Geld.

Na, hat es jetzt klick gemacht?

> gerade wieder in der ct gesehen...vorkasse ist unserioes, wenn man
> die adresse kennt.

Vorkasse ist genauso doof wie Nachnahme oder noch schlimmer Lieferung
ohne Vorkasse und ohne Nachnahme. Einer ist bei diesen 3 Varianten
immer auf den guten Willen des anderen angewiesen. Daher gibt es
ja den Treuhandservice. Aber bitte nicht mit solchen Lücken!

> was ist eigentlich an der sache derart eilig? brauchst du die
> 30cent zinsen lebensnotwendig? oder ist es ein milliardenbetrag,

Einen Treuhandservice beauftragt man nicht für Waren im Wert von 30
Cent. Zumindest mache ich das nicht. Der Betrag lag im 3stelligen
Euro-Bereich. Weiterhin finde ich eine Laufzeit der ganzen Transaktion
von nun 17 Tagen und der Fall ist noch immer nicht abgeschlossen nicht
als eilig sondern als langsam.

Oder wie definierst Du eilig?

> hast du daenemark verkauft? musst du dich absetzen in ein land
> "ohne banken"?

Das ist albern

> sollte der kunde 14tage brauchen, dein zeug zu testen, und schickt
> es bei nichtgefallen zurueck, hast du doch sowieso kein geld zu
> kriegen. dann kann der k seine knete zurueckholen gehen beim
> "treuhaender".....

Das sieht die AGB beim Treuhänder nicht vor. Dort ist die Rede von
48 Stunden. Beim Verkauf unter Privatleuten (ich bin als Verkäufer
auch ein Privatmann) ist mir bisher immer der Begriff "gekauft wie
gesehen" bekannt.

Bei normaler Lieferung via Nachnahme, Vorkasse, ... hat der Käufer
ja überhaupt keine Chance die Annahme der Ware zu verweigern bzw.
sich beim Verkäufer schadlos zu halten. Insofern ein weiteres
positives Merkmal vom Treuhandserivce, dass man nun 48 Stunden
Zeit hat die Ware zu prüfen.

Halte ich für gut, wenn es halt nicht diese Lücke gäbe, das der
Käufer sich unendlich viel Zeit, in meinem Fall dann 12 Tage,
nehmen darf, bis er den Treuhandservice informiert "Hey, die
haben mir doch glatt ein Paket geschickt, ist zwar schon etwas
her, aber ich wollte es mal mitteilen".

Ich bin der Meinung, dass der Treuhandservice eine Frist setzen
sollte. Ist die Frist verstrichen, dann soll der Verkäufer
informiert werden, dass der Käufer sich nicht gemeldet hat.
Der Verkäufer soll dann in die Pflicht genommen werden nachzuweisen,
dass er irgendwas verschickt hat (Identcode beim Paketversand via
DHL).
Hat der Verkäufer den Nachweis erbracht, wird der Käufer wieder
angeschrieben, dass nun die 48 Stundenfrist losläuft.
Meldet sich der Käufer innerhalbt dieser Zeit nicht, geht der
Betrag auf dem Treuhandkonto an den Verkäufer.

Doch genau so ist es beim Treuhandservice bei I**xx nicht vereinbart.

>> Die Lücke ist und bleibt, dass der Kunde sich endlos viel Zeit
>> nehmen darf, bis er sich mal bei Iloxx meldet.

und nochmals doppelunterstreich diese Aussage!

Re: Treuhandservice bei Ebay

am 02.12.2003 05:21:47 von P.Gruschenko

X-No-archive: yes
In news:bqglgj$22e1ka$,
Holger Pollmann <> typed:
> "P.Gruschenko" <> schrieb:
>
>> Während ich die Ware bereits vor fast 14 Tagen rausgeschickt
>> habe und bereits am nachfolgenden Tag vom Käufer entgegen
>> genommen wurde (Bestätigung via IDENTCODE durch DHL) hat der
>> Käufer den Empfang gegenüber Iloxx nicht bestätigt.
>
> Moment mal... die Ware wird doch ausgehändigt, oder? Also, der
> Treuhandservice tut das selbst, oder?

Das kann er, muss er aber nicht. In meinem Fall habe ich DHL
damit beauftragt (Paket, 6,70 Euro).

> Wie kann der Kunde die Ware vom Treuhandservice bekommen, ohne den
> Empfang zu bestätigen?!

Das konnte er auch bei DHL nicht, die haben mir den Empfang
bestätigt. Was nun fehlt ist die Mitteilung des Kunden an den
Treuhandservice. Die fehlte nun 12 Tage nach Empfangsbestätigung
bei DHL. Da diese aber fehlt, läuft keine Frist von 48 Stunden,
nachder ich entweder die Ware vom Käufer zurückerhalte oder aber
mir das Geld überwiesen wird.

Das ist ja die Crux an der Geschichte!

Re: Treuhandservice bei Ebay

am 02.12.2003 05:24:20 von P.Gruschenko

X-No-archive: yes
In news:,
Bernhard Muenzer <> typed:
> Holger Pollmann <> writes:
>> Moment mal... die Ware wird doch ausgehändigt, oder?
>
> Ja.
>
>> Also, der Treuhandservice tut das selbst, oder?
>
> Nein, das macht die Post, DHL, der Spediteur etc.
> Der Treuhandservice bekommt die Ware nie zu sehen.

Der Treuhandservice I**xx bietet auch für den Verkäufer
Versandservice an. Womöglich hätte es dann geklappt.

So bin ich darauf angewiesen, dass der Käufer sich beim
Treuhandservice meldet Ware erhalten zu haben. Er muss
bei dieser Meldung noch nicht sagen, dass die Ware
in Ordnung ist oder er die Ware wieder an den Verkäufer
zurückschicken will.

Doch für diese besagte Meldung gibt es keinerlei Fristen.
Der Verkäufer muss sich nun selber kümmern, dass der Käufer
diese Nachricht an den Treuhandservice schickt.

Wenn der Käufer nicht will, dann ist der Verkäufer irgendwie
dumm dran. Davon hat der Käufer zwar nix, weil das Geld ja
auf dem Treuhandkonto liegt, aber es bleibt trotzdem blöd
für den Verkäufer. Der Treuhandservice freut sich hingegen,
weil das Geld natürlich solange auf dem Treuhandkonto
Zinsen bringt.

Re: Treuhandservice bei Ebay

am 02.12.2003 05:24:49 von P.Gruschenko

X-No-archive: yes
In news:bqgnfv$22e1ka$,
Holger Pollmann <> typed:
> Bernhard Muenzer <> schrieb:
>
>>> Moment mal... die Ware wird doch ausgehändigt, oder?
>>
>> Ja.
>>
>>> Also, der Treuhandservice tut das selbst, oder?
>>
>> Nein, das macht die Post, DHL, der Spediteur etc.
>> Der Treuhandservice bekommt die Ware nie zu sehen.
>
> Na suuuuuuuuuper. DANN kann man sich den Müll in der Tat schenken.

Genau das ist auch meine Reaktion, falls nochmals jemand
Treuhandservice von mir verlangt.

Re: Treuhandservice bei Ebay

am 02.12.2003 05:26:03 von P.Gruschenko

X-No-archive: yes
In news:,
Bernhard Muenzer <> typed:
> Holger Pollmann <> writes:
>> Bernhard Muenzer <> schrieb:
>>>> Moment mal... die Ware wird doch ausgehändigt, oder?
>>>
>>> Ja.
>>>
>>>> Also, der Treuhandservice tut das selbst, oder?
>>>
>>> Nein, das macht die Post, DHL, der Spediteur etc.
>>> Der Treuhandservice bekommt die Ware nie zu sehen.
>>
>> Na suuuuuuuuuper. DANN kann man sich den Müll in der Tat schenken.
>
> Nicht ganz - es gibt Bieter, die ab einem bestimmten Betrag bei einem
> ihnen unbekannten Verkäufer keine Vorkasse leisten wollen. Diese
> Kunden bekommt man nur durch vertrauensbildende massnahmen wie einen
> Treuhandservice.

auch das war meine Intention als ich für den 3stelligen Eurowarenwert
Treuhandservice offerierte.

Käufer und meine Wenigkeit sind sich nun einig, dass dieser Treuhandservice
I**xx unsinnig ist. Beide sind wir extrem Unzufrieden mit den Leistungen
dieses Services.

Re: Treuhandservice bei Ebay

am 02.12.2003 08:23:17 von Klaus Opel

Hallo P.,

>.. und bereits am nachfolgenden Tag vom Käufer entgegen
>genommen wurde (Bestätigung via IDENTCODE durch DHL) ...

irgenwer hat irgendwas entgegengenomen.

Manche Auslieferer sind ziemlich großzügig, was die Unterstellung von
Postvollmachten durch andere Hausbewohner angeht.

Was allerdings nicht unbedingt DHL-typisch ist, ich habe letztens eine
DPD-Sendung in einem Nachbarhaus abholen können, dass deren Mitarbeiter
dort abgeliefert hat, habe ich aus der mir vom Versender per email zuge-
sandten Kopie der Ablieferungsbestätigung entnommen (ich musste nur die
Unterschrift entziffern und per Telefonbuch raten, wer das wohl sein
könnte).

> Da aber bis heute keine Bestätigung vom Käufer vorliegt, sieht
> sich Iloxx nicht in der Verantwortung das Geld auszuzahlen.

Doch, Illox sieht sich in der Verantwortung, nämlich in der das Geld
festzuhalten bis die Probleme zwischen Käuder und Verkäufer geklärt
sind.

> Ich bin kurz davor mich einmal mit einem Rechtsanwalt über dieses
> Verhalten von Iloxx zu unterhalten.

Falscher Denkansatz.

Untehalte Dich mit dem Rechtsanwalt über das Verhalten des Käufers.

Denn der ist der, der sich nicht an die Regeln hält, indem er sich
weigert, den ordnungsgemäßen Empfang der Ware zu bestätigen.

>Ist doch ein Witz, oder?

Wie schon angedeutet, sehe ich das nicht so.


>Ist das etwa das übliche Geschäftsgebaren von Iloxx?
>Wo bleiben meine Rechte als Verkäufer?

Du hast die Gewissheit, dass das Geld für Dich bereit liegt.

>Wofür erhalten die eigentlich vom Käufer die Gebühr für die Inan-
>spruchnahme des Services?

Dafür, dass sie einerseits das Geld treuhänderisch verwalten,
andererseits es erst herausgeben, nachdem der Käufer den Erhalt der
bestellten Ware bestätigt hat.

Klaus

--
Meine Absender-Adresse ist gültig, allerdings werden emails an diese
Adresse gnadenlos und ohne Benachrichtigung gelöscht.
Wer mir also schreiben will, ersetze den local part der Adresse durch
was anderes.

Re: Treuhandservice bei Ebay

am 02.12.2003 09:26:43 von Mark Henning

P.Gruschenko (Mon, 1 Dec 2003 19:32:41 +0100) wrote:
>Während ich die Ware bereits vor fast 14 Tagen rausgeschickt
>habe und bereits am nachfolgenden Tag vom Käufer entgegen
>genommen wurde (Bestätigung via IDENTCODE durch DHL) hat der
>Käufer den Empfang gegenüber Iloxx nicht bestätigt.

Dem Identcode kann entnommen werden, was in dem Paket war?

Bis dann,

- Mark

--=20
AnaMark V2.11 - The VST-Synthesizer

Re: Treuhandservice bei Ebay

am 02.12.2003 09:31:16 von Mark Henning

gunther (Tue, 2 Dec 2003 00:20:01 +0100) wrote:
>gerade wieder in der ct gesehen...vorkasse ist unserioes, wenn man
>die adresse kennt.

Interessant. Wie stellst Du denn bei Ebay fest, ob Du _die_ Adresse
kennst? Von Ebay bekommst Du nur _eine_ Adresse. Die kann ich mir aus
dem Telefonbuch aber auch raussuchen.

Bis dann,

- Mark

--=20
AnaMark V2.11 - The VST-Synthesizer

Re: Treuhandservice bei Ebay

am 02.12.2003 10:43:20 von P.Gruschenko

X-No-archive: yes
In news:,
Mark Henning <> typed:
> P.Gruschenko (Mon, 1 Dec 2003 19:32:41 +0100) wrote:
>> Während ich die Ware bereits vor fast 14 Tagen rausgeschickt
>> habe und bereits am nachfolgenden Tag vom Käufer entgegen
>> genommen wurde (Bestätigung via IDENTCODE durch DHL) hat der
>> Käufer den Empfang gegenüber Iloxx nicht bestätigt.
>
> Dem Identcode kann entnommen werden, was in dem Paket war?

Auch Du hast es nicht verstanden!

Der Kunde soll nichts anderes tun als den Empfang zu bestätigen.
AB diesem Zeitpunkt hat er 48 Stunden Zeit den Inhalt zu bewerten.
Meldet er sich aber nicht, geht es nicht weiter. Als Verkäufer
muss man nun den Kunden dazu drängen diese Mitteilung zu tätigen.
Der Identcode scheint überhaupt keine Rolle zu spielen.

Re: Treuhandservice bei Ebay

am 02.12.2003 11:42:48 von Klaus Hoeppner

P. Gruschenko <> wrote:
> Der Kunde soll nichts anderes tun als den Empfang zu bestätigen.
> AB diesem Zeitpunkt hat er 48 Stunden Zeit den Inhalt zu bewerten.
> Meldet er sich aber nicht, geht es nicht weiter. Als Verkäufer
> muss man nun den Kunden dazu drängen diese Mitteilung zu tätigen.
> Der Identcode scheint überhaupt keine Rolle zu spielen.

Ich sehe immer noch nicht das Problem, da ja das exakt das ist, was
in den AGB vom Treuhandservice steht.

Dein Ansprechpartner ist sowieso nicht der Treuhandservice, sondern der
Käufer. Mit dem hast du einen Kaufvertrag abgeschlossen, ihm die
Ware übereignet, nun muss er dafür sorgen, dass du das Geld bekommst.
Tut er das nicht, musst du den Käufer ihn Verzug setzen, und im Falle
der Erfolglosigkeit gegen den Käufer ein Mahnverfahren in Gang setzen.

Klaus

Re: Treuhandservice bei Ebay

am 02.12.2003 11:57:38 von Mark Henning

P. Gruschenko (Tue, 2 Dec 2003 10:43:20 +0100) wrote:
>Mark Henning <> typed:
>> Dem Identcode kann entnommen werden, was in dem Paket war?
>
>Auch Du hast es nicht verstanden!

Doch. Aber Du scheinst nicht verstehen zu wollen, dass Dein Identcode
genau gar nix aussagt. Zitat von Dir:

"Eigentlich sollte doch gerade in diesen Fällen einfach entscheidend
sein, dass ich als Verkäufer via IDENTCODE vom Paketversender nach-
weisen kann, dass der Käufer die Ware an einem bestimmten Tag in
Empfang genommen hat"

Mit dem Identcode kannst Du ebendieses ja nun gerade _nicht_
nachweisen. Du kannst nachweisen, dass der Empfänger ein Paket
entgegengenommen hat - aber nichts in Bezug auf den Inhalt. Deswegen
schert sich Iloxx auch nicht um dieses Papierchen - und das zurecht.

Wäre ja noch schöner, wenn mir jemand einen Backstein schicken =
könnte
und mit diesem Identcodezettelchen dann von Iloxx mein Geld
herausfordern könnte.

>Der Kunde soll nichts anderes tun als den Empfang zu bestätigen.

Was der Kunde/Iloxx in Deinen Augen wann sollen, und was sie laut
Gesetz/Vertrag müssen, sind mitunter zwei paar Schuhe.

>AB diesem Zeitpunkt hat er 48 Stunden Zeit den Inhalt zu bewerten.
>Meldet er sich aber nicht, geht es nicht weiter. Als Verkäufer
>muss man nun den Kunden dazu drängen diese Mitteilung zu tätigen.

Wenn Dir das so wichtig ist, warum hast Du dann nicht darauf geachtet,
dass in Deinen Verträgen mit Iloxx und Deinem Käufer auch
Entsprechendes steht?

Das, was Du hier veranstaltest, gehört in die Kategorie "Ich habe
einen Vertrag unterschrieben, ohne ihn zu lesen, und jetzt geht's
nicht so, wie ich mir das in meinem stillen Kämmerlein ausgemalt
habe."

Da kann ich nur empfehlen: Verträge lesen, _bevor_ man sie =
abschließt.
Und sich eben _nicht_ darauf verlassen, es würde schon nicht so heiß
gegessen werden, wie es darin beschrieben steht. Und immer darauf
achten, dass die Dinge, die einem wichtig sind, in den Verträgen
explizit enthalten sind.

>Der Identcode scheint überhaupt keine Rolle zu spielen.

Zurecht.

Bis dann,

- Mark

--=20
AnaMark V2.11 - The VST-Synthesizer

Re: Treuhandservice bei Ebay

am 02.12.2003 15:38:07 von Holger Pollmann

"P. Gruschenko" <> schrieb:

>> Moment mal... die Ware wird doch ausgehändigt, oder? Also, der
>> Treuhandservice tut das selbst, oder?
>
> Das kann er, muss er aber nicht. In meinem Fall habe ich DHL
> damit beauftragt (Paket, 6,70 Euro).

Ah... okay, also meiner Meinung macht ein Treuhandservice nur wirklich
Sinn, wenn er sowohl Ware als auch Geld erhält und dann die Ware
zustellt... und den Rücktransport bei mangelhafter Ware etc. müßte er
eigentlich auch noch übernehmen.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Treuhandservice bei Ebay

am 02.12.2003 15:46:26 von Holger Pollmann

"P. Gruschenko" <> schrieb:

> In den AGB wird überhaupt nicht darauf eingegangen. Da heißt es
> nur, dass der Käufer nach der Empfangsbestätigung der Ware 48
> Stunden Zeit habe. Niergendwo ist die Rede davon, wieviel Zeit
> sich der Käufer für die Empfangsbestätigung nehmen darf.

Na, dann ist es doch einach: Der Käufer ist dann einfach verpflichtet,
die Erklärung abzugeben. Also den Käufer durch Mahnung in Verzug setzen,
irgendwann dann auf die Erklärung klagen.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Treuhandservice bei Ebay

am 02.12.2003 16:40:06 von P.Gruschenko

X-No-archive: yes
In news:,
Klaus Hoeppner <> typed:
> P. Gruschenko <> wrote:
>> Der Kunde soll nichts anderes tun als den Empfang zu bestätigen.
>> AB diesem Zeitpunkt hat er 48 Stunden Zeit den Inhalt zu bewerten.
>> Meldet er sich aber nicht, geht es nicht weiter. Als Verkäufer
>> muss man nun den Kunden dazu drängen diese Mitteilung zu tätigen.
>> Der Identcode scheint überhaupt keine Rolle zu spielen.
>
> Ich sehe immer noch nicht das Problem, da ja das exakt das ist, was
> in den AGB vom Treuhandservice steht.

genau! Die AGB bringen den Verkäufer in Nachteil. Daher werde diesen
Service nicht mehr in Anspruch nehmen.

> Dein Ansprechpartner ist sowieso nicht der Treuhandservice, sondern
> der Käufer. Mit dem hast du einen Kaufvertrag abgeschlossen, ihm die
> Ware übereignet, nun muss er dafür sorgen, dass du das Geld bekommst.

Weswegen ich mich mit dem Käufer auch in Verbindung gesetzt habe und
das ja auch letztlich funktioniert hat.

> Tut er das nicht, musst du den Käufer ihn Verzug setzen, und im Falle
> der Erfolglosigkeit gegen den Käufer ein Mahnverfahren in Gang setzen.

Na ja, dann kann man auch diesen ganzen Treuhandmist sein lassen, zumindest
aus Sicht des Verkäufers.

Re: Treuhandservice bei Ebay

am 02.12.2003 16:50:33 von P.Gruschenko

X-No-archive: yes
In news:,
Mark Henning <> typed:
> P. Gruschenko (Tue, 2 Dec 2003 10:43:20 +0100) wrote:
>> Mark Henning <> typed:
>>> Dem Identcode kann entnommen werden, was in dem Paket war?
>>
>> Auch Du hast es nicht verstanden!
>
> Doch. Aber Du scheinst nicht verstehen zu wollen, dass Dein Identcode
> genau gar nix aussagt. Zitat von Dir:
>
> Mit dem Identcode kannst Du ebendieses ja nun gerade _nicht_
> nachweisen. Du kannst nachweisen, dass der Empfänger ein Paket
> entgegengenommen hat - aber nichts in Bezug auf den Inhalt. Deswegen

richtig!

> schert sich Iloxx auch nicht um dieses Papierchen - und das zurecht.

Nein! Die AGB benachteiligt den Verkäufer. Es wäre nur recht und billig,
dass der Treuhandservice dem Käufer ab Empfangsdatum die Frist setzt
binnen X-Stunden/X-Tage seine Bereitschaft zu erklären die Ware zu
akzeptieren oder aber die Warenlieferung abzulehnen.

********************* es gibt diese Regelung nicht *********************

Was ist denn so schwer daran zu verstehen, dass dadurch der Verkäufer
vom Treuhandservice nichts hat und den Käufer letztlich selber "überreden"
muss, sich doch mal zu melden. Es ist dabei unerheblich ob er die Ware
ablehnt oder nicht. Er muss sich doch nur melden.

Hast Du es jetzt verstanden?

> Wäre ja noch schöner, wenn mir jemand einen Backstein schicken könnte
> und mit diesem Identcodezettelchen dann von Iloxx mein Geld
> herausfordern könnte.

Ich sagte ja, Du hast es nicht verstanden! Das verlangt doch niemand.
Der Käufer soll Laut geben. Nicht mehr und nicht weniger.

Der Service sieht folgende Stufen vor:
a) Käufer oder Verkäufer leitet Service ein
b) Käufer überweist Betrag auf Treuhandkonto + Servicegebühr
c) Verkäufer muss nun die Ware rausschicken (auch ihm sollte hierfür
eine Frist gesetzt werden, fehlt imho auch in den AGB)
d) Käufer muss den Empfang bestätigen (mit Frist)
e) Käufer muss mitteilen ob er die Ware möchte oder nicht (Frist 48 Stunden)

Hast Du es jetzt verstanden?
Es gibt keine Fristen für den Versand und es gibt keine Fristen für den
Empfang. Praktisch könnte also das Geld auf dem Treuhandkonto für immer
und ewig liegen weil entweder der Verkäufer die Ware nicht verschickt oder
aber der Käufer den Empfang der Lieferung nicht bestätigt.

Genau hier ist eine Lücke. Fristen könnten im Rahmen der üblichen Lieferzeiten
von Zustelldiensten (maximal 3-5 Tage) liegen.

>> Der Kunde soll nichts anderes tun als den Empfang zu bestätigen.
>
> Was der Kunde/Iloxx in Deinen Augen wann sollen, und was sie laut
> Gesetz/Vertrag müssen, sind mitunter zwei paar Schuhe.

Das ist so - die AGB sind für mich hier nicht schlüssig und daher werde
ich diesen Treuhanddienst (übrigens auch der Käufer) niewieder in Anspruch
nehmen. Also genau 3 Mal habe ich ihn damit in Anspruch genommen:
das erste Mal
das letzte Mal
und
nie wieder

> Wenn Dir das so wichtig ist, warum hast Du dann nicht darauf geachtet,
> dass in Deinen Verträgen mit Iloxx und Deinem Käufer auch
> Entsprechendes steht?

Ja, den Schuh muss ich mir anziehen! Warum schreibe ich hier wohl ein
solches Posting?

Genau, damit andere auf diese Lücke aufmerksam werden.

> Das, was Du hier veranstaltest, gehört in die Kategorie "Ich habe
> einen Vertrag unterschrieben, ohne ihn zu lesen, und jetzt geht's
> nicht so, wie ich mir das in meinem stillen Kämmerlein ausgemalt
> habe."

Nein, es geht darum zu kritisieren welches Problem mir nicht bewust
war und mache es anderen bewust.

> Da kann ich nur empfehlen: Verträge lesen, _bevor_ man sie abschließt.

Was ich natürlich gemacht habe und natürlich habe ich den Vertrag
auch verstanden, doch ohne Erfahrungen ergibt sich das Problem selber
nicht zu wissen, welche Punkte eine AGB nicht abdeckt, welche mal
ein Problem werden könnten.

Das ist in etwa so wie der Zuschlag für Nachtarbeiter ab 20:00, der
bestimmt nicht für Fußballer gedacht war. Aber das Gesetz ist so
geschrieben worden. Man hat einfach nicht an diesen Punkt gedacht.

> Und sich eben _nicht_ darauf verlassen, es würde schon nicht so heiß
> gegessen werden, wie es darin beschrieben steht. Und immer darauf

Unsinn!

> achten, dass die Dinge, die einem wichtig sind, in den Verträgen
> explizit enthalten sind.

Wenn man das Problem vorher nicht kannte, dann kann man darauf auch
nicht achten. Das wird Dir sicherlich in Deinem Leben auch schon
so ergangen sein.

>> Der Identcode scheint überhaupt keine Rolle zu spielen.
>
> Zurecht.

Laut der AGB bei I**xx ist das so, ja! Aber es gibt ja auch andere
Services.

Re: Treuhandservice bei Ebay

am 02.12.2003 16:51:26 von P.Gruschenko

X-No-archive: yes
In news:bqi84c$21s9l6$,
Holger Pollmann <> typed:
> "P. Gruschenko" <> schrieb:
>
>>> Moment mal... die Ware wird doch ausgehändigt, oder? Also, der
>>> Treuhandservice tut das selbst, oder?
>>
>> Das kann er, muss er aber nicht. In meinem Fall habe ich DHL
>> damit beauftragt (Paket, 6,70 Euro).
>
> Ah... okay, also meiner Meinung macht ein Treuhandservice nur wirklich
> Sinn, wenn er sowohl Ware als auch Geld erhält und dann die Ware
> zustellt... und den Rücktransport bei mangelhafter Ware etc. müßte er
> eigentlich auch noch übernehmen.

und insbesondere das explizit genau in den AGB geregelt wird. Nachdem
ich das Problem jetzt bei I**xx hatte, komme ich zu dem Schluss, dass dies
nicht geregelt ist.

Re: Treuhandservice bei Ebay

am 02.12.2003 16:53:08 von P.Gruschenko

X-No-archive: yes
In news:bqi8k0$21s9l6$,
Holger Pollmann <> typed:
> "P. Gruschenko" <> schrieb:
>
>> In den AGB wird überhaupt nicht darauf eingegangen. Da heißt es
>> nur, dass der Käufer nach der Empfangsbestätigung der Ware 48
>> Stunden Zeit habe. Niergendwo ist die Rede davon, wieviel Zeit
>> sich der Käufer für die Empfangsbestätigung nehmen darf.
>
> Na, dann ist es doch einach: Der Käufer ist dann einfach verpflichtet,
> die Erklärung abzugeben. Also den Käufer durch Mahnung in Verzug
> setzen, irgendwann dann auf die Erklärung klagen.

Klar, aber ein klärendes Telefonat mit dem Käufer war ebenso hilfreich :->
Ja, ich habe vom Käufer sogar die Mail vom Treuhandservice erhalten.

In dieser ist niergendwo zu lesen, dass der Käufer verpflichtet ist
den Empfang zu bestätigen. Dort wird nur erklärt wie man einen Wider-
spruch einlegt.

Bei der Hotline des Serviceanbieters angerufen und das Problem geschildert
bekommt man lapidar die Antwort: Das steht doch in den AGB, dass der Käufer
den Empfang bestätigen muss.

Argghhhhh :-(((

Re: Treuhandservice bei Ebay

am 02.12.2003 17:22:41 von Holger Pollmann

"P. Gruschenko" <> schrieb:

>> Na, dann ist es doch einach: Der Käufer ist dann einfach
>> verpflichtet, die Erklärung abzugeben. Also den Käufer durch
>> Mahnung in Verzug setzen, irgendwann dann auf die Erklärung
>> klagen.
>
> Klar, aber ein klärendes Telefonat mit dem Käufer war ebenso
> hilfreich :-> Ja, ich habe vom Käufer sogar die Mail vom
> Treuhandservice erhalten.

Na, noch besser.

Ich verstehe immer noch nicht, wieso du meinst, in den AGB des
Treuhandservices müßte eine Frist stehen oder so. Wenn zwischen KÄUFER
und VERKÄUFER Treuhand vereinbart ist, ist der Käufer gegenüber dem
Verkäufer aus dem KAUFVERTRAG verpflichtet, entsprechende Erklärungen
abzugeben u.ä., um seiner Zahlungspflicht aus § 433 II BGB
nachzukommen. Da muß nix in den AGB stehen, warum auch? Wieso sollte
der Käufer irgend einen Vertrag mit dem treuhandservice schließen? Oder
wird er Vertragspartner? Und selbst wenn, was interessiert es den
Treuhänder, ob der Käufer sein OK gibt?

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Treuhandservice bei Ebay

am 02.12.2003 17:31:45 von Mark Henning

P. Gruschenko (Tue, 2 Dec 2003 16:50:33 +0100) wrote:
>Warum schreibe ich hier wohl ein solches Posting?

Gute Frage. Da der Service von Ebay beworben wird, und somit bevorzugt
Ebayaner davon betroffen sind, ist das Posting als reines Infoposting
betrachtet, hier total Offtopic.

>Genau, damit andere auf diese Lücke aufmerksam werden.

Dafür gibt es wohl um einige Zehnerpotenzen geeignetere Stellen im
Internet.

>> Das, was Du hier veranstaltest, gehört in die Kategorie "Ich habe
>> einen Vertrag unterschrieben, ohne ihn zu lesen, und jetzt geht's
>> nicht so, wie ich mir das in meinem stillen Kämmerlein ausgemalt
>> habe."
>
>Nein, es geht darum zu kritisieren welches Problem mir nicht bewust
>war und mache es anderen bewust.

Dann tu' das dort, wo sich die ganzen Ebayaner herumtrollen, aber
nicht hier. Und nächstes mal postest Du in de.alt.fan.aldi, um die
Leute darauf aufmerksam zu machen, dass Dir die AGB von Deinem
Internetprovider nicht gefallen?

Bis dann,

- Mark

--=20
AnaMark V2.11 - The VST-Synthesizer

Re: Treuhandservice bei Ebay

am 02.12.2003 17:37:19 von Holger Lembke

Mark Henning <> wrote:

>Doch. Aber Du scheinst nicht verstehen zu wollen, dass Dein Identcode
>genau gar nix aussagt.

Sein Problem: Der Käufer hat das Paket erhalten, bestätigt es aber nie ggü.
dem Treuhänder *und* muss dieses auch nicht. Der Verkäufer kann nicht ggü.
dem Treuhänder bestätigen (, was auch keinen Sinn machen würde).

Damit läuft die Situation lt. AGB in eine Sackgasse: Der Verkäufer kommt
nicht an sein Geld und der Käufer hat die Ware (welche auch immer).

So jedenfalls habe ich es verstanden.


--
mit freundlichen Grüßen
Holgi, +49-531-3497854

Re: Treuhandservice bei Ebay

am 02.12.2003 18:11:16 von Holger Pollmann

Holger Lembke <> schrieb:

>> Doch. Aber Du scheinst nicht verstehen zu wollen, dass Dein
>> Identcode genau gar nix aussagt.
>
> Sein Problem: Der Käufer hat das Paket erhalten, bestätigt es aber
> nie ggü. dem Treuhänder *und* muss dieses auch nicht.

Letzteres halte ich im übrigen für falsch, das ergibt sich m.E. sehr wohl
aus Kaufvertrag, § 433 II BGB iVm der Treuhandabwicklungsabrede.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Treuhandservice bei Ebay

am 02.12.2003 18:26:19 von Holger Lembke

Holger Pollmann <> wrote:

>Letzteres halte ich im übrigen für falsch, das ergibt sich m.E. sehr wohl
>aus Kaufvertrag, § 433 II BGB iVm der Treuhandabwicklungsabrede.

Das sehe ich rechtlich ähnlich.

Nur macht es den Treuhandel irgendwie ziemlich anstrengend, wenn ich diese
Bestätigung erst einklagen muss. Man könnte fast soweit gehen und die
Sinnfrage stellen... :-)

--
mit freundlichen Grüßen
Holgi, +49-531-3497854

Re: Treuhandservice bei Ebay

am 02.12.2003 19:02:09 von Rahel Maria Liu

Hallo P.,

P. Gruschenko schrieb:

> Der Treuhandservice I**xx bietet auch für den Verkäufer
> Versandservice an. Womöglich hätte es dann geklappt.

Genau _das_ vermute ich als Grund für die laxe Handhabung bei Versand
unabhängig von Iloxx. Beim Versand über Iloxx, bei dem Iloxx ja selbst
verdient, meldet nämlich _das Versandunternehmen_ automatisch bei
Iloxx die Auslieferung - und die 48-Stunden-Frist beginnt in diesem
Fall automatisch, unabhängig von einer Meldung des Käufers.

Ich hatte genau das gleiche Problem wie Du, als ich vor einigen
Monaten ein Notebook über eBay und unter Einschaltung von Iloxx
verkauft hatte. Der Käufer wußte nicht, daß er den Empfang des Pakets
von der DPAG Iloxx hätte melden sollen. Daher zog es sich eine Weile
hin. Denn er hatte einfach gedacht, daß alles o.k. sei, wenn er eben
keinen Widerspruch innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt des Pakets bei
Iloxx einlegt und ich dann mein Geld automatisch bekommen würde. Es
ließ sich aber auch ohne Probleme wie bei Dir lösen - und der Käufer
hatte sich sogar noch bei mir entschuldigt :-) .

Aber Iloxx interessierte sich auch bei mir nicht dafür, daß die DPAG
die Auslieferung des Pakets bestätigt hatte. IMO müßte auch in diesem
Fall automatisch ab Auslieferungsdatum die 48-Stunden-Frist beginnen,
innerhalb derer der Kunde Beschwerden einlegen kann. Denn sonst kann
es wirklich zu der absurden Situation kommen, daß der VK eine Frist
einklagen muß.

Gruß

Rahel
--
"Mein Gott, es spricht!" (Kaiser Peter II. von Brasilien anläßlich der
Präsentation der "Sprechmaschine" von Alexander Graham Bell bei der
Weltausstellung 1876 in Philadelphia; Aufhebung der Sklaverei im Jahre
1888, er wurde deshalb 1889 entthront; *2.12.1825) www.SophiasWelt.net

Re: Treuhandservice bei Ebay

am 02.12.2003 19:07:48 von Rahel Maria Liu

Hi,

Holger Lembke schrieb:

> Sein Problem: Der Käufer hat das Paket erhalten, bestätigt es aber nie ggü.
> dem Treuhänder *und* muss dieses auch nicht. Der Verkäufer kann nicht ggü.
> dem Treuhänder bestätigen (, was auch keinen Sinn machen würde).

Wieso? Der Verkäufer könnte doch genauso wie das Versandunternehmen
von Iloxx bestätigen, daß das Paket ausgeliefert wurde, bloß kostet
eine schriftliche Bestätigung der Auslieferung etwas, aber wohl
weniger als ein Gerichtsverfahren.

Es geht ja nur darum, daß die 48-Stunden-Frist beginnen soll zu
ticken. Es geht ja nicht um den Inhalt des Pakets. Diesbezüglich hat
der K ja eben 48 Stunden Zeit für Beschwerden. Faktisch hat ein K aber
eben unendlich viel Zeit - bis der VK mal auf Fristsetzung klagt.
Irgendwie etwas unausgegoren und witzlos damit ...

> Damit läuft die Situation lt. AGB in eine Sackgasse: Der Verkäufer kommt
> nicht an sein Geld und der Käufer hat die Ware (welche auch immer).

Yupp

Gruß

Rahel
--
"Mein Gott, es spricht!" (Kaiser Peter II. von Brasilien anläßlich der
Präsentation der "Sprechmaschine" von Alexander Graham Bell bei der
Weltausstellung 1876 in Philadelphia; Aufhebung der Sklaverei im Jahre
1888, er wurde deshalb 1889 entthront; *2.12.1825) www.SophiasWelt.net

Re: Treuhandservice bei Ebay

am 02.12.2003 19:09:11 von Rahel Maria Liu

Hi,

Holger Lembke schrieb:

> Man könnte fast soweit gehen und die
> Sinnfrage stellen... :-)

Was wohl das Hauptanliegen des OP war ...

Gruß
Rahel
--
"Mein Gott, es spricht!" (Kaiser Peter II. von Brasilien anläßlich der
Präsentation der "Sprechmaschine" von Alexander Graham Bell bei der
Weltausstellung 1876 in Philadelphia; Aufhebung der Sklaverei im Jahre
1888, er wurde deshalb 1889 entthront; *2.12.1825) www.SophiasWelt.net

Re: Treuhandservice bei Ebay

am 02.12.2003 19:18:39 von P.Gruschenko

X-No-archive: yes
In news:,
Rahel Maria Liu <> typed:
> Hallo P.,
>
> P. Gruschenko schrieb:
>
>> Der Treuhandservice I**xx bietet auch für den Verkäufer
>> Versandservice an. Womöglich hätte es dann geklappt.
>
> Genau _das_ vermute ich als Grund für die laxe Handhabung bei Versand
> unabhängig von Iloxx. Beim Versand über Iloxx, bei dem Iloxx ja selbst
> verdient, meldet nämlich _das Versandunternehmen_ automatisch bei
> Iloxx die Auslieferung - und die 48-Stunden-Frist beginnt in diesem
> Fall automatisch, unabhängig von einer Meldung des Käufers.
>
> Ich hatte genau das gleiche Problem wie Du, als ich vor einigen

Ein Leidensgenosse :->
Ja, der Käufer hat sich bei mir auch entschuldigt und gleichzeitig
über I**xx geschimpft, dass nicht deutlich wird, dass man sich da
zu melden hat.

Aber wie ich schon an anderer Stelle geschrieben habe, dass alles
interessiert die Hotline nicht wirklich. Es wird in diesem Fall
auf die AGB verwiesen, wenn man denen etwas über unzureichende
Email-Erklärungen erzählt.

Na ja, hoffe jetzt Ende gut, Alles gut.
Geld sei angewiesen laut Auskunft von I**xx

Re: Treuhandservice bei Ebay

am 02.12.2003 19:20:16 von P.Gruschenko

X-No-archive: yes
In news:,
Mark Henning <> typed:

> Dann tu' das dort, wo sich die ganzen Ebayaner herumtrollen, aber
> nicht hier. Und nächstes mal postest Du in de.alt.fan.aldi, um die
> Leute darauf aufmerksam zu machen, dass Dir die AGB von Deinem
> Internetprovider nicht gefallen?

Meine Güte, rege Dich doch nicht so auf! Immerhin hat das ganze
Bezug dadurch bekommen, dass ich hier auf lückenhafte AGB hingewiesen
habe und wie sich in diesem Thread herausstellte war die Information
für andere hilfreich bzw. habe ich Bestätigung bekommen, dass es anderen
mit diesem Service nicht besser ergangen ist.

und nun ist

EOT

Re: Treuhandservice bei Ebay

am 02.12.2003 19:21:32 von P.Gruschenko

X-No-archive: yes
In news:,
Holger Lembke <> typed:
> Holger Pollmann <> wrote:
>
>> Letzteres halte ich im übrigen für falsch, das ergibt sich m.E. sehr
>> wohl aus Kaufvertrag, § 433 II BGB iVm der Treuhandabwicklungsabrede.
>
> Das sehe ich rechtlich ähnlich.
>
> Nur macht es den Treuhandel irgendwie ziemlich anstrengend, wenn ich
> diese Bestätigung erst einklagen muss. Man könnte fast soweit gehen
> und die Sinnfrage stellen... :-)

ja, genau, diese Frage hat sich auch mir aufgedrängt. Offenbar habe
ich auch Leidensgenossen gefunden und offenbar läuft das bei I**xx
unproblematisch, wenn diese auch mit dem Transport der Ware beauftragt
werden.

Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Re: Treuhandservice bei Ebay

am 02.12.2003 19:22:24 von P.Gruschenko

X-No-archive: yes
In news:,
Rahel Maria Liu <> typed:

> Es geht ja nur darum, daß die 48-Stunden-Frist beginnen soll zu
> ticken. Es geht ja nicht um den Inhalt des Pakets. Diesbezüglich hat
> der K ja eben 48 Stunden Zeit für Beschwerden. Faktisch hat ein K aber
> eben unendlich viel Zeit - bis der VK mal auf Fristsetzung klagt.
> Irgendwie etwas unausgegoren und witzlos damit ...

sehr richtig und damit imho an dieser Stelle nicht ganz verkehrt das
Posting.