Schuldbetreibung

Schuldbetreibung

am 02.12.2003 11:30:23 von bienchen

Hi Alle Zusammen,

ich weiss nicht, ob ich hier recht bin oder nicht. Ich habe folgendes
Problem und benötige dringend Hilfe:

Meinem Partner seine Ex-Frau ist von der Schweiz nach Deutschland
ausgewandert. Sie hat dort wieder geheiratet. Jedoch ist Sie gem
Scheidungsurteil verpflichtet einen Teil der gemeinsamen Schulden zu
tragen. Bis heute hat jedoch nur mein Partner bezahlt. Seinen sowohl
als auch Ihren Teil. Nun zu meiner Frage: Wie können wir das Geld auf
dem Rechtsweg eintreiben ?

Ich bin dankbar für jeden Rat, da ich mich mit den Gesetzen in
Deutschland nicht auskenne.

mfg
Sabine

Re: Schuldbetreibung

am 02.12.2003 12:51:13 von bjkaup

schweizer Urteile sind in D vollstreckbar.
mfg
bjk

Re: Schuldbetreibung

am 02.12.2003 13:44:18 von Fritz Presley

Hm - da schliesse ich ne Frage an: deutsches Urteil in Oesterreich?

Re: Schuldbetreibung

am 02.12.2003 20:50:33 von bienchen

"Bernd J. Kaup" <>...
> schweizer Urteile sind in D vollstreckbar.
> mfg
> bjk

Danke, nur kann mir bitte noch jemand erklären, wie die Betreibung in
Deutschland abläuft ? In der Schweiz ist es klar. Zahlungsbefehl bei
der Wohngemeinde beantragen, Zahlungsbefehl kommt zum Schulner,
Pfändung erfolgt und evt. bekommt man das Geld von der Gemeinde. Wie
läuft es in Deutschland ? Wohiin müssen wir uns wenden ?

mfg Sabine

Re: Schuldbetreibung

am 02.12.2003 21:29:28 von Wolfgang Fieg

"Sabine Christen" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Hi Alle Zusammen,
>
> ich weiss nicht, ob ich hier recht bin oder nicht. Ich habe folgendes
> Problem und benötige dringend Hilfe:
>
> Meinem Partner seine Ex-Frau ist von der Schweiz nach Deutschland
> ausgewandert. Sie hat dort wieder geheiratet. Jedoch ist Sie gem
> Scheidungsurteil verpflichtet einen Teil der gemeinsamen Schulden zu
> tragen. Bis heute hat jedoch nur mein Partner bezahlt. Seinen sowohl
> als auch Ihren Teil. Nun zu meiner Frage: Wie können wir das Geld auf
> dem Rechtsweg eintreiben ?
>
> Ich bin dankbar für jeden Rat, da ich mich mit den Gesetzen in
> Deutschland nicht auskenne.
>
> mfg
> Sabine
>

Nun macht mal etwas langsamer mit Eueren schnellen Antworten. Der von Sabine
geschilderte Sachverhalt gibt m. E. noch nichts dazu her, ob das Schweizer
Scheidungsurteil eine Verurteilung der Ex-Ehefrau zu einer bezifferten
Zahlung an den Ehemann enthält ("sie ist gem. [Urteil] verpflichtet, zu
zahlen ...") und deshalb als Vollstreckungstitel anzusehen ist.

Sabine,

maile uns doch mal die genaue Urteilsformel zu diesem Punkt.

Wolfgang

Re: Schuldbetreibung

am 02.12.2003 21:38:46 von Sabine Christen

Hi,

der genaue Wortlaut lautet:

"Die Gesuchsstellerin verpflichtet sich, die Schuld von Fr. 33021.95 bei Die
Post zu übernehmen. Sollte indess der Gesuchssteller gegenüber die Post zu
diesbezüglichen Amortisationszahlungen verpflichtet werden, so entstehen ihm
gegen die Gesuchsstellerin im gleichen Umfang Gegenfordeungen. "

In der Schweiz würde dies schon für eine Betreibung reichen.

Danke
Sabine


"Wolfgang Fieg" <> schrieb im Newsbeitrag
news:bqismd$f7g$03$
>
> "Sabine Christen" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:
> > Hi Alle Zusammen,
> >
> > ich weiss nicht, ob ich hier recht bin oder nicht. Ich habe folgendes
> > Problem und benötige dringend Hilfe:
> >
> > Meinem Partner seine Ex-Frau ist von der Schweiz nach Deutschland
> > ausgewandert. Sie hat dort wieder geheiratet. Jedoch ist Sie gem
> > Scheidungsurteil verpflichtet einen Teil der gemeinsamen Schulden zu
> > tragen. Bis heute hat jedoch nur mein Partner bezahlt. Seinen sowohl
> > als auch Ihren Teil. Nun zu meiner Frage: Wie können wir das Geld auf
> > dem Rechtsweg eintreiben ?
> >
> > Ich bin dankbar für jeden Rat, da ich mich mit den Gesetzen in
> > Deutschland nicht auskenne.
> >
> > mfg
> > Sabine
> >
>
> Nun macht mal etwas langsamer mit Eueren schnellen Antworten. Der von
Sabine
> geschilderte Sachverhalt gibt m. E. noch nichts dazu her, ob das Schweizer
> Scheidungsurteil eine Verurteilung der Ex-Ehefrau zu einer bezifferten
> Zahlung an den Ehemann enthält ("sie ist gem. [Urteil] verpflichtet, zu
> zahlen ...") und deshalb als Vollstreckungstitel anzusehen ist.
>
> Sabine,
>
> maile uns doch mal die genaue Urteilsformel zu diesem Punkt.
>
> Wolfgang
>
>
>
>
>

Re: Schuldbetreibung

am 02.12.2003 22:49:14 von Wolfgang Fieg

"Sabine Christen" <> schrieb im Newsbeitrag
news:3fccf9d3$0$779$
> Hi,
>
> der genaue Wortlaut lautet:
>
> "Die Gesuchsstellerin verpflichtet sich, die Schuld von Fr. 33021.95 bei
Die
> Post zu übernehmen. Sollte indess der Gesuchssteller gegenüber die Post zu
> diesbezüglichen Amortisationszahlungen verpflichtet werden, so entstehen
ihm
> gegen die Gesuchsstellerin im gleichen Umfang Gegenfordeungen. "
>
> In der Schweiz würde dies schon für eine Betreibung reichen.
>
>

Der Leistungsanspruch gründet sich ja offenbar auf Satz 2 ("entstehen ihm
.... im gleichen Umfang Gegenforderungen")und der enthält wohl nach dt.
Zwangsvollstreckungsrecht keine ausreichende Titulierung. Woher soll denn
der Gerichtsvollzieher wissen,

- daß der Ehemann von der Post tatsächlich in Anspruch genommen wurde und
- in welcher Höhe er zwangsvollstrecken soll?

Wie wäre das denn in der Schweiz? Wie würde denn das dortige
Vollstreckungsorgan aus diesem Urteil vollstrecken? Dort würden sich doch
bei der Beitreibung die gleichen Fragen stellen - oder?

Wolfgang

Re: Schuldbetreibung

am 02.12.2003 23:42:00 von Ulrich Hoffmann

"Bernd J. Kaup" wrote:

> schweizer Urteile sind in D vollstreckbar.
> mfg
> bjk

Einfach so, oder muss nicht erst einmal eine in Deutschland
vollstreckbare Ausfertigung beantragt werden? Dem GV ist
doch nicht zuzumuten, sich mit den gerichtlichen Urkunden
aus allen Ländern, mit denen entsprechende Abkommen be-
stehen, auszukennen.

Bei welchem Gericht beantragt man die deutsche Urkunde?


UH

Re: Schuldbetreibung

am 03.12.2003 21:03:53 von Sabine Christen

"Wolfgang Fieg" <> schrieb im Newsbeitrag
news:bqj1bv$8t9$07$
>
> "Sabine Christen" <> schrieb im Newsbeitrag
> news:3fccf9d3$0$779$
> > Hi,
> >
> > der genaue Wortlaut lautet:
> >
> > "Die Gesuchsstellerin verpflichtet sich, die Schuld von Fr. 33021.95 bei
> Die
> > Post zu übernehmen. Sollte indess der Gesuchssteller gegenüber die Post
zu
> > diesbezüglichen Amortisationszahlungen verpflichtet werden, so entstehen
> ihm
> > gegen die Gesuchsstellerin im gleichen Umfang Gegenfordeungen. "
> >
> > In der Schweiz würde dies schon für eine Betreibung reichen.
> >
> >
>
> Der Leistungsanspruch gründet sich ja offenbar auf Satz 2 ("entstehen ihm
> ... im gleichen Umfang Gegenforderungen")und der enthält wohl nach dt.
> Zwangsvollstreckungsrecht keine ausreichende Titulierung. Woher soll denn
> der Gerichtsvollzieher wissen,
>
> - daß der Ehemann von der Post tatsächlich in Anspruch genommen wurde und
> - in welcher Höhe er zwangsvollstrecken soll?
>
> Wie wäre das denn in der Schweiz? Wie würde denn das dortige
> Vollstreckungsorgan aus diesem Urteil vollstrecken? Dort würden sich doch
> bei der Beitreibung die gleichen Fragen stellen - oder?
>
> Wolfgang
>
>
Hi,

in der Schweiz kann man die Abrechnung vom Konto und die Abrechung von der
bezahlten Pfändung vorweisen und der rechtliche Schritt wird eingeleitet.

Sabine