Bundes-, Landesbeamte

Bundes-, Landesbeamte

am 23.01.2004 09:49:17 von Paul Wilhelm Elsinghorst

Hallihallo,


ich habe eine Frage an mögliche Rechtskenner:


Gibt es eine Rechtsgrundlage für folgendes Szenario:

Ein Bundesbeamter soll für einen begrenzten Zeitraum (6 Monate) an eine
Universität (Ist das in diesem Fall die Zuständigkeit des Landes oder
des Bundes?) abgeordnet werden. Gibt es Regelungen die hier das Interesse
der Universität gegenüber dem Bund stützen?


Besten Dank, sollte dies nicht ausreichend präzise formuliert sein, dann
will ich gerne weitere Details anbringen.


Paul

Re: Bundes-, Landesbeamte

am 23.01.2004 12:24:03 von Erwin Denzler

Paul Wilhelm Elsinghorst schrieb:
>
> Ein Bundesbeamter soll für einen begrenzten Zeitraum (6 Monate) an eine
> Universität (Ist das in diesem Fall die Zuständigkeit des Landes oder
> des Bundes?) abgeordnet werden.

Die "üblichen" Universitäten sind selbständige Körperschaften des
öffentlichen Rechts, die dem Landesrecht unterliegen. Insofern sind sie
etwas vergleichbar mit Kommunen. Universitäten des Bundes gibt es in
Hamburg und München, nämlich die Bundeswehrunis.

Gibt es Regelungen die hier das Interesse
> der Universität gegenüber dem Bund stützen?

Welches Interesse?

E.D.

Re: Bundes-, Landesbeamte

am 23.01.2004 19:57:37 von Paul Wilhelm Elsinghorst

Hallo,


ich meine folgendes Interesse:


Die Universität möchte, dass der Bundesbeamte für einen Zeitraum von 6
Monaten für Sie arbeitet. Ich habe gehört, dass Bundesbeamte auf
Anforderung des Landes auch zu Landesbeamten werden können und so an der
Uni beschäftigt werden können.


Ist klar geworden, was ich meine?


PWE

Re: Bundes-, Landesbeamte

am 23.01.2004 20:11:16 von Erwin Denzler

Paul Wilhelm Elsinghorst schrieb:
>
> Die Universität möchte, dass der Bundesbeamte für einen Zeitraum von 6
> Monaten für Sie arbeitet. Ich habe gehört, dass Bundesbeamte auf
> Anforderung des Landes auch zu Landesbeamten werden können und so an der
> Uni beschäftigt werden können.
>
> Ist klar geworden, was ich meine?

Nicht ganz :) Aber lies mal hier:



Mit einer Abordnung wird er nicht zum Landesbeamten, sondern sozusagen
ausgeliehen. Einen Anspruch darauf hat das Land sicher nicht. Das Land
bzw. die Uni müßte das mit dem Bund vereinbaren, und dann kann ggf. mit
Zustimmung des Beamten abgeordnet werden.

E.D.

Re: Bundes-, Landesbeamte

am 23.01.2004 22:33:25 von Klaus Opel

Hallo Erwin,

>und dann kann ggf. mit
>Zustimmung des Beamten abgeordnet werden.

und bei den genannten 6 Monaten geht es auch ohne seine Zustimmung.

Klaus

--
1.

2. Wer will, dass emails bei mir und nicht bei SpamGourmet ankommen,
ersetze den local part meiner Adresse durch was anderes

Re: Bundes-, Landesbeamte

am 26.01.2004 12:55:02 von Mark Obrembalski

Erwin Denzler <> schrieb:
> Mit einer Abordnung wird er nicht zum Landesbeamten, sondern sozusagen
> ausgeliehen. Einen Anspruch darauf hat das Land sicher nicht.

Na ja - wenn es gaaanz wichtig für das Land ist, könnte man unter
dem Stichwort "bundesfreundliches Verhalten" was konstruieren. Das
ist aber zugegebenermaßen sehr theoretisch.

Love and Peace,
Mark

--
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