Hilfe! Unfallschaden nachträglich reklamieren

Hilfe! Unfallschaden nachträglich reklamieren

am 06.02.2004 20:33:52 von Werner Schmidt

Hallo,
Vor knapp 2 Jahren habe ich einen gebrauchten BMW 523i (E39) beim
BMW-Händler gekauft.
Im Vertrag steht drin "keine Unfallschäden bekannt".
Seitlich unterhalb des Heckfensters fängt nun der Lack an hochzukommen und
abzublättern. Man kann schon eine richtige Linie vom Fenster bis zum
Radkasten erkennen, wo es gammelt. Ein Bekannter, der KFZ-Meister ist hat
sich das angeschaut und gesagt, daß man es leicht sehen kann, daß das
komplette hintere Kotflügelblech irgendwann mal eingeschweißt wurde.
Entlang der Schweißnähte, wo die Bleche übereinanderlappen gammelt es nun.
Eine fachgerechte Instandsetzung soll wohl richtig teuer werden.

Nun habe ich eigentlich gleich 2 Probleme:
1. Irgendwie muß ich jetzt wohl beweisen müssen, daß der Schaden bereits vor
2 Jahren vorhanden war. Kann das ein KFZ Sachverständiger rausfinden?
2. Ich habe damals den Preis für ein unfallfreies Fahrzeug bezahlt. Wenn ich
den Wagen nun verkaufen möchte, werde ich diesen Mangel (auch wenn er
nachgebessert wird) nennen müssen und einen finanziellen Nachteil daraus
haben.

Kann ich das nach knapp 2 Jahren noch einklagen?

Gruß
Werner

Re: Hilfe! Unfallschaden nachträglich reklamieren

am 07.02.2004 08:22:02 von Andreas Froehlich

Werner Schmidt schrieb:
> Hallo,
> Vor knapp 2 Jahren habe ich einen gebrauchten BMW 523i (E39) beim
> BMW-Händler gekauft.
> Im Vertrag steht drin "keine Unfallschäden bekannt".
> Seitlich unterhalb des Heckfensters fängt nun der Lack an hochzukommen und
> abzublättern. Man kann schon eine richtige Linie vom Fenster bis zum
> Radkasten erkennen, wo es gammelt. Ein Bekannter, der KFZ-Meister ist hat
> sich das angeschaut und gesagt, daß man es leicht sehen kann, daß das
> komplette hintere Kotflügelblech irgendwann mal eingeschweißt wurde.
> Entlang der Schweißnähte, wo die Bleche übereinanderlappen gammelt es nun.
> Eine fachgerechte Instandsetzung soll wohl richtig teuer werden.
>
> Nun habe ich eigentlich gleich 2 Probleme:
> 1. Irgendwie muß ich jetzt wohl beweisen müssen, daß der Schaden bereits vor
> 2 Jahren vorhanden war. Kann das ein KFZ Sachverständiger rausfinden?

Ich denke schon

> 2. Ich habe damals den Preis für ein unfallfreies Fahrzeug bezahlt. Wenn ich
> den Wagen nun verkaufen möchte, werde ich diesen Mangel (auch wenn er
> nachgebessert wird) nennen müssen und einen finanziellen Nachteil daraus
> haben.

Ja

> Kann ich das nach knapp 2 Jahren noch einklagen?

Grundsätzlich schon, das Problem dürfte aber sein, daß der Händler
damals nicht zugesichert hat, daß das Fahrzeug keinen Unfallschaden hat,
sondern lediglich, daß keine Unfallschäden *bekannt* sind.

Du müßtest also nachweisen, daß er von den Unfallschaden wußte. Er wird
sich sicher auf den Standpunkt stellen, daß der Vorbesitzer ihm
Gegenüber bereits den Schaden verschwiegen hätte.

Andreas

Re: Hilfe! Unfallschaden nachträglich reklamieren

am 07.02.2004 11:15:04 von Fritz Presley

Verdacht einer strafbaren handlung - Unterlagen einpacken und zur Polizei
.....
Kostet nix - nur Deine Zeit und bringt was.

Re: Hilfe! Unfallschaden nachträglichreklamieren

am 07.02.2004 13:13:38 von nospam

Andreas Froehlich <> schrieb:

> Du müßtest also nachweisen, daß er von den Unfallschaden wußte. Er wird sich
> sicher auf den Standpunkt stellen, daß der Vorbesitzer ihm Gegenüber bereits
> den Schaden verschwiegen hätte.

Jenachdem wie leicht der Schaden diagnostiziert werden konnte, hätte der
Händler davon wissen müssen.

Ein professioneller Verkäufer darf sich nicht darauf verlassen, daß der
Vorbesitzer die Wahrheit sagt, er muß das Auto auch selbst untersuchen.

Elmar


--
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Re: Hilfe! Unfallschaden nachträglich reklamieren

am 07.02.2004 14:37:06 von Werner Schmidt

"Elmar Haneke" <> schrieb im Newsbeitrag
news:
> Andreas Froehlich <> schrieb:
>
> Ein professioneller Verkäufer darf sich nicht darauf verlassen, daß der
> Vorbesitzer die Wahrheit sagt, er muß das Auto auch selbst untersuchen.

Darauf habe ich mich auch verlassen. Es handelt sich hier nicht um einen
Hinterhofhändler sondern um eine große Niederlassung des Herstellers. Als
ich den Wagen gekauft habe, gab es sogar noch einen DEKRA Bericht dazu, auf
dem "keine Unfallschäden erkennbar, soweit durch eine Sichtprüfung
erkennbar" bescheinigt wurden.
Jetzt, wo ich es weiß, wo geschweißt wurde, sage ich mal: man kann es
wirklich mit bloßem leicht Auge erkennen. Auch die Lackierung im Falz der
Kofferraumöffnung ist dort in Wagenfarbe, obwohl dieses Stück im Original
Mattschwarz lackiert ist.
Von einem Fachbetrieb kann man das schon verlangen.

Nur zur Klarstellung: Ich habe den Händler mit dem Problem noch nicht
konfrontiert. Das werde ich nächste Woche tun. Es besteht also (noch) kein
Rechtsstreit. Ich wollte mich hier nur informieren, wie die Rechtslage ist,
und wie ich mich dem Händler gegenüber verhalten soll.

Gruß
Werner

Re: Hilfe! Unfallschaden nachträglich reklamieren

am 07.02.2004 15:35:29 von Klaus Opel

Hallo Werner,

> ... gab es sogar noch einen DEKRA Bericht dazu, ...

womit der Händler wohl zumindest hinsichtlich arglistiger Täuschung aus
dem Schneider sein dürfte.

Wenn selbst die DEKRA, die auf so was spezialisiert ist, den Fehler
nicht findet, wird man einem "normalen" Händler nur schwer Vorsatz nach-
weisen können.

>Ich wollte mich hier nur informieren, wie die Rechtslage ist,

Wenn der Händler von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, die Sachmän-
gelhaftung auf 1 Jahr zu begrenzen, sieht die Rechtslage (für Dich)
äußerst ungut aus.

Und ich kann mir keinen professionellen Autohändler vorstellen, der
diese Beschränkung nicht in seinen Verträgen hat.

>und wie ich mich dem Händler gegenüber verhalten soll.

freundlich, höflich, an seinen guten Ruf appelierend.

Klaus

--
1.

2. Wer will, dass emails bei mir und nicht bei SpamGourmet ankommen,
ersetze den local part meiner Adresse durch was anderes

Re: Hilfe! Unfallschaden nachträglich reklamieren

am 07.02.2004 19:42:07 von Werner Schmidt

"Klaus Opel" <> schrieb im Newsbeitrag
news:

> Wenn selbst die DEKRA, die auf so was spezialisiert ist, den Fehler
> nicht findet, wird man einem "normalen" Händler nur schwer Vorsatz nach-
> weisen können.

hier sind 2 Bilder dazu.



Ich glaub, der DEKRA Mann hat gepennt. Sicher, das erste Bild zeigt den
Hohlraum zwischen Kofferraum und Außenblech. Da guckt standardmäßig keiner
rein. Das zweite Bild aber zeigt den ersten Eindruck, wenn mann die linke
Klappe im Kofferraum öffnet.

Gruß
Werner

Re: Hilfe! Unfallschaden nachträglich reklamieren

am 07.02.2004 21:58:17 von Klaus Opel

Hallo Werner,

>Ich glaub, der DEKRA Mann hat gepennt.

womit Du ein Problem hast.

Denn wenn der Händler sagt, dass er den Wagen der DEKRA zum Untersuchen
gegeben und auf deren Untersuchungsergebnis vertraut hat, wirst Du ihm
kaum Arglist nachweisen können.

Wobei ich jetzt auch erst mal nachsehen müsste, ob arglistige Täuschung
eine Verlängerung der Verjährung bewirken würde.

Und dass man einen Anspruch gegen die DEKRA zusammenzimmern könnte,
halte ich für unwahrscheinlich.

Klaus

--
1.

2. Wer will, dass emails bei mir und nicht bei SpamGourmet ankommen,
ersetze den local part meiner Adresse durch was anderes

Re: Hilfe! Unfallschade n nachträglich rekl amieren

am 07.02.2004 22:50:44 von Holger Pollmann

Klaus Opel <> schrieb:

> Wobei ich jetzt auch erst mal nachsehen müsste, ob arglistige
> Täuschung eine Verlängerung der Verjährung bewirken würde.

Jupp. Reguläre Verjährung, sowohl nach altem als auch nach neuem Recht.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Re: Hilfe! Unfallschade n nachträglich rekl amieren

am 08.02.2004 09:17:39 von Klaus Opel

Hallo Holger,

>Reguläre Verjährung, sowohl nach altem als auch nach neuem Recht.

danke für den Hinweis.

Wenn der Autohändler also nicht wider Erwarten vergassen haben sollte,
die Verjährung der Sachmängelhaftung auf 1 Jahr zu begrenzen, ist Werner
auf freiwillige Kulanz des Händlers angewiesen.

Klaus

--
1.

2. Wer will, dass emails bei mir und nicht bei SpamGourmet ankommen,
ersetze den local part meiner Adresse durch was anderes

Re: Hilfe! Unfallschade n nachträglich rekl amieren

am 08.02.2004 11:55:08 von Werner Schmidt

> Wenn der Autohändler also nicht wider Erwarten vergassen haben sollte,
> die Verjährung der Sachmängelhaftung auf 1 Jahr zu begrenzen,

Ich habe gerade nachgeschaut. Die Sachmängelhaftung ist lt. Vertrag auf 1
Jahr begrenzt. Außer "bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder
Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende
Ansprüche unberührt." was das auch immer genau bedeutet.

> ist Werner auf freiwillige Kulanz des Händlers angewiesen.

Ich denke mal schon, daß der Unfallschaden nicht absichtlich verschwiegen
wurde. Der Laden wird professionell geführt, und ich glaube nicht, daß die
es nötig haben, einzelne Kunden über´s Ohr zu hauen. Alle Beteiligten haben
es damals übersehen, und es ist erst jetzt nach 2 Jahren zum Vorschein
gekommen, in dem es rostet.
Ich gehe morgen mal hin und hoffe auf eine gütliche Einigung.